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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Steiermark.
Wo Er dan an Perg zu ainer grueben oder zu ainer halden kömbt, der hat
auch freyung, Was Erber sach ist.

In Bezug auf den steirischen Erzberg und den Eisenhandel ver-
ordnete der Kaiser noch das Folgende:

Die Vorderberger, welche fast ebensolig bei 20 Lachter tief bauen,
sollen dies mit Anwendung aller Hülfsmittel, Hagelschlagen (?), Ge-
stänge, Solbunte (?), Durchschläge thun, damit eine Grube der andern
Fördernis gebe. Ebenso sollen auch die Eisenerzer bauen, welche
ihre Erze zum teil nahe und an dem Tage herhauen.

Die Radmeister sollen die Öfen nicht übersetzen, den Massen
nicht zu wenig Stahl geben, und bei Strafe kein radbrüchiges und
unsauberes Eisen erblähen. Der Mautner in Vordern- und Innern-
berg soll daher alle Monate einmal die Gruben am Berge und ein-
mal wöchentlich alle Plahäuser begehen und die Fehler abstellen.
Deswegen dürfen die Mautner weder ein Radwerk selbst besitzen,
noch auf ihre Kosten durch andere betreiben lassen. Der kaiserliche
Waldmeister soll auf alle Hölzer, welche dem Erzberge vormals schon
zugezeigt worden und auf Wasser und Land dazu gebracht werden
können, fleissiges Augenmerk halten, und die Hammermeister zu
Leoben und andern Orten von denselben ferne halten. Zum Betriebe
des Erzberges soll der Rechen bei Leoben immer im besten Zustande,
und ebenso alles Riss- und Klauswerk zu dessen Behufe hergehalten
werden. Zwischen Weihnachten und Lichtmessen hat der Waldmeister
den Fürdingern (Holzmeistern) die Zahl des Holzes, so in diesem
Jahre zum Rechen geliefert werden soll, anzudeuten. Fürdinger und
Holzknechte soll man mit billigem Kostgelde nicht säumen, und sie
jederzeit nicht mit Wert, sondern mit Bargeld bezahlen. Das Mass
von sechs Schuhen soll für die Holzhauer genau aufrecht und alle Jahre
Rechnung gehalten werden. Alles gefällte und gehauene Holz muss
aus dem Astach (Äste und Zweige) gezogen, vom Holzmesser gemessen,
zuerst an den oberen, dann an den unteren Rechen zu Leoben ge-
bracht werden. Wenn Holz nicht geschlägert wird, hat der Rechen offen
zu bleiben. Für gute Verkohlung am Rechen, auf der Scheibe oder
Lend, hat der Waldmeister zu wachen, alle neue Kohlkrippen oder
Pennen (Wägen) zu "fachten" (messen) und allen Betrug bei der Kohlen-
mass hintan zu halten. Dem Waldmeister liegt auch ob, bei allen
Holzleuten zu Wald, Bach, Klause und Kohlstadt gute Manneszucht
und Einigkeit zu halten. Über das empfangene Kohl haben die Rad-
meister alle Woche Rechnung zu halten und bare Zahlung zu leisten.
Alles Holz soll der Waldmeister im Winter auf die Lend bringen.

Steiermark.
Wo Er dan an Perg zu ainer grueben oder zu ainer halden kömbt, der hat
auch freyung, Was Erber sach ist.

In Bezug auf den steirischen Erzberg und den Eisenhandel ver-
ordnete der Kaiser noch das Folgende:

Die Vorderberger, welche fast ebensolig bei 20 Lachter tief bauen,
sollen dies mit Anwendung aller Hülfsmittel, Hagelschlagen (?), Ge-
stänge, Solbunte (?), Durchschläge thun, damit eine Grube der andern
Fördernis gebe. Ebenso sollen auch die Eisenerzer bauen, welche
ihre Erze zum teil nahe und an dem Tage herhauen.

Die Radmeister sollen die Öfen nicht übersetzen, den Massen
nicht zu wenig Stahl geben, und bei Strafe kein radbrüchiges und
unsauberes Eisen erblähen. Der Mautner in Vordern- und Innern-
berg soll daher alle Monate einmal die Gruben am Berge und ein-
mal wöchentlich alle Plahäuser begehen und die Fehler abstellen.
Deswegen dürfen die Mautner weder ein Radwerk selbst besitzen,
noch auf ihre Kosten durch andere betreiben lassen. Der kaiserliche
Waldmeister soll auf alle Hölzer, welche dem Erzberge vormals schon
zugezeigt worden und auf Wasser und Land dazu gebracht werden
können, fleiſsiges Augenmerk halten, und die Hammermeister zu
Leoben und andern Orten von denselben ferne halten. Zum Betriebe
des Erzberges soll der Rechen bei Leoben immer im besten Zustande,
und ebenso alles Riſs- und Klauswerk zu dessen Behufe hergehalten
werden. Zwischen Weihnachten und Lichtmessen hat der Waldmeister
den Fürdingern (Holzmeistern) die Zahl des Holzes, so in diesem
Jahre zum Rechen geliefert werden soll, anzudeuten. Fürdinger und
Holzknechte soll man mit billigem Kostgelde nicht säumen, und sie
jederzeit nicht mit Wert, sondern mit Bargeld bezahlen. Das Maſs
von sechs Schuhen soll für die Holzhauer genau aufrecht und alle Jahre
Rechnung gehalten werden. Alles gefällte und gehauene Holz muſs
aus dem Astach (Äste und Zweige) gezogen, vom Holzmesser gemessen,
zuerst an den oberen, dann an den unteren Rechen zu Leoben ge-
bracht werden. Wenn Holz nicht geschlägert wird, hat der Rechen offen
zu bleiben. Für gute Verkohlung am Rechen, auf der Scheibe oder
Lend, hat der Waldmeister zu wachen, alle neue Kohlkrippen oder
Pennen (Wägen) zu „fachten“ (messen) und allen Betrug bei der Kohlen-
maſs hintan zu halten. Dem Waldmeister liegt auch ob, bei allen
Holzleuten zu Wald, Bach, Klause und Kohlstadt gute Manneszucht
und Einigkeit zu halten. Über das empfangene Kohl haben die Rad-
meister alle Woche Rechnung zu halten und bare Zahlung zu leisten.
Alles Holz soll der Waldmeister im Winter auf die Lend bringen.

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[613/0633] Steiermark. Wo Er dan an Perg zu ainer grueben oder zu ainer halden kömbt, der hat auch freyung, Was Erber sach ist. In Bezug auf den steirischen Erzberg und den Eisenhandel ver- ordnete der Kaiser noch das Folgende: Die Vorderberger, welche fast ebensolig bei 20 Lachter tief bauen, sollen dies mit Anwendung aller Hülfsmittel, Hagelschlagen (?), Ge- stänge, Solbunte (?), Durchschläge thun, damit eine Grube der andern Fördernis gebe. Ebenso sollen auch die Eisenerzer bauen, welche ihre Erze zum teil nahe und an dem Tage herhauen. Die Radmeister sollen die Öfen nicht übersetzen, den Massen nicht zu wenig Stahl geben, und bei Strafe kein radbrüchiges und unsauberes Eisen erblähen. Der Mautner in Vordern- und Innern- berg soll daher alle Monate einmal die Gruben am Berge und ein- mal wöchentlich alle Plahäuser begehen und die Fehler abstellen. Deswegen dürfen die Mautner weder ein Radwerk selbst besitzen, noch auf ihre Kosten durch andere betreiben lassen. Der kaiserliche Waldmeister soll auf alle Hölzer, welche dem Erzberge vormals schon zugezeigt worden und auf Wasser und Land dazu gebracht werden können, fleiſsiges Augenmerk halten, und die Hammermeister zu Leoben und andern Orten von denselben ferne halten. Zum Betriebe des Erzberges soll der Rechen bei Leoben immer im besten Zustande, und ebenso alles Riſs- und Klauswerk zu dessen Behufe hergehalten werden. Zwischen Weihnachten und Lichtmessen hat der Waldmeister den Fürdingern (Holzmeistern) die Zahl des Holzes, so in diesem Jahre zum Rechen geliefert werden soll, anzudeuten. Fürdinger und Holzknechte soll man mit billigem Kostgelde nicht säumen, und sie jederzeit nicht mit Wert, sondern mit Bargeld bezahlen. Das Maſs von sechs Schuhen soll für die Holzhauer genau aufrecht und alle Jahre Rechnung gehalten werden. Alles gefällte und gehauene Holz muſs aus dem Astach (Äste und Zweige) gezogen, vom Holzmesser gemessen, zuerst an den oberen, dann an den unteren Rechen zu Leoben ge- bracht werden. Wenn Holz nicht geschlägert wird, hat der Rechen offen zu bleiben. Für gute Verkohlung am Rechen, auf der Scheibe oder Lend, hat der Waldmeister zu wachen, alle neue Kohlkrippen oder Pennen (Wägen) zu „fachten“ (messen) und allen Betrug bei der Kohlen- maſs hintan zu halten. Dem Waldmeister liegt auch ob, bei allen Holzleuten zu Wald, Bach, Klause und Kohlstadt gute Manneszucht und Einigkeit zu halten. Über das empfangene Kohl haben die Rad- meister alle Woche Rechnung zu halten und bare Zahlung zu leisten. Alles Holz soll der Waldmeister im Winter auf die Lend bringen.

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 613. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/633>, abgerufen am 22.11.2024.