Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.8) Sie betrifft entweder den inneren Werth (Feingehalt) der Münzen, welchen man auch merkantilischen (Handels-) Werth nennt, da die größeren Münzen im Handel blos nach ihrem Metallgehalte cursiren, oder den äußern Werth, d. h. welcher durch äußere Umstände bestimmt und auch Zahlwerth genannt wird. Die Bestimmung des Ersteren nennt Buse (Geldkunde. I. 77.) Würdigung und jene des Lezteren Valvation. Obschon man den inneren auch merkantilischen Werth nennt, so ist dieser Leztere doch nur ein äußerer, gerade ebenso wie sein Seitenverwandter, der landesherrliche oder Landeswerth. Denn die Münzen haben ihren Preis, welcher im Handel nach allerlei Umständen abweicht (§. 58. u. 59.), obschon der innere Münzwerth seine Hauptgrundlage bildet, und welcher von den Staatsgesetzen für das Land festgesetzt werden kann. Die Devalvation ist jene Valvation, wodurch ein Staat gewisse Münzen ihrem Zahlwerthe nach herab- setzt oder ganz verruft, d. h. außer Curs setzt. Klüber (das Münzwesen. S. 249.) hält sie fälschlich für etwas anderes als Valvation. Beide werden, wenn sie mehrere Münzen betreffen, in Valvationstabellen bekannt gemacht. Eine neue griechische Tabelle dieser Art findet sich in der Allg. Zeitung 1833. Außerord. Beilage Nro. 187. 9) Die wichtigsten Währungen sind: a) die rheinische (Reichswährung) nach Gulden zu 60 kr. a 4 Pfennigen; b) die sächsische nach Thalern zu 24 guten Groschen a 12 Pfennigen; c) die preußische nach Thalern zu 30 Silbergroschen a 12 Pfen- nigen; d) die lübische nach Marken zu 16 Schillingen a 12 Pfennigen; e) die hollandische nach Gulden zu 100 Cents oder 20 Stüvern a 16 Pfennigen; f) die französische nach Franken zu 100 Centimen; g) die englische nach Pfunden Sterling zu 20 Schillingen a 12 Pfennigen; h) die russische nach Silberrubeln a 100 Kopeken oder 10 Griven a 10 Kopeken. 10) Galiani, Della Moneta. I. 234. II. 36. Da weder die Kugel- noch die hohe Cylinderform tauglich ist, so wählte man die Gestalt eines flachen Cylinders. Die Bequemlichkeit des Gebrauchs und die Verhütung der Abnutzung sind in Betreff der Wahl der Gestalt entscheidend (s. Preußische Staatszeitung von 1832. Nro. 133 folg.). Die Unterscheidung zwischen Grobcourant und Kleincourant (Scheidemünzen) bezieht sich auf Gestalt, Größe und Schwere der Münzen. Aber die Scheidemünzen unterscheiden sich von dem Grobcourant intensiv durch die stärkere Legirung, den größeren Schlagschatz und dadurch, daß man eine gleiche Quantität Silber in Scheidemünzen, weil die Reinigungskosten größer sind, wohlfeiler kauft als in Grobcourant. Klüber Münzwesen. S. 64. §. 329. Fortsetzung. b) Das Papiergeld. a) Natur und Arten desselben. Unter Papiergeld1) versteht man Papiere, welche mit Zei- 8) Sie betrifft entweder den inneren Werth (Feingehalt) der Münzen, welchen man auch merkantiliſchen (Handels-) Werth nennt, da die größeren Münzen im Handel blos nach ihrem Metallgehalte curſiren, oder den äußern Werth, d. h. welcher durch äußere Umſtände beſtimmt und auch Zahlwerth genannt wird. Die Beſtimmung des Erſteren nennt Buſe (Geldkunde. I. 77.) Würdigung und jene des Lezteren Valvation. Obſchon man den inneren auch merkantiliſchen Werth nennt, ſo iſt dieſer Leztere doch nur ein äußerer, gerade ebenſo wie ſein Seitenverwandter, der landesherrliche oder Landeswerth. Denn die Münzen haben ihren Preis, welcher im Handel nach allerlei Umſtänden abweicht (§. 58. u. 59.), obſchon der innere Münzwerth ſeine Hauptgrundlage bildet, und welcher von den Staatsgeſetzen für das Land feſtgeſetzt werden kann. Die Devalvation iſt jene Valvation, wodurch ein Staat gewiſſe Münzen ihrem Zahlwerthe nach herab- ſetzt oder ganz verruft, d. h. außer Curs ſetzt. Klüber (das Münzweſen. S. 249.) hält ſie fälſchlich für etwas anderes als Valvation. Beide werden, wenn ſie mehrere Münzen betreffen, in Valvationstabellen bekannt gemacht. Eine neue griechiſche Tabelle dieſer Art findet ſich in der Allg. Zeitung 1833. Außerord. Beilage Nro. 187. 9) Die wichtigſten Währungen ſind: a) die rheiniſche (Reichswährung) nach Gulden zu 60 kr. à 4 Pfennigen; b) die ſächſiſche nach Thalern zu 24 guten Groſchen à 12 Pfennigen; c) die preußiſche nach Thalern zu 30 Silbergroſchen à 12 Pfen- nigen; d) die lübiſche nach Marken zu 16 Schillingen à 12 Pfennigen; e) die hollandiſche nach Gulden zu 100 Cents oder 20 Stüvern à 16 Pfennigen; f) die franzöſiſche nach Franken zu 100 Centimen; g) die engliſche nach Pfunden Sterling zu 20 Schillingen à 12 Pfennigen; h) die ruſſiſche nach Silberrubeln à 100 Kopeken oder 10 Griven à 10 Kopeken. 10) Galiani, Della Moneta. I. 234. II. 36. Da weder die Kugel- noch die hohe Cylinderform tauglich iſt, ſo wählte man die Geſtalt eines flachen Cylinders. Die Bequemlichkeit des Gebrauchs und die Verhütung der Abnutzung ſind in Betreff der Wahl der Geſtalt entſcheidend (ſ. Preußiſche Staatszeitung von 1832. Nro. 133 folg.). Die Unterſcheidung zwiſchen Grobcourant und Kleincourant (Scheidemünzen) bezieht ſich auf Geſtalt, Größe und Schwere der Münzen. Aber die Scheidemünzen unterſcheiden ſich von dem Grobcourant intenſiv durch die ſtärkere Legirung, den größeren Schlagſchatz und dadurch, daß man eine gleiche Quantität Silber in Scheidemünzen, weil die Reinigungskoſten größer ſind, wohlfeiler kauft als in Grobcourant. Klüber Münzweſen. S. 64. §. 329. Fortſetzung. b) Das Papiergeld. α) Natur und Arten deſſelben. 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⁸⁾ Sie betrifft entweder den inneren Werth (Feingehalt) der Münzen,
welchen man auch merkantiliſchen (Handels-) Werth nennt, da die größeren Münzen
im Handel blos nach ihrem Metallgehalte curſiren, oder den äußern Werth,
d. h. welcher durch äußere Umſtände beſtimmt und auch Zahlwerth genannt wird.
Die Beſtimmung des Erſteren nennt Buſe (Geldkunde. I. 77.) Würdigung und
jene des Lezteren Valvation. Obſchon man den inneren auch merkantiliſchen
Werth nennt, ſo iſt dieſer Leztere doch nur ein äußerer, gerade ebenſo wie ſein
Seitenverwandter, der landesherrliche oder Landeswerth. Denn die Münzen
haben ihren Preis, welcher im Handel nach allerlei Umſtänden abweicht (§. 58.
u. 59.), obſchon der innere Münzwerth ſeine Hauptgrundlage bildet, und welcher von
den Staatsgeſetzen für das Land feſtgeſetzt werden kann. Die Devalvation iſt
jene Valvation, wodurch ein Staat gewiſſe Münzen ihrem Zahlwerthe nach herab-
ſetzt oder ganz verruft, d. h. außer Curs ſetzt. Klüber (das Münzweſen. S. 249.)
hält ſie fälſchlich für etwas anderes als Valvation. Beide werden, wenn ſie mehrere
Münzen betreffen, in Valvationstabellen bekannt gemacht. Eine neue
griechiſche Tabelle dieſer Art findet ſich in der Allg. Zeitung 1833. Außerord.
Beilage Nro. 187.
⁹⁾ Die wichtigſten Währungen ſind: a) die rheiniſche (Reichswährung) nach
Gulden zu 60 kr. à 4 Pfennigen; b) die ſächſiſche nach Thalern zu 24 guten Groſchen
à 12 Pfennigen; c) die preußiſche nach Thalern zu 30 Silbergroſchen à 12 Pfen-
nigen; d) die lübiſche nach Marken zu 16 Schillingen à 12 Pfennigen; e) die
hollandiſche nach Gulden zu 100 Cents oder 20 Stüvern à 16 Pfennigen; f) die
franzöſiſche nach Franken zu 100 Centimen; g) die engliſche nach Pfunden Sterling
zu 20 Schillingen à 12 Pfennigen; h) die ruſſiſche nach Silberrubeln à 100 Kopeken
oder 10 Griven à 10 Kopeken.
¹⁰⁾ Galiani, Della Moneta. I. 234. II. 36. Da weder die Kugel- noch die
hohe Cylinderform tauglich iſt, ſo wählte man die Geſtalt eines flachen Cylinders.
Die Bequemlichkeit des Gebrauchs und die Verhütung der Abnutzung ſind in Betreff
der Wahl der Geſtalt entſcheidend (ſ. Preußiſche Staatszeitung von 1832. Nro.
133 folg.). Die Unterſcheidung zwiſchen Grobcourant und Kleincourant
(Scheidemünzen) bezieht ſich auf Geſtalt, Größe und Schwere der Münzen. Aber
die Scheidemünzen unterſcheiden ſich von dem Grobcourant intenſiv durch die ſtärkere
Legirung, den größeren Schlagſchatz und dadurch, daß man eine gleiche Quantität
Silber in Scheidemünzen, weil die Reinigungskoſten größer ſind, wohlfeiler kauft
als in Grobcourant. Klüber Münzweſen. S. 64.
§. 329.
Fortſetzung. b) Das Papiergeld. α) Natur und
Arten deſſelben.
Unter Papiergeld1) verſteht man Papiere, welche mit Zei-
chen verſchiedener Art verſehen ſind, die ihnen die gehörige Sicher-
heit und Bequemlichkeit geben, um im Verkehre das Metallgeld
beim gewöhnlichen Gebrauche vertreten zu können2). Nicht durch
die Uebereinſtimmung ſeiner Eigenſchaften mit jenen des Geld-
materials, ſondern dadurch hat und behält es ſeinen Umlauf, daß
ihm ein an ſich werthvoller Gütervorrath zur Grundlage gegeben
iſt, durch welchen der Papiergeldinhaber die Sicherheit erhält,
auf Verlangen ſogleich den Werth des Papiergeldſtücks in wirk-
lichem guten Metallgelde von Ausgeber des Papiergeldes ohne Abzug
in Empfang nehmen zu können3). Solches Papiergeld kann
emittiren (ausgeben), wer überhaupt in Bezug auf Perſon und
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