Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768].Die Sittenlehre Vermittelst der wahren Freundschaft wird die So lange zwey Personen den Willen haben, Das Unvermögen zur Vergeltung der Dienste Wenn du dem, der dein Freund scheint, wahr- Wenn die Stände der Freunde sehr verschie- Die Gefälligkeit muß unter Freunden grösser noth-
Die Sittenlehre Vermittelſt der wahren Freundſchaft wird die So lange zwey Perſonen den Willen haben, Das Unvermoͤgen zur Vergeltung der Dienſte Wenn du dem, der dein Freund ſcheint, wahr- Wenn die Staͤnde der Freunde ſehr verſchie- Die Gefaͤlligkeit muß unter Freunden groͤſſer noth-
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0130" n="106"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">Die Sittenlehre</hi> </fw><lb/> <p>Vermittelſt der wahren Freundſchaft wird die<lb/> Menſchenliebe mit gewiſſerer Wirkung und mit<lb/> groͤſſerm Vergnuͤgen ausgeuͤbt, als wenn man ohne<lb/> beſondre Freundſchaft nur unbekannteren Menſchen<lb/> zu dienen ſucht, und von ihnen Gegendienſte er-<lb/> wartet.</p><lb/> <p>So lange zwey Perſonen den Willen haben,<lb/> ſich einander ſo viel zu dienen, als die Meynung<lb/> von ihren Pflichten gegen Gott, das Vaterland,<lb/> ihre Familie und andre Freunde ihnen erlaubt; ſo<lb/> lange ſind ſie wahre Freunde.</p><lb/> <p>Das Unvermoͤgen zur Vergeltung der Dienſte<lb/> macht auf der andern Seite die Dauer der wahren<lb/> Freundſchaft ſchwer, und folglich unwahrſcheinlich.</p><lb/> <p>Wenn du dem, der dein Freund ſcheint, wahr-<lb/> haftige Dienſte leiſteſt, ſo nuͤtzen ſie einem Men-<lb/> ſchen, und in dieſem Falle iſt nichts daran gelegen,<lb/> wenn er auch dein wahrer beſonderer Freund nicht<lb/> ſeyn ſollte.</p><lb/> <p>Wenn die Staͤnde der Freunde ſehr verſchie-<lb/> den werden; wenn ihr Schickſal ſie oft und<lb/> weit von einander entfernt; wenn ein jeder die<lb/> Zahl ſeiner Freunde vermehrt, oder eine zahlreiche<lb/> Familie bekoͤmmt, ſo bleibt entweder der Grad<lb/> oder die Wirkung der Freundſchaft nicht ſo groß,<lb/> als vorher.</p><lb/> <p>Die Gefaͤlligkeit muß unter Freunden groͤſſer<lb/> ſeyn, als unter andern; aber die Furcht, wegen<lb/> <fw place="bottom" type="catch">noth-</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [106/0130]
Die Sittenlehre
Vermittelſt der wahren Freundſchaft wird die
Menſchenliebe mit gewiſſerer Wirkung und mit
groͤſſerm Vergnuͤgen ausgeuͤbt, als wenn man ohne
beſondre Freundſchaft nur unbekannteren Menſchen
zu dienen ſucht, und von ihnen Gegendienſte er-
wartet.
So lange zwey Perſonen den Willen haben,
ſich einander ſo viel zu dienen, als die Meynung
von ihren Pflichten gegen Gott, das Vaterland,
ihre Familie und andre Freunde ihnen erlaubt; ſo
lange ſind ſie wahre Freunde.
Das Unvermoͤgen zur Vergeltung der Dienſte
macht auf der andern Seite die Dauer der wahren
Freundſchaft ſchwer, und folglich unwahrſcheinlich.
Wenn du dem, der dein Freund ſcheint, wahr-
haftige Dienſte leiſteſt, ſo nuͤtzen ſie einem Men-
ſchen, und in dieſem Falle iſt nichts daran gelegen,
wenn er auch dein wahrer beſonderer Freund nicht
ſeyn ſollte.
Wenn die Staͤnde der Freunde ſehr verſchie-
den werden; wenn ihr Schickſal ſie oft und
weit von einander entfernt; wenn ein jeder die
Zahl ſeiner Freunde vermehrt, oder eine zahlreiche
Familie bekoͤmmt, ſo bleibt entweder der Grad
oder die Wirkung der Freundſchaft nicht ſo groß,
als vorher.
Die Gefaͤlligkeit muß unter Freunden groͤſſer
ſeyn, als unter andern; aber die Furcht, wegen
noth-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |