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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Kärnten im 17. Jahrhundert.
gingen und die St. Veiter, welche die Hypothekengläubiger waren,
die Berg- und Hüttenwerke in ihren Besitz brachten. So wurden die
St. Veiter Handelsherren, die Christallnike, Steinkeller, Pfeilheim,
Secherau, Werthengreis, Ottenfels, Mayerhofer u. s. w. die bedeutendsten
Radmeister und Bergwerksbesitzer zu Hüttenberg und Lölling. Nur
die Gewerkenfamilie Rauscher konnte der Ungunst der Zeit trotzen
und sich von einfachen Bauern-Gewerken zu reichen Radmeistern
emporschwingen.

Erfolg hatte die Rechtfertigungsschrift augenscheinlich keinen,
denn 1673 mussten die Gewerken bereits wieder eine neue Beschwerde-
schrift gegen die St. Veiter bei der innerösterreichischen Regierung
in Graz einreichen, in der sie auf das gänzliche Erliegen des Eisen-
handels und den zu befürchtenden Untergang des Bergbaues mit allem
Ernst hinwiesen. Daraufhin schrieb die Regierung eine Tagsatzung
aus. Sie verlangte von den Gewerken genaue Angabe, wie viel die
Eisenhändler den Gewerken schulden, wie viel Ware diese statt Geld
und zu welchem Preise sie dieselben annehmen müssen, wieviel Verlag
und Postgeld sie bekommen und wie hoch vor Jahren der Eisenver-
kauf gewesen sei. Diese Untersuchung der Regierung führte zu einem
zwischen den Radgewerken von Hüttenberg, den übrigen ober- und
unterkärntnerischen Waldeisen-Gewerken und der Kammerstadt
St. Veit am 15. Oktober 1675 abgeschlossenen auf 12 Jahre gültigen
Vergleich 1) mit folgenden Bestimmungen:

1. Sollte dieser Vergleich der landesfürstlichen Jurisdiction, den
Regalien-Rechten, Gerechtigkeiten, Maut, Aufschlag und Waggeld u. s. w.
der Hüttenberger Bergordnung und den St. Veiter Niederlags-Frei-
heiten unschädlich sein;

2. die von der Stadt St. Veit unbefugt einige Zeit mit einigen
Verlegern gemachten Pakte und Sperrung der Abwage soll aufgehoben
sein, und Jedem der Eisenhandel freistehen;

3. zur Bestreitung der Auslagen wird als Niederlagszins bestimmt
für Steuer, Kontribution und Rüstgeld 33 Kreuzer. Es ist ferner zu
entrichten für: Brescianstahl, Brescianeisen (Preschaneisen), Strockeisen,

Stückstahl, Zwizach     vom Meiler (500 kg) 1 fl. -- kr.
Splasy (Radreifen), Wallascheisen,
geschlagen Eisen     " " -- " 45 "
Rauheisen, Flossen     " " -- " 30 "
Graglach (Gradlands) und Waschwerk " " -- " 15 "

1) Siehe Originaltext bei Münichsdorfer a. a. O. Anhang Urkunde No. 13.

Kärnten im 17. Jahrhundert.
gingen und die St. Veiter, welche die Hypothekengläubiger waren,
die Berg- und Hüttenwerke in ihren Besitz brachten. So wurden die
St. Veiter Handelsherren, die Christallnike, Steinkeller, Pfeilheim,
Secherau, Werthengreis, Ottenfels, Mayerhofer u. s. w. die bedeutendsten
Radmeister und Bergwerksbesitzer zu Hüttenberg und Lölling. Nur
die Gewerkenfamilie Rauscher konnte der Ungunst der Zeit trotzen
und sich von einfachen Bauern-Gewerken zu reichen Radmeistern
emporschwingen.

Erfolg hatte die Rechtfertigungsschrift augenscheinlich keinen,
denn 1673 muſsten die Gewerken bereits wieder eine neue Beschwerde-
schrift gegen die St. Veiter bei der innerösterreichischen Regierung
in Graz einreichen, in der sie auf das gänzliche Erliegen des Eisen-
handels und den zu befürchtenden Untergang des Bergbaues mit allem
Ernst hinwiesen. Daraufhin schrieb die Regierung eine Tagsatzung
aus. Sie verlangte von den Gewerken genaue Angabe, wie viel die
Eisenhändler den Gewerken schulden, wie viel Ware diese statt Geld
und zu welchem Preise sie dieselben annehmen müssen, wieviel Verlag
und Postgeld sie bekommen und wie hoch vor Jahren der Eisenver-
kauf gewesen sei. Diese Untersuchung der Regierung führte zu einem
zwischen den Radgewerken von Hüttenberg, den übrigen ober- und
unterkärntnerischen Waldeisen-Gewerken und der Kammerstadt
St. Veit am 15. Oktober 1675 abgeschlossenen auf 12 Jahre gültigen
Vergleich 1) mit folgenden Bestimmungen:

1. Sollte dieser Vergleich der landesfürstlichen Jurisdiction, den
Regalien-Rechten, Gerechtigkeiten, Maut, Aufschlag und Waggeld u. s. w.
der Hüttenberger Bergordnung und den St. Veiter Niederlags-Frei-
heiten unschädlich sein;

2. die von der Stadt St. Veit unbefugt einige Zeit mit einigen
Verlegern gemachten Pakte und Sperrung der Abwage soll aufgehoben
sein, und Jedem der Eisenhandel freistehen;

3. zur Bestreitung der Auslagen wird als Niederlagszins bestimmt
für Steuer, Kontribution und Rüstgeld 33 Kreuzer. Es ist ferner zu
entrichten für: Brescianstahl, Brescianeisen (Preschaneisen), Strockeisen,

Stückstahl, Zwizach     vom Meiler (500 kg) 1 fl. — kr.
Splasy (Radreifen), Wallascheisen,
geschlagen Eisen     „ „ — „ 45 „
Rauheisen, Flossen     „ „ — „ 30 „
Graglach (Gradlands) und Waschwerk „ „ — „ 15 „

1) Siehe Originaltext bei Münichsdorfer a. a. O. Anhang Urkunde No. 13.
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[1046/1068] Kärnten im 17. Jahrhundert. gingen und die St. Veiter, welche die Hypothekengläubiger waren, die Berg- und Hüttenwerke in ihren Besitz brachten. So wurden die St. Veiter Handelsherren, die Christallnike, Steinkeller, Pfeilheim, Secherau, Werthengreis, Ottenfels, Mayerhofer u. s. w. die bedeutendsten Radmeister und Bergwerksbesitzer zu Hüttenberg und Lölling. Nur die Gewerkenfamilie Rauscher konnte der Ungunst der Zeit trotzen und sich von einfachen Bauern-Gewerken zu reichen Radmeistern emporschwingen. Erfolg hatte die Rechtfertigungsschrift augenscheinlich keinen, denn 1673 muſsten die Gewerken bereits wieder eine neue Beschwerde- schrift gegen die St. Veiter bei der innerösterreichischen Regierung in Graz einreichen, in der sie auf das gänzliche Erliegen des Eisen- handels und den zu befürchtenden Untergang des Bergbaues mit allem Ernst hinwiesen. Daraufhin schrieb die Regierung eine Tagsatzung aus. Sie verlangte von den Gewerken genaue Angabe, wie viel die Eisenhändler den Gewerken schulden, wie viel Ware diese statt Geld und zu welchem Preise sie dieselben annehmen müssen, wieviel Verlag und Postgeld sie bekommen und wie hoch vor Jahren der Eisenver- kauf gewesen sei. Diese Untersuchung der Regierung führte zu einem zwischen den Radgewerken von Hüttenberg, den übrigen ober- und unterkärntnerischen Waldeisen-Gewerken und der Kammerstadt St. Veit am 15. Oktober 1675 abgeschlossenen auf 12 Jahre gültigen Vergleich 1) mit folgenden Bestimmungen: 1. Sollte dieser Vergleich der landesfürstlichen Jurisdiction, den Regalien-Rechten, Gerechtigkeiten, Maut, Aufschlag und Waggeld u. s. w. der Hüttenberger Bergordnung und den St. Veiter Niederlags-Frei- heiten unschädlich sein; 2. die von der Stadt St. Veit unbefugt einige Zeit mit einigen Verlegern gemachten Pakte und Sperrung der Abwage soll aufgehoben sein, und Jedem der Eisenhandel freistehen; 3. zur Bestreitung der Auslagen wird als Niederlagszins bestimmt für Steuer, Kontribution und Rüstgeld 33 Kreuzer. Es ist ferner zu entrichten für: Brescianstahl, Brescianeisen (Preschaneisen), Strockeisen, Stückstahl, Zwizach vom Meiler (500 kg) 1 fl. — kr. Splasy (Radreifen), Wallascheisen, geschlagen Eisen „ „ — „ 45 „ Rauheisen, Flossen „ „ — „ 30 „ Graglach (Gradlands) und Waschwerk „ „ — „ 15 „ 1) Siehe Originaltext bei Münichsdorfer a. a. O. Anhang Urkunde No. 13.

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1046. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1068>, abgerufen am 22.11.2024.