Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Bastian, Adolf: Der Völkergedanke im Aufbau einer Wissenschaft vom Menschen. Berlin, 1881.

Bild:
<< vorherige Seite

An der Spitze des genos stand der arkhos, als Häuptlig, an der
Spitze der Gens der Princeps (in Rom), und jeder Gens sandte
ihren Decurio in den Senat. Die Mitglieder der Gens (bei den
Griechen) gelten als omogalaktes. Mit 100 Gentes einigte sich der
lateinische Stamm der Ramner in Rom, dann der sabinische der
Tities und weiter der (besonders mit Etruskern) gemischte*) der

damit nicht, wenn sie in einen fremden Stamm heiratheten, das Eigenthum in
der Erbschaft dem eigenen Stamm verloren ginge. Die Erbtöchter (epikleres)
hatten die nächsten Verwandten unter die Agnaten zu heirathen (nach Solon).
Bei den Kunnuvan in Coimbatore wird die Erbtochter mit einem männlichen
Kinde (oder einen Theil des Wohnhauses) vermählt, unter der Erlaubniss mit den
Kastengenossen frei zu verkehren, und auf das geborene Kind geht der (Grund-
besitz über). Von den drei Formen der Ehe, wodurch die Frau in manum viri
übergehend, unter die patria potestas des Ehemanns fiel, als seine Tochter,
wurde usus (neben confareatio und coemptio) derartig (unter den Antoninen)
modificirt, dass die Frau, ihre Familienrechte bewahrend (unter dem Schutz
eigener Verwandter) dem Ehemanne nur für zeitweisen Gebrauch übergeben war,
(also kaum gebunden, bis zur Einführung der christlichen Ehe). Die Sklaven wurden
(bei den Griechen) in die Familie aufgenommen, verblieben aber immer unter
der Macht der Vorgesetzten (zunächst der väterlichen), während der Sohn (wie
in Rom) mit der Mündigkeit frei wurde (weil dann selbst für Bildung einer
Familie fähig), und ähnlich erlangte (in Polynesien) nur der Ariki als Aeltester
in directer Abstammung, die mit dem Haupt verbundenen Würden, als den
übrigen Gliedern der eigentlichen Familie vorstehend, während die Sklaven völlig
rechtlos blieben (im celtischen Clan dagegen durch Fiction zugesellt wurden).
Unter den Maori verfielen die priesterköniglichen Schemen ihrem gewöhnlichen
Auflösungsprocess unter den Rangitira. Auf Niue hatte der Höchste so oft bei
Misswachs seine Verantwortlichkeit für die Ernte mit dem Leben zahlen müssen,
dass sich Keiner mehr zur Annahme der Würde bereit fand, und die Familien-
häupter seitdem im gemeinsamen Rath die Regierung führten (s. Turner).
*) Neben den Chilcat oder Chilcoot (der Thlinkiten) bestehen die an die
Azan grenzenden Alitscher (Menschen) aus den Stämmen der Tageh (an der Küste)
Kfukha, Kluhtane, Natiätsin, Tahtlin und Tahho, als (gemischte) Pamphyloi wie
vielfach. The gens in its origin is older, than the monogamian family, older
than the syndasmian and substantially contemperaneous with the punuluan
(s. Morgan). Every family in the archaic, as well, as in the later period, was
partly within and partly without the gens, because husband and wife must be-
long to different gentes (the gens entered entire into the phratry, the phratry
entered entire into the tribe and the tribe entered into the nation, but the
family could not enter entire into the gens, because husband and wife must
belong to different gentes). Die Phrara (Phratrie) der Albanier entspräche der
(sanscritischen) ganas (gens), die irische Sept der Sippe. Die römische Familie
(als oikos) begriff die andras. Die Villeins in Frankreich bildeten eine Haus-
gemeinschaft (wie sonst auch in Langhäuser). All the members of one gens or
even of one phratry believed themselves to be sprung, not indeed from the same
grandfather or great grandfather but from the same divine or heroic ancestor
(s. Grote), im Rückgang auf Götter mit heiligen Thieren, (die, wenn dann in
dem Toten der Wappen getragen, zugleich die Anrufung der Ahnen für heroische
Hülfen erleichtern). Dii Penates et viales (animae humanae), qui appellantur

An der Spitze des γένος stand der ἄρχος, als Häuptlig, an der
Spitze der Gens der Princeps (in Rom), und jeder Gens sandte
ihren Decurio in den Senat. Die Mitglieder der Gens (bei den
Griechen) gelten als ὁμογαλάκτες. Mit 100 Gentes einigte sich der
lateinische Stamm der Ramner in Rom, dann der sabinische der
Tities und weiter der (besonders mit Etruskern) gemischte*) der

damit nicht, wenn sie in einen fremden Stamm heiratheten, das Eigenthum in
der Erbschaft dem eigenen Stamm verloren ginge. Die Erbtöchter (ἐπικλήρες)
hatten die nächsten Verwandten unter die Agnaten zu heirathen (nach Solon).
Bei den Kunnuvan in Coimbatore wird die Erbtochter mit einem männlichen
Kinde (oder einen Theil des Wohnhauses) vermählt, unter der Erlaubniss mit den
Kastengenossen frei zu verkehren, und auf das geborene Kind geht der (Grund-
besitz über). Von den drei Formen der Ehe, wodurch die Frau in manum viri
übergehend, unter die patria potestas des Ehemanns fiel, als seine Tochter,
wurde usus (neben confareatio und coemptio) derartig (unter den Antoninen)
modificirt, dass die Frau, ihre Familienrechte bewahrend (unter dem Schutz
eigener Verwandter) dem Ehemanne nur für zeitweisen Gebrauch übergeben war,
(also kaum gebunden, bis zur Einführung der christlichen Ehe). Die Sklaven wurden
(bei den Griechen) in die Familie aufgenommen, verblieben aber immer unter
der Macht der Vorgesetzten (zunächst der väterlichen), während der Sohn (wie
in Rom) mit der Mündigkeit frei wurde (weil dann selbst für Bildung einer
Familie fähig), und ähnlich erlangte (in Polynesien) nur der Ariki als Aeltester
in directer Abstammung, die mit dem Haupt verbundenen Würden, als den
übrigen Gliedern der eigentlichen Familie vorstehend, während die Sklaven völlig
rechtlos blieben (im celtischen Clan dagegen durch Fiction zugesellt wurden).
Unter den Maori verfielen die priesterköniglichen Schemen ihrem gewöhnlichen
Auflösungsprocess unter den Rangitira. Auf Niue hatte der Höchste so oft bei
Misswachs seine Verantwortlichkeit für die Ernte mit dem Leben zahlen müssen,
dass sich Keiner mehr zur Annahme der Würde bereit fand, und die Familien-
häupter seitdem im gemeinsamen Rath die Regierung führten (s. Turner).
*) Neben den Chilcat oder Chilcoot (der Thlinkiten) bestehen die an die
Azan grenzenden Alitscher (Menschen) aus den Stämmen der Tageh (an der Küste)
Kfukha, Kluhtane, Natiätsin, Tahtlin und Tahho, als (gemischte) Pamphyloi wie
vielfach. The gens in its origin is older, than the monogamian family, older
than the syndasmian and substantially contemperaneous with the punuluan
(s. Morgan). Every family in the archaic, as well, as in the later period, was
partly within and partly without the gens, because husband and wife must be-
long to different gentes (the gens entered entire into the phratry, the phratry
entered entire into the tribe and the tribe entered into the nation, but the
family could not enter entire into the gens, because husband and wife must
belong to different gentes). Die Phrara (Phratrie) der Albanier entspräche der
(sanscritischen) ganas (gens), die irische Sept der Sippe. Die römische Familie
(als οἶκος) begriff die ἀνδρας. Die Villeins in Frankreich bildeten eine Haus-
gemeinschaft (wie sonst auch in Langhäuser). All the members of one gens or
even of one phratry believed themselves to be sprung, not indeed from the same
grandfather or great grandfather but from the same divine or heroic ancestor
(s. Grote), im Rückgang auf Götter mit heiligen Thieren, (die, wenn dann in
dem Toten der Wappen getragen, zugleich die Anrufung der Ahnen für heroische
Hülfen erleichtern). Dii Penates et viales (animae humanae), qui appellantur
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <pb facs="#f0180" n="146"/>
          <p>An der Spitze des &#x03B3;&#x03AD;&#x03BD;&#x03BF;&#x03C2; stand der &#x1F04;&#x03C1;&#x03C7;&#x03BF;&#x03C2;, als Häuptlig, an der<lb/>
Spitze der Gens der Princeps (in Rom), und jeder Gens sandte<lb/>
ihren Decurio in den Senat. Die Mitglieder der Gens (bei den<lb/>
Griechen) gelten als &#x1F41;&#x03BC;&#x03BF;&#x03B3;&#x03B1;&#x03BB;&#x03AC;&#x03BA;&#x03C4;&#x03B5;&#x03C2;. Mit 100 Gentes einigte sich der<lb/>
lateinische Stamm der Ramner in Rom, dann der sabinische der<lb/>
Tities und weiter der (besonders mit Etruskern) gemischte<note xml:id="seg2pn_38_1" next="#seg2pn_38_2" place="foot" n="*)">Neben den Chilcat oder Chilcoot (der Thlinkiten) bestehen die an die<lb/>
Azan grenzenden Alitscher (Menschen) aus den Stämmen der Tageh (an der Küste)<lb/>
Kfukha, Kluhtane, Natiätsin, Tahtlin und Tahho, als (gemischte) Pamphyloi wie<lb/>
vielfach. The gens in its origin is older, than the monogamian family, older<lb/>
than the syndasmian and substantially contemperaneous with the punuluan<lb/>
(s. Morgan). Every family in the archaic, as well, as in the later period, was<lb/>
partly within and partly without the gens, because husband and wife must be-<lb/>
long to different gentes (the gens entered entire into the phratry, the phratry<lb/>
entered entire into the tribe and the tribe entered into the nation, but the<lb/>
family could not enter entire into the gens, because husband and wife must<lb/>
belong to different gentes). Die Phrara (Phratrie) der Albanier entspräche der<lb/>
(sanscritischen) ganas (gens), die irische Sept der Sippe. Die römische Familie<lb/>
(als &#x03BF;&#x1F36;&#x03BA;&#x03BF;&#x03C2;) begriff die &#x1F00;&#x03BD;&#x03B4;&#x03C1;&#x03B1;&#x03C2;. Die Villeins in Frankreich bildeten eine Haus-<lb/>
gemeinschaft (wie sonst auch in Langhäuser). All the members of one gens or<lb/>
even of one phratry believed themselves to be sprung, not indeed from the same<lb/>
grandfather or great grandfather but from the same divine or heroic ancestor<lb/>
(s. Grote), im Rückgang auf Götter mit heiligen Thieren, (die, wenn dann in<lb/>
dem Toten der Wappen getragen, zugleich die Anrufung der Ahnen für heroische<lb/>
Hülfen erleichtern). Dii Penates et viales (animae humanae), qui appellantur</note> der<lb/><note xml:id="seg2pn_37_2" prev="#seg2pn_37_1" place="foot" n="**)">damit nicht, wenn sie in einen fremden Stamm heiratheten, das Eigenthum in<lb/>
der Erbschaft dem eigenen Stamm verloren ginge. Die Erbtöchter (&#x1F10;&#x03C0;&#x03B9;&#x03BA;&#x03BB;&#x03AE;&#x03C1;&#x03B5;&#x03C2;)<lb/>
hatten die nächsten Verwandten unter die Agnaten zu heirathen (nach Solon).<lb/>
Bei den Kunnuvan in Coimbatore wird die Erbtochter mit einem männlichen<lb/>
Kinde (oder einen Theil des Wohnhauses) vermählt, unter der Erlaubniss mit den<lb/>
Kastengenossen frei zu verkehren, und auf das geborene Kind geht der (Grund-<lb/>
besitz über). Von den drei Formen der Ehe, wodurch die Frau in manum viri<lb/>
übergehend, unter die patria potestas des Ehemanns fiel, als seine Tochter,<lb/>
wurde usus (neben confareatio und coemptio) derartig (unter den Antoninen)<lb/>
modificirt, dass die Frau, ihre Familienrechte bewahrend (unter dem Schutz<lb/>
eigener Verwandter) dem Ehemanne nur für zeitweisen Gebrauch übergeben war,<lb/>
(also kaum gebunden, bis zur Einführung der christlichen Ehe). Die Sklaven wurden<lb/>
(bei den Griechen) in die Familie aufgenommen, verblieben aber immer unter<lb/>
der Macht der Vorgesetzten (zunächst der väterlichen), während der Sohn (wie<lb/>
in Rom) mit der Mündigkeit frei wurde (weil dann selbst für Bildung einer<lb/>
Familie fähig), und ähnlich erlangte (in Polynesien) nur der Ariki als Aeltester<lb/>
in directer Abstammung, die mit dem Haupt verbundenen Würden, als den<lb/>
übrigen Gliedern der eigentlichen Familie vorstehend, während die Sklaven völlig<lb/>
rechtlos blieben (im celtischen Clan dagegen durch Fiction zugesellt wurden).<lb/>
Unter den Maori verfielen die priesterköniglichen Schemen ihrem gewöhnlichen<lb/>
Auflösungsprocess unter den Rangitira. Auf Niue hatte der Höchste so oft bei<lb/>
Misswachs seine Verantwortlichkeit für die Ernte mit dem Leben zahlen müssen,<lb/>
dass sich Keiner mehr zur Annahme der Würde bereit fand, und die Familien-<lb/>
häupter seitdem im gemeinsamen Rath die Regierung führten (s. Turner).</note><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[146/0180] An der Spitze des γένος stand der ἄρχος, als Häuptlig, an der Spitze der Gens der Princeps (in Rom), und jeder Gens sandte ihren Decurio in den Senat. Die Mitglieder der Gens (bei den Griechen) gelten als ὁμογαλάκτες. Mit 100 Gentes einigte sich der lateinische Stamm der Ramner in Rom, dann der sabinische der Tities und weiter der (besonders mit Etruskern) gemischte *) der **) *) Neben den Chilcat oder Chilcoot (der Thlinkiten) bestehen die an die Azan grenzenden Alitscher (Menschen) aus den Stämmen der Tageh (an der Küste) Kfukha, Kluhtane, Natiätsin, Tahtlin und Tahho, als (gemischte) Pamphyloi wie vielfach. The gens in its origin is older, than the monogamian family, older than the syndasmian and substantially contemperaneous with the punuluan (s. Morgan). Every family in the archaic, as well, as in the later period, was partly within and partly without the gens, because husband and wife must be- long to different gentes (the gens entered entire into the phratry, the phratry entered entire into the tribe and the tribe entered into the nation, but the family could not enter entire into the gens, because husband and wife must belong to different gentes). Die Phrara (Phratrie) der Albanier entspräche der (sanscritischen) ganas (gens), die irische Sept der Sippe. Die römische Familie (als οἶκος) begriff die ἀνδρας. Die Villeins in Frankreich bildeten eine Haus- gemeinschaft (wie sonst auch in Langhäuser). All the members of one gens or even of one phratry believed themselves to be sprung, not indeed from the same grandfather or great grandfather but from the same divine or heroic ancestor (s. Grote), im Rückgang auf Götter mit heiligen Thieren, (die, wenn dann in dem Toten der Wappen getragen, zugleich die Anrufung der Ahnen für heroische Hülfen erleichtern). Dii Penates et viales (animae humanae), qui appellantur **) damit nicht, wenn sie in einen fremden Stamm heiratheten, das Eigenthum in der Erbschaft dem eigenen Stamm verloren ginge. Die Erbtöchter (ἐπικλήρες) hatten die nächsten Verwandten unter die Agnaten zu heirathen (nach Solon). Bei den Kunnuvan in Coimbatore wird die Erbtochter mit einem männlichen Kinde (oder einen Theil des Wohnhauses) vermählt, unter der Erlaubniss mit den Kastengenossen frei zu verkehren, und auf das geborene Kind geht der (Grund- besitz über). Von den drei Formen der Ehe, wodurch die Frau in manum viri übergehend, unter die patria potestas des Ehemanns fiel, als seine Tochter, wurde usus (neben confareatio und coemptio) derartig (unter den Antoninen) modificirt, dass die Frau, ihre Familienrechte bewahrend (unter dem Schutz eigener Verwandter) dem Ehemanne nur für zeitweisen Gebrauch übergeben war, (also kaum gebunden, bis zur Einführung der christlichen Ehe). Die Sklaven wurden (bei den Griechen) in die Familie aufgenommen, verblieben aber immer unter der Macht der Vorgesetzten (zunächst der väterlichen), während der Sohn (wie in Rom) mit der Mündigkeit frei wurde (weil dann selbst für Bildung einer Familie fähig), und ähnlich erlangte (in Polynesien) nur der Ariki als Aeltester in directer Abstammung, die mit dem Haupt verbundenen Würden, als den übrigen Gliedern der eigentlichen Familie vorstehend, während die Sklaven völlig rechtlos blieben (im celtischen Clan dagegen durch Fiction zugesellt wurden). Unter den Maori verfielen die priesterköniglichen Schemen ihrem gewöhnlichen Auflösungsprocess unter den Rangitira. Auf Niue hatte der Höchste so oft bei Misswachs seine Verantwortlichkeit für die Ernte mit dem Leben zahlen müssen, dass sich Keiner mehr zur Annahme der Würde bereit fand, und die Familien- häupter seitdem im gemeinsamen Rath die Regierung führten (s. Turner).

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/bastian_voelkergedanke_1881
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/bastian_voelkergedanke_1881/180
Zitationshilfe: Bastian, Adolf: Der Völkergedanke im Aufbau einer Wissenschaft vom Menschen. Berlin, 1881, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bastian_voelkergedanke_1881/180>, abgerufen am 21.11.2024.