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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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Saat u. dgl. verabreicht, gedruckte Formularien zur leichten Be-
richterstattung mitgibt, und für den Fall des unverschuldeten Miß-
lingens die Uebernahme eines Theiles vom Schaden, aber für den
Fall besondern Gelingens Prämien zusagt. Es sind daher jähr-
liche öffentliche Preisaustheilungen, mit bloßer Rücksicht
auf das praktisch Wichtige und nicht auf Seltenheiten und Curioses,
von dem erheblichsten Nutzen. Davon sind aber Preise für popu-
läre Schriften, und eben solche Vereinsblätter durchaus nicht
ausgeschlossen. Auch sind es die Vereine, von welchen die Beför-
derung der verschiedenen landwirthschaftlichen Zweige im Einzelnen
ausgehen muß und wofür die landwirthschaftliche Erfahrung die
Leitungsregeln an die Hand gibt.

I. Die landwirthschaftlichen Unterrichtsanstalten.
Sie sind, in ihrer jetzigen Ausdehnung in einzelnen Ländern, zwar
großartig, aber auch nur für die Bildung großer Gutsbesitzer ein-
gerichtet. In Deutschland thut aber der Unterricht für die klei-
neren Gutsbesitzer Noth, und jene Anstalten werden nutzlos sein,
so lange nicht der Schullehrerstand einen eigenen passenden
landwirthschaftlichen Curs auf seinen Seminarien durchgemacht
haben muß, um den Sontagsschulen und ländlichen Ge-
werbsschulen die Landwirthschaft zu einem Hauptgegenstande des
Unterrichts zu machen, -- und so lange in den Städten keine
Gewerbsschulen, worin auch Landwirthschaft gelehrt werden
soll, bestehen.

1) In Schottland vertritt das dortige Banksystem (§. 444. N. 2.) die Stelle
dieser Kreditanstalten, weßhalb es sich daselbst für die landwirthsch. Klasse äußerst
vortheilhaft erwiesen hat. S. über solche Vereine: Borowsky, Abriß des prakt.
Cameral- und Finanzwesens in den k. preuß. Staaten Frankf. a. d. O. 1805.
3te Ausg. II. 217. Kraus Staatswirthsch. V. 91. Krünitz Oeconom. Encyclop.
Bd. VIII. Art. Creditsystem. v. Struensee Samml. von Aufsätzen. II. 414.
v. Bülow-Cummerow, Ueber Metall- und Papiergeld. Berlin 1824. S. 143.
v. Soden, Nat. Oeconom. II. 439. Dessen zwei nationalöconom. Ausführungen,
das idealische Getreide-Magazin, und die Nazional-Hypotheken Bank Leipz. 1813.
S. 27. Dessen Entwurf eines allgem. Creditvereins München 1823. Dessen
Beleuchtung einiger Bedenken, gegen den von Gr. v. Soden entworfenen Plan etc.
Nürnberg 1824. Lotz Revision. II. 264. §. 162 folg. v. Arretin, Ueber Dar-
stellung der Bair. Creditvereinsanstalt. München 1823. Dagegen: Ueber Credit-
vereine. Basel 1823. v. Hornthal, Ueber das Anlehnsgesch. der verein. Bair.
Gutsbesitzer. Bamberg 1824. Gr. v Arco, Auch ein Wort über Creditvereine.
München 1825. (Ein Preuße) Ueber die Errichtung eines Creditvereins im K.
Baiern. Nürnberg 1825. Fahrmbacher, Entwurf einer Nat. Leihanstalt.
Landshut 1825.
2) Sie befördern aber auch Leichtsinn unter den Landwirthen; es ist schwer,
in den schlimmsten Zeiten solche Vereine zu halten; sie können einen großen Druck
auf die Schuldner ausüben; wenn die kleinen Gutsbesitzer nicht aufgenommen wer-
den, nützen sie nicht viel; sie sind besonders schädlich, wenn sie nicht die Anleihen
selbst negoziiren, sondern dies den Mitgliedern überlassen, denen sie die Vereins-
Pfandbriefe gegen Hypotheken übergeben, um sie an Capitalisten zu verkaufen, denn

Saat u. dgl. verabreicht, gedruckte Formularien zur leichten Be-
richterſtattung mitgibt, und für den Fall des unverſchuldeten Miß-
lingens die Uebernahme eines Theiles vom Schaden, aber für den
Fall beſondern Gelingens Prämien zuſagt. Es ſind daher jähr-
liche öffentliche Preisaustheilungen, mit bloßer Rückſicht
auf das praktiſch Wichtige und nicht auf Seltenheiten und Curioſes,
von dem erheblichſten Nutzen. Davon ſind aber Preiſe für popu-
läre Schriften, und eben ſolche Vereinsblätter durchaus nicht
ausgeſchloſſen. Auch ſind es die Vereine, von welchen die Beför-
derung der verſchiedenen landwirthſchaftlichen Zweige im Einzelnen
ausgehen muß und wofür die landwirthſchaftliche Erfahrung die
Leitungsregeln an die Hand gibt.

I. Die landwirthſchaftlichen Unterrichtsanſtalten.
Sie ſind, in ihrer jetzigen Ausdehnung in einzelnen Ländern, zwar
großartig, aber auch nur für die Bildung großer Gutsbeſitzer ein-
gerichtet. In Deutſchland thut aber der Unterricht für die klei-
neren Gutsbeſitzer Noth, und jene Anſtalten werden nutzlos ſein,
ſo lange nicht der Schullehrerſtand einen eigenen paſſenden
landwirthſchaftlichen Curs auf ſeinen Seminarien durchgemacht
haben muß, um den Sontagsſchulen und ländlichen Ge-
werbsſchulen die Landwirthſchaft zu einem Hauptgegenſtande des
Unterrichts zu machen, — und ſo lange in den Städten keine
Gewerbsſchulen, worin auch Landwirthſchaft gelehrt werden
ſoll, beſtehen.

1) In Schottland vertritt das dortige Bankſyſtem (§. 444. N. 2.) die Stelle
dieſer Kreditanſtalten, weßhalb es ſich daſelbſt für die landwirthſch. Klaſſe äußerſt
vortheilhaft erwieſen hat. S. über ſolche Vereine: Borowsky, Abriß des prakt.
Cameral- und Finanzweſens in den k. preuß. Staaten Frankf. a. d. O. 1805.
3te Ausg. II. 217. Kraus Staatswirthſch. V. 91. Krünitz Oeconom. Encyclop.
Bd. VIII. Art. Creditſyſtem. v. Struenſee Samml. von Aufſätzen. II. 414.
v. Bülow-Cummerow, Ueber Metall- und Papiergeld. Berlin 1824. S. 143.
v. Soden, Nat. Oeconom. II. 439. Deſſen zwei nationalöconom. Ausführungen,
das idealiſche Getreide-Magazin, und die Nazional-Hypotheken Bank Leipz. 1813.
S. 27. Deſſen Entwurf eines allgem. Creditvereins München 1823. Deſſen
Beleuchtung einiger Bedenken, gegen den von Gr. v. Soden entworfenen Plan ꝛc.
Nürnberg 1824. Lotz Reviſion. II. 264. §. 162 folg. v. Arretin, Ueber Dar-
ſtellung der Bair. Creditvereinsanſtalt. München 1823. Dagegen: Ueber Credit-
vereine. Baſel 1823. v. Hornthal, Ueber das Anlehnsgeſch. der verein. Bair.
Gutsbeſitzer. Bamberg 1824. Gr. v Arco, Auch ein Wort über Creditvereine.
München 1825. (Ein Preuße) Ueber die Errichtung eines Creditvereins im K.
Baiern. Nürnberg 1825. Fahrmbacher, Entwurf einer Nat. Leihanſtalt.
Landshut 1825.
2) Sie befördern aber auch Leichtſinn unter den Landwirthen; es iſt ſchwer,
in den ſchlimmſten Zeiten ſolche Vereine zu halten; ſie können einen großen Druck
auf die Schuldner ausüben; wenn die kleinen Gutsbeſitzer nicht aufgenommen wer-
den, nützen ſie nicht viel; ſie ſind beſonders ſchädlich, wenn ſie nicht die Anleihen
ſelbſt negoziiren, ſondern dies den Mitgliedern überlaſſen, denen ſie die Vereins-
Pfandbriefe gegen Hypotheken übergeben, um ſie an Capitaliſten zu verkaufen, denn
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[667/0689] Saat u. dgl. verabreicht, gedruckte Formularien zur leichten Be- richterſtattung mitgibt, und für den Fall des unverſchuldeten Miß- lingens die Uebernahme eines Theiles vom Schaden, aber für den Fall beſondern Gelingens Prämien zuſagt. Es ſind daher jähr- liche öffentliche Preisaustheilungen, mit bloßer Rückſicht auf das praktiſch Wichtige und nicht auf Seltenheiten und Curioſes, von dem erheblichſten Nutzen. Davon ſind aber Preiſe für popu- läre Schriften, und eben ſolche Vereinsblätter durchaus nicht ausgeſchloſſen. Auch ſind es die Vereine, von welchen die Beför- derung der verſchiedenen landwirthſchaftlichen Zweige im Einzelnen ausgehen muß und wofür die landwirthſchaftliche Erfahrung die Leitungsregeln an die Hand gibt. I. Die landwirthſchaftlichen Unterrichtsanſtalten. Sie ſind, in ihrer jetzigen Ausdehnung in einzelnen Ländern, zwar großartig, aber auch nur für die Bildung großer Gutsbeſitzer ein- gerichtet. In Deutſchland thut aber der Unterricht für die klei- neren Gutsbeſitzer Noth, und jene Anſtalten werden nutzlos ſein, ſo lange nicht der Schullehrerſtand einen eigenen paſſenden landwirthſchaftlichen Curs auf ſeinen Seminarien durchgemacht haben muß, um den Sontagsſchulen und ländlichen Ge- werbsſchulen die Landwirthſchaft zu einem Hauptgegenſtande des Unterrichts zu machen, — und ſo lange in den Städten keine Gewerbsſchulen, worin auch Landwirthſchaft gelehrt werden ſoll, beſtehen. ¹⁾ In Schottland vertritt das dortige Bankſyſtem (§. 444. N. 2.) die Stelle dieſer Kreditanſtalten, weßhalb es ſich daſelbſt für die landwirthſch. Klaſſe äußerſt vortheilhaft erwieſen hat. S. über ſolche Vereine: Borowsky, Abriß des prakt. Cameral- und Finanzweſens in den k. preuß. Staaten Frankf. a. d. O. 1805. 3te Ausg. II. 217. Kraus Staatswirthſch. V. 91. Krünitz Oeconom. Encyclop. Bd. VIII. Art. Creditſyſtem. v. Struenſee Samml. von Aufſätzen. II. 414. v. Bülow-Cummerow, Ueber Metall- und Papiergeld. Berlin 1824. S. 143. v. Soden, Nat. Oeconom. II. 439. Deſſen zwei nationalöconom. Ausführungen, das idealiſche Getreide-Magazin, und die Nazional-Hypotheken Bank Leipz. 1813. S. 27. Deſſen Entwurf eines allgem. Creditvereins München 1823. Deſſen Beleuchtung einiger Bedenken, gegen den von Gr. v. Soden entworfenen Plan ꝛc. Nürnberg 1824. Lotz Reviſion. II. 264. §. 162 folg. v. Arretin, Ueber Dar- ſtellung der Bair. Creditvereinsanſtalt. München 1823. Dagegen: Ueber Credit- vereine. Baſel 1823. v. Hornthal, Ueber das Anlehnsgeſch. der verein. Bair. Gutsbeſitzer. Bamberg 1824. Gr. v Arco, Auch ein Wort über Creditvereine. München 1825. (Ein Preuße) Ueber die Errichtung eines Creditvereins im K. Baiern. Nürnberg 1825. Fahrmbacher, Entwurf einer Nat. Leihanſtalt. Landshut 1825. ²⁾ Sie befördern aber auch Leichtſinn unter den Landwirthen; es iſt ſchwer, in den ſchlimmſten Zeiten ſolche Vereine zu halten; ſie können einen großen Druck auf die Schuldner ausüben; wenn die kleinen Gutsbeſitzer nicht aufgenommen wer- den, nützen ſie nicht viel; ſie ſind beſonders ſchädlich, wenn ſie nicht die Anleihen ſelbſt negoziiren, ſondern dies den Mitgliedern überlaſſen, denen ſie die Vereins- Pfandbriefe gegen Hypotheken übergeben, um ſie an Capitaliſten zu verkaufen, denn

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 667. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/689>, abgerufen am 02.06.2024.