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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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Fällen einen solchen, während ihr Besitzer sich dadurch bereichern kann, ohne sie
veräußern zu können. Kann aber das Leztere geschehen, so ist es gewiß stets nur
zufolge besonderer Umstände, da sich sonst die Kundschaft freiwillig bei den besten
Leistungen im Verkehre sammelt. Diese besonderen Umstände müssen die Kundschaft
aber zu einem ausschließlichen Besitze ex lege oder de facto für die Zukunft gemacht
haben; im ersten Falle ist sie ein Privilegium, im zweiten aber eine Art von
Monopol zufolge des Mangels an Concurrenz. Ricardo, Principles of political
economy. ch. 20.,
hat wegen seiner Ansicht von Werth auch eine verworrene
Ansicht von riches (s. unten §. 57. Note 2. und §. 61. Note 2.). Denn er sagt
dort, dieser richte sich nicht nach dem Werthe, sondern nach dem Ueberschusse zur
Befriedigung der Bedürfnisse und zum Lebensgenusse. Allein der Widerspruch ist
klar, da sich nach ihm der Tauschwerth nach Seltenheit und Menge, und Schwierig-
keit der Schaffungsarbeit richtet, da die Möglichkeit der Bedürfnißbefriedigung und
die Erhöhung des Lebensgenusses von dem Werthe, und nur bei gleichem Werthe
von der Menge der Güter abhängt, da sich nach jenem die Möglichkeit der Anschaf-
fungen richtet.
3) Abgeleitet von Werth, Werthschaffen, Werthschaft, Wirth-
schaft. Es ist unrichtig, als lezten Zweck der Wirthschaft blos die Befriedigung
der Bedürfnisse anzugeben, und um zum Begriffe der Wirthschaft zu gelangen, von
dem Bedürfnisse auszugehen. Seeger System. S. 17. Hermann, staatswirth.
Untersuchungen. Abh. I. §. 3. Denn einerseits ist alsdann wegen der vielfachen
Gründe der Bedürfnisse die Frage gar nicht beantwortet, und anderseits begnügt
sich das menschliche Streben nicht mit der Befriedigung der Bedürfnisse, es will
immer Erhöhung des Lebensgenusses, im Vergleiche zu welchem am Ende die
Bedürfnisse sehr verschwinden. Rau, Ueber die Kameralwiss. §. 9.
4) Mit dem Sonnenschein, Regen, Winde, der Luft, dem Wasser, der Erde,
als Ganzen, u. s. w. findet keine Wirthschaft Statt, obschon man aus einer
sonnigen Bleiche, aus einem Zuber Regenwasser, aus dem Winde bei einem Gebläse,
aus Gasarten, aus einem Brunnen, und aus einem Stücke Boden oder einem
Wagen voll Erde vielen wirthschaftlichen Nutzen ziehen kann. Hermann a. a. O.
unterscheidet daher freie und wirthschaftliche Güter, was so viel ist als Güter
ohne und mit Tauschwerth. Rau, über die Kameralwiss. §. 11.
5) Der Begriff Oekonomie ist nicht gleichbedeutend mit Wirthschaft,
obschon in der Regel so gebraucht. Daher war auch das früher gebrauchte Oeko-
nomik für Wirthschaftslehre nicht richtig, obschon besser als Oekonomie. Am
verwerflichsten ist der Gebrauch von Oekonomie für Landwirthschaft. Ari-
stoteles unterscheidet im Begriffe von oikonomia (von oikos und nemo) die Bezie-
hung zwischen dem Herrn und Sklaven, zwischen Mann und Frau, Eltern und
Kindern, und den Erwerb (ktesis). Der Zweck der Oekonomie ist darnach gegen-
seitige Unterstützung und Leitung der Familiensachen zur Ausbildung der Mitglieder,
wozu der Erwerb nur als Mittel erschien, aber an sich nicht geachtet wurde. Im
Begriffe von Oekonomie kommen also auch alle Güter vor, welche keinen Tauschwerth
haben, nämlich alle körperlosen äußeren und die inneren Güter. Die Oekonomie
(Haushaltung) ist also die Thätigkeit zur Erwerbung, Erhaltung und Anwendung
von Gütern überhaupt, die Wirthschaft aber nur Theil und Mittel derselben.
§. 40.
2) Entwickelung des kameralistischen Systemes.

Weder eine reine Anordnung nach den Objekten der Wirth-
schaft, wie schon versucht wurde.1), noch eine solche nach den
Subjekten derselben kann ein genügendes System geben, gerade
weil der Gegenstand der Wissenschaft so eminent praktisch ist.
Beide Rücksichten müssen die Theilungsprinzipien geben. Die
Wirthschaftslehre sichtet bei den Wirthschaften das Spezielle einer

Fällen einen ſolchen, während ihr Beſitzer ſich dadurch bereichern kann, ohne ſie
veräußern zu können. Kann aber das Leztere geſchehen, ſo iſt es gewiß ſtets nur
zufolge beſonderer Umſtände, da ſich ſonſt die Kundſchaft freiwillig bei den beſten
Leiſtungen im Verkehre ſammelt. Dieſe beſonderen Umſtände müſſen die Kundſchaft
aber zu einem ausſchließlichen Beſitze ex lege oder de facto für die Zukunft gemacht
haben; im erſten Falle iſt ſie ein Privilegium, im zweiten aber eine Art von
Monopol zufolge des Mangels an Concurrenz. Ricardo, Principles of political
economy. ch. 20.,
hat wegen ſeiner Anſicht von Werth auch eine verworrene
Anſicht von riches (ſ. unten §. 57. Note 2. und §. 61. Note 2.). Denn er ſagt
dort, dieſer richte ſich nicht nach dem Werthe, ſondern nach dem Ueberſchuſſe zur
Befriedigung der Bedürfniſſe und zum Lebensgenuſſe. Allein der Widerſpruch iſt
klar, da ſich nach ihm der Tauſchwerth nach Seltenheit und Menge, und Schwierig-
keit der Schaffungsarbeit richtet, da die Möglichkeit der Bedürfnißbefriedigung und
die Erhöhung des Lebensgenuſſes von dem Werthe, und nur bei gleichem Werthe
von der Menge der Güter abhängt, da ſich nach jenem die Möglichkeit der Anſchaf-
fungen richtet.
3) Abgeleitet von Werth, Werthſchaffen, Werthſchaft, Wirth-
ſchaft. Es iſt unrichtig, als lezten Zweck der Wirthſchaft blos die Befriedigung
der Bedürfniſſe anzugeben, und um zum Begriffe der Wirthſchaft zu gelangen, von
dem Bedürfniſſe auszugehen. Seeger Syſtem. S. 17. Hermann, ſtaatswirth.
Unterſuchungen. Abh. I. §. 3. Denn einerſeits iſt alsdann wegen der vielfachen
Gründe der Bedürfniſſe die Frage gar nicht beantwortet, und anderſeits begnügt
ſich das menſchliche Streben nicht mit der Befriedigung der Bedürfniſſe, es will
immer Erhöhung des Lebensgenuſſes, im Vergleiche zu welchem am Ende die
Bedürfniſſe ſehr verſchwinden. Rau, Ueber die Kameralwiſſ. §. 9.
4) Mit dem Sonnenſchein, Regen, Winde, der Luft, dem Waſſer, der Erde,
als Ganzen, u. ſ. w. findet keine Wirthſchaft Statt, obſchon man aus einer
ſonnigen Bleiche, aus einem Zuber Regenwaſſer, aus dem Winde bei einem Gebläſe,
aus Gasarten, aus einem Brunnen, und aus einem Stücke Boden oder einem
Wagen voll Erde vielen wirthſchaftlichen Nutzen ziehen kann. Hermann a. a. O.
unterſcheidet daher freie und wirthſchaftliche Güter, was ſo viel iſt als Güter
ohne und mit Tauſchwerth. Rau, über die Kameralwiſſ. §. 11.
5) Der Begriff Oekonomie iſt nicht gleichbedeutend mit Wirthſchaft,
obſchon in der Regel ſo gebraucht. Daher war auch das früher gebrauchte Oeko-
nomik für Wirthſchaftslehre nicht richtig, obſchon beſſer als Oekonomie. Am
verwerflichſten iſt der Gebrauch von Oekonomie für Landwirthſchaft. Ari-
ſtoteles unterſcheidet im Begriffe von οἰκονομια (von οἴκος und νέμω) die Bezie-
hung zwiſchen dem Herrn und Sklaven, zwiſchen Mann und Frau, Eltern und
Kindern, und den Erwerb (κτῆσις). Der Zweck der Oekonomie iſt darnach gegen-
ſeitige Unterſtützung und Leitung der Familienſachen zur Ausbildung der Mitglieder,
wozu der Erwerb nur als Mittel erſchien, aber an ſich nicht geachtet wurde. Im
Begriffe von Oekonomie kommen alſo auch alle Güter vor, welche keinen Tauſchwerth
haben, nämlich alle körperloſen äußeren und die inneren Güter. Die Oekonomie
(Haushaltung) iſt alſo die Thätigkeit zur Erwerbung, Erhaltung und Anwendung
von Gütern überhaupt, die Wirthſchaft aber nur Theil und Mittel derſelben.
§. 40.
2) Entwickelung des kameraliſtiſchen Syſtemes.

Weder eine reine Anordnung nach den Objekten der Wirth-
ſchaft, wie ſchon verſucht wurde.1), noch eine ſolche nach den
Subjekten derſelben kann ein genügendes Syſtem geben, gerade
weil der Gegenſtand der Wiſſenſchaft ſo eminent praktiſch iſt.
Beide Rückſichten müſſen die Theilungsprinzipien geben. Die
Wirthſchaftslehre ſichtet bei den Wirthſchaften das Spezielle einer

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[58/0080] ²⁾ Fällen einen ſolchen, während ihr Beſitzer ſich dadurch bereichern kann, ohne ſie veräußern zu können. Kann aber das Leztere geſchehen, ſo iſt es gewiß ſtets nur zufolge beſonderer Umſtände, da ſich ſonſt die Kundſchaft freiwillig bei den beſten Leiſtungen im Verkehre ſammelt. Dieſe beſonderen Umſtände müſſen die Kundſchaft aber zu einem ausſchließlichen Beſitze ex lege oder de facto für die Zukunft gemacht haben; im erſten Falle iſt ſie ein Privilegium, im zweiten aber eine Art von Monopol zufolge des Mangels an Concurrenz. Ricardo, Principles of political economy. ch. 20., hat wegen ſeiner Anſicht von Werth auch eine verworrene Anſicht von riches (ſ. unten §. 57. Note 2. und §. 61. Note 2.). Denn er ſagt dort, dieſer richte ſich nicht nach dem Werthe, ſondern nach dem Ueberſchuſſe zur Befriedigung der Bedürfniſſe und zum Lebensgenuſſe. Allein der Widerſpruch iſt klar, da ſich nach ihm der Tauſchwerth nach Seltenheit und Menge, und Schwierig- keit der Schaffungsarbeit richtet, da die Möglichkeit der Bedürfnißbefriedigung und die Erhöhung des Lebensgenuſſes von dem Werthe, und nur bei gleichem Werthe von der Menge der Güter abhängt, da ſich nach jenem die Möglichkeit der Anſchaf- fungen richtet. ³⁾ Abgeleitet von Werth, Werthſchaffen, Werthſchaft, Wirth- ſchaft. Es iſt unrichtig, als lezten Zweck der Wirthſchaft blos die Befriedigung der Bedürfniſſe anzugeben, und um zum Begriffe der Wirthſchaft zu gelangen, von dem Bedürfniſſe auszugehen. Seeger Syſtem. S. 17. Hermann, ſtaatswirth. Unterſuchungen. Abh. I. §. 3. Denn einerſeits iſt alsdann wegen der vielfachen Gründe der Bedürfniſſe die Frage gar nicht beantwortet, und anderſeits begnügt ſich das menſchliche Streben nicht mit der Befriedigung der Bedürfniſſe, es will immer Erhöhung des Lebensgenuſſes, im Vergleiche zu welchem am Ende die Bedürfniſſe ſehr verſchwinden. Rau, Ueber die Kameralwiſſ. §. 9. ⁴⁾ Mit dem Sonnenſchein, Regen, Winde, der Luft, dem Waſſer, der Erde, als Ganzen, u. ſ. w. findet keine Wirthſchaft Statt, obſchon man aus einer ſonnigen Bleiche, aus einem Zuber Regenwaſſer, aus dem Winde bei einem Gebläſe, aus Gasarten, aus einem Brunnen, und aus einem Stücke Boden oder einem Wagen voll Erde vielen wirthſchaftlichen Nutzen ziehen kann. Hermann a. a. O. unterſcheidet daher freie und wirthſchaftliche Güter, was ſo viel iſt als Güter ohne und mit Tauſchwerth. Rau, über die Kameralwiſſ. §. 11. ⁵⁾ Der Begriff Oekonomie iſt nicht gleichbedeutend mit Wirthſchaft, obſchon in der Regel ſo gebraucht. Daher war auch das früher gebrauchte Oeko- nomik für Wirthſchaftslehre nicht richtig, obſchon beſſer als Oekonomie. Am verwerflichſten iſt der Gebrauch von Oekonomie für Landwirthſchaft. Ari- ſtoteles unterſcheidet im Begriffe von οἰκονομια (von οἴκος und νέμω) die Bezie- hung zwiſchen dem Herrn und Sklaven, zwiſchen Mann und Frau, Eltern und Kindern, und den Erwerb (κτῆσις). Der Zweck der Oekonomie iſt darnach gegen- ſeitige Unterſtützung und Leitung der Familienſachen zur Ausbildung der Mitglieder, wozu der Erwerb nur als Mittel erſchien, aber an ſich nicht geachtet wurde. Im Begriffe von Oekonomie kommen alſo auch alle Güter vor, welche keinen Tauſchwerth haben, nämlich alle körperloſen äußeren und die inneren Güter. Die Oekonomie (Haushaltung) iſt alſo die Thätigkeit zur Erwerbung, Erhaltung und Anwendung von Gütern überhaupt, die Wirthſchaft aber nur Theil und Mittel derſelben. §. 40. 2) Entwickelung des kameraliſtiſchen Syſtemes. Weder eine reine Anordnung nach den Objekten der Wirth- ſchaft, wie ſchon verſucht wurde.1), noch eine ſolche nach den Subjekten derſelben kann ein genügendes Syſtem geben, gerade weil der Gegenſtand der Wiſſenſchaft ſo eminent praktiſch iſt. Beide Rückſichten müſſen die Theilungsprinzipien geben. Die Wirthſchaftslehre ſichtet bei den Wirthſchaften das Spezielle einer

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/80>, abgerufen am 21.11.2024.