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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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eine dritte des Gewinnes willen. Das Geld ist dabei Waare und
Tauschmittel1). Wer diesen Handel treibt, heißt in der Regel
Banker (Banquier) und muß die genauesten Kenntnisse in der
Geldlehre und Geldkunde haben. Das Geld hat als Waare auch
seinen Preis, man nennt ihn nur Curs. Derselbe richtet sich nach
den oben (§. 58. und 59.) angegebenen Preisregulatoren, nur in
besonderer Anwendung auf die Geldsorten und folglich nach allen
in der Geldsorte und in der Außenwelt gegebenen Umständen,
welche auf jene Preisregulatoren von Einfluß sind. Man erfährt
den Geldcurs aus den Geldcurszetteln, d. h. aus gedruckten
obrigkeitlich beglaubigten Anzeigen über denselben an einem Han-
delsplatze. Um diese zu verstehen, muß man die unveränderliche
und die veränderliche Valuta unterscheiden und jene zum
Voraus schon kennen. Jene ist der Geldwerth, nach der üblichen
Währung ausgedrückt, nach welchem, da er stets gleich bleibt, die
Summe Geldes einer anderen Währung, um die man jenen Geld-
werth kaufen kann, bemessen wird. Die veränderliche Valuta ist
diese leztere Geldsumme einer anderen Währung, die also nach
obigen Regulatoren Abweichungen erleidet. Blos diese Leztere wird
im Curszettel angezeigt, die Erstere muß supplirt werden und ist
auch in den verschiedenen Handelsplätzen verschieden2). Die Werth-
und Preisgleichheit zweier Münzsorten heißt Pari; sind sie wirklich
gleich, so sagt man, sie stehen al Pari, im andern Falle aber,
entweder die Eine stehe über, oder sie stehe unter Pari3). In
diesen Fällen findet im Handel auch das Agio und der Disconto
Statt (§. 345. Note 2.).

1) Der Metall-Geldhandel beruht auf der ungleichen Vertheilung der edeln
Metalle auf der Erde, auf der ungleichen Vertheilung gewisser Münzsorten und auf
den Schwankungen im merkantilischen Werthsverhältnisse der Edelmetalle; der Papier-
Geldhandel aber auf dem allgemeinen Bedürfnisse nach einem leichteren Umlaufsmittel
und auf allen denjenigen Umständen, welche Metall-Geldhandel und Curs reguliren.
S. Meine Versuche. S. 257 folg.
2) Buse Geldkunde. II. 595.
3) Man unterscheidet a) das Pari des Korns, d. h. Gleichstand des inneren
Werthes der Münzen, des Feingehaltes derselben; man berechnet es nach der
Gleichung F1:F2 = 1:x, wo F = dem Feingehalte der zwei verschiedenen
Münzsorten ist; b) das Pari des Schrotes, d. h. des ganzen Gewichtes der
Münze; insoferne dies im Handel vorkommt, wo die Münze ihren merkantilischen
Zahlwerth hat, heißt es auch Handelspari. Buse Geldkunde. I. 123. II. Anh.
S. 49. Meine Versuche. S. 90. Note 97.
III. Vom Effectenhandel.
A. Der Actienhandel.
§. 348.

Der Actienhandel1) ist diejenige Art des Effectenhandels,
wobei man Actien gegen andere Effecten oder Geld eintauscht oder

eine dritte des Gewinnes willen. Das Geld iſt dabei Waare und
Tauſchmittel1). Wer dieſen Handel treibt, heißt in der Regel
Banker (Banquier) und muß die genaueſten Kenntniſſe in der
Geldlehre und Geldkunde haben. Das Geld hat als Waare auch
ſeinen Preis, man nennt ihn nur Curs. Derſelbe richtet ſich nach
den oben (§. 58. und 59.) angegebenen Preisregulatoren, nur in
beſonderer Anwendung auf die Geldſorten und folglich nach allen
in der Geldſorte und in der Außenwelt gegebenen Umſtänden,
welche auf jene Preisregulatoren von Einfluß ſind. Man erfährt
den Geldcurs aus den Geldcurszetteln, d. h. aus gedruckten
obrigkeitlich beglaubigten Anzeigen über denſelben an einem Han-
delsplatze. Um dieſe zu verſtehen, muß man die unveränderliche
und die veränderliche Valuta unterſcheiden und jene zum
Voraus ſchon kennen. Jene iſt der Geldwerth, nach der üblichen
Währung ausgedrückt, nach welchem, da er ſtets gleich bleibt, die
Summe Geldes einer anderen Währung, um die man jenen Geld-
werth kaufen kann, bemeſſen wird. Die veränderliche Valuta iſt
dieſe leztere Geldſumme einer anderen Währung, die alſo nach
obigen Regulatoren Abweichungen erleidet. Blos dieſe Leztere wird
im Curszettel angezeigt, die Erſtere muß ſupplirt werden und iſt
auch in den verſchiedenen Handelsplätzen verſchieden2). Die Werth-
und Preisgleichheit zweier Münzſorten heißt Pari; ſind ſie wirklich
gleich, ſo ſagt man, ſie ſtehen al Pari, im andern Falle aber,
entweder die Eine ſtehe über, oder ſie ſtehe unter Pari3). In
dieſen Fällen findet im Handel auch das Agio und der Disconto
Statt (§. 345. Note 2.).

1) Der Metall-Geldhandel beruht auf der ungleichen Vertheilung der edeln
Metalle auf der Erde, auf der ungleichen Vertheilung gewiſſer Münzſorten und auf
den Schwankungen im merkantiliſchen Werthsverhältniſſe der Edelmetalle; der Papier-
Geldhandel aber auf dem allgemeinen Bedürfniſſe nach einem leichteren Umlaufsmittel
und auf allen denjenigen Umſtänden, welche Metall-Geldhandel und Curs reguliren.
S. Meine Verſuche. S. 257 folg.
2) Buſe Geldkunde. II. 595.
3) Man unterſcheidet a) das Pari des Korns, d. h. Gleichſtand des inneren
Werthes der Münzen, des Feingehaltes derſelben; man berechnet es nach der
Gleichung F1:F2 = 1:x, wo F = dem Feingehalte der zwei verſchiedenen
Münzſorten iſt; b) das Pari des Schrotes, d. h. des ganzen Gewichtes der
Münze; inſoferne dies im Handel vorkommt, wo die Münze ihren merkantiliſchen
Zahlwerth hat, heißt es auch Handelspari. Buſe Geldkunde. I. 123. II. Anh.
S. 49. Meine Verſuche. S. 90. Note 97.
III. Vom Effectenhandel.
A. Der Actienhandel.
§. 348.

Der Actienhandel1) iſt diejenige Art des Effectenhandels,
wobei man Actien gegen andere Effecten oder Geld eintauſcht oder

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[476/0498] eine dritte des Gewinnes willen. Das Geld iſt dabei Waare und Tauſchmittel1). Wer dieſen Handel treibt, heißt in der Regel Banker (Banquier) und muß die genaueſten Kenntniſſe in der Geldlehre und Geldkunde haben. Das Geld hat als Waare auch ſeinen Preis, man nennt ihn nur Curs. Derſelbe richtet ſich nach den oben (§. 58. und 59.) angegebenen Preisregulatoren, nur in beſonderer Anwendung auf die Geldſorten und folglich nach allen in der Geldſorte und in der Außenwelt gegebenen Umſtänden, welche auf jene Preisregulatoren von Einfluß ſind. Man erfährt den Geldcurs aus den Geldcurszetteln, d. h. aus gedruckten obrigkeitlich beglaubigten Anzeigen über denſelben an einem Han- delsplatze. Um dieſe zu verſtehen, muß man die unveränderliche und die veränderliche Valuta unterſcheiden und jene zum Voraus ſchon kennen. Jene iſt der Geldwerth, nach der üblichen Währung ausgedrückt, nach welchem, da er ſtets gleich bleibt, die Summe Geldes einer anderen Währung, um die man jenen Geld- werth kaufen kann, bemeſſen wird. Die veränderliche Valuta iſt dieſe leztere Geldſumme einer anderen Währung, die alſo nach obigen Regulatoren Abweichungen erleidet. Blos dieſe Leztere wird im Curszettel angezeigt, die Erſtere muß ſupplirt werden und iſt auch in den verſchiedenen Handelsplätzen verſchieden2). Die Werth- und Preisgleichheit zweier Münzſorten heißt Pari; ſind ſie wirklich gleich, ſo ſagt man, ſie ſtehen al Pari, im andern Falle aber, entweder die Eine ſtehe über, oder ſie ſtehe unter Pari3). In dieſen Fällen findet im Handel auch das Agio und der Disconto Statt (§. 345. Note 2.). ¹⁾ Der Metall-Geldhandel beruht auf der ungleichen Vertheilung der edeln Metalle auf der Erde, auf der ungleichen Vertheilung gewiſſer Münzſorten und auf den Schwankungen im merkantiliſchen Werthsverhältniſſe der Edelmetalle; der Papier- Geldhandel aber auf dem allgemeinen Bedürfniſſe nach einem leichteren Umlaufsmittel und auf allen denjenigen Umſtänden, welche Metall-Geldhandel und Curs reguliren. S. Meine Verſuche. S. 257 folg. ²⁾ Buſe Geldkunde. II. 595. ³⁾ Man unterſcheidet a) das Pari des Korns, d. h. Gleichſtand des inneren Werthes der Münzen, des Feingehaltes derſelben; man berechnet es nach der Gleichung F1:F2 = 1:x, wo F = dem Feingehalte der zwei verſchiedenen Münzſorten iſt; b) das Pari des Schrotes, d. h. des ganzen Gewichtes der Münze; inſoferne dies im Handel vorkommt, wo die Münze ihren merkantiliſchen Zahlwerth hat, heißt es auch Handelspari. Buſe Geldkunde. I. 123. II. Anh. S. 49. Meine Verſuche. S. 90. Note 97. III. Vom Effectenhandel. A. Der Actienhandel. §. 348. Der Actienhandel1) iſt diejenige Art des Effectenhandels, wobei man Actien gegen andere Effecten oder Geld eintauſcht oder

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 476. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/498>, abgerufen am 22.11.2024.