Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768].Uebungen des Verstandes, Es ist also eine übernatürliche Belehrung Daß ehemals Offenbarungen gewesen Eine Religion, welche zuerst durch Offenbarung als
Uebungen des Verſtandes, Es iſt alſo eine übernatürliche Belehrung Daß ehemals Offenbarungen geweſen Eine Religion, welche zuerſt durch Offenbarung als
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0186" n="162"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">Uebungen des Verſtandes,</hi> </fw><lb/> <p>Es iſt alſo eine <hi rendition="#fr">übernatürliche Belehrung</hi><lb/> moͤglich durch Stimmen und lehrende Geſtalten,<lb/> die kein Menſch verurſacht, und zwar ſowol im<lb/> Wachen als im Traume. Eine ſolche uͤbernatuͤr-<lb/> liche Belehrung kann in Gottes Namen als <hi rendition="#fr">eine<lb/> göttliche Offenbarung</hi> und mit dem Befehle<lb/> gegeben werden, ſie zu glauben, Andern als goͤtt-<lb/> lich vorzutragen, und das Anſehn derſelben durch<lb/> uͤbernatuͤrliche Wirkungen, oder <hi rendition="#fr">Wunderwerke</hi><lb/> zu beſtaͤtigen. Eine ſolche Perſon, welche einer<lb/> goͤttlichen Offenbarung und des Befehles, ſie be-<lb/> kannt zu machen, gewuͤrdigt wird, heißt ein <hi rendition="#fr">gött-<lb/> licher Geſandter.</hi></p><lb/> <p><hi rendition="#fr">Daß ehemals Offenbarungen geweſen<lb/> ſind,</hi> iſt wahrſcheinlich nicht nur aus dem faſt bey<lb/> allen Voͤlkern durchgaͤngigen Begriffe und Geruͤchte<lb/> von Offenbarungen; ſondern auch daraus, daß das<lb/> menſchliche Geſchlecht wirklich zum Gebrauch der<lb/> Vernunft gelanget iſt, wovon keine begreiflichere<lb/> Urſache gefunden werden kann, als dieſe, daß in den<lb/> fruͤhern Zeiten des menſchlichen Geſchlechts goͤtt-<lb/> lichen Offenbarungen waren.</p><lb/> <p>Eine Religion, welche zuerſt durch Offenbarung<lb/> gelehret iſt, oder als eine ſolche geglaubet wird,<lb/> heißt eine <hi rendition="#fr">geoffenbarte Religion,</hi> und wer mit<lb/> andern einerley geoffenbarte Religion glaubt, heißt<lb/> ein <hi rendition="#fr">Glaubens-Verwandter.</hi> Wer aber alle<lb/> <fw place="bottom" type="catch">als</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [162/0186]
Uebungen des Verſtandes,
Es iſt alſo eine übernatürliche Belehrung
moͤglich durch Stimmen und lehrende Geſtalten,
die kein Menſch verurſacht, und zwar ſowol im
Wachen als im Traume. Eine ſolche uͤbernatuͤr-
liche Belehrung kann in Gottes Namen als eine
göttliche Offenbarung und mit dem Befehle
gegeben werden, ſie zu glauben, Andern als goͤtt-
lich vorzutragen, und das Anſehn derſelben durch
uͤbernatuͤrliche Wirkungen, oder Wunderwerke
zu beſtaͤtigen. Eine ſolche Perſon, welche einer
goͤttlichen Offenbarung und des Befehles, ſie be-
kannt zu machen, gewuͤrdigt wird, heißt ein gött-
licher Geſandter.
Daß ehemals Offenbarungen geweſen
ſind, iſt wahrſcheinlich nicht nur aus dem faſt bey
allen Voͤlkern durchgaͤngigen Begriffe und Geruͤchte
von Offenbarungen; ſondern auch daraus, daß das
menſchliche Geſchlecht wirklich zum Gebrauch der
Vernunft gelanget iſt, wovon keine begreiflichere
Urſache gefunden werden kann, als dieſe, daß in den
fruͤhern Zeiten des menſchlichen Geſchlechts goͤtt-
lichen Offenbarungen waren.
Eine Religion, welche zuerſt durch Offenbarung
gelehret iſt, oder als eine ſolche geglaubet wird,
heißt eine geoffenbarte Religion, und wer mit
andern einerley geoffenbarte Religion glaubt, heißt
ein Glaubens-Verwandter. Wer aber alle
als
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |