Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768].Uebungen des Verstandes etc. nahme aus der allgemeinen Regel gemacht werdenmüsse. Diese Ueberlegung will ich dir erleichtern. Wenn die Ausnahme, nach deren Rechtmäßig- Aber dein Leben und deine Glieder aus Zum Besten anderer, welche du nicht mit Ueberhaupt, wenn in einem Nothfalle die Ab- und
Uebungen des Verſtandes ꝛc. nahme aus der allgemeinen Regel gemacht werdenmuͤſſe. Dieſe Ueberlegung will ich dir erleichtern. Wenn die Ausnahme, nach deren Rechtmaͤßig- Aber dein Leben und deine Glieder aus Zum Beſten anderer, welche du nicht mit Ueberhaupt, wenn in einem Nothfalle die Ab- und
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Uebungen des Verſtandes ꝛc.
nahme aus der allgemeinen Regel gemacht werden
muͤſſe. Dieſe Ueberlegung will ich dir erleichtern.
Wenn die Ausnahme, nach deren Rechtmaͤßig-
keit gefragt wird, nur zum Vortheile deiner
ſelbſt und der Deinigen gereichen wuͤrde, und wenn
die Ausnahme auf etwas Geringeres, als auf die
Vermeidung der Gefahr des Lebens und der Glie-
der abzielet: ſo bleibe bey der Regel und mache keine
Ausnahme. Denn es iſt wahrſcheinlich, daß du
von dem Nutzen der Ausnahme mit Partheylichkeit
urtheileſt.
Aber dein Leben und deine Glieder aus
einer augenſcheinlichen Gefahr, welche auf keine
regelmaͤßige Art vermieden werden kann, zu retten,
iſt es dir allerdings erlaubt, Ausnahme zu machen,
wenn durch die unregelmaͤßige Handlung andern
nur ein geringerer Schaden verurſacht wird.
Zum Beſten anderer, welche du nicht mit
Affecte liebſt, iſt es dir oͤfterer erlaubt, im Noth-
falle Ausnahmen von gemeinnuͤtzigen Regeln zu
machen. Denn die Partheylichkeit deines Urtheils
iſt alsdann nicht ſo ſehr zu beſorgen.
Ueberhaupt, wenn in einem Nothfalle die Ab-
weichung von der ſonſt gemeinnuͤtzigen Regel, be-
kannt werden darf, ohne Beſorgung der Schan-
de und der obrigkeitlichen Strafe: ſo iſt die
Ausnahme gemeinnuͤtzig und nicht wider die Tu-
gend. Denn das allgemeine Urtheil der Menſchen
und
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