unter übrigens gleichen Umständen den Wind am besten abhält, daß Einsitzen schäd- licher Thiere nicht gestattet, und die Sonne nicht vom Boden abwehrt. Wenn fließendes Wasser mangelt, ist ein Brunnen im Garten unentbehrlich.
II. Bodenbearbeitungslehre.
A.Von der Bodengestaltung.
§. 185. Bodengeräthe.
Ein frisch beurbarter Boden (§. 139.) eignet sich, ohne vor- herige Bebauung mit Hackfrüchten1), noch nicht zum Gartenbaue. Erst nach jener kann er zum wirklichen Gartenbaue weiter bear- beitet werden (§. 140.). Die zur Bearbeitung des Gartenbodens erforderlichen Geräthe sind folgende:
1) Bodengeräthe im eigentlichen Sinne. Es gehören hier- her: a) die Picken, zur Auflockerung harten Bodens; b) die Hebel (Brecheisen), zur Fortschaffung großer Steine; c) die Spaten, zum Umstechen; d) die Gabeln, zu verschiedenen Zwecken; e) die Hacken, zum Anziehen, Umwerfen und Umhacken des Bodens; f) die Rechen, von Holz oder Eisen, zum Reinigen, Ebenen und Pulverisiren des Bodens; g) die Rechenhacken, wo beide lezteren Geräthe vereinigt sind; h) die Raseneisen und Rasenscherer, zum Aus- und Abstechen des Rasens; i) die Rasenstampfer, zum Feststoßen der Rasen; k) die Rasenfeger, Reisig- und Drahtbesen, zum Fegen und Reinigen; l) die Wurzelngäter, zum Ausziehen langer kegelförmiger Wurzeln; m) die Gartenwalzen.
2) Richtgeräthe. Es gehören hierher: a) die Richt- schnüre; b) die Nuthen und Meßketten; c) die Richt- scheite; d) die Visirstäbe; e) die Bodenzirkel; f) die Ab- steckpfähle.
3) Die Gefäße. Hierher gehören: a) die Erdsiebe von Rohr oder Draht; b) die Erdtrichter und Erdkörbe; c) die Erdtöpfe und Erdkasten; d) die Erdkarren.
1)Loudon Encyclopädie. I. 365. Ideler Wirthschaftl. Gärtnerei. XVIII. Brief. Ueber eine Gartenhäckelmaschine von Schröer s. m. Schnee Landwirthsch. Zeitung. IX. 221.
§. 186. Arbeiten mit diesen Geräthen.
Alle die Bodenarbeiten, welche beim Feldbaue mit Maschinen geschehen, verrichtet man hier mit Werkzeugen der Hand. Da in
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unter übrigens gleichen Umſtänden den Wind am beſten abhält, daß Einſitzen ſchäd- licher Thiere nicht geſtattet, und die Sonne nicht vom Boden abwehrt. Wenn fließendes Waſſer mangelt, iſt ein Brunnen im Garten unentbehrlich.
II. Bodenbearbeitungslehre.
A.Von der Bodengeſtaltung.
§. 185. Bodengeräthe.
Ein friſch beurbarter Boden (§. 139.) eignet ſich, ohne vor- herige Bebauung mit Hackfrüchten1), noch nicht zum Gartenbaue. Erſt nach jener kann er zum wirklichen Gartenbaue weiter bear- beitet werden (§. 140.). Die zur Bearbeitung des Gartenbodens erforderlichen Geräthe ſind folgende:
1) Bodengeräthe im eigentlichen Sinne. Es gehören hier- her: a) die Picken, zur Auflockerung harten Bodens; b) die Hebel (Brecheiſen), zur Fortſchaffung großer Steine; c) die Spaten, zum Umſtechen; d) die Gabeln, zu verſchiedenen Zwecken; e) die Hacken, zum Anziehen, Umwerfen und Umhacken des Bodens; f) die Rechen, von Holz oder Eiſen, zum Reinigen, Ebenen und Pulveriſiren des Bodens; g) die Rechenhacken, wo beide lezteren Geräthe vereinigt ſind; h) die Raſeneiſen und Raſenſcherer, zum Aus- und Abſtechen des Raſens; i) die Raſenſtampfer, zum Feſtſtoßen der Raſen; k) die Raſenfeger, Reiſig- und Drahtbeſen, zum Fegen und Reinigen; l) die Wurzelngäter, zum Ausziehen langer kegelförmiger Wurzeln; m) die Gartenwalzen.
2) Richtgeräthe. Es gehören hierher: a) die Richt- ſchnüre; b) die Nuthen und Meßketten; c) die Richt- ſcheite; d) die Viſirſtäbe; e) die Bodenzirkel; f) die Ab- ſteckpfähle.
3) Die Gefäße. Hierher gehören: a) die Erdſiebe von Rohr oder Draht; b) die Erdtrichter und Erdkörbe; c) die Erdtöpfe und Erdkaſten; d) die Erdkarren.
1)Loudon Encyclopädie. I. 365. Ideler Wirthſchaftl. Gärtnerei. XVIII. Brief. Ueber eine Gartenhäckelmaſchine von Schröer ſ. m. Schnee Landwirthſch. Zeitung. IX. 221.
§. 186. Arbeiten mit dieſen Geräthen.
Alle die Bodenarbeiten, welche beim Feldbaue mit Maſchinen geſchehen, verrichtet man hier mit Werkzeugen der Hand. Da in
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¹⁾ unter übrigens gleichen Umſtänden den Wind am beſten abhält, daß Einſitzen ſchäd-
licher Thiere nicht geſtattet, und die Sonne nicht vom Boden abwehrt. Wenn
fließendes Waſſer mangelt, iſt ein Brunnen im Garten unentbehrlich.
II. Bodenbearbeitungslehre.
A. Von der Bodengeſtaltung.
§. 185.
Bodengeräthe.
Ein friſch beurbarter Boden (§. 139.) eignet ſich, ohne vor-
herige Bebauung mit Hackfrüchten1), noch nicht zum Gartenbaue.
Erſt nach jener kann er zum wirklichen Gartenbaue weiter bear-
beitet werden (§. 140.). Die zur Bearbeitung des Gartenbodens
erforderlichen Geräthe ſind folgende:
1) Bodengeräthe im eigentlichen Sinne. Es gehören hier-
her: a) die Picken, zur Auflockerung harten Bodens; b) die
Hebel (Brecheiſen), zur Fortſchaffung großer Steine; c) die
Spaten, zum Umſtechen; d) die Gabeln, zu verſchiedenen
Zwecken; e) die Hacken, zum Anziehen, Umwerfen und Umhacken
des Bodens; f) die Rechen, von Holz oder Eiſen, zum Reinigen,
Ebenen und Pulveriſiren des Bodens; g) die Rechenhacken, wo
beide lezteren Geräthe vereinigt ſind; h) die Raſeneiſen und
Raſenſcherer, zum Aus- und Abſtechen des Raſens; i) die
Raſenſtampfer, zum Feſtſtoßen der Raſen; k) die Raſenfeger,
Reiſig- und Drahtbeſen, zum Fegen und Reinigen; l) die
Wurzelngäter, zum Ausziehen langer kegelförmiger Wurzeln;
m) die Gartenwalzen.
2) Richtgeräthe. Es gehören hierher: a) die Richt-
ſchnüre; b) die Nuthen und Meßketten; c) die Richt-
ſcheite; d) die Viſirſtäbe; e) die Bodenzirkel; f) die Ab-
ſteckpfähle.
3) Die Gefäße. Hierher gehören: a) die Erdſiebe von
Rohr oder Draht; b) die Erdtrichter und Erdkörbe; c) die
Erdtöpfe und Erdkaſten; d) die Erdkarren.
¹⁾ Loudon Encyclopädie. I. 365. Ideler Wirthſchaftl. Gärtnerei. XVIII.
Brief. Ueber eine Gartenhäckelmaſchine von Schröer ſ. m. Schnee Landwirthſch.
Zeitung. IX. 221.
§. 186.
Arbeiten mit dieſen Geräthen.
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 227. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/249>, abgerufen am 24.11.2024.
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