Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.Grundeigenthümer als Rente zu. Wenn man sich die Ricardo'sche Ansicht fort und fort ausgeführt denkt, so kommt man auf einen Punkt, wo ein abermals an- gewendetes neues Capital, auf demselben Boden verwendet, nicht mehr so viel erträgt, als wenn es in neuem schlechteren Boden angelegt wäre. In diesem Falle fiele alsdann die Wahl auf diesen, u. s. w., bis endlich ein Capital den gewöhn- lichen Gewinnstsatz nicht mehr gibt. Dieses wird dann eine bessere Anwendung suchen und bleibt nicht im betreffenden Urgewerbe, und folglich kann ein solcher Zustand, wenigstens auf die Dauer, bei freiem Verkehre nicht bestehen. Aber aus allem dem folgt nicht, daß keine Rente existirte, ehe das zweite Capital angelegt wurde; denn, wenn es keine zwei Gewinnstsätze geben kann, so folgt noch nicht, daß erst beim zweiten Capitale der rechte Gewinnstsatz gefunden und abgezogen werde, er muß vorher schon existiren. Und die ganze Ricardo'sche Theorie sagt also im Ganzen nichts Anderes, als, die entrichtete Rente ist der Rest des Rein- ertrags nach Abzug des üblichen Gewinnstes und die Rente hört bei denjenigen Grundstücken auf, bezahlt zu werden, welche blos den üblichen Gewinnst für Capital und Arbeit geben. 4) Ricardo geht, da er, wie gesagt, von der entrichteten Geldrente spricht, in seiner ganzen Theorie davon aus, daß sich der Preis der Urproducte nach den größten vorhandenen, d. h. nach den Productionskosten der Erzeugnisse des unter den ungünstigsten Naturverhältnissen bebauten Bodens richte. Dieser Satz steht gerade in Widerspruch mit der Lehre von der Bildung des Preises, wo gezeigt wird, daß der Preis immer nach dem Ersatze der niedersten Productionskosten strebt. Allein je größer der Begehr wird, um so höher steigt der Preis, und man kann alsdann, um diesen mit dem Angebote zu entsprechen, schlechtern Boden mit mehr Kosten bebauen, ohne im Preise der Producte zu verlieren. Also es steigt der Preis der Bodenproducte nicht, weil bei schlechterem Boden mehr Kosten aufzuwenden sind, sondern dieser größere Aufwand kann gemacht werden, weil der Preis jener Pro- ducte so hoch gestiegen ist. 5) Denn ohne Erstattung der Capitalauslagen und Aussicht auf den gewöhn- lichen Gewinn wendet kein Unternehmer Capital auf den Grund und Boden. Allein daraus folgt nicht, daß der Boden schlechter Qualität gar nicht bebaut werde. Denn es gibt schon in den Urgewerben verschiedene Benutzungsarten mit Pflanzungen, auf welche ein auf andere Art benutzt unergiebiger Boden einen Ertrag und eine Rente geben kann, wenn man nur seine Natur und die ent- sprechende Pflanzung trifft. Zu Gewerbsbetrieben ist aber mancher Boden, der sonst wenig oder keine Rente gäbe, oft mit großem Vortheile zu benutzen. Schon aus diesen und auch noch aus den manchfachsten andern Verkehrsverhältnissen ist zu schließen, daß die bisher vorgetragenen Grundsätze von der Rente nicht so strikt und absolut eintreffen, sondern in der Wirklichkeit Hindernisse und Modificationen erleiden. 6) Der Gebrauchswerth des Bodens liegt in seiner Güte, diese aber beruht nicht blos auf der ursprünglichen Beschaffenheit, sondern auch auf Ver- besserungen vermittelst Capitals. Er findet seinen entsprechenden Ausdruck in dem übrig bleibenden Theile des Reinertrags nach Abzug der Capitalauslagen und Capital- und Gewerbsgewinnste. Ist kein Capital im und auf dem Boden mit verpachtet, so ist jener Rest der höchste Satz des Pachtzinses. Die Kosten als Regulatoren der Pachtzinsen sind auf jene Art schon erklärt. Die Zahlfähigkeit des Pachters hängt nicht von der Persönlichkeit und Vermöglichkeit desselben allein, sondern auch von günstigen und ungünstigen Ereignissen ab, die auf den Ertrag von Einfluß sind. Diese veranlassen oft Remissionen. Letztere berechnet der Ver- pachter nebst seinen Verlusten durch schlechte Naturalien, schlechte Münzen u. dgl. bei der Calculation des Pachtzinses mit ein. Je sicherer die Caution ist, desto niedriger kann daher auch der Pachtzins werden. So streng, als eben in der Theorie gerechnet wird, geschieht dies nicht in der Praxis, sondern man geht da mehr von dem üblichen Pachtzinse aus, woraus natürlich bei veränderten Verhältnissen um so mehr Verluste für die eine oder andere Parthie entstehen können, wenn der Contract nicht so gestellt ist, daß er mit veränderten Verhältnissen von selbst fällt oder steigt, also eine fixe Summe beträgt. Die Concurrenz- 38 *
Grundeigenthümer als Rente zu. Wenn man ſich die Ricardo'ſche Anſicht fort und fort ausgeführt denkt, ſo kommt man auf einen Punkt, wo ein abermals an- gewendetes neues Capital, auf demſelben Boden verwendet, nicht mehr ſo viel erträgt, als wenn es in neuem ſchlechteren Boden angelegt wäre. In dieſem Falle fiele alsdann die Wahl auf dieſen, u. ſ. w., bis endlich ein Capital den gewöhn- lichen Gewinnſtſatz nicht mehr gibt. Dieſes wird dann eine beſſere Anwendung ſuchen und bleibt nicht im betreffenden Urgewerbe, und folglich kann ein ſolcher Zuſtand, wenigſtens auf die Dauer, bei freiem Verkehre nicht beſtehen. Aber aus allem dem folgt nicht, daß keine Rente exiſtirte, ehe das zweite Capital angelegt wurde; denn, wenn es keine zwei Gewinnſtſätze geben kann, ſo folgt noch nicht, daß erſt beim zweiten Capitale der rechte Gewinnſtſatz gefunden und abgezogen werde, er muß vorher ſchon exiſtiren. Und die ganze Ricardo'ſche Theorie ſagt alſo im Ganzen nichts Anderes, als, die entrichtete Rente iſt der Reſt des Rein- ertrags nach Abzug des üblichen Gewinnſtes und die Rente hört bei denjenigen Grundſtücken auf, bezahlt zu werden, welche blos den üblichen Gewinnſt für Capital und Arbeit geben. 4) Ricardo geht, da er, wie geſagt, von der entrichteten Geldrente ſpricht, in ſeiner ganzen Theorie davon aus, daß ſich der Preis der Urproducte nach den größten vorhandenen, d. h. nach den Productionskoſten der Erzeugniſſe des unter den ungünſtigſten Naturverhältniſſen bebauten Bodens richte. Dieſer Satz ſteht gerade in Widerſpruch mit der Lehre von der Bildung des Preiſes, wo gezeigt wird, daß der Preis immer nach dem Erſatze der niederſten Productionskoſten ſtrebt. Allein je größer der Begehr wird, um ſo höher ſteigt der Preis, und man kann alsdann, um dieſen mit dem Angebote zu entſprechen, ſchlechtern Boden mit mehr Koſten bebauen, ohne im Preiſe der Producte zu verlieren. Alſo es ſteigt der Preis der Bodenproducte nicht, weil bei ſchlechterem Boden mehr Koſten aufzuwenden ſind, ſondern dieſer größere Aufwand kann gemacht werden, weil der Preis jener Pro- ducte ſo hoch geſtiegen iſt. 5) Denn ohne Erſtattung der Capitalauslagen und Ausſicht auf den gewöhn- lichen Gewinn wendet kein Unternehmer Capital auf den Grund und Boden. Allein daraus folgt nicht, daß der Boden ſchlechter Qualität gar nicht bebaut werde. Denn es gibt ſchon in den Urgewerben verſchiedene Benutzungsarten mit Pflanzungen, auf welche ein auf andere Art benutzt unergiebiger Boden einen Ertrag und eine Rente geben kann, wenn man nur ſeine Natur und die ent- ſprechende Pflanzung trifft. Zu Gewerbsbetrieben iſt aber mancher Boden, der ſonſt wenig oder keine Rente gäbe, oft mit großem Vortheile zu benutzen. Schon aus dieſen und auch noch aus den manchfachſten andern Verkehrsverhältniſſen iſt zu ſchließen, daß die bisher vorgetragenen Grundſätze von der Rente nicht ſo ſtrikt und abſolut eintreffen, ſondern in der Wirklichkeit Hinderniſſe und Modificationen erleiden. 6) Der Gebrauchswerth des Bodens liegt in ſeiner Güte, dieſe aber beruht nicht blos auf der urſprünglichen Beſchaffenheit, ſondern auch auf Ver- beſſerungen vermittelſt Capitals. Er findet ſeinen entſprechenden Ausdruck in dem übrig bleibenden Theile des Reinertrags nach Abzug der Capitalauslagen und Capital- und Gewerbsgewinnſte. Iſt kein Capital im und auf dem Boden mit verpachtet, ſo iſt jener Reſt der höchſte Satz des Pachtzinſes. Die Koſten als Regulatoren der Pachtzinſen ſind auf jene Art ſchon erklärt. Die Zahlfähigkeit des Pachters hängt nicht von der Perſönlichkeit und Vermöglichkeit deſſelben allein, ſondern auch von günſtigen und ungünſtigen Ereigniſſen ab, die auf den Ertrag von Einfluß ſind. Dieſe veranlaſſen oft Remiſſionen. Letztere berechnet der Ver- pachter nebſt ſeinen Verluſten durch ſchlechte Naturalien, ſchlechte Münzen u. dgl. bei der Calculation des Pachtzinſes mit ein. Je ſicherer die Caution iſt, deſto niedriger kann daher auch der Pachtzins werden. So ſtreng, als eben in der Theorie gerechnet wird, geſchieht dies nicht in der Praxis, ſondern man geht da mehr von dem üblichen Pachtzinſe aus, woraus natürlich bei veränderten Verhältniſſen um ſo mehr Verluſte für die eine oder andere Parthie entſtehen können, wenn der Contract nicht ſo geſtellt iſt, daß er mit veränderten Verhältniſſen von ſelbſt fällt oder ſteigt, alſo eine fixe Summe beträgt. Die Concurrenz- 38 *
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³⁾ Grundeigenthümer als Rente zu. Wenn man ſich die Ricardo'ſche Anſicht fort
und fort ausgeführt denkt, ſo kommt man auf einen Punkt, wo ein abermals an-
gewendetes neues Capital, auf demſelben Boden verwendet, nicht mehr ſo viel
erträgt, als wenn es in neuem ſchlechteren Boden angelegt wäre. In dieſem Falle
fiele alsdann die Wahl auf dieſen, u. ſ. w., bis endlich ein Capital den gewöhn-
lichen Gewinnſtſatz nicht mehr gibt. Dieſes wird dann eine beſſere Anwendung
ſuchen und bleibt nicht im betreffenden Urgewerbe, und folglich kann ein ſolcher
Zuſtand, wenigſtens auf die Dauer, bei freiem Verkehre nicht beſtehen. Aber aus
allem dem folgt nicht, daß keine Rente exiſtirte, ehe das zweite Capital angelegt
wurde; denn, wenn es keine zwei Gewinnſtſätze geben kann, ſo folgt noch nicht,
daß erſt beim zweiten Capitale der rechte Gewinnſtſatz gefunden und abgezogen
werde, er muß vorher ſchon exiſtiren. Und die ganze Ricardo'ſche Theorie ſagt
alſo im Ganzen nichts Anderes, als, die entrichtete Rente iſt der Reſt des Rein-
ertrags nach Abzug des üblichen Gewinnſtes und die Rente hört bei denjenigen
Grundſtücken auf, bezahlt zu werden, welche blos den üblichen Gewinnſt für Capital
und Arbeit geben.
⁴⁾ Ricardo geht, da er, wie geſagt, von der entrichteten Geldrente ſpricht,
in ſeiner ganzen Theorie davon aus, daß ſich der Preis der Urproducte nach den größten
vorhandenen, d. h. nach den Productionskoſten der Erzeugniſſe des unter den
ungünſtigſten Naturverhältniſſen bebauten Bodens richte. Dieſer Satz ſteht gerade
in Widerſpruch mit der Lehre von der Bildung des Preiſes, wo gezeigt wird, daß
der Preis immer nach dem Erſatze der niederſten Productionskoſten ſtrebt. Allein
je größer der Begehr wird, um ſo höher ſteigt der Preis, und man kann alsdann,
um dieſen mit dem Angebote zu entſprechen, ſchlechtern Boden mit mehr Koſten
bebauen, ohne im Preiſe der Producte zu verlieren. Alſo es ſteigt der Preis der
Bodenproducte nicht, weil bei ſchlechterem Boden mehr Koſten aufzuwenden ſind,
ſondern dieſer größere Aufwand kann gemacht werden, weil der Preis jener Pro-
ducte ſo hoch geſtiegen iſt.
⁵⁾ Denn ohne Erſtattung der Capitalauslagen und Ausſicht auf den gewöhn-
lichen Gewinn wendet kein Unternehmer Capital auf den Grund und Boden.
Allein daraus folgt nicht, daß der Boden ſchlechter Qualität gar nicht bebaut
werde. Denn es gibt ſchon in den Urgewerben verſchiedene Benutzungsarten mit
Pflanzungen, auf welche ein auf andere Art benutzt unergiebiger Boden einen
Ertrag und eine Rente geben kann, wenn man nur ſeine Natur und die ent-
ſprechende Pflanzung trifft. Zu Gewerbsbetrieben iſt aber mancher Boden, der ſonſt
wenig oder keine Rente gäbe, oft mit großem Vortheile zu benutzen. Schon aus
dieſen und auch noch aus den manchfachſten andern Verkehrsverhältniſſen iſt zu
ſchließen, daß die bisher vorgetragenen Grundſätze von der Rente nicht ſo ſtrikt und
abſolut eintreffen, ſondern in der Wirklichkeit Hinderniſſe und Modificationen
erleiden.
⁶⁾ Der Gebrauchswerth des Bodens liegt in ſeiner Güte, dieſe aber
beruht nicht blos auf der urſprünglichen Beſchaffenheit, ſondern auch auf Ver-
beſſerungen vermittelſt Capitals. Er findet ſeinen entſprechenden Ausdruck in dem
übrig bleibenden Theile des Reinertrags nach Abzug der Capitalauslagen und
Capital- und Gewerbsgewinnſte. Iſt kein Capital im und auf dem Boden mit
verpachtet, ſo iſt jener Reſt der höchſte Satz des Pachtzinſes. Die Koſten als
Regulatoren der Pachtzinſen ſind auf jene Art ſchon erklärt. Die Zahlfähigkeit
des Pachters hängt nicht von der Perſönlichkeit und Vermöglichkeit deſſelben allein,
ſondern auch von günſtigen und ungünſtigen Ereigniſſen ab, die auf den Ertrag
von Einfluß ſind. Dieſe veranlaſſen oft Remiſſionen. Letztere berechnet der Ver-
pachter nebſt ſeinen Verluſten durch ſchlechte Naturalien, ſchlechte Münzen u. dgl.
bei der Calculation des Pachtzinſes mit ein. Je ſicherer die Caution iſt, deſto
niedriger kann daher auch der Pachtzins werden. So ſtreng, als eben in der
Theorie gerechnet wird, geſchieht dies nicht in der Praxis, ſondern man geht da
mehr von dem üblichen Pachtzinſe aus, woraus natürlich bei veränderten
Verhältniſſen um ſo mehr Verluſte für die eine oder andere Parthie entſtehen
können, wenn der Contract nicht ſo geſtellt iſt, daß er mit veränderten Verhältniſſen
von ſelbſt fällt oder ſteigt, alſo eine fixe Summe beträgt. Die Concurrenz-
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