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Bechstein, Ludwig: Der Dunkelgraf. Frankfurt (Main), 1854.

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her nahte ein stiller Zug, die Waisenkinder mit ihrem Lehrer an der Spitze, deren Wohlthäter Ludwig gewesen war. Neben dem vormaligen Ortsgeistlichen wurde er eingesenkt, dessen Hügel ein Denkstein schmückt, den Therese, Bayerns Königin, diesem ihrem einstigen Lehrer hatte errichten lassen. Dankbar hob der jetzige Geistliche in der Grabrede die Verdienste des edeln menschenfreundlichen Verstorbenen hervor.

In den nun vom Gericht durchsuchten Papieren Ludwig's fanden sich zunächst der Briefwechsel mit seinem Agenten zu Hildburghausen, die quittirten Rechnungen und diejenigen Documente, welche den Verstorbenen fast zweifellos zum Leonardus Cornelius van der Valck stempelten, und den Namen eines Grafen oder Barons Varel oder Versay als nur angenommen erscheinen ließen. Es fand sich auch etwas Geld, nämlich an 300 Stück Doppellouisd'or, eine Rolle einfache, gegen 200 holländische Ducaten einschließlich einiger anderer Goldstücke, 576 Kronenthaler, 577 preußische Thaler, und über 150 Gulden sonstige Silbermünze, eine Totalsumme von mehr als 10,000 Gulden baar. Aufschlüsse über die Verhältnisse des Verstorbenen fanden sich, wie die Acten aussagen, nicht vor. Im Inventar befand sich ein silbernes Petschaft mit einem Lapislazuli-Stein, in welchem drei Lilien unter einer Krone eingegraben waren; reiches Silberzeug, sechs Uhren, nicht weniger als sieben Thermometer, drei Barometer. Unter der reichhaltigen Rubrik des Kapitels: Insgemein stand auch trocken und klanglos: Nummer 112 "eine Windharfe" -- verstimmte Saiten! --

Da kein Testament und keine Erbnehmer vorhanden waren, so erfolgten nun von Seiten der Gerichte Edictalladungen auswärtiger Erbberechtigten, in vielen deutschen und hauptsächlich rheinischen, sowie holländischen Zeitungen, in denen ausgesprochen war, daß "fast ohne Zweifel" , wie aus den Papieren hervorgehe, der Verstorbene Leonardus Cornelius van der Valck geheißen habe, denn Leonardus' Taufzeugniß war vorhanden; auch daß er fast bis an seinen Tod mit seinen Verwandten in Amsterdam in Briefwechsel gestanden habe. Auch der Dame wurde in diesen Vorladungen gedacht und einer Reihe Briefe aus Mans, Anges Barthelmy, geb. Daniels unterzeichnet, "ohne Zweifel" an den Verstorbenen gerichtet, und die Annahme zulassend, daß die

her nahte ein stiller Zug, die Waisenkinder mit ihrem Lehrer an der Spitze, deren Wohlthäter Ludwig gewesen war. Neben dem vormaligen Ortsgeistlichen wurde er eingesenkt, dessen Hügel ein Denkstein schmückt, den Therese, Bayerns Königin, diesem ihrem einstigen Lehrer hatte errichten lassen. Dankbar hob der jetzige Geistliche in der Grabrede die Verdienste des edeln menschenfreundlichen Verstorbenen hervor.

In den nun vom Gericht durchsuchten Papieren Ludwig’s fanden sich zunächst der Briefwechsel mit seinem Agenten zu Hildburghausen, die quittirten Rechnungen und diejenigen Documente, welche den Verstorbenen fast zweifellos zum Leonardus Cornelius van der Valck stempelten, und den Namen eines Grafen oder Barons Varel oder Versay als nur angenommen erscheinen ließen. Es fand sich auch etwas Geld, nämlich an 300 Stück Doppellouisd’or, eine Rolle einfache, gegen 200 holländische Ducaten einschließlich einiger anderer Goldstücke, 576 Kronenthaler, 577 preußische Thaler, und über 150 Gulden sonstige Silbermünze, eine Totalsumme von mehr als 10,000 Gulden baar. Aufschlüsse über die Verhältnisse des Verstorbenen fanden sich, wie die Acten aussagen, nicht vor. Im Inventar befand sich ein silbernes Petschaft mit einem Lapislazuli-Stein, in welchem drei Lilien unter einer Krone eingegraben waren; reiches Silberzeug, sechs Uhren, nicht weniger als sieben Thermometer, drei Barometer. Unter der reichhaltigen Rubrik des Kapitels: Insgemein stand auch trocken und klanglos: Nummer 112 „eine Windharfe“ — verstimmte Saiten! —

Da kein Testament und keine Erbnehmer vorhanden waren, so erfolgten nun von Seiten der Gerichte Edictalladungen auswärtiger Erbberechtigten, in vielen deutschen und hauptsächlich rheinischen, sowie holländischen Zeitungen, in denen ausgesprochen war, daß „fast ohne Zweifel“ , wie aus den Papieren hervorgehe, der Verstorbene Leonardus Cornelius van der Valck geheißen habe, denn Leonardus’ Taufzeugniß war vorhanden; auch daß er fast bis an seinen Tod mit seinen Verwandten in Amsterdam in Briefwechsel gestanden habe. Auch der Dame wurde in diesen Vorladungen gedacht und einer Reihe Briefe aus Mans, Angés Barthelmy, geb. Daniels unterzeichnet, „ohne Zweifel“ an den Verstorbenen gerichtet, und die Annahme zulassend, daß die

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[470/0474] her nahte ein stiller Zug, die Waisenkinder mit ihrem Lehrer an der Spitze, deren Wohlthäter Ludwig gewesen war. Neben dem vormaligen Ortsgeistlichen wurde er eingesenkt, dessen Hügel ein Denkstein schmückt, den Therese, Bayerns Königin, diesem ihrem einstigen Lehrer hatte errichten lassen. Dankbar hob der jetzige Geistliche in der Grabrede die Verdienste des edeln menschenfreundlichen Verstorbenen hervor. In den nun vom Gericht durchsuchten Papieren Ludwig’s fanden sich zunächst der Briefwechsel mit seinem Agenten zu Hildburghausen, die quittirten Rechnungen und diejenigen Documente, welche den Verstorbenen fast zweifellos zum Leonardus Cornelius van der Valck stempelten, und den Namen eines Grafen oder Barons Varel oder Versay als nur angenommen erscheinen ließen. Es fand sich auch etwas Geld, nämlich an 300 Stück Doppellouisd’or, eine Rolle einfache, gegen 200 holländische Ducaten einschließlich einiger anderer Goldstücke, 576 Kronenthaler, 577 preußische Thaler, und über 150 Gulden sonstige Silbermünze, eine Totalsumme von mehr als 10,000 Gulden baar. Aufschlüsse über die Verhältnisse des Verstorbenen fanden sich, wie die Acten aussagen, nicht vor. Im Inventar befand sich ein silbernes Petschaft mit einem Lapislazuli-Stein, in welchem drei Lilien unter einer Krone eingegraben waren; reiches Silberzeug, sechs Uhren, nicht weniger als sieben Thermometer, drei Barometer. Unter der reichhaltigen Rubrik des Kapitels: Insgemein stand auch trocken und klanglos: Nummer 112 „eine Windharfe“ — verstimmte Saiten! — Da kein Testament und keine Erbnehmer vorhanden waren, so erfolgten nun von Seiten der Gerichte Edictalladungen auswärtiger Erbberechtigten, in vielen deutschen und hauptsächlich rheinischen, sowie holländischen Zeitungen, in denen ausgesprochen war, daß „fast ohne Zweifel“ , wie aus den Papieren hervorgehe, der Verstorbene Leonardus Cornelius van der Valck geheißen habe, denn Leonardus’ Taufzeugniß war vorhanden; auch daß er fast bis an seinen Tod mit seinen Verwandten in Amsterdam in Briefwechsel gestanden habe. Auch der Dame wurde in diesen Vorladungen gedacht und einer Reihe Briefe aus Mans, Angés Barthelmy, geb. Daniels unterzeichnet, „ohne Zweifel“ an den Verstorbenen gerichtet, und die Annahme zulassend, daß die

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Zitationshilfe: Bechstein, Ludwig: Der Dunkelgraf. Frankfurt (Main), 1854, S. 470. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bechstein_dunkelgraf_1854/474>, abgerufen am 24.11.2024.