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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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1) Naturmittel in möglichst vollständigem Zustande. Es
gehört hierher a) der Boden, nach seiner Verschiedenheit für die
eigenthümlichen Nutzungen in bestimmter Flächenausdehnung. In
lezter Beziehung ist die Frage, ob man viel oder wenig Grund
und Boden für vortheilhafter halten müsse, leicht entschieden.
Denn je größer der Besitz an Boden von brauchbaren Eigenschaf-
ten, um so großartiger kann der Betrieb werden, wenn dazu die
anderen Gewerbsmittel nicht fehlen. Jedenfalls ist die Abrundung
oder das Zusammenliegen der einzelnen Parzellen von großem Nutzen
und man unterscheidet so das Landgut von dem Grundstücke.
Unter jenem versteht man den Inbegriff einer Zahl Grundstücke,
welche im Zusammenhange liegen, des darauf befindlichen Vieh-
standes und des Kapitals nebst allen dazu gehörigen Gerechtsamen,
Pflichtigkeiten und anderen gewerklichen Nutzungszweigen. b) Der
Viehstand oder Dünger. Ohne diesen kann die Landwirthschaft
nicht betrieben werden, und je größer der Grundbesitz ist, um so
weniger ist man im Stande, ihn käuflich zu erlangen. Darum ist
ein bestimmter Viehstand erforderlich, ganz abgesehen von den
Vortheilen, welche aus der Gegenseitigkeit und Unterstützung der
Viehzucht und des Landbaues entspringen2). Welche Gattung von
Vieh man wählen soll, und unter dieser, welche Rasse die vortheil-
hafteste sei, das hängt von den localen Verhältnissen des Gutes
und von den Verkehrsumständen ab.

1) Ueber die landwirthschaftliche Betriebslehre s. m. Thaer Leitfaden zur
allgemeinen landwirthsch. Gewerbslehre. Berlin 1815. Desselben rat. Landw.
Bd. I. (vorzüglich). v. Crud Oekonomie der Landw. S. 1-162. Trautmann
Landw. L. II. 429. Burger Lehrbuch. II. 324. Koppe Unterricht. Bd. I.
(sehr praktisch). Block Mittheilungen. I. §. 287 folg. Geier Lehrbuch. §. 194.
v. Reider Landw. L. §. 294 folg. Schwerz Anleitung. Bd. III. (ausgezeichnet).
Putsche, Allgemeine Encyclopädie der gesammten Land- und Hauswirthschaft der
Deutschen. Leipzig 1825-1833. XII Bde. (Enthält auch die gesammte Landwirth-
schaftslehre u. s. w. und ist eine Art Bibliothek.) Schnee, der angehende Pachter.
Halle 1829. 3te Aufl. Andre, Darstellung der vorzügl. landw. Verhältnisse etc.
Prag 1831. 3te Aufl. von Rieger. -- Koppe und Klebe Oekonomie oder die
Lehre von den Verhältnissen der einzelnen Theile der Landwirthschaft zu einander
und zum Ganzen. Leipzig 1831. 2 Thle. Nebbien, Einrichtungskunst der Land-
güter auf fortwährendes Steigen der Bodenrente. Prag 1831. 3 Bde. vergl. mit
Rüder Landw. Zeitung. 1833. S. 153 (Auszüglich).
2) Die Frage über die im Verhältnisse zum Landbaue zu haltende Viehmenge
löst sich in die zwei anderen auf, wie viele Arbeitsthiere und wie viel Dünger man
für die Wirthschaft brauche. Ersteres findet man durch Veranschlagung der jährlich
nöthigen thierischen Arbeit nach den bisher angegebenen Sätzen, mit steter Rücksicht
darauf, was man durch Ochsen, und was durch Pferde verrichten kann, denn die
Ochsen sind unter übrigens gleichen Umständen wegen den geringeren Ankaufskosten,
wegen des Düngers und Fleisches (Mästung) vorzuziehen. Das Andere aber berech-
net man nach dem jährlichen Düngerbedarfe und nach dem Düngerertrage des
Viehes, der wieder von der Futtermenge abhängt, die man auf dem Landgute
ziehen kann. Richtet sich zwar jener nach localen besondern Umständen, so hat man

1) Naturmittel in möglichſt vollſtändigem Zuſtande. Es
gehört hierher a) der Boden, nach ſeiner Verſchiedenheit für die
eigenthümlichen Nutzungen in beſtimmter Flächenausdehnung. In
lezter Beziehung iſt die Frage, ob man viel oder wenig Grund
und Boden für vortheilhafter halten müſſe, leicht entſchieden.
Denn je größer der Beſitz an Boden von brauchbaren Eigenſchaf-
ten, um ſo großartiger kann der Betrieb werden, wenn dazu die
anderen Gewerbsmittel nicht fehlen. Jedenfalls iſt die Abrundung
oder das Zuſammenliegen der einzelnen Parzellen von großem Nutzen
und man unterſcheidet ſo das Landgut von dem Grundſtücke.
Unter jenem verſteht man den Inbegriff einer Zahl Grundſtücke,
welche im Zuſammenhange liegen, des darauf befindlichen Vieh-
ſtandes und des Kapitals nebſt allen dazu gehörigen Gerechtſamen,
Pflichtigkeiten und anderen gewerklichen Nutzungszweigen. b) Der
Viehſtand oder Dünger. Ohne dieſen kann die Landwirthſchaft
nicht betrieben werden, und je größer der Grundbeſitz iſt, um ſo
weniger iſt man im Stande, ihn käuflich zu erlangen. Darum iſt
ein beſtimmter Viehſtand erforderlich, ganz abgeſehen von den
Vortheilen, welche aus der Gegenſeitigkeit und Unterſtützung der
Viehzucht und des Landbaues entſpringen2). Welche Gattung von
Vieh man wählen ſoll, und unter dieſer, welche Raſſe die vortheil-
hafteſte ſei, das hängt von den localen Verhältniſſen des Gutes
und von den Verkehrsumſtänden ab.

1) Ueber die landwirthſchaftliche Betriebslehre ſ. m. Thaer Leitfaden zur
allgemeinen landwirthſch. Gewerbslehre. Berlin 1815. Deſſelben rat. Landw.
Bd. I. (vorzüglich). v. Crud Oekonomie der Landw. S. 1–162. Trautmann
Landw. L. II. 429. Burger Lehrbuch. II. 324. Koppe Unterricht. Bd. I.
(ſehr praktiſch). Block Mittheilungen. I. §. 287 folg. Geier Lehrbuch. §. 194.
v. Reider Landw. L. §. 294 folg. Schwerz Anleitung. Bd. III. (ausgezeichnet).
Putſche, Allgemeine Encyclopädie der geſammten Land- und Hauswirthſchaft der
Deutſchen. Leipzig 1825–1833. XII Bde. (Enthält auch die geſammte Landwirth-
ſchaftslehre u. ſ. w. und iſt eine Art Bibliothek.) Schnee, der angehende Pachter.
Halle 1829. 3te Aufl. André, Darſtellung der vorzügl. landw. Verhältniſſe ꝛc.
Prag 1831. 3te Aufl. von Rieger. — Koppe und Klebe Oekonomie oder die
Lehre von den Verhältniſſen der einzelnen Theile der Landwirthſchaft zu einander
und zum Ganzen. Leipzig 1831. 2 Thle. Nebbien, Einrichtungskunſt der Land-
güter auf fortwährendes Steigen der Bodenrente. Prag 1831. 3 Bde. vergl. mit
Rüder Landw. Zeitung. 1833. S. 153 (Auszüglich).
2) Die Frage über die im Verhältniſſe zum Landbaue zu haltende Viehmenge
löst ſich in die zwei anderen auf, wie viele Arbeitsthiere und wie viel Dünger man
für die Wirthſchaft brauche. Erſteres findet man durch Veranſchlagung der jährlich
nöthigen thieriſchen Arbeit nach den bisher angegebenen Sätzen, mit ſteter Rückſicht
darauf, was man durch Ochſen, und was durch Pferde verrichten kann, denn die
Ochſen ſind unter übrigens gleichen Umſtänden wegen den geringeren Ankaufskoſten,
wegen des Düngers und Fleiſches (Mäſtung) vorzuziehen. Das Andere aber berech-
net man nach dem jährlichen Düngerbedarfe und nach dem Düngerertrage des
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[255/0277] 1) Naturmittel in möglichſt vollſtändigem Zuſtande. Es gehört hierher a) der Boden, nach ſeiner Verſchiedenheit für die eigenthümlichen Nutzungen in beſtimmter Flächenausdehnung. In lezter Beziehung iſt die Frage, ob man viel oder wenig Grund und Boden für vortheilhafter halten müſſe, leicht entſchieden. Denn je größer der Beſitz an Boden von brauchbaren Eigenſchaf- ten, um ſo großartiger kann der Betrieb werden, wenn dazu die anderen Gewerbsmittel nicht fehlen. Jedenfalls iſt die Abrundung oder das Zuſammenliegen der einzelnen Parzellen von großem Nutzen und man unterſcheidet ſo das Landgut von dem Grundſtücke. Unter jenem verſteht man den Inbegriff einer Zahl Grundſtücke, welche im Zuſammenhange liegen, des darauf befindlichen Vieh- ſtandes und des Kapitals nebſt allen dazu gehörigen Gerechtſamen, Pflichtigkeiten und anderen gewerklichen Nutzungszweigen. b) Der Viehſtand oder Dünger. Ohne dieſen kann die Landwirthſchaft nicht betrieben werden, und je größer der Grundbeſitz iſt, um ſo weniger iſt man im Stande, ihn käuflich zu erlangen. Darum iſt ein beſtimmter Viehſtand erforderlich, ganz abgeſehen von den Vortheilen, welche aus der Gegenſeitigkeit und Unterſtützung der Viehzucht und des Landbaues entſpringen2). Welche Gattung von Vieh man wählen ſoll, und unter dieſer, welche Raſſe die vortheil- hafteſte ſei, das hängt von den localen Verhältniſſen des Gutes und von den Verkehrsumſtänden ab. ¹⁾ Ueber die landwirthſchaftliche Betriebslehre ſ. m. Thaer Leitfaden zur allgemeinen landwirthſch. Gewerbslehre. Berlin 1815. Deſſelben rat. Landw. Bd. I. (vorzüglich). v. Crud Oekonomie der Landw. S. 1–162. Trautmann Landw. L. II. 429. Burger Lehrbuch. II. 324. Koppe Unterricht. Bd. I. (ſehr praktiſch). Block Mittheilungen. I. §. 287 folg. Geier Lehrbuch. §. 194. v. Reider Landw. L. §. 294 folg. Schwerz Anleitung. Bd. III. (ausgezeichnet). Putſche, Allgemeine Encyclopädie der geſammten Land- und Hauswirthſchaft der Deutſchen. Leipzig 1825–1833. XII Bde. (Enthält auch die geſammte Landwirth- ſchaftslehre u. ſ. w. und iſt eine Art Bibliothek.) Schnee, der angehende Pachter. Halle 1829. 3te Aufl. André, Darſtellung der vorzügl. landw. Verhältniſſe ꝛc. Prag 1831. 3te Aufl. von Rieger. — Koppe und Klebe Oekonomie oder die Lehre von den Verhältniſſen der einzelnen Theile der Landwirthſchaft zu einander und zum Ganzen. Leipzig 1831. 2 Thle. Nebbien, Einrichtungskunſt der Land- güter auf fortwährendes Steigen der Bodenrente. Prag 1831. 3 Bde. vergl. mit Rüder Landw. Zeitung. 1833. S. 153 (Auszüglich). ²⁾ Die Frage über die im Verhältniſſe zum Landbaue zu haltende Viehmenge löst ſich in die zwei anderen auf, wie viele Arbeitsthiere und wie viel Dünger man für die Wirthſchaft brauche. Erſteres findet man durch Veranſchlagung der jährlich nöthigen thieriſchen Arbeit nach den bisher angegebenen Sätzen, mit ſteter Rückſicht darauf, was man durch Ochſen, und was durch Pferde verrichten kann, denn die Ochſen ſind unter übrigens gleichen Umſtänden wegen den geringeren Ankaufskoſten, wegen des Düngers und Fleiſches (Mäſtung) vorzuziehen. Das Andere aber berech- net man nach dem jährlichen Düngerbedarfe und nach dem Düngerertrage des Viehes, der wieder von der Futtermenge abhängt, die man auf dem Landgute ziehen kann. Richtet ſich zwar jener nach localen beſondern Umſtänden, ſo hat man

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 255. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/277>, abgerufen am 24.11.2024.