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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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Werthsverhältnisse der Metalle an2). Allein für Gold und
Silber, welche im Weltverkehre sich leicht ausgleichen, ist dies
ganz unnöthig und darum schädlich, weil man auf längere Zeit
das Handelsverhältniß nicht treffen kann. Beim Kupfer ist dies
nicht so der Fall, zum Theile weil es sich auf den Metallmärkten
nicht so leicht vertheilt, wie die Edelmetalle und weil die Kupfer-
münzen neben goldenen und silbernen stets mehr den Charakter als
bloße Münzzeichen annehmen3). Was c) die Legirung anbelangt,
so hat der Staat in ihr zwar ein Mittel zu Münzverschlechterung
in Händen, aber sie erscheint zur gehörigen Härte der Münzen
nothwendig4), sie erspart Reinigungskosten, weil das Edelmetall
in der Regel nicht rein vorkommt, und bei Scheidemünzen geringer
Art von Silber dient sie zur Vergrößerung des Münzstückes, wäh-
rend bei ihnen ohnehin eine hohe Feinheit nicht so nothwendig ist,
wie bei Grobcourant, da sie im Inlande und immer mehr mit
Charakter als Münzzeichen circuliren, je kleiner sie sind. d) Der
Schlagschatz und das Remedium müssen gesetzlich bestimmt
werden. Beide sind nothwendig wegen der Münzfabrication, und
jener jedenfalls bei Scheidemünzen größer, als bei den andern.
Es ist kein Grund vorhanden, keinen Schlagschatz zu nehmen;
denn die Münze als Fabricat verursacht Fabricationsarbeit und
-Kosten, folglich steigt ihr Tauschwerth und es kann auch füglich
ihr Preis steigen. Sie muß als Münze, um nicht zu häufig ein-
geschmolzen zu werden, mehr Tauschwerth haben als das bloße
Metall und der Staat würde bei freier Münzung nicht blos ver-
lieren, sondern auch dem Handel nicht einmal einen besondern
Dienst leisten5). e) Bei der Stückelung, wovon auch das
Schrot abhängt, ist es räthlich, ein bequemes Rechnungssystem
zu wählen. Das Decimalsystem hat darum sehr viel für sich. Mit
ihr ist auch zugleich die Währung gegeben. Sehr zweckmäßig ist,
in Veränderungen wenig gegen nationale Gebräuche und Gewohn-
heiten sich zu verstoßen. Ein einmal angenommener Münzfuß ist
möglichst unverändert zu bewahren, weil Münzveränderungen immer
eine Reform oder Revolution im ganzen Verkehre zur Folge haben,
da sich alle Preise verändern und die Geldcapitalwerthe nicht die-
selben bleiben. Am verwerflichsten sind aber die geheimen, als
Finanzmaaßregel benutzten, Münzverschlechterungen, weil sie in jener
Hinsicht ganz zwecklos, aber für das Inland nur schädlich sind,
indem sie alles gute Geld aus dem Umlaufe vertreiben, den Inlän-
dern bei ausländischen Zahlungen Verluste verursachen, die Schuld-
ner auf Kosten der Gläubiger bereichern, das Zutrauen allgemein
untergraben und der Falschmünzerei freies Feld machen6).


Werthsverhältniſſe der Metalle an2). Allein für Gold und
Silber, welche im Weltverkehre ſich leicht ausgleichen, iſt dies
ganz unnöthig und darum ſchädlich, weil man auf längere Zeit
das Handelsverhältniß nicht treffen kann. Beim Kupfer iſt dies
nicht ſo der Fall, zum Theile weil es ſich auf den Metallmärkten
nicht ſo leicht vertheilt, wie die Edelmetalle und weil die Kupfer-
münzen neben goldenen und ſilbernen ſtets mehr den Charakter als
bloße Münzzeichen annehmen3). Was c) die Legirung anbelangt,
ſo hat der Staat in ihr zwar ein Mittel zu Münzverſchlechterung
in Händen, aber ſie erſcheint zur gehörigen Härte der Münzen
nothwendig4), ſie erſpart Reinigungskoſten, weil das Edelmetall
in der Regel nicht rein vorkommt, und bei Scheidemünzen geringer
Art von Silber dient ſie zur Vergrößerung des Münzſtückes, wäh-
rend bei ihnen ohnehin eine hohe Feinheit nicht ſo nothwendig iſt,
wie bei Grobcourant, da ſie im Inlande und immer mehr mit
Charakter als Münzzeichen circuliren, je kleiner ſie ſind. d) Der
Schlagſchatz und das Remedium müſſen geſetzlich beſtimmt
werden. Beide ſind nothwendig wegen der Münzfabrication, und
jener jedenfalls bei Scheidemünzen größer, als bei den andern.
Es iſt kein Grund vorhanden, keinen Schlagſchatz zu nehmen;
denn die Münze als Fabricat verurſacht Fabricationsarbeit und
-Koſten, folglich ſteigt ihr Tauſchwerth und es kann auch füglich
ihr Preis ſteigen. Sie muß als Münze, um nicht zu häufig ein-
geſchmolzen zu werden, mehr Tauſchwerth haben als das bloße
Metall und der Staat würde bei freier Münzung nicht blos ver-
lieren, ſondern auch dem Handel nicht einmal einen beſondern
Dienſt leiſten5). e) Bei der Stückelung, wovon auch das
Schrot abhängt, iſt es räthlich, ein bequemes Rechnungsſyſtem
zu wählen. Das Decimalſyſtem hat darum ſehr viel für ſich. Mit
ihr iſt auch zugleich die Währung gegeben. Sehr zweckmäßig iſt,
in Veränderungen wenig gegen nationale Gebräuche und Gewohn-
heiten ſich zu verſtoßen. Ein einmal angenommener Münzfuß iſt
möglichſt unverändert zu bewahren, weil Münzveränderungen immer
eine Reform oder Revolution im ganzen Verkehre zur Folge haben,
da ſich alle Preiſe verändern und die Geldcapitalwerthe nicht die-
ſelben bleiben. Am verwerflichſten ſind aber die geheimen, als
Finanzmaaßregel benutzten, Münzverſchlechterungen, weil ſie in jener
Hinſicht ganz zwecklos, aber für das Inland nur ſchädlich ſind,
indem ſie alles gute Geld aus dem Umlaufe vertreiben, den Inlän-
dern bei ausländiſchen Zahlungen Verluſte verurſachen, die Schuld-
ner auf Koſten der Gläubiger bereichern, das Zutrauen allgemein
untergraben und der Falſchmünzerei freies Feld machen6).


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[628/0650] Werthsverhältniſſe der Metalle an2). Allein für Gold und Silber, welche im Weltverkehre ſich leicht ausgleichen, iſt dies ganz unnöthig und darum ſchädlich, weil man auf längere Zeit das Handelsverhältniß nicht treffen kann. Beim Kupfer iſt dies nicht ſo der Fall, zum Theile weil es ſich auf den Metallmärkten nicht ſo leicht vertheilt, wie die Edelmetalle und weil die Kupfer- münzen neben goldenen und ſilbernen ſtets mehr den Charakter als bloße Münzzeichen annehmen3). Was c) die Legirung anbelangt, ſo hat der Staat in ihr zwar ein Mittel zu Münzverſchlechterung in Händen, aber ſie erſcheint zur gehörigen Härte der Münzen nothwendig4), ſie erſpart Reinigungskoſten, weil das Edelmetall in der Regel nicht rein vorkommt, und bei Scheidemünzen geringer Art von Silber dient ſie zur Vergrößerung des Münzſtückes, wäh- rend bei ihnen ohnehin eine hohe Feinheit nicht ſo nothwendig iſt, wie bei Grobcourant, da ſie im Inlande und immer mehr mit Charakter als Münzzeichen circuliren, je kleiner ſie ſind. d) Der Schlagſchatz und das Remedium müſſen geſetzlich beſtimmt werden. Beide ſind nothwendig wegen der Münzfabrication, und jener jedenfalls bei Scheidemünzen größer, als bei den andern. Es iſt kein Grund vorhanden, keinen Schlagſchatz zu nehmen; denn die Münze als Fabricat verurſacht Fabricationsarbeit und -Koſten, folglich ſteigt ihr Tauſchwerth und es kann auch füglich ihr Preis ſteigen. Sie muß als Münze, um nicht zu häufig ein- geſchmolzen zu werden, mehr Tauſchwerth haben als das bloße Metall und der Staat würde bei freier Münzung nicht blos ver- lieren, ſondern auch dem Handel nicht einmal einen beſondern Dienſt leiſten5). e) Bei der Stückelung, wovon auch das Schrot abhängt, iſt es räthlich, ein bequemes Rechnungsſyſtem zu wählen. Das Decimalſyſtem hat darum ſehr viel für ſich. Mit ihr iſt auch zugleich die Währung gegeben. Sehr zweckmäßig iſt, in Veränderungen wenig gegen nationale Gebräuche und Gewohn- heiten ſich zu verſtoßen. Ein einmal angenommener Münzfuß iſt möglichſt unverändert zu bewahren, weil Münzveränderungen immer eine Reform oder Revolution im ganzen Verkehre zur Folge haben, da ſich alle Preiſe verändern und die Geldcapitalwerthe nicht die- ſelben bleiben. Am verwerflichſten ſind aber die geheimen, als Finanzmaaßregel benutzten, Münzverſchlechterungen, weil ſie in jener Hinſicht ganz zwecklos, aber für das Inland nur ſchädlich ſind, indem ſie alles gute Geld aus dem Umlaufe vertreiben, den Inlän- dern bei ausländiſchen Zahlungen Verluſte verurſachen, die Schuld- ner auf Koſten der Gläubiger bereichern, das Zutrauen allgemein untergraben und der Falſchmünzerei freies Feld machen6).

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 628. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/650>, abgerufen am 21.11.2024.