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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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gehörige Transportmittel und -Wege1) ganz unentbehrlich.
Man transportirt:

A) Zu Land das Holz durch Tragen in Körben und Holz-
tragen, durch Fahren auf Karren, Wagen und Schlitten, durch
Walzen auf der bloßen Erde und Unterlagen, durch Schleifen
am Lotteisen (Keil, der mit einer Zugkette versehen ist und in die
Blöche geschlagen wird), das man allein oder mit dem Lottbaume
(einer Deichsel für zwei Menschen oder Thiere), oder mit einem
halben Wagen anwendet, um die Zugkraft zu erleichtern und zu
verstärken, und endlich durch Rutschen entweder auf der bloßen
Erde oder in Riesen (d. h. entweder in die Erde gegrabenen und
mit Holz befestigten oder durch Eisen, Stangen, Blöche und
Bretter verfertigten künstlichen Rinnen, -- Erd-, Eisen-, Stangen-
riesen), oder auf Rutschen (Holzwegen), oder an Seilen, indem
man das herabzulassende Holz entweder auf oder ohne Unterlagen
und Walzen an Seilen hält und allmälig gleiten läßt. Auf den
Heerstraßen und andern Fahrwegen darf es nur mit Wagen trans-
portirt werden. Bevor es aber zu diesen oder zu einer Wasser-
straße gelangt, wird es auf eigenen Holztransportwegen weiter
geschafft. Diese aber sind entweder Winter- (Schnee-) Wege
oder Sommer- (Schmier-) Wege, und bei Beiden unterscheidet
man wieder die Schiffbau-, Langholz- (Bloch-) und Feuerholz-
wege. Die Winterwege sind nur bei einer durch den Schnee her-
vorgebrachten natürlichen Glätte, die Sommerwege nur bei einer
durch Wasser, Speck oder Talg hervorgebrachten künstlichen Glätte
fahrbar. Sie sind sämmtlich mehr oder weniger mit Längen- oder
Querhölzern (Streichrippen) befestigte Wege, auf welchen die
Holzschlitten und Holzarchen (eigene Gerüste von Holz) mit Holz
beladen von Menschen oder Thieren hingezogen werden. Da nun
in Gebirgen oft Unterbrechungen der Wege Statt finden oder auf
Sumpfboden kein Schlittenweg angelegt werden kann; so wird es
oft nöthig, die Wege auf Jöchern u. dgl. brückenartig anzulegen.
So entstehen die Sumpfschlittwege (über Sümpfen), die
beweglichen Schlittwege (über Klüften) und die Leiter-
wege (leiterförmig über Schluchten). Neben diesen Schlittwegen
sind in der Regel auch gewöhnliche (Weich-) Wege angelegt, auf
denen die Thiere und Menschen zurückgehen2).

B) Zu Wasser unmittelbar auf der Wasserfläche (Flößerei)
oder mittelbar zu Floß als Oblast und zu Schiffe, wenn ein
solches Gewässer vorhanden ist, auf welchem dies geschehen kann
(das schiff- oder floßbar ist). Wenn weder Wassermangel noch
plötzliches und häufiges Anschwellen der Flüsse, niedriger Stand

gehörige Transportmittel und -Wege1) ganz unentbehrlich.
Man transportirt:

A) Zu Land das Holz durch Tragen in Körben und Holz-
tragen, durch Fahren auf Karren, Wagen und Schlitten, durch
Walzen auf der bloßen Erde und Unterlagen, durch Schleifen
am Lotteiſen (Keil, der mit einer Zugkette verſehen iſt und in die
Blöche geſchlagen wird), das man allein oder mit dem Lottbaume
(einer Deichſel für zwei Menſchen oder Thiere), oder mit einem
halben Wagen anwendet, um die Zugkraft zu erleichtern und zu
verſtärken, und endlich durch Rutſchen entweder auf der bloßen
Erde oder in Rieſen (d. h. entweder in die Erde gegrabenen und
mit Holz befeſtigten oder durch Eiſen, Stangen, Blöche und
Bretter verfertigten künſtlichen Rinnen, — Erd-, Eiſen-, Stangen-
rieſen), oder auf Rutſchen (Holzwegen), oder an Seilen, indem
man das herabzulaſſende Holz entweder auf oder ohne Unterlagen
und Walzen an Seilen hält und allmälig gleiten läßt. Auf den
Heerſtraßen und andern Fahrwegen darf es nur mit Wagen trans-
portirt werden. Bevor es aber zu dieſen oder zu einer Waſſer-
ſtraße gelangt, wird es auf eigenen Holztransportwegen weiter
geſchafft. Dieſe aber ſind entweder Winter- (Schnee-) Wege
oder Sommer- (Schmier-) Wege, und bei Beiden unterſcheidet
man wieder die Schiffbau-, Langholz- (Bloch-) und Feuerholz-
wege. Die Winterwege ſind nur bei einer durch den Schnee her-
vorgebrachten natürlichen Glätte, die Sommerwege nur bei einer
durch Waſſer, Speck oder Talg hervorgebrachten künſtlichen Glätte
fahrbar. Sie ſind ſämmtlich mehr oder weniger mit Längen- oder
Querhölzern (Streichrippen) befeſtigte Wege, auf welchen die
Holzſchlitten und Holzarchen (eigene Gerüſte von Holz) mit Holz
beladen von Menſchen oder Thieren hingezogen werden. Da nun
in Gebirgen oft Unterbrechungen der Wege Statt finden oder auf
Sumpfboden kein Schlittenweg angelegt werden kann; ſo wird es
oft nöthig, die Wege auf Jöchern u. dgl. brückenartig anzulegen.
So entſtehen die Sumpfſchlittwege (über Sümpfen), die
beweglichen Schlittwege (über Klüften) und die Leiter-
wege (leiterförmig über Schluchten). Neben dieſen Schlittwegen
ſind in der Regel auch gewöhnliche (Weich-) Wege angelegt, auf
denen die Thiere und Menſchen zurückgehen2).

B) Zu Waſſer unmittelbar auf der Waſſerfläche (Flößerei)
oder mittelbar zu Floß als Oblaſt und zu Schiffe, wenn ein
ſolches Gewäſſer vorhanden iſt, auf welchem dies geſchehen kann
(das ſchiff- oder floßbar iſt). Wenn weder Waſſermangel noch
plötzliches und häufiges Anſchwellen der Flüſſe, niedriger Stand

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[313/0335] gehörige Transportmittel und -Wege1) ganz unentbehrlich. Man transportirt: A) Zu Land das Holz durch Tragen in Körben und Holz- tragen, durch Fahren auf Karren, Wagen und Schlitten, durch Walzen auf der bloßen Erde und Unterlagen, durch Schleifen am Lotteiſen (Keil, der mit einer Zugkette verſehen iſt und in die Blöche geſchlagen wird), das man allein oder mit dem Lottbaume (einer Deichſel für zwei Menſchen oder Thiere), oder mit einem halben Wagen anwendet, um die Zugkraft zu erleichtern und zu verſtärken, und endlich durch Rutſchen entweder auf der bloßen Erde oder in Rieſen (d. h. entweder in die Erde gegrabenen und mit Holz befeſtigten oder durch Eiſen, Stangen, Blöche und Bretter verfertigten künſtlichen Rinnen, — Erd-, Eiſen-, Stangen- rieſen), oder auf Rutſchen (Holzwegen), oder an Seilen, indem man das herabzulaſſende Holz entweder auf oder ohne Unterlagen und Walzen an Seilen hält und allmälig gleiten läßt. Auf den Heerſtraßen und andern Fahrwegen darf es nur mit Wagen trans- portirt werden. Bevor es aber zu dieſen oder zu einer Waſſer- ſtraße gelangt, wird es auf eigenen Holztransportwegen weiter geſchafft. Dieſe aber ſind entweder Winter- (Schnee-) Wege oder Sommer- (Schmier-) Wege, und bei Beiden unterſcheidet man wieder die Schiffbau-, Langholz- (Bloch-) und Feuerholz- wege. Die Winterwege ſind nur bei einer durch den Schnee her- vorgebrachten natürlichen Glätte, die Sommerwege nur bei einer durch Waſſer, Speck oder Talg hervorgebrachten künſtlichen Glätte fahrbar. Sie ſind ſämmtlich mehr oder weniger mit Längen- oder Querhölzern (Streichrippen) befeſtigte Wege, auf welchen die Holzſchlitten und Holzarchen (eigene Gerüſte von Holz) mit Holz beladen von Menſchen oder Thieren hingezogen werden. Da nun in Gebirgen oft Unterbrechungen der Wege Statt finden oder auf Sumpfboden kein Schlittenweg angelegt werden kann; ſo wird es oft nöthig, die Wege auf Jöchern u. dgl. brückenartig anzulegen. So entſtehen die Sumpfſchlittwege (über Sümpfen), die beweglichen Schlittwege (über Klüften) und die Leiter- wege (leiterförmig über Schluchten). Neben dieſen Schlittwegen ſind in der Regel auch gewöhnliche (Weich-) Wege angelegt, auf denen die Thiere und Menſchen zurückgehen2). B) Zu Waſſer unmittelbar auf der Waſſerfläche (Flößerei) oder mittelbar zu Floß als Oblaſt und zu Schiffe, wenn ein ſolches Gewäſſer vorhanden iſt, auf welchem dies geſchehen kann (das ſchiff- oder floßbar iſt). Wenn weder Waſſermangel noch plötzliches und häufiges Anſchwellen der Flüſſe, niedriger Stand

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 313. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/335>, abgerufen am 22.11.2024.