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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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ist auch dieser Gegensatz unrichtig. Hufeland (Neue Grundlegung. I. 132.) nennt
den Kostenpreis wirklichen inneren Preis, und als Gegensätze hierbei den
willkürlich einseitigen Preis und den Preis, für den der Anbieter die Sache
abgeben will. Allein daß diese Unterscheidung wenig taugt und nicht gut bezeichnet
ist, fällt in die Augen. Was wir Kostenpreis heißen, das nennt Simonde a. a. O.
prix necessaire, und Grundlage des prix intrinseque. Aber er fällt mit Kraus
(Staatswirthschaft. I. 80.), Lüder (Nationalindustrie. I. 89.), Ch. v. Schlötzer
(Staatswirthsch. I. 90.), Lotz (Revision. I. S. 81.) in den Fehler einseitiger
Betrachtung, indem auch er wie diese unter demselben blos die Produktionskosten
versteht. Lotz a. a. O. findet es unnatürlich, diese einen Preis zu nennen, da doch
die Produktion nicht Tausch sei; in seinem Handb. I. S. 51. Anmerk. betrachtet er
aber denselben nicht blos von der Seite der Hervorbringung, sondern auch von
Seiten der Kosten, um ein Gut auf den Markt zu bringen. Jedoch alle diese
Schriftsteller haben A. Smith (Inquiry. I. 83. Uebers. von Garve. I. s. 99.)
mißverstanden. Sartorius (Handb. der Staatswirthschaft. S. 10. §. 9.) blieb
ihm treu. Derselbe versteht darunter den bezahlten Preis, welcher blos die Kosten
der Hervorbringung und des auf den Markt Bringens nach ihren natürlichen Sätzen
enthält. Aber Rau I. §. 167., welcher hierauf eingeht, erklärt denselben für eine
bloße Modification des Marktpreises zufolge der Concurrenz. Wäre er dieses, so
würde seine besondere Auszeichnung dennoch stets wichtig sein. Allein er ist es nicht.
Denn der Begriff des Marktpreises hat nicht die Nebenidee der bloßen Zufälligkeit
und Augenblicklichkeit, sondern die Grundidee eines konstanten Wirkens von Angebot
und Nachfrage, so daß sich ein Grundtypus für den Marktpreis bildet, um den in
kleinen Abweichungen der augenblickliche Marktpreis gravitirt. Es läßt sich daher
wohl ein augenblicklicher Kostenpreis, aber nur mit einem solchen Nachtheile für den
Anbieter denken, daß er sogleich das betreffende Verkehrsgeschäft aufgibt, oder dies
nur darum nicht thut, weil ihm der spätere Gewinn diesen Schaden wieder ersetzen
muß. Denn der Kostenpreis enthält blos obige Kosten, und gar keinen Gewinn,
nicht einmal die Zinsen des angewendeten Capitals, um die Güter auf den Markt
zu bringen; er verursacht also Verlust. Dies ist die wahre Ansicht von A. Smith,
und des ihm treu gebliebenen Torrens, On the production of wealth. p. 50-55.
Aber Rau (I. §. 62. Note a.) scheint Ricardo (Principles. chap. 1 and 20.) nicht
recht aufgefaßt zu haben, da er von ihm sagt, derselbe verstehe unter Werth die
Hervorbringungskosten der Güter. Dies scheint dem Verf. Ricardo nicht behaup-
tet zu haben, sondern nur daß die Leichtigkeit und Schwierigkeit der Hervorbrin-
gungsarbeit den Werth bestimme. Es ist überhaupt zum Verständnisse Ricardo's
nicht aus den Augen zu verlieren, daß er die Theorie des Volksvermögens immer
mehr ins Abstrakte zu ziehen sucht. S. oben §. 57. Note 2.
3) A. Smith, Inquiry. I. 48-49. v. Jacob, Nationalökonomie. S. 87.
§. 171. simonde de sismondi, Richesse commerciale. I. 317. Lotz, Revision.
I. 89 folg. A. Smith führte diesen Unterschied blos den Namen nach ein, denn
unter Sachpreis versteht er den in Arbeit ausgedrückten Preis, da alle Güter in
Arbeit sich zusammenfinden. Seine Nachfolger haben diesen Begriff erweitert, aber
dennoch mit ihm den Geldpreis einen Nennpreis genannt. Da Geld auch ein Gut
ist, so kann diese Benennung nicht allgemein vertheidigt werden.
4) Bei der Berechnung der Durchschnittspreise ist zu berücksichtigen: a) die
Zeit überhaupt, aus welcher und für welche sie genommen werden. Mit der Anzahl
der Jahre steigt daher nicht immer ihre Sicherheit, weil sich die Menge der außer-
ordentlichen Fälle auch um so mehr darin häufen kann, wie jene der ordentlichen.
b) Die Jahreszeiten, aus denen sie genommen werden und für die sie gelten sollen,
weil die Umstände, die den Einzelpreis bestimmen, davon abhängen, c) die Qualität
der Gegenstände, um deren Preis es sich handelt, weil hiernach obige Umstände
wechseln; d) die Verschiedenheit der Orte, Gegenden und Länder nach allen geogra-
phischen und statistischen Verhältnissen, für welchen man sie berechnet; e) alle Zeit-
verhältnisse, welche auf die Concurrenz wirken, nämlich Angebot und Nachfrage
zugleich oder einseitig erhöhen oder erniedrigen. f) Die Verhältnisse des Tausch-
werthes und Preises der Geldmateralien, also in der Regel des Metalles, Metall-
geldes und Papiergeldes; und endlich g) die Zwecke, wozu die Durchschnittspreise
berechnet werden, je nachdem sie allgemeinerer oder besonderer Natur sind. Rau
Lehrb. I. §. 185. Hermann, staatswirthsch. Unters. S. 122 folg.

iſt auch dieſer Gegenſatz unrichtig. Hufeland (Neue Grundlegung. I. 132.) nennt
den Koſtenpreis wirklichen inneren Preis, und als Gegenſätze hierbei den
willkürlich einſeitigen Preis und den Preis, für den der Anbieter die Sache
abgeben will. Allein daß dieſe Unterſcheidung wenig taugt und nicht gut bezeichnet
iſt, fällt in die Augen. Was wir Koſtenpreis heißen, das nennt Simonde a. a. O.
prix nécessaire, und Grundlage des prix intrinsèque. Aber er fällt mit Kraus
(Staatswirthſchaft. I. 80.), Lüder (Nationalinduſtrie. I. 89.), Ch. v. Schlötzer
(Staatswirthſch. I. 90.), Lotz (Reviſion. I. S. 81.) in den Fehler einſeitiger
Betrachtung, indem auch er wie dieſe unter demſelben blos die Produktionskoſten
verſteht. Lotz a. a. O. findet es unnatürlich, dieſe einen Preis zu nennen, da doch
die Produktion nicht Tauſch ſei; in ſeinem Handb. I. S. 51. Anmerk. betrachtet er
aber denſelben nicht blos von der Seite der Hervorbringung, ſondern auch von
Seiten der Koſten, um ein Gut auf den Markt zu bringen. Jedoch alle dieſe
Schriftſteller haben A. Smith (Inquiry. I. 83. Uebers. von Garve. I. s. 99.)
mißverſtanden. Sartorius (Handb. der Staatswirthſchaft. S. 10. §. 9.) blieb
ihm treu. Derſelbe verſteht darunter den bezahlten Preis, welcher blos die Koſten
der Hervorbringung und des auf den Markt Bringens nach ihren natürlichen Sätzen
enthält. Aber Rau I. §. 167., welcher hierauf eingeht, erklärt denſelben für eine
bloße Modification des Marktpreiſes zufolge der Concurrenz. Wäre er dieſes, ſo
würde ſeine beſondere Auszeichnung dennoch ſtets wichtig ſein. Allein er iſt es nicht.
Denn der Begriff des Marktpreiſes hat nicht die Nebenidee der bloßen Zufälligkeit
und Augenblicklichkeit, ſondern die Grundidee eines konſtanten Wirkens von Angebot
und Nachfrage, ſo daß ſich ein Grundtypus für den Marktpreis bildet, um den in
kleinen Abweichungen der augenblickliche Marktpreis gravitirt. Es läßt ſich daher
wohl ein augenblicklicher Koſtenpreis, aber nur mit einem ſolchen Nachtheile für den
Anbieter denken, daß er ſogleich das betreffende Verkehrsgeſchäft aufgibt, oder dies
nur darum nicht thut, weil ihm der ſpätere Gewinn dieſen Schaden wieder erſetzen
muß. Denn der Koſtenpreis enthält blos obige Koſten, und gar keinen Gewinn,
nicht einmal die Zinſen des angewendeten Capitals, um die Güter auf den Markt
zu bringen; er verurſacht alſo Verluſt. Dies iſt die wahre Anſicht von A. Smith,
und des ihm treu gebliebenen Torrens, On the production of wealth. p. 50–55.
Aber Rau (I. §. 62. Note a.) ſcheint Ricardo (Principles. chap. 1 and 20.) nicht
recht aufgefaßt zu haben, da er von ihm ſagt, derſelbe verſtehe unter Werth die
Hervorbringungskoſten der Güter. Dies ſcheint dem Verf. Ricardo nicht behaup-
tet zu haben, ſondern nur daß die Leichtigkeit und Schwierigkeit der Hervorbrin-
gungsarbeit den Werth beſtimme. Es iſt überhaupt zum Verſtändniſſe Ricardo's
nicht aus den Augen zu verlieren, daß er die Theorie des Volksvermögens immer
mehr ins Abſtrakte zu ziehen ſucht. S. oben §. 57. Note 2.
3) A. Smith, Inquiry. I. 48–49. v. Jacob, Nationalökonomie. S. 87.
§. 171. simonde de sismondi, Richesse commerciale. I. 317. Lotz, Reviſion.
I. 89 folg. A. Smith führte dieſen Unterſchied blos den Namen nach ein, denn
unter Sachpreis verſteht er den in Arbeit ausgedrückten Preis, da alle Güter in
Arbeit ſich zuſammenfinden. Seine Nachfolger haben dieſen Begriff erweitert, aber
dennoch mit ihm den Geldpreis einen Nennpreis genannt. Da Geld auch ein Gut
iſt, ſo kann dieſe Benennung nicht allgemein vertheidigt werden.
4) Bei der Berechnung der Durchſchnittspreiſe iſt zu berückſichtigen: a) die
Zeit überhaupt, aus welcher und für welche ſie genommen werden. Mit der Anzahl
der Jahre ſteigt daher nicht immer ihre Sicherheit, weil ſich die Menge der außer-
ordentlichen Fälle auch um ſo mehr darin häufen kann, wie jene der ordentlichen.
b) Die Jahreszeiten, aus denen ſie genommen werden und für die ſie gelten ſollen,
weil die Umſtände, die den Einzelpreis beſtimmen, davon abhängen, c) die Qualität
der Gegenſtände, um deren Preis es ſich handelt, weil hiernach obige Umſtände
wechſeln; d) die Verſchiedenheit der Orte, Gegenden und Länder nach allen geogra-
phiſchen und ſtatiſtiſchen Verhältniſſen, für welchen man ſie berechnet; e) alle Zeit-
verhältniſſe, welche auf die Concurrenz wirken, nämlich Angebot und Nachfrage
zugleich oder einſeitig erhöhen oder erniedrigen. f) Die Verhältniſſe des Tauſch-
werthes und Preiſes der Geldmateralien, alſo in der Regel des Metalles, Metall-
geldes und Papiergeldes; und endlich g) die Zwecke, wozu die Durchſchnittspreiſe
berechnet werden, je nachdem ſie allgemeinerer oder beſonderer Natur ſind. Rau
Lehrb. I. §. 185. Hermann, ſtaatswirthſch. Unterſ. S. 122 folg.

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[84/0106] ²⁾ iſt auch dieſer Gegenſatz unrichtig. Hufeland (Neue Grundlegung. I. 132.) nennt den Koſtenpreis wirklichen inneren Preis, und als Gegenſätze hierbei den willkürlich einſeitigen Preis und den Preis, für den der Anbieter die Sache abgeben will. Allein daß dieſe Unterſcheidung wenig taugt und nicht gut bezeichnet iſt, fällt in die Augen. Was wir Koſtenpreis heißen, das nennt Simonde a. a. O. prix nécessaire, und Grundlage des prix intrinsèque. Aber er fällt mit Kraus (Staatswirthſchaft. I. 80.), Lüder (Nationalinduſtrie. I. 89.), Ch. v. Schlötzer (Staatswirthſch. I. 90.), Lotz (Reviſion. I. S. 81.) in den Fehler einſeitiger Betrachtung, indem auch er wie dieſe unter demſelben blos die Produktionskoſten verſteht. Lotz a. a. O. findet es unnatürlich, dieſe einen Preis zu nennen, da doch die Produktion nicht Tauſch ſei; in ſeinem Handb. I. S. 51. Anmerk. betrachtet er aber denſelben nicht blos von der Seite der Hervorbringung, ſondern auch von Seiten der Koſten, um ein Gut auf den Markt zu bringen. Jedoch alle dieſe Schriftſteller haben A. Smith (Inquiry. I. 83. Uebers. von Garve. I. s. 99.) mißverſtanden. Sartorius (Handb. der Staatswirthſchaft. S. 10. §. 9.) blieb ihm treu. Derſelbe verſteht darunter den bezahlten Preis, welcher blos die Koſten der Hervorbringung und des auf den Markt Bringens nach ihren natürlichen Sätzen enthält. Aber Rau I. §. 167., welcher hierauf eingeht, erklärt denſelben für eine bloße Modification des Marktpreiſes zufolge der Concurrenz. Wäre er dieſes, ſo würde ſeine beſondere Auszeichnung dennoch ſtets wichtig ſein. Allein er iſt es nicht. Denn der Begriff des Marktpreiſes hat nicht die Nebenidee der bloßen Zufälligkeit und Augenblicklichkeit, ſondern die Grundidee eines konſtanten Wirkens von Angebot und Nachfrage, ſo daß ſich ein Grundtypus für den Marktpreis bildet, um den in kleinen Abweichungen der augenblickliche Marktpreis gravitirt. Es läßt ſich daher wohl ein augenblicklicher Koſtenpreis, aber nur mit einem ſolchen Nachtheile für den Anbieter denken, daß er ſogleich das betreffende Verkehrsgeſchäft aufgibt, oder dies nur darum nicht thut, weil ihm der ſpätere Gewinn dieſen Schaden wieder erſetzen muß. Denn der Koſtenpreis enthält blos obige Koſten, und gar keinen Gewinn, nicht einmal die Zinſen des angewendeten Capitals, um die Güter auf den Markt zu bringen; er verurſacht alſo Verluſt. Dies iſt die wahre Anſicht von A. Smith, und des ihm treu gebliebenen Torrens, On the production of wealth. p. 50–55. Aber Rau (I. §. 62. Note a.) ſcheint Ricardo (Principles. chap. 1 and 20.) nicht recht aufgefaßt zu haben, da er von ihm ſagt, derſelbe verſtehe unter Werth die Hervorbringungskoſten der Güter. Dies ſcheint dem Verf. Ricardo nicht behaup- tet zu haben, ſondern nur daß die Leichtigkeit und Schwierigkeit der Hervorbrin- gungsarbeit den Werth beſtimme. Es iſt überhaupt zum Verſtändniſſe Ricardo's nicht aus den Augen zu verlieren, daß er die Theorie des Volksvermögens immer mehr ins Abſtrakte zu ziehen ſucht. S. oben §. 57. Note 2. ³⁾ A. Smith, Inquiry. I. 48–49. v. Jacob, Nationalökonomie. S. 87. §. 171. simonde de sismondi, Richesse commerciale. I. 317. Lotz, Reviſion. I. 89 folg. A. Smith führte dieſen Unterſchied blos den Namen nach ein, denn unter Sachpreis verſteht er den in Arbeit ausgedrückten Preis, da alle Güter in Arbeit ſich zuſammenfinden. Seine Nachfolger haben dieſen Begriff erweitert, aber dennoch mit ihm den Geldpreis einen Nennpreis genannt. Da Geld auch ein Gut iſt, ſo kann dieſe Benennung nicht allgemein vertheidigt werden. ⁴⁾ Bei der Berechnung der Durchſchnittspreiſe iſt zu berückſichtigen: a) die Zeit überhaupt, aus welcher und für welche ſie genommen werden. Mit der Anzahl der Jahre ſteigt daher nicht immer ihre Sicherheit, weil ſich die Menge der außer- ordentlichen Fälle auch um ſo mehr darin häufen kann, wie jene der ordentlichen. b) Die Jahreszeiten, aus denen ſie genommen werden und für die ſie gelten ſollen, weil die Umſtände, die den Einzelpreis beſtimmen, davon abhängen, c) die Qualität der Gegenſtände, um deren Preis es ſich handelt, weil hiernach obige Umſtände wechſeln; d) die Verſchiedenheit der Orte, Gegenden und Länder nach allen geogra- phiſchen und ſtatiſtiſchen Verhältniſſen, für welchen man ſie berechnet; e) alle Zeit- verhältniſſe, welche auf die Concurrenz wirken, nämlich Angebot und Nachfrage zugleich oder einſeitig erhöhen oder erniedrigen. f) Die Verhältniſſe des Tauſch- werthes und Preiſes der Geldmateralien, alſo in der Regel des Metalles, Metall- geldes und Papiergeldes; und endlich g) die Zwecke, wozu die Durchſchnittspreiſe berechnet werden, je nachdem ſie allgemeinerer oder beſonderer Natur ſind. Rau Lehrb. I. §. 185. Hermann, ſtaatswirthſch. Unterſ. S. 122 folg.

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 84. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/106>, abgerufen am 28.11.2024.