in Bezug auf den Durchschnittspreis eine Bemerkung zu machen. Im §. 403. wurde unter den Maaßstäben zur Schätzung des Ver- mögens besonders der Tauschwerth am tauglichsten gefunden. Wenn man für ihn einen schicklichen Ausdruck hätte, würde man der Wahrheit am nächsten kommen. Der Durchschnittspreis, mit ge- nauerster Sorgfalt berechnet, ist wohl dazu grundsätzlich am brauch- barsten. Der Preis ist zwar allgemeinhin nicht der Ausdruck für den Tauschwerth, weil dieser nicht das einzige Wirkende bei seiner Bildung ist. Allein bei dem fortwährenden Streben der Preise, sich an denjenigen Stand anzupassen, welcher dem Tauschwerthe entspricht (§. 418. 2.), und bei der immer größern Ausgleichung nicht blos der Marktpreise, sondern auch der verschiedenen Wirk- samkeiten der Preisregulatoren, im Durchschnittspreise, läßt sich leicht denken, daß dieser einen Ausdruck bildet, welcher dem Tausch- werthe am leichtesten entspricht. Freilich bleibt er als Mittel zur Schätzung des Volksvermögens stets darum unvollständig, weil in ihm die Wirkungen der andern Preisregulatoren neben dem Tausch- werthe nicht aufgehoben, sondern nur immer mehr ausgeglichen werden.
III. Von den Zweigen des Volkseinkommens.
§. 421. A.Im Allgemeinen.
Das jährliche Volkseinkommen wird unter die Einzelnen nach Maaßgabe der Mitwirkung zu dessen Erzielung vertheilt. Wer und insoweit Jemand mit Hilfe der Naturkräfte producirt, der bezieht ein Einkommen, welches man Naturrente nennen kann, das gewöhn- lich aber Grundrente heißt; wer mit seiner Arbeit zur wirth- schaftlichen Production mitwirkt, der bekommt die Arbeitsrente, gewöhnlich Arbeitslohn genannt; wer die Production mit Capital unterstützt, der hat die Capitalrente, auch Zinsrente geheißen, anzusprechen; wer als Unternehmer eines Gewerbes sich hinstellt und den ganzen Betrieb unter Zusammenhalten aller drei wirth- schaftlichen Güterquellen und mit Uebernahme des Risico oder Wagnisses leitet, von dem sagt man, er beziehe dafür ein eigenes Einkommen, den Gewerbsgewinn (Gewinnst, Profit). Man bezieht diese Arten von Einkommen entweder aus eigener Anwen- dung in einem selbstständigen Gewerbe und dann kann man sie natürlich nennen; oder man bezieht sie dafür, daß man einem Andern Grundbesitz, eigene Arbeitsfähigkeit und Capital zur Nutzung überläßt und in diesem Falle werden sie ausbedungen
in Bezug auf den Durchſchnittspreis eine Bemerkung zu machen. Im §. 403. wurde unter den Maaßſtäben zur Schätzung des Ver- mögens beſonders der Tauſchwerth am tauglichſten gefunden. Wenn man für ihn einen ſchicklichen Ausdruck hätte, würde man der Wahrheit am nächſten kommen. Der Durchſchnittspreis, mit ge- nauerſter Sorgfalt berechnet, iſt wohl dazu grundſätzlich am brauch- barſten. Der Preis iſt zwar allgemeinhin nicht der Ausdruck für den Tauſchwerth, weil dieſer nicht das einzige Wirkende bei ſeiner Bildung iſt. Allein bei dem fortwährenden Streben der Preiſe, ſich an denjenigen Stand anzupaſſen, welcher dem Tauſchwerthe entſpricht (§. 418. 2.), und bei der immer größern Ausgleichung nicht blos der Marktpreiſe, ſondern auch der verſchiedenen Wirk- ſamkeiten der Preisregulatoren, im Durchſchnittspreiſe, läßt ſich leicht denken, daß dieſer einen Ausdruck bildet, welcher dem Tauſch- werthe am leichteſten entſpricht. Freilich bleibt er als Mittel zur Schätzung des Volksvermögens ſtets darum unvollſtändig, weil in ihm die Wirkungen der andern Preisregulatoren neben dem Tauſch- werthe nicht aufgehoben, ſondern nur immer mehr ausgeglichen werden.
III. Von den Zweigen des Volkseinkommens.
§. 421. A.Im Allgemeinen.
Das jährliche Volkseinkommen wird unter die Einzelnen nach Maaßgabe der Mitwirkung zu deſſen Erzielung vertheilt. Wer und inſoweit Jemand mit Hilfe der Naturkräfte producirt, der bezieht ein Einkommen, welches man Naturrente nennen kann, das gewöhn- lich aber Grundrente heißt; wer mit ſeiner Arbeit zur wirth- ſchaftlichen Production mitwirkt, der bekommt die Arbeitsrente, gewöhnlich Arbeitslohn genannt; wer die Production mit Capital unterſtützt, der hat die Capitalrente, auch Zinsrente geheißen, anzuſprechen; wer als Unternehmer eines Gewerbes ſich hinſtellt und den ganzen Betrieb unter Zuſammenhalten aller drei wirth- ſchaftlichen Güterquellen und mit Uebernahme des Riſico oder Wagniſſes leitet, von dem ſagt man, er beziehe dafür ein eigenes Einkommen, den Gewerbsgewinn (Gewinnſt, Profit). Man bezieht dieſe Arten von Einkommen entweder aus eigener Anwen- dung in einem ſelbſtſtändigen Gewerbe und dann kann man ſie natürlich nennen; oder man bezieht ſie dafür, daß man einem Andern Grundbeſitz, eigene Arbeitsfähigkeit und Capital zur Nutzung überläßt und in dieſem Falle werden ſie ausbedungen
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in Bezug auf den Durchſchnittspreis eine Bemerkung zu machen.
Im §. 403. wurde unter den Maaßſtäben zur Schätzung des Ver-
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man für ihn einen ſchicklichen Ausdruck hätte, würde man der
Wahrheit am nächſten kommen. Der Durchſchnittspreis, mit ge-
nauerſter Sorgfalt berechnet, iſt wohl dazu grundſätzlich am brauch-
barſten. Der Preis iſt zwar allgemeinhin nicht der Ausdruck für
den Tauſchwerth, weil dieſer nicht das einzige Wirkende bei ſeiner
Bildung iſt. Allein bei dem fortwährenden Streben der Preiſe,
ſich an denjenigen Stand anzupaſſen, welcher dem Tauſchwerthe
entſpricht (§. 418. 2.), und bei der immer größern Ausgleichung
nicht blos der Marktpreiſe, ſondern auch der verſchiedenen Wirk-
ſamkeiten der Preisregulatoren, im Durchſchnittspreiſe, läßt ſich
leicht denken, daß dieſer einen Ausdruck bildet, welcher dem Tauſch-
werthe am leichteſten entſpricht. Freilich bleibt er als Mittel zur
Schätzung des Volksvermögens ſtets darum unvollſtändig, weil in
ihm die Wirkungen der andern Preisregulatoren neben dem Tauſch-
werthe nicht aufgehoben, ſondern nur immer mehr ausgeglichen
werden.
III. Von den Zweigen des Volkseinkommens.
§. 421.
A. Im Allgemeinen.
Das jährliche Volkseinkommen wird unter die Einzelnen nach
Maaßgabe der Mitwirkung zu deſſen Erzielung vertheilt. Wer und
inſoweit Jemand mit Hilfe der Naturkräfte producirt, der bezieht ein
Einkommen, welches man Naturrente nennen kann, das gewöhn-
lich aber Grundrente heißt; wer mit ſeiner Arbeit zur wirth-
ſchaftlichen Production mitwirkt, der bekommt die Arbeitsrente,
gewöhnlich Arbeitslohn genannt; wer die Production mit Capital
unterſtützt, der hat die Capitalrente, auch Zinsrente geheißen,
anzuſprechen; wer als Unternehmer eines Gewerbes ſich hinſtellt
und den ganzen Betrieb unter Zuſammenhalten aller drei wirth-
ſchaftlichen Güterquellen und mit Uebernahme des Riſico oder
Wagniſſes leitet, von dem ſagt man, er beziehe dafür ein eigenes
Einkommen, den Gewerbsgewinn (Gewinnſt, Profit). Man
bezieht dieſe Arten von Einkommen entweder aus eigener Anwen-
dung in einem ſelbſtſtändigen Gewerbe und dann kann man ſie
natürlich nennen; oder man bezieht ſie dafür, daß man einem
Andern Grundbeſitz, eigene Arbeitsfähigkeit und Capital zur
Nutzung überläßt und in dieſem Falle werden ſie ausbedungen
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 590. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/612>, abgerufen am 21.11.2024.
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