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Cervantes, Miguel de [Übers. Pahsch Basteln von der Sohle]: Don Kichote de la Mantzscha. Frankfurt, 1648.

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der Herr wider die Regel seines Ritterordens in dem fall begangen / daß er seinen Eydt nicht gehalten / welchen er gethan / daß er auff keinem Tischtuch Brod essen / noch mit der Königin sich ergetzen wolle / nebst ferrnerm anhang alles des jenigen / was diesem folget / vnd der Herr zu erfüllen geschworen hat / so lang biß er den Malandrin, oder wie etwa der Mohr heißt (dann ich michs nicht eigentlichen erinnere) seine Rüstung würde abgenommen haben. Du redest gar vernünfftig / Santscho / antwortete Don Kichote. Aber die rechte Warheit dir zu bekennen / so hatte ich dieses gantz auß der acht gelassen. Vnd kanstu dich gleichsfalls auch dessen wol versichern / daß wegen dieser Verschuldung / vnd daß du mich dessen nicht zu rechter Zeit / vnnd ehe erinnert hast / dir der Vnfall des mit dir gepflogenen Ballspielens auffgestossen. Aber mit Schaden wil ich klug werden / vnnd mich hinführo besser vorsehen. Dann in den Regeln des Rittersordens seind noch wol Mittel / versehenen Dingen wider zu recht zuhelffen. Wie? antwortete Santscho: Hab dann zum Velten auch ich ein Eydt geschworen? Daran ist nichts gelegen / ob du schon nicht geschworen hast / sagte Don Kichote: Es ist gnugsam / daß ich dafür halte / du seyest nicht gäntzlichen gesichert / daß du nicht an dem Eydschwur antheil haben / vnd desselben zugleich mit entgelten müstest. Wie dem allem / vnd es sey nun oder sey nicht / so wirds nicht schaden können / daß wir vns vmb Artzney vnd Hülffsmittel bekümmern. Wolan / vnd wo ja dem also / sprach Santscho / so seht wol zu / daß jhr dessen nicht etwa noch einsten vergesset / gleich wie jhr mit dem Eyde gethan habt. Dann wer weiß / ob nicht den Gespensten noch ferrner eine Lust ankommen möchte / daß sie anderweit mit mir kurtzweil zu treiben / jhnen

der Herr wider die Regel seines Ritterordens in dem fall begangen / daß er seinen Eydt nicht gehalten / welchen er gethan / daß er auff keinem Tischtuch Brod essen / noch mit der Königin sich ergetzen wolle / nebst ferrnerm anhang alles des jenigen / was diesem folget / vnd der Herr zu erfüllen geschworen hat / so lang biß er den Malandrin, oder wie etwa der Mohr heißt (dann ich michs nicht eigentlichen erinnere) seine Rüstung würde abgenommen haben. Du redest gar vernünfftig / Santscho / antwortete Don Kichote. Aber die rechte Warheit dir zu bekennen / so hatte ich dieses gantz auß der acht gelassen. Vnd kanstu dich gleichsfalls auch dessen wol versichern / daß wegen dieser Verschuldung / vnd daß du mich dessen nicht zu rechter Zeit / vnnd ehe erinnert hast / dir der Vnfall des mit dir gepflogenen Ballspielens auffgestossen. Aber mit Schaden wil ich klug werden / vnnd mich hinführo besser vorsehen. Dann in den Regeln des Rittersordens seind noch wol Mittel / versehenen Dingen wider zu recht zuhelffen. Wie? antwortete Santscho: Hab dann zum Velten auch ich ein Eydt geschworen? Daran ist nichts gelegen / ob du schon nicht geschworen hast / sagte Don Kichote: Es ist gnugsam / daß ich dafür halte / du seyest nicht gäntzlichen gesichert / daß du nicht an dem Eydschwur antheil haben / vnd desselben zugleich mit entgelten müstest. Wie dem allem / vnd es sey nun oder sey nicht / so wirds nicht schaden können / daß wir vns vmb Artzney vnd Hülffsmittel bekümmern. Wolan / vnd wo ja dem also / sprach Santscho / so seht wol zu / daß jhr dessen nicht etwa noch einsten vergesset / gleich wie jhr mit dem Eyde gethan habt. Dann wer weiß / ob nicht den Gespensten noch ferrner eine Lust ankommen möchte / daß sie anderweit mit mir kurtzweil zu treiben / jhnen

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[213/0213] der Herr wider die Regel seines Ritterordens in dem fall begangen / daß er seinen Eydt nicht gehalten / welchen er gethan / daß er auff keinem Tischtuch Brod essen / noch mit der Königin sich ergetzen wolle / nebst ferrnerm anhang alles des jenigen / was diesem folget / vnd der Herr zu erfüllen geschworen hat / so lang biß er den Malandrin, oder wie etwa der Mohr heißt (dann ich michs nicht eigentlichen erinnere) seine Rüstung würde abgenommen haben. Du redest gar vernünfftig / Santscho / antwortete Don Kichote. Aber die rechte Warheit dir zu bekennen / so hatte ich dieses gantz auß der acht gelassen. Vnd kanstu dich gleichsfalls auch dessen wol versichern / daß wegen dieser Verschuldung / vnd daß du mich dessen nicht zu rechter Zeit / vnnd ehe erinnert hast / dir der Vnfall des mit dir gepflogenen Ballspielens auffgestossen. Aber mit Schaden wil ich klug werden / vnnd mich hinführo besser vorsehen. Dann in den Regeln des Rittersordens seind noch wol Mittel / versehenen Dingen wider zu recht zuhelffen. Wie? antwortete Santscho: Hab dann zum Velten auch ich ein Eydt geschworen? Daran ist nichts gelegen / ob du schon nicht geschworen hast / sagte Don Kichote: Es ist gnugsam / daß ich dafür halte / du seyest nicht gäntzlichen gesichert / daß du nicht an dem Eydschwur antheil haben / vnd desselben zugleich mit entgelten müstest. Wie dem allem / vnd es sey nun oder sey nicht / so wirds nicht schaden können / daß wir vns vmb Artzney vnd Hülffsmittel bekümmern. Wolan / vnd wo ja dem also / sprach Santscho / so seht wol zu / daß jhr dessen nicht etwa noch einsten vergesset / gleich wie jhr mit dem Eyde gethan habt. Dann wer weiß / ob nicht den Gespensten noch ferrner eine Lust ankommen möchte / daß sie anderweit mit mir kurtzweil zu treiben / jhnen

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien
  • Die Rechtschreibung folgt dem Original.
  • Die Personalpronomen ihr, ihm, ihn, ihrem … werden ebenfalls getreu den Scans mit einem "j" am Anfang (also jhr, jhm, jhn, jhrem …) übertragen. Auch das Wort immer ist davon betroffen (jmmer).
  • Das große „I“, das in Fraktur wie üblich der gleiche Buchstabe wie das große „J“ ist, wird hingegen nach dem Lautwert übertragen.



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Zitationshilfe: Cervantes, Miguel de [Übers. Pahsch Basteln von der Sohle]: Don Kichote de la Mantzscha. Frankfurt, 1648, S. 213. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/basteln_kichote_1648/213>, abgerufen am 21.11.2024.