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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Steiermark.
Entfernung aller Putschanndl, Vierer und Haller) zu bezahlen. Tritt
im Eisenhandel Unwierde oder Sperre ein, so soll man billigen
Zahlungsaufschub von drei Monaten gewähren. -- Wegen Verkehr
mit gestrecktem Stahl durch die Stadt Steier soll sich diese mit den
Weierern nach ihrem Gebrauche und nach den landesfürstlichen Ord-
nungen vergleichen. --

Die Hammermeister in Eisenerzt sollen gutes, gerechtes Eisen
plaien und schienen, das Erzt nicht unten hineinsetzen, noch obenauf
überschütten, die Öfen nicht zu weit, noch zu der Eile, noch übriger
Schwere richten, noch zu viele Häufen aufeinander wagen, damit
sich das Eisen im Ofen nicht zu sehr häufe und nicht verdeyrn möge,
rotbrüchig und ungeschmeidig werde, im Erzberge auf die Tiefe
bauen, das Erzt auf der Halden wohl ausstutten lassen, gutes Erz
und nicht zu wenig Kohl nehmen, in den deutschen Hämmern
nicht allein Graglach, sondern auch Halbmass dazu beigeben, auch
nicht zu viel Hackenstangen, sondern sauberes und geschmeidiges
Eisen machen und schmieden. -- Die Hammermeister sollen auch
nicht zu viel Teilung und Abzug des Stahles von den Halbmassen
und demselben Eisen, den Stahl mit besonderm Fleisse brechen und
ausscheiden, auch nicht Zwizach für Stahl zainen und verkaufen, die
Kolben nicht zu gross und zu schwer schrotten, noch in Eile über-
heitzen und verbrennen, das harte Eisen nicht neben dem weissen
und Tüchleisen (Tacheleisen ?) geben, sondern gerechten und guten
Zeug wie von alten Herkommen ist, heitzen, schienen und schrotten,
auf jede Gattung Eisen des Hammermeisters Mark schlagen, das
weiche Eisen auf den Stangen, und das harte in den wällischen
Hämmern auf den Ringen bezeichnen, damit der Kauf- und Hand-
werksmann nicht betrogen werde, und keinen Ring oder Fass zu den
Hämmern wieder zurückführen, damit jedes Eisenfabrikat in seinem
guten alten Ruhm und Lob erhalten werde. -- Im Kauf und Handel
mit Stahl und Eisen soll es in den Hämmern an Weier und auf den
admontischen Gründen nach der alten Ordnung gehalten werden, und
zwar: für den Centner gezainten Stahl 12 Schillingpfennige, für
Hackenstahl 12 Schillingpfennige, für Brochenstahl 9 Schilling-
pfennige, Sarsachstahl 2 Pfunde Pfennige, Gattereisen 9 Schil-
ling 15 Pfennige, gezaintes Eisen 9 Schilling 15 Pfennige,
Schienen 9 Schilling 15 Pfennige, Stangeneisen 1 Pfund Pfennige,
Zwizach 1 Pfund Pfennige, Kloben 7 Schilling 25 Pfennige,
Brochenstahl, so zum Strecken tauglich ist, 1 Pfund 3 Schil-
linge und 20 Pfennige bezahlen. -- Wer seinen Zeug zu höherer Voll-

Steiermark.
Entfernung aller Putschanndl, Vierer und Haller) zu bezahlen. Tritt
im Eisenhandel Unwierde oder Sperre ein, so soll man billigen
Zahlungsaufschub von drei Monaten gewähren. — Wegen Verkehr
mit gestrecktem Stahl durch die Stadt Steier soll sich diese mit den
Weierern nach ihrem Gebrauche und nach den landesfürstlichen Ord-
nungen vergleichen. —

Die Hammermeister in Eisenerzt sollen gutes, gerechtes Eisen
plaien und schienen, das Erzt nicht unten hineinsetzen, noch obenauf
überschütten, die Öfen nicht zu weit, noch zu der Eile, noch übriger
Schwere richten, noch zu viele Häufen aufeinander wagen, damit
sich das Eisen im Ofen nicht zu sehr häufe und nicht verdeyrn möge,
rotbrüchig und ungeschmeidig werde, im Erzberge auf die Tiefe
bauen, das Erzt auf der Halden wohl ausstutten lassen, gutes Erz
und nicht zu wenig Kohl nehmen, in den deutschen Hämmern
nicht allein Graglach, sondern auch Halbmaſs dazu beigeben, auch
nicht zu viel Hackenstangen, sondern sauberes und geschmeidiges
Eisen machen und schmieden. — Die Hammermeister sollen auch
nicht zu viel Teilung und Abzug des Stahles von den Halbmassen
und demselben Eisen, den Stahl mit besonderm Fleiſse brechen und
ausscheiden, auch nicht Zwizach für Stahl zainen und verkaufen, die
Kolben nicht zu groſs und zu schwer schrotten, noch in Eile über-
heitzen und verbrennen, das harte Eisen nicht neben dem weiſsen
und Tüchleisen (Tacheleisen ?) geben, sondern gerechten und guten
Zeug wie von alten Herkommen ist, heitzen, schienen und schrotten,
auf jede Gattung Eisen des Hammermeisters Mark schlagen, das
weiche Eisen auf den Stangen, und das harte in den wällischen
Hämmern auf den Ringen bezeichnen, damit der Kauf- und Hand-
werksmann nicht betrogen werde, und keinen Ring oder Faſs zu den
Hämmern wieder zurückführen, damit jedes Eisenfabrikat in seinem
guten alten Ruhm und Lob erhalten werde. — Im Kauf und Handel
mit Stahl und Eisen soll es in den Hämmern an Weier und auf den
admontischen Gründen nach der alten Ordnung gehalten werden, und
zwar: für den Centner gezainten Stahl 12 Schillingpfennige, für
Hackenstahl 12 Schillingpfennige, für Brochenstahl 9 Schilling-
pfennige, Sarsachstahl 2 Pfunde Pfennige, Gattereisen 9 Schil-
ling 15 Pfennige, gezaintes Eisen 9 Schilling 15 Pfennige,
Schienen 9 Schilling 15 Pfennige, Stangeneisen 1 Pfund Pfennige,
Zwizach 1 Pfund Pfennige, Kloben 7 Schilling 25 Pfennige,
Brochenstahl, so zum Strecken tauglich ist, 1 Pfund 3 Schil-
linge und 20 Pfennige bezahlen. — Wer seinen Zeug zu höherer Voll-

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[617/0637] Steiermark. Entfernung aller Putschanndl, Vierer und Haller) zu bezahlen. Tritt im Eisenhandel Unwierde oder Sperre ein, so soll man billigen Zahlungsaufschub von drei Monaten gewähren. — Wegen Verkehr mit gestrecktem Stahl durch die Stadt Steier soll sich diese mit den Weierern nach ihrem Gebrauche und nach den landesfürstlichen Ord- nungen vergleichen. — Die Hammermeister in Eisenerzt sollen gutes, gerechtes Eisen plaien und schienen, das Erzt nicht unten hineinsetzen, noch obenauf überschütten, die Öfen nicht zu weit, noch zu der Eile, noch übriger Schwere richten, noch zu viele Häufen aufeinander wagen, damit sich das Eisen im Ofen nicht zu sehr häufe und nicht verdeyrn möge, rotbrüchig und ungeschmeidig werde, im Erzberge auf die Tiefe bauen, das Erzt auf der Halden wohl ausstutten lassen, gutes Erz und nicht zu wenig Kohl nehmen, in den deutschen Hämmern nicht allein Graglach, sondern auch Halbmaſs dazu beigeben, auch nicht zu viel Hackenstangen, sondern sauberes und geschmeidiges Eisen machen und schmieden. — Die Hammermeister sollen auch nicht zu viel Teilung und Abzug des Stahles von den Halbmassen und demselben Eisen, den Stahl mit besonderm Fleiſse brechen und ausscheiden, auch nicht Zwizach für Stahl zainen und verkaufen, die Kolben nicht zu groſs und zu schwer schrotten, noch in Eile über- heitzen und verbrennen, das harte Eisen nicht neben dem weiſsen und Tüchleisen (Tacheleisen ?) geben, sondern gerechten und guten Zeug wie von alten Herkommen ist, heitzen, schienen und schrotten, auf jede Gattung Eisen des Hammermeisters Mark schlagen, das weiche Eisen auf den Stangen, und das harte in den wällischen Hämmern auf den Ringen bezeichnen, damit der Kauf- und Hand- werksmann nicht betrogen werde, und keinen Ring oder Faſs zu den Hämmern wieder zurückführen, damit jedes Eisenfabrikat in seinem guten alten Ruhm und Lob erhalten werde. — Im Kauf und Handel mit Stahl und Eisen soll es in den Hämmern an Weier und auf den admontischen Gründen nach der alten Ordnung gehalten werden, und zwar: für den Centner gezainten Stahl 12 Schillingpfennige, für Hackenstahl 12 Schillingpfennige, für Brochenstahl 9 Schilling- pfennige, Sarsachstahl 2 Pfunde Pfennige, Gattereisen 9 Schil- ling 15 Pfennige, gezaintes Eisen 9 Schilling 15 Pfennige, Schienen 9 Schilling 15 Pfennige, Stangeneisen 1 Pfund Pfennige, Zwizach 1 Pfund Pfennige, Kloben 7 Schilling 25 Pfennige, Brochenstahl, so zum Strecken tauglich ist, 1 Pfund 3 Schil- linge und 20 Pfennige bezahlen. — Wer seinen Zeug zu höherer Voll-

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 617. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/637>, abgerufen am 22.11.2024.