Ruder, und jene führt daher dieser von Seitenflüssen das Holz zu. Der Platz, wo man die Flöße bindet, heißt Bindstätte (Ein- bindschaft)1). Was aber b) die Floßstraße anbelangt, so ist sie entweder ein natürliches oder ein künstlich gefaßtes Flußbett. Zu dem Ersteren gehört das Selbstwasser (der Selbstbach), wenn sich das Wasser dazu in gehöriger Menge von Natur selbst immer sammelt; der Keuter, wenn man nämlich das spärlich herzufließende Wasser durch eine Quersperre im Flusse mit Holz, Reisig, Moos und Erde so lange hält, bis man es, mit einer Holzmenge beladen, loslassen kann; die Wasserstube, wenn man zu demselben Zwecke, wozu die Keuter dienen, ganz regel- mäßige und starke Wasserbauten mit Stellfallen und Gerinnen an- legt; die gewöhnlichen Wehre und Deiche, welche dazu dienen, der Floßstraße das Wasser zuzuführen, und bloße, verschiedenartig laufende, Dämme von Faschinen, Holz oder Steinen sind; und endlich die Schwellungen (Klausen), große, künstlich zugerich- tete, Wassersammelplätze aus Quellen, Bächen u. dgl., welche das Wasser so im Großen sammeln sollen, daß sie, wenn man sie los- läßt, allen Wassermangel auf der Floßstraße zugleich decken, indem sie das Holz mit sich fortreißen. Zu dem Anderen gehören aber Wasserbauten verschiedener künstlicher Art, je nach der Lang- und Kurzflößerei. Sie sind entweder blos Verwahrungen der Ufer oder wirklich ganz künstlich gefaßte Floßstraßen, und bestehen für beide Zwecke aus Dämmen, Faschinenbauten, Flechtwerk und Holzeinwandungen, für die Kurzholzflößerei insbesondere aber aus Wasserriesen, d. h. riesenartig gebauten Kanälen aus Stan- gen, aus der Kähnereinrichtung, d. h. rinnenförmig zusammen- gesetzten ausgehöhlten Baumstammhälften (Kähner), aus hölzernen Floßkanälen, und aus gebruckten und gedammten Floß- ßraßen, d. h. Riesen-, Kähner- und Kanaleinrichtungen voriger Art, welche man über Klüfte und Schluchten auf Gestellen oder Brücken leiten muß. Was endlich c) die äußeren Mittel zur Flößerei in diesen verschiedenen natürlichen und künstlichen Floß- straßen anbelangt, so gehören dahin die Einrichtungen sowohl von Landungsplätzen und Holzmagazinen (Holzgärten) als auch von Holzfängen und Rechen2).
1) Die Gestörflöße bindet man am besten mit Zaum und Kegel, d. h. mit Weiden an eingeschlagenen hölzernen Keilen, die am stumpfen Theile hierzu mit einem tiefen Einschnitte versehen sind; in gespannter Weide mit Wettstangen und Zweck, d. h. mit Weiden, welche man um gesägtes Holz, z. B. Bretter (Bord), Latten, das auf kleine Häufen geschichtet ist, schlingt, und zur Verbin- dung der Gestöre mit einander um eine Querstange windet, wo man sie dann mit Holzstücken (Zwecken) festspannt; in verbohrter Weide, d. h. indem man an
Ruder, und jene führt daher dieſer von Seitenflüſſen das Holz zu. Der Platz, wo man die Flöße bindet, heißt Bindſtätte (Ein- bindſchaft)1). Was aber b) die Floßſtraße anbelangt, ſo iſt ſie entweder ein natürliches oder ein künſtlich gefaßtes Flußbett. Zu dem Erſteren gehört das Selbſtwaſſer (der Selbſtbach), wenn ſich das Waſſer dazu in gehöriger Menge von Natur ſelbſt immer ſammelt; der Keuter, wenn man nämlich das ſpärlich herzufließende Waſſer durch eine Querſperre im Fluſſe mit Holz, Reiſig, Moos und Erde ſo lange hält, bis man es, mit einer Holzmenge beladen, loslaſſen kann; die Waſſerſtube, wenn man zu demſelben Zwecke, wozu die Keuter dienen, ganz regel- mäßige und ſtarke Waſſerbauten mit Stellfallen und Gerinnen an- legt; die gewöhnlichen Wehre und Deiche, welche dazu dienen, der Floßſtraße das Waſſer zuzuführen, und bloße, verſchiedenartig laufende, Dämme von Faſchinen, Holz oder Steinen ſind; und endlich die Schwellungen (Klauſen), große, künſtlich zugerich- tete, Waſſerſammelplätze aus Quellen, Bächen u. dgl., welche das Waſſer ſo im Großen ſammeln ſollen, daß ſie, wenn man ſie los- läßt, allen Waſſermangel auf der Floßſtraße zugleich decken, indem ſie das Holz mit ſich fortreißen. Zu dem Anderen gehören aber Waſſerbauten verſchiedener künſtlicher Art, je nach der Lang- und Kurzflößerei. Sie ſind entweder blos Verwahrungen der Ufer oder wirklich ganz künſtlich gefaßte Floßſtraßen, und beſtehen für beide Zwecke aus Dämmen, Faſchinenbauten, Flechtwerk und Holzeinwandungen, für die Kurzholzflößerei insbeſondere aber aus Waſſerrieſen, d. h. rieſenartig gebauten Kanälen aus Stan- gen, aus der Kähnereinrichtung, d. h. rinnenförmig zuſammen- geſetzten ausgehöhlten Baumſtammhälften (Kähner), aus hölzernen Floßkanälen, und aus gebruckten und gedammten Floß- ßraßen, d. h. Rieſen-, Kähner- und Kanaleinrichtungen voriger Art, welche man über Klüfte und Schluchten auf Geſtellen oder Brücken leiten muß. Was endlich c) die äußeren Mittel zur Flößerei in dieſen verſchiedenen natürlichen und künſtlichen Floß- ſtraßen anbelangt, ſo gehören dahin die Einrichtungen ſowohl von Landungsplätzen und Holzmagazinen (Holzgärten) als auch von Holzfängen und Rechen2).
1) Die Geſtörflöße bindet man am beſten mit Zaum und Kegel, d. h. mit Weiden an eingeſchlagenen hölzernen Keilen, die am ſtumpfen Theile hierzu mit einem tiefen Einſchnitte verſehen ſind; in geſpannter Weide mit Wettſtangen und Zweck, d. h. mit Weiden, welche man um geſägtes Holz, z. B. Bretter (Bord), Latten, das auf kleine Häufen geſchichtet iſt, ſchlingt, und zur Verbin- dung der Geſtöre mit einander um eine Querſtange windet, wo man ſie dann mit Holzſtücken (Zwecken) feſtſpannt; in verbohrter Weide, d. h. indem man an
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Ruder, und jene führt daher dieſer von Seitenflüſſen das Holz zu.
Der Platz, wo man die Flöße bindet, heißt Bindſtätte (Ein-
bindſchaft)1). Was aber b) die Floßſtraße anbelangt, ſo iſt
ſie entweder ein natürliches oder ein künſtlich gefaßtes
Flußbett. Zu dem Erſteren gehört das Selbſtwaſſer (der
Selbſtbach), wenn ſich das Waſſer dazu in gehöriger Menge von
Natur ſelbſt immer ſammelt; der Keuter, wenn man nämlich das
ſpärlich herzufließende Waſſer durch eine Querſperre im Fluſſe mit
Holz, Reiſig, Moos und Erde ſo lange hält, bis man es, mit
einer Holzmenge beladen, loslaſſen kann; die Waſſerſtube, wenn
man zu demſelben Zwecke, wozu die Keuter dienen, ganz regel-
mäßige und ſtarke Waſſerbauten mit Stellfallen und Gerinnen an-
legt; die gewöhnlichen Wehre und Deiche, welche dazu dienen,
der Floßſtraße das Waſſer zuzuführen, und bloße, verſchiedenartig
laufende, Dämme von Faſchinen, Holz oder Steinen ſind; und
endlich die Schwellungen (Klauſen), große, künſtlich zugerich-
tete, Waſſerſammelplätze aus Quellen, Bächen u. dgl., welche das
Waſſer ſo im Großen ſammeln ſollen, daß ſie, wenn man ſie los-
läßt, allen Waſſermangel auf der Floßſtraße zugleich decken, indem
ſie das Holz mit ſich fortreißen. Zu dem Anderen gehören aber
Waſſerbauten verſchiedener künſtlicher Art, je nach der Lang- und
Kurzflößerei. Sie ſind entweder blos Verwahrungen der Ufer oder
wirklich ganz künſtlich gefaßte Floßſtraßen, und beſtehen für beide
Zwecke aus Dämmen, Faſchinenbauten, Flechtwerk und
Holzeinwandungen, für die Kurzholzflößerei insbeſondere aber
aus Waſſerrieſen, d. h. rieſenartig gebauten Kanälen aus Stan-
gen, aus der Kähnereinrichtung, d. h. rinnenförmig zuſammen-
geſetzten ausgehöhlten Baumſtammhälften (Kähner), aus hölzernen
Floßkanälen, und aus gebruckten und gedammten Floß-
ßraßen, d. h. Rieſen-, Kähner- und Kanaleinrichtungen voriger
Art, welche man über Klüfte und Schluchten auf Geſtellen oder
Brücken leiten muß. Was endlich c) die äußeren Mittel zur
Flößerei in dieſen verſchiedenen natürlichen und künſtlichen Floß-
ſtraßen anbelangt, ſo gehören dahin die Einrichtungen ſowohl von
Landungsplätzen und Holzmagazinen (Holzgärten) als auch von
Holzfängen und Rechen2).
¹⁾ Die Geſtörflöße bindet man am beſten mit Zaum und Kegel, d. h.
mit Weiden an eingeſchlagenen hölzernen Keilen, die am ſtumpfen Theile hierzu mit
einem tiefen Einſchnitte verſehen ſind; in geſpannter Weide mit Wettſtangen
und Zweck, d. h. mit Weiden, welche man um geſägtes Holz, z. B. Bretter
(Bord), Latten, das auf kleine Häufen geſchichtet iſt, ſchlingt, und zur Verbin-
dung der Geſtöre mit einander um eine Querſtange windet, wo man ſie dann mit
Holzſtücken (Zwecken) feſtſpannt; in verbohrter Weide, d. h. indem man an
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 315. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/337>, abgerufen am 22.11.2024.
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