Bebel, August: Für unser Recht. In: Frauenwahlrecht! Hrsg. zum Zweiten Sozialdemokratischen Frauentag von Clara Zetkin. 12. Mai 1912, S. 4.Frauenwahlrecht [Beginn Spaltensatz][irrelevantes Material - 15 Zeilen fehlen]Für unser Recht. Wir verlangen, daß das Wahlrecht auf die Frauen aus- Frauenwahlrecht [Beginn Spaltensatz][irrelevantes Material – 15 Zeilen fehlen]Für unser Recht. Wir verlangen, daß das Wahlrecht auf die Frauen aus- <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0001" n="4"/> <fw place="top" type="header">Frauenwahlrecht</fw><lb/> <cb type="start"/> <gap reason="insignificant" unit="lines" quantity="15"/><lb/> <div n="1"> <head>Für unser Recht.</head><lb/> <p>Wir verlangen, daß das Wahlrecht auf die Frauen aus-<lb/> gedehnt wird. „Das ist ja ungeheuerlich, das ist verrückt“ –<lb/> hat man mir gesagt.… Keine neue Idee, kein großes Ziel in<lb/> der menschheitlichen Entwicklung, das nicht bei seiner ersten<lb/> Geltendmachung in ähnlicher Weise beurteilt, verurteilt und<lb/> dementsprechend bekämpft worden wäre! Jst aber eine Forde-<lb/> rung vernünftig, ist sie gerecht, ist sie natürlich, dann kann man<lb/> auch sicher darauf rechnen, daß sie schließlich zur Verwirklichung<lb/> kommen wird. Und wenn heute zum <hi rendition="#g">erstenmal</hi> in einem<lb/> deutschen Parlament das Frauenwahlrecht gefordert wird, dann<lb/> ganz sicher nicht zum letztenmal!… Die Forderung des Frauen<lb/> stimmrechts wird nicht mehr von der Tagesordnung verschwin-<lb/> den: sie wird immer wieder auftreten, immer weitere Kreise<lb/> erfassen und wird schließlich auch in Deutschland zur Durch-<lb/> führung kommen.… Wir fordern das Frauenstimmrecht im<lb/> Namen der Rechtsgleichheit der Geschlechter. Wir erkennen<lb/> kein Recht an für das männliche Geschlecht, irgendwie und<lb/> irgendwo berufen zu sein, die Frauen zu bevormunden.…<lb/> Da, wo Männer über Frauen die Gesetze zu machen haben,<lb/> tritt dieselbe Erscheinung zutage wie dort, wo eine herrschende<lb/> Männerklasse über eine unterdrückte Männerklasse Gesetze macht:<lb/> immer werden zuungunsten der gesetzlich Unmündigen Gesetze<lb/> gemacht. Jch sage mehr: für den Bestand unserer sozialen Ord-<lb/> nung, unseres gesellschaftlichen Lebens, für unsere soziale Ent-<lb/> wicklung kommen die Frauen mindestens so in Betracht wie die<lb/> Männer.… Wir sind für das Frauenstimmrecht, und zwar aus<lb/> Gerechtigkeitsgründen, aus Fortschrittsgründen. Es geht auf die<lb/> Dauer nicht, daß die Hälfte der Nation – und ich setze hinzu: die<lb/> größere Hälfte derselben – vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.</p><lb/> <byline> <hi rendition="#c"><hi rendition="#g"><persName ref="http://d-nb.info/gnd/118507893">August Bebel</persName></hi>.</hi><lb/> <hi rendition="#smaller">Aus der Rede zum ersten sozialdemokratischen Antrag,<lb/> der 1895 im Deutschen Reichstage das Frauenwahlrecht forderte.</hi> </byline><lb/> </div> <gap reason="insignificant" unit="lines" quantity="19"/> <cb/> <gap reason="insignificant" unit="lines" quantity="72"/> <cb/> <cb type="end"/> </body> </text> </TEI> [4/0001]
Frauenwahlrecht
_______________
Für unser Recht.
Wir verlangen, daß das Wahlrecht auf die Frauen aus-
gedehnt wird. „Das ist ja ungeheuerlich, das ist verrückt“ –
hat man mir gesagt.… Keine neue Idee, kein großes Ziel in
der menschheitlichen Entwicklung, das nicht bei seiner ersten
Geltendmachung in ähnlicher Weise beurteilt, verurteilt und
dementsprechend bekämpft worden wäre! Jst aber eine Forde-
rung vernünftig, ist sie gerecht, ist sie natürlich, dann kann man
auch sicher darauf rechnen, daß sie schließlich zur Verwirklichung
kommen wird. Und wenn heute zum erstenmal in einem
deutschen Parlament das Frauenwahlrecht gefordert wird, dann
ganz sicher nicht zum letztenmal!… Die Forderung des Frauen
stimmrechts wird nicht mehr von der Tagesordnung verschwin-
den: sie wird immer wieder auftreten, immer weitere Kreise
erfassen und wird schließlich auch in Deutschland zur Durch-
führung kommen.… Wir fordern das Frauenstimmrecht im
Namen der Rechtsgleichheit der Geschlechter. Wir erkennen
kein Recht an für das männliche Geschlecht, irgendwie und
irgendwo berufen zu sein, die Frauen zu bevormunden.…
Da, wo Männer über Frauen die Gesetze zu machen haben,
tritt dieselbe Erscheinung zutage wie dort, wo eine herrschende
Männerklasse über eine unterdrückte Männerklasse Gesetze macht:
immer werden zuungunsten der gesetzlich Unmündigen Gesetze
gemacht. Jch sage mehr: für den Bestand unserer sozialen Ord-
nung, unseres gesellschaftlichen Lebens, für unsere soziale Ent-
wicklung kommen die Frauen mindestens so in Betracht wie die
Männer.… Wir sind für das Frauenstimmrecht, und zwar aus
Gerechtigkeitsgründen, aus Fortschrittsgründen. Es geht auf die
Dauer nicht, daß die Hälfte der Nation – und ich setze hinzu: die
größere Hälfte derselben – vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
August Bebel.
Aus der Rede zum ersten sozialdemokratischen Antrag,
der 1895 im Deutschen Reichstage das Frauenwahlrecht forderte.
___________________
________________________________________________________________________
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-10-26T14:56:57Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt, Juliane Nau: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-10-26T14:56:57Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |