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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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der Körper bestimmen zu können, hat man die Wagen1). Man
unterscheidet das absolute Gewicht, d. h. den senkrechten Druck
der Körper ohne Bedacht auf einen gewissen Raum, sondern der
jedesmal gegebenen Masse nach, und das spezivische Gewicht,
d. h. jenen Druck derselben unter Voraussetzung eines bestimmten
Raumes der Körper und hiernach verglichen mit einem als Einheit
angenommenen anderen Körper, nämlich mit dem Wasser2).
Begreiflicher Weise hat man dazu verschieden construirte Wagen.

A. Wagen zur Bestimmung des absoluten Gewichtes
der Waaren
. Ihre Construction und Wirkung beruht auf den
Gesetzen des Hebels3). Es gibt nach den Arten des zweiarmigen
Hebels auch zwei Hauptarten von solchen Wagen, nämlich
a) Gleicharmige Wagen, welche der allgemeinen Ansicht nach
aus einem Wagebalken bestehen, der in seinem Mittelpunkte ent-
weder aufgehängt oder von einem Wagestocke unterstützt ist, so
daß er sich nach beiden Seiten bewegen kann, und an dessen beiden
Enden Wageschaalen zur Aufnahme des Gewichtes und der
Waaren an Ketten oder Schnüren aufgehängt sind4). b) Un-
gleicharmige Wagen5), welche von jenen dadurch verschieden
sind, daß der Theil des Wagebalkens, an welchem die Waare ge-
hängt wird, viel kürzer ist als der andere, welcher das Gewicht
hält, und daß man dazu nur ein Gewicht nöthig hat, während
bei jener ganze Gewichtsstöcke gebraucht werden6). Man hat in-
dessen, besonders zur Messung thierischer Kräfte, noch andere
Instrumente, welche man auch Wagen nennt7).

B. Wagen zur Bestimmung des spezivischen Gewich-
tes der Waaren. Sie dienen zum Wägen solcher Körper, deren
Güte zugleich von dem spezivischen Gewichte abhängt8). Man hat
wieder zu unterscheiden: a) hydrostatische Wagen, d. h. sehr
empfindliche Wagen obiger Construktion, deren Wageschaalen unten
mit Häckchen zum Einhängen der festen Körper versehen sind, und
deren Wagebalken durch irgend eine Vorrichtung nach dem her-
gestellten Gleichgewichte zwischen Körper und Gewicht gesenkt wer-
den kann9); b) Aräometer oder Senkwagen10), d. h. schwim-
mende Körper von Blech oder Glas, nach deren größerem oder
geringerem Einsinken von einer Flüssigkeit das spezivische Gewicht
bestimmt werden kann. Man unterscheidet zwei Arten von Aräo-
metern, nämlich die Spindeln11), d. h. Senkwagen mit Skalen
zur gradweisen Erkennung des Einsinkens, und Hydrometer12),
d. h. Senkwagen, mit veränderlichem Gewichte und ohne Skale.

1) Krünitz, Oekonom. Encyclopädie. Bd. 18. S. 169. Rees, Cyclopaedia
of Arts etc. Vol. 38. Art. Weighing-Machine. Weights. Dict. technolog. XVI. 350.

der Körper beſtimmen zu können, hat man die Wagen1). Man
unterſcheidet das abſolute Gewicht, d. h. den ſenkrechten Druck
der Körper ohne Bedacht auf einen gewiſſen Raum, ſondern der
jedesmal gegebenen Maſſe nach, und das ſpeziviſche Gewicht,
d. h. jenen Druck derſelben unter Vorausſetzung eines beſtimmten
Raumes der Körper und hiernach verglichen mit einem als Einheit
angenommenen anderen Körper, nämlich mit dem Waſſer2).
Begreiflicher Weiſe hat man dazu verſchieden conſtruirte Wagen.

A. Wagen zur Beſtimmung des abſoluten Gewichtes
der Waaren
. Ihre Conſtruction und Wirkung beruht auf den
Geſetzen des Hebels3). Es gibt nach den Arten des zweiarmigen
Hebels auch zwei Hauptarten von ſolchen Wagen, nämlich
α) Gleicharmige Wagen, welche der allgemeinen Anſicht nach
aus einem Wagebalken beſtehen, der in ſeinem Mittelpunkte ent-
weder aufgehängt oder von einem Wageſtocke unterſtützt iſt, ſo
daß er ſich nach beiden Seiten bewegen kann, und an deſſen beiden
Enden Wageſchaalen zur Aufnahme des Gewichtes und der
Waaren an Ketten oder Schnüren aufgehängt ſind4). β) Un-
gleicharmige Wagen5), welche von jenen dadurch verſchieden
ſind, daß der Theil des Wagebalkens, an welchem die Waare ge-
hängt wird, viel kürzer iſt als der andere, welcher das Gewicht
hält, und daß man dazu nur ein Gewicht nöthig hat, während
bei jener ganze Gewichtsſtöcke gebraucht werden6). Man hat in-
deſſen, beſonders zur Meſſung thieriſcher Kräfte, noch andere
Inſtrumente, welche man auch Wagen nennt7).

B. Wagen zur Beſtimmung des ſpeziviſchen Gewich-
tes der Waaren. Sie dienen zum Wägen ſolcher Körper, deren
Güte zugleich von dem ſpeziviſchen Gewichte abhängt8). Man hat
wieder zu unterſcheiden: α) hydroſtatiſche Wagen, d. h. ſehr
empfindliche Wagen obiger Conſtruktion, deren Wageſchaalen unten
mit Häckchen zum Einhängen der feſten Körper verſehen ſind, und
deren Wagebalken durch irgend eine Vorrichtung nach dem her-
geſtellten Gleichgewichte zwiſchen Körper und Gewicht geſenkt wer-
den kann9); β) Aräometer oder Senkwagen10), d. h. ſchwim-
mende Körper von Blech oder Glas, nach deren größerem oder
geringerem Einſinken von einer Flüſſigkeit das ſpeziviſche Gewicht
beſtimmt werden kann. Man unterſcheidet zwei Arten von Aräo-
metern, nämlich die Spindeln11), d. h. Senkwagen mit Skalen
zur gradweiſen Erkennung des Einſinkens, und Hydrometer12),
d. h. Senkwagen, mit veränderlichem Gewichte und ohne Skale.

1) Krünitz, Oekonom. Encyclopädie. Bd. 18. S. 169. Rees, Cyclopaedia
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[452/0474] der Körper beſtimmen zu können, hat man die Wagen1). Man unterſcheidet das abſolute Gewicht, d. h. den ſenkrechten Druck der Körper ohne Bedacht auf einen gewiſſen Raum, ſondern der jedesmal gegebenen Maſſe nach, und das ſpeziviſche Gewicht, d. h. jenen Druck derſelben unter Vorausſetzung eines beſtimmten Raumes der Körper und hiernach verglichen mit einem als Einheit angenommenen anderen Körper, nämlich mit dem Waſſer2). Begreiflicher Weiſe hat man dazu verſchieden conſtruirte Wagen. A. Wagen zur Beſtimmung des abſoluten Gewichtes der Waaren. Ihre Conſtruction und Wirkung beruht auf den Geſetzen des Hebels3). Es gibt nach den Arten des zweiarmigen Hebels auch zwei Hauptarten von ſolchen Wagen, nämlich α) Gleicharmige Wagen, welche der allgemeinen Anſicht nach aus einem Wagebalken beſtehen, der in ſeinem Mittelpunkte ent- weder aufgehängt oder von einem Wageſtocke unterſtützt iſt, ſo daß er ſich nach beiden Seiten bewegen kann, und an deſſen beiden Enden Wageſchaalen zur Aufnahme des Gewichtes und der Waaren an Ketten oder Schnüren aufgehängt ſind4). β) Un- gleicharmige Wagen5), welche von jenen dadurch verſchieden ſind, daß der Theil des Wagebalkens, an welchem die Waare ge- hängt wird, viel kürzer iſt als der andere, welcher das Gewicht hält, und daß man dazu nur ein Gewicht nöthig hat, während bei jener ganze Gewichtsſtöcke gebraucht werden6). Man hat in- deſſen, beſonders zur Meſſung thieriſcher Kräfte, noch andere Inſtrumente, welche man auch Wagen nennt7). B. Wagen zur Beſtimmung des ſpeziviſchen Gewich- tes der Waaren. Sie dienen zum Wägen ſolcher Körper, deren Güte zugleich von dem ſpeziviſchen Gewichte abhängt8). Man hat wieder zu unterſcheiden: α) hydroſtatiſche Wagen, d. h. ſehr empfindliche Wagen obiger Conſtruktion, deren Wageſchaalen unten mit Häckchen zum Einhängen der feſten Körper verſehen ſind, und deren Wagebalken durch irgend eine Vorrichtung nach dem her- geſtellten Gleichgewichte zwiſchen Körper und Gewicht geſenkt wer- den kann9); β) Aräometer oder Senkwagen10), d. h. ſchwim- mende Körper von Blech oder Glas, nach deren größerem oder geringerem Einſinken von einer Flüſſigkeit das ſpeziviſche Gewicht beſtimmt werden kann. Man unterſcheidet zwei Arten von Aräo- metern, nämlich die Spindeln11), d. h. Senkwagen mit Skalen zur gradweiſen Erkennung des Einſinkens, und Hydrometer12), d. h. Senkwagen, mit veränderlichem Gewichte und ohne Skale. ¹⁾ Krünitz, Oekonom. Encyclopädie. Bd. 18. S. 169. Rees, Cyclopaedia of Arts etc. Vol. 38. Art. Weighing-Machine. Weights. Dict. technolog. XVI. 350.

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 452. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/474>, abgerufen am 26.06.2024.