Beatus, Georg: Amphitheatrvm Naturae, Schawplatz Menschlicher Herzlichkeit. Frankfurt, 1614.Roßhaim. Straßburg. Speyer. Schlettstadt. Türckheim. Toul/ Tull. Verdun. Weissenburg. Wetzflar. Wormbs. Wartburg. Zu der Schwäbischen Banck gehören. Buchaw/ am Bodensee. Bibrach. Buchhorn. Costnitz. Donawerth. Dünckelspiel. Eßlingen. Gemünd in Schwaben. Gengenbach. Zu S. Gallen. Heilbrunn. Hall in Schwaben. Kauffbeuren. Kempten. Lewkirch. Lindaw. Memmingen. Nürenberg. Nörlingen. Northaussen. Offenburg. Pfullendorff. Regenspurg. Rotenburg an der Tauber. Reutlingen. Rauenspurg. Rotweil. Schweinfurt. Schaffhaussen. Vberlingen. Vlm. Weifsenburg am Nortgöw. Winßheim. Wimpffen. Weyl. Wangen. Ysui. Zell im Hamerspach. Beneben diesen dreyen Gliedern deß H. Reichs/ damit alle Zwytracht in demselbigen verhütet werde/ auch die Glieder desselben in guter Rhu beysammen leben mögen/ sind die Prouintz deß Reichs in etliche Gebiet/ welche man Circkel oder Kreyß nennet / vnderscheiden/ vnd in denselben wunderbare Concilia, oder Kriegsrähte bestimmet / als erstlich im Jahr 1500. zu Augspurg Sechs/ vnd nachmahls im Jahr 1522. zu Nürnberg Zehen/ vnd erwehlete jhm ein jeder Kreyß ein Weltlichen Praefectum, der ein Fürst/ Graff / freyherr/ oder zum wenigsten auß einem vornemmen Adelichen Geschlecht seyn muß / vnd gibt solchem Praefecto, auß jhren Leuten vier Consiliarios oder Räthe/ so weltliches Standes/ verstendig/ vnd eines ehrlichen Nahmens zu: vnd seynd nemblich solche: Zehen Kreyß deß H. Reichs. Der Erste Kreyß ist der Fränckische. Der Ander ist der Beyrische. Roßhaim. Straßburg. Speyer. Schlettstadt. Türckheim. Toul/ Tull. Verdun. Weissenburg. Wetzflar. Wormbs. Wartburg. Zu der Schwäbischen Banck gehören. Buchaw/ am Bodensee. Bibrach. Buchhorn. Costnitz. Donawerth. Dünckelspiel. Eßlingen. Gemünd in Schwaben. Gengenbach. Zu S. Gallen. Heilbrunn. Hall in Schwaben. Kauffbeuren. Kempten. Lewkirch. Lindaw. Memmingen. Nürenberg. Nörlingen. Northaussen. Offenburg. Pfullendorff. Regenspurg. Rotenburg an der Tauber. Reutlingen. Rauenspurg. Rotweil. Schweinfurt. Schaffhaussen. Vberlingen. Vlm. Weifsenburg am Nortgöw. Winßheim. Wimpffen. Weyl. Wangen. Ysui. Zell im Hamerspach. Beneben diesen dreyen Gliedern deß H. Reichs/ damit alle Zwytracht in demselbigen verhütet werde/ auch die Glieder desselben in guter Rhu beysammen leben mögen/ sind die Prouintz deß Reichs in etliche Gebiet/ welche man Circkel oder Kreyß nennet / vnderscheiden/ vñ in denselben wunderbare Concilia, oder Kriegsrähte bestimmet / als erstlich im Jahr 1500. zu Augspurg Sechs/ vnd nachmahls im Jahr 1522. zu Nürnberg Zehen/ vnd erwehlete jhm ein jeder Kreyß ein Weltlichen Praefectum, der ein Fürst/ Graff / freyherr/ oder zum wenigsten auß einem vornemmen Adelichen Geschlecht seyn muß / vñ gibt solchem Praefecto, auß jhren Leuten vier Consiliarios oder Räthe/ so weltliches Standes/ verstendig/ vnd eines ehrlichen Nahmens zu: vnd seynd nemblich solche: Zehen Kreyß deß H. Reichs. Der Erste Kreyß ist der Fränckische. Der Ander ist der Beyrische. <TEI> <text> <body> <div> <list> <pb facs="#f0159" n="139"/> <item>Roßhaim.</item> <item>Straßburg.</item> <item>Speyer.</item> <item>Schlettstadt.</item> <item>Türckheim.</item> <item>Toul/ Tull.</item> <item>Verdun.</item> <item>Weissenburg.</item> <item>Wetzflar.</item> <item>Wormbs.</item> <item>Wartburg.</item> </list> <list> <head>Zu der Schwäbischen Banck gehören.</head> <item>Buchaw/ am Bodensee.</item> <item>Bibrach.</item> <item>Buchhorn.</item> <item>Costnitz.</item> <item>Donawerth.</item> <item>Dünckelspiel.</item> <item>Eßlingen.</item> <item>Gemünd in Schwaben.</item> <item>Gengenbach.</item> <item>Zu S. 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Roßhaim.
Straßburg.
Speyer.
Schlettstadt.
Türckheim.
Toul/ Tull.
Verdun.
Weissenburg.
Wetzflar.
Wormbs.
Wartburg.
Zu der Schwäbischen Banck gehören. Buchaw/ am Bodensee.
Bibrach.
Buchhorn.
Costnitz.
Donawerth.
Dünckelspiel.
Eßlingen.
Gemünd in Schwaben.
Gengenbach.
Zu S. Gallen.
Heilbrunn.
Hall in Schwaben.
Kauffbeuren.
Kempten.
Lewkirch.
Lindaw.
Memmingen.
Nürenberg.
Nörlingen.
Northaussen.
Offenburg.
Pfullendorff.
Regenspurg.
Rotenburg an der Tauber.
Reutlingen.
Rauenspurg.
Rotweil.
Schweinfurt.
Schaffhaussen.
Vberlingen.
Vlm.
Weifsenburg am Nortgöw.
Winßheim.
Wimpffen.
Weyl.
Wangen.
Ysui.
Zell im Hamerspach.
Beneben diesen dreyen Gliedern deß H. Reichs/ damit alle Zwytracht in demselbigen verhütet werde/ auch die Glieder desselben in guter Rhu beysammen leben mögen/ sind die Prouintz deß Reichs in etliche Gebiet/ welche man Circkel oder Kreyß nennet / vnderscheiden/ vñ in denselben wunderbare Concilia, oder Kriegsrähte bestimmet / als erstlich im Jahr 1500. zu Augspurg Sechs/ vnd nachmahls im Jahr 1522. zu Nürnberg Zehen/ vnd erwehlete jhm ein jeder Kreyß ein Weltlichen Praefectum, der ein Fürst/ Graff / freyherr/ oder zum wenigsten auß einem vornemmen Adelichen Geschlecht seyn muß / vñ gibt solchem Praefecto, auß jhren Leuten vier Consiliarios oder Räthe/ so weltliches Standes/ verstendig/ vnd eines ehrlichen Nahmens zu: vnd seynd nemblich solche:
Der Erste Kreyß ist der Fränckische.
Zehen Kreyß deß H. Reichs. Der Ander ist der Beyrische.
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