sich später andere deutsche Städte, besonders Regensburg und Bremen an und es entstand daraus die bereits angeführte Gildhalle der Deut- schen, das sogenannte stillhouse, stillyard, der Stahlhof, der in Upper Thames street nahe bei Londonbridge lag.
Dem Vorbilde Heinrichs I. in Bezug auf die Hebung der Gewerbe eiferten namentlich die geistlichen Fürsten nach. Bischof Gerhard von Konstanz setzte nicht nur die geschicktesten seiner leibeigenen Handwerker den übrigen als Meister vor, sondern er verlieh auch schon einzelnen Handwerksständen Vorrechte und Freiheiten. Das Verhält- nis, in dem die Handwerker in dieser Übergangszeit standen, zeigt sich deutlich an einem Beispiele von Strassburg. Die Schmiede des dortigen Bischofs waren nur verbunden bei Hof- und Heerfahrten Hufeisen und Nägel zu schmieden, das Eisenwerk in der Pfalz an Thüren und Fenstern, sowie das Gitterwerk am Bärenzwinger im Stande zu halten. Bei Belagerungen waren sie verpflichtet, 300 Pfeile zu liefern, den Mehrbedarf aber brauchten sie nur gegen Gewährung des Eisens und der Beköstigung anzufertigen. Die Schlosser mussten die Sperrketten der Thore auf ihre Unkosten unterhalten. Die Schwertfeger hatten die Waffen, Helme und das Jagdzeug des ganzen Hofes im Stande zu halten. "Die Unfreiheit solcher Hörigen war so vollkommen wie ihre Freiheit."
Im 12. Jahrhundert endlich vollzog sich auch gesetzlich die Be- freiung des Gewerbestandes. Vor allem geschah dies durch das berühmte Privileg Kaiser Heinrichs V., das mit Gesetzeskraft im Jahre 1114 zu Worms das Recht auswärtiger Hofherren aufhob, hörige Leute, welche sich hier in der Stadt als Einwohner niedergelassen und in die Ehe getreten waren, eidlich als ihr Eigentum anzusprechen. Die Worte dieses wichtigen Privilegs liess die ehrwürdige Stadt Worms in Messing giessen und die vergoldeten Lettern über den Haupteingang der Kirche befestigen.
Natürlich gab dieses Privileg den Anstoss zu zahlreichen ähnlichen, denn jede grosse Stadt war eifersüchtig darauf, die gleiche Konzession zu erwerben.
Dadurch war die persönliche Freiheit sämtlicher Klassen der städtischen Bevölkerung geschaffen. Rasch schlossen sich nun die Gewerbetreibenden zusammen und die Verbände eiferten sich wechsel- weise zur Thätigkeit an.
In demselben Jahrhundert sprach Papst Alexander III. die ewig denkwürdigen Worte zu der ganzen Christenheit: "Da die Natur alle Menschen frei geschaffen, so ist Niemand von Natur
Das frühe Mittelalter.
sich später andere deutsche Städte, besonders Regensburg und Bremen an und es entstand daraus die bereits angeführte Gildhalle der Deut- schen, das sogenannte stillhouse, stillyard, der Stahlhof, der in Upper Thames street nahe bei Londonbridge lag.
Dem Vorbilde Heinrichs I. in Bezug auf die Hebung der Gewerbe eiferten namentlich die geistlichen Fürsten nach. Bischof Gerhard von Konstanz setzte nicht nur die geschicktesten seiner leibeigenen Handwerker den übrigen als Meister vor, sondern er verlieh auch schon einzelnen Handwerksständen Vorrechte und Freiheiten. Das Verhält- nis, in dem die Handwerker in dieser Übergangszeit standen, zeigt sich deutlich an einem Beispiele von Straſsburg. Die Schmiede des dortigen Bischofs waren nur verbunden bei Hof- und Heerfahrten Hufeisen und Nägel zu schmieden, das Eisenwerk in der Pfalz an Thüren und Fenstern, sowie das Gitterwerk am Bärenzwinger im Stande zu halten. Bei Belagerungen waren sie verpflichtet, 300 Pfeile zu liefern, den Mehrbedarf aber brauchten sie nur gegen Gewährung des Eisens und der Beköstigung anzufertigen. Die Schlosser muſsten die Sperrketten der Thore auf ihre Unkosten unterhalten. Die Schwertfeger hatten die Waffen, Helme und das Jagdzeug des ganzen Hofes im Stande zu halten. „Die Unfreiheit solcher Hörigen war so vollkommen wie ihre Freiheit.“
Im 12. Jahrhundert endlich vollzog sich auch gesetzlich die Be- freiung des Gewerbestandes. Vor allem geschah dies durch das berühmte Privileg Kaiser Heinrichs V., das mit Gesetzeskraft im Jahre 1114 zu Worms das Recht auswärtiger Hofherren aufhob, hörige Leute, welche sich hier in der Stadt als Einwohner niedergelassen und in die Ehe getreten waren, eidlich als ihr Eigentum anzusprechen. Die Worte dieses wichtigen Privilegs lieſs die ehrwürdige Stadt Worms in Messing gieſsen und die vergoldeten Lettern über den Haupteingang der Kirche befestigen.
Natürlich gab dieses Privileg den Anstoſs zu zahlreichen ähnlichen, denn jede groſse Stadt war eifersüchtig darauf, die gleiche Konzession zu erwerben.
Dadurch war die persönliche Freiheit sämtlicher Klassen der städtischen Bevölkerung geschaffen. Rasch schlossen sich nun die Gewerbetreibenden zusammen und die Verbände eiferten sich wechsel- weise zur Thätigkeit an.
In demselben Jahrhundert sprach Papst Alexander III. die ewig denkwürdigen Worte zu der ganzen Christenheit: „Da die Natur alle Menschen frei geschaffen, so ist Niemand von Natur
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[746/0768]
Das frühe Mittelalter.
sich später andere deutsche Städte, besonders Regensburg und Bremen
an und es entstand daraus die bereits angeführte Gildhalle der Deut-
schen, das sogenannte stillhouse, stillyard, der Stahlhof, der in Upper
Thames street nahe bei Londonbridge lag.
Dem Vorbilde Heinrichs I. in Bezug auf die Hebung der Gewerbe
eiferten namentlich die geistlichen Fürsten nach. Bischof Gerhard
von Konstanz setzte nicht nur die geschicktesten seiner leibeigenen
Handwerker den übrigen als Meister vor, sondern er verlieh auch schon
einzelnen Handwerksständen Vorrechte und Freiheiten. Das Verhält-
nis, in dem die Handwerker in dieser Übergangszeit standen, zeigt sich
deutlich an einem Beispiele von Straſsburg. Die Schmiede des dortigen
Bischofs waren nur verbunden bei Hof- und Heerfahrten Hufeisen und
Nägel zu schmieden, das Eisenwerk in der Pfalz an Thüren und
Fenstern, sowie das Gitterwerk am Bärenzwinger im Stande zu halten.
Bei Belagerungen waren sie verpflichtet, 300 Pfeile zu liefern, den
Mehrbedarf aber brauchten sie nur gegen Gewährung des Eisens und
der Beköstigung anzufertigen. Die Schlosser muſsten die Sperrketten
der Thore auf ihre Unkosten unterhalten. Die Schwertfeger hatten
die Waffen, Helme und das Jagdzeug des ganzen Hofes im Stande zu
halten. „Die Unfreiheit solcher Hörigen war so vollkommen wie ihre
Freiheit.“
Im 12. Jahrhundert endlich vollzog sich auch gesetzlich die Be-
freiung des Gewerbestandes. Vor allem geschah dies durch das
berühmte Privileg Kaiser Heinrichs V., das mit Gesetzeskraft im Jahre
1114 zu Worms das Recht auswärtiger Hofherren aufhob,
hörige Leute, welche sich hier in der Stadt als Einwohner
niedergelassen und in die Ehe getreten waren, eidlich als
ihr Eigentum anzusprechen. Die Worte dieses wichtigen
Privilegs lieſs die ehrwürdige Stadt Worms in Messing gieſsen und
die vergoldeten Lettern über den Haupteingang der Kirche befestigen.
Natürlich gab dieses Privileg den Anstoſs zu zahlreichen ähnlichen,
denn jede groſse Stadt war eifersüchtig darauf, die gleiche Konzession
zu erwerben.
Dadurch war die persönliche Freiheit sämtlicher Klassen der
städtischen Bevölkerung geschaffen. Rasch schlossen sich nun die
Gewerbetreibenden zusammen und die Verbände eiferten sich wechsel-
weise zur Thätigkeit an.
In demselben Jahrhundert sprach Papst Alexander III. die ewig
denkwürdigen Worte zu der ganzen Christenheit: „Da die Natur
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 1: Von der ältesten Zeit bis um das Jahr 1500 n. Chr. Braunschweig, 1884, S. 746. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen01_1884/768>, abgerufen am 22.11.2024.
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