Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768].aus natürlicher Erkenntniß etc. Freunde, deren Bedürfnisse du mehr, als andre,kennst, und die eben deswegen von andern verlas- sen werden, weil man auf deine Hülfe Rechnung macht; drittens, gegen die Elenden, die in Lebensgefahr und grosser Beschwerlichkeit zu seyn scheinen, und, so viel du weist, sich selbst nicht helfen können; viertens, gegen die vorzüglich tugendhaften Menschen, an deren Wohlfahrt und Freude viele andere Antheil nehmen. Sey wohlthätig aus Tugend, und nicht Thue oft Gutes, ohne anzuzeigen, von wem Es ist den mehresten Menschen eine Last, ei- §. 42. F 5
aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc. Freunde, deren Beduͤrfniſſe du mehr, als andre,kennſt, und die eben deswegen von andern verlaſ- ſen werden, weil man auf deine Huͤlfe Rechnung macht; drittens, gegen die Elenden, die in Lebensgefahr und groſſer Beſchwerlichkeit zu ſeyn ſcheinen, und, ſo viel du weiſt, ſich ſelbſt nicht helfen koͤnnen; viertens, gegen die vorzüglich tugendhaften Menſchen, an deren Wohlfahrt und Freude viele andere Antheil nehmen. Sey wohlthätig aus Tugend, und nicht Thue oft Gutes, ohne anzuzeigen, von wem Es iſt den mehreſten Menſchen eine Laſt, ei- §. 42. F 5
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0113" n="89"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc.</hi></fw><lb/><hi rendition="#fr">Freunde,</hi> deren Beduͤrfniſſe du mehr, als andre,<lb/> kennſt, und die eben deswegen von andern verlaſ-<lb/> ſen werden, weil man auf deine Huͤlfe Rechnung<lb/> macht; drittens, gegen die <hi rendition="#fr">Elenden,</hi> die in<lb/> Lebensgefahr und groſſer Beſchwerlichkeit zu ſeyn<lb/> ſcheinen, und, ſo viel du weiſt, ſich ſelbſt nicht<lb/> helfen koͤnnen; viertens, gegen die <hi rendition="#fr">vorzüglich<lb/> tugendhaften Menſchen,</hi> an deren Wohlfahrt<lb/> und Freude viele andere Antheil nehmen.</p><lb/> <p><hi rendition="#fr">Sey wohlthätig</hi> aus Tugend, und nicht<lb/> bloß um der gehofften Ehre und Dankbarkeit wil-<lb/> len. Rede, ſo wenig als moͤglich, von deinen<lb/> Wohlthaten. Das Ruͤhmen wird ſchwerlich ge-<lb/> glaubt, oder iſt misfaͤllig. Beſchuldige niemanden<lb/> der <hi rendition="#fr">Undankbarkeit,</hi> oder vereinige die noͤthige<lb/> Beſchuldigung mit neuen Wohlthaten an demſel-<lb/> bigen. Denn ſie iſt vielleicht falſch und allemal<lb/> hoͤchſt misfaͤllig.</p><lb/> <p>Thue oft Gutes, ohne anzuzeigen, von wem<lb/> es komme; ſo haſt du keinen Undank zu beſorgen,<lb/> und ſo biſt du der Uneigennuͤtzigkeit deiner Abſich-<lb/> ten gewiß.</p><lb/> <p>Es iſt den mehreſten Menſchen eine Laſt, ei-<lb/> nem einzigen viele Wohlthaten ſchuldig zu ſeyn.<lb/> Jn dieſem Falle muß man dem andern oͤftern An-<lb/> laß geben, durch leichte und angenehme Dienſte<lb/> etwas von der Verbindlichkeit abzutragen.</p> </div><lb/> <fw place="bottom" type="sig">F 5</fw> <fw place="bottom" type="catch">§. 42.</fw><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [89/0113]
aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc.
Freunde, deren Beduͤrfniſſe du mehr, als andre,
kennſt, und die eben deswegen von andern verlaſ-
ſen werden, weil man auf deine Huͤlfe Rechnung
macht; drittens, gegen die Elenden, die in
Lebensgefahr und groſſer Beſchwerlichkeit zu ſeyn
ſcheinen, und, ſo viel du weiſt, ſich ſelbſt nicht
helfen koͤnnen; viertens, gegen die vorzüglich
tugendhaften Menſchen, an deren Wohlfahrt
und Freude viele andere Antheil nehmen.
Sey wohlthätig aus Tugend, und nicht
bloß um der gehofften Ehre und Dankbarkeit wil-
len. Rede, ſo wenig als moͤglich, von deinen
Wohlthaten. Das Ruͤhmen wird ſchwerlich ge-
glaubt, oder iſt misfaͤllig. Beſchuldige niemanden
der Undankbarkeit, oder vereinige die noͤthige
Beſchuldigung mit neuen Wohlthaten an demſel-
bigen. Denn ſie iſt vielleicht falſch und allemal
hoͤchſt misfaͤllig.
Thue oft Gutes, ohne anzuzeigen, von wem
es komme; ſo haſt du keinen Undank zu beſorgen,
und ſo biſt du der Uneigennuͤtzigkeit deiner Abſich-
ten gewiß.
Es iſt den mehreſten Menſchen eine Laſt, ei-
nem einzigen viele Wohlthaten ſchuldig zu ſeyn.
Jn dieſem Falle muß man dem andern oͤftern An-
laß geben, durch leichte und angenehme Dienſte
etwas von der Verbindlichkeit abzutragen.
§. 42.
F 5
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |