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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Sachsen.
Schlösser (Oberverwalter) von Pirna und dem Bergmeister von Berggies-
hübel sämtliche Hammermeister von Pirna und Königstein nach Dres-
den. Auf dem Berichte, dass in jenem Bergwerke durchschnittlich
pro Jahr 4000 Fuhren Eisenstein und zum Preise von 15 gr. ver-
kauft würden, setzte man fest, wieviel Fuhren jeder Hammermeister
wöchentlich abholen sollte, nämlich die 4 Hammermeister an der
Biela jeder 9 Fuhren, zusammen jährlich 1872, den 6 Hammer-
meistern am "dürren Wasser", denen bei trockenem Wetter das Wasser
ausblieb, jeder 3 Fuhren, zusammen jährlich 936 Fuhren, die
4 böhmischen Hammermeister je zwei Fuhren, dafür sollten sie die
Hälfte ihres geschmiedeten Eisens in die Eisenkammer liefern; der
Rest wurde auf die einzelnen Hütten verteilt.

Alles Eisen musste an die Kammer geliefert werden. Die Hammer-
herren sollten sich das Schmieden und die Kohlenfuhren mehr an-
gelegen sein lassen, als die Viehzucht u. s. w., da sie für Ersteres
nur ihre Hämmer bekommen hätten. -- Sie sollten ihre Arbeiter mit
Geld und nicht mit Eisen lohnen. -- Der Schlösser von Pirna, der
Verwalter der Eisenkammer und der Bergmeister zu Berggieshübel
sollten alle 14 Tage in der Eisenkammer zusammenkommen und er-
kundigen, wieviel Eisenstein die Hammermeister geholt und wieviel
Eisen angeliefert hätten. Auf jede Fuhre sollte mindestens 15 Steine
Eisen gerechnet werden. -- Der Bergmeister sollte mit jedem Hammer-
meister besondere Kerbhölzer führen, wieviel Eisenstein er geholt,
und dies Sonntags dem Verwalter melden, dass er denselben an der
Bezahlung des Eisens einhalte. -- Jeder Hammermeister sollte sein
geordnetes Zeichen auf seine Eisenstäbe schlagen und auf eine Wage
30 Stein tüchtiges Eisen gewähren; weder er noch sein Gesinde sollte
Eisen verschleifen oder veruntreuen, jeden Stein Eisen künftig mit
4 Pfennige teurer bezahlt erhalten, dafür aber an seinem Eisen den
dritten Teil geviert und zwei Teile Senseneisen schmieden, für den
Kübel Kohlen 3 Pfennige, für die Seite 11/2 Groschen zahlen. -- Der
Blechschmied sollte jeden Centner Blech für 3 Gulden in die Kammer
antworten, der Eisenstein nur in Gegenwart des Bergmeisters ver-
messen werden. -- Wer nachlässig und ungehorsam befunden wurde,
sollte seinen Hammer mit allem Zubehör bis nächsten Michaelis ver-
kaufen, und wer Eisen an sich brächte, um Steigerung damit zu
machen, gefänglich eingesetzt werden. --

Aber schon 1561 folgen neue Ermahnungen, weil die Vorschriften
nicht innegehalten werden.

Am 11. August 1570 wurde der Knappschaft zu Berggieshübel der

Sachsen.
Schlösser (Oberverwalter) von Pirna und dem Bergmeister von Berggies-
hübel sämtliche Hammermeister von Pirna und Königstein nach Dres-
den. Auf dem Berichte, daſs in jenem Bergwerke durchschnittlich
pro Jahr 4000 Fuhren Eisenstein und zum Preise von 15 gr. ver-
kauft würden, setzte man fest, wieviel Fuhren jeder Hammermeister
wöchentlich abholen sollte, nämlich die 4 Hammermeister an der
Biela jeder 9 Fuhren, zusammen jährlich 1872, den 6 Hammer-
meistern am „dürren Wasser“, denen bei trockenem Wetter das Wasser
ausblieb, jeder 3 Fuhren, zusammen jährlich 936 Fuhren, die
4 böhmischen Hammermeister je zwei Fuhren, dafür sollten sie die
Hälfte ihres geschmiedeten Eisens in die Eisenkammer liefern; der
Rest wurde auf die einzelnen Hütten verteilt.

Alles Eisen muſste an die Kammer geliefert werden. Die Hammer-
herren sollten sich das Schmieden und die Kohlenfuhren mehr an-
gelegen sein lassen, als die Viehzucht u. s. w., da sie für Ersteres
nur ihre Hämmer bekommen hätten. — Sie sollten ihre Arbeiter mit
Geld und nicht mit Eisen lohnen. — Der Schlösser von Pirna, der
Verwalter der Eisenkammer und der Bergmeister zu Berggieshübel
sollten alle 14 Tage in der Eisenkammer zusammenkommen und er-
kundigen, wieviel Eisenstein die Hammermeister geholt und wieviel
Eisen angeliefert hätten. Auf jede Fuhre sollte mindestens 15 Steine
Eisen gerechnet werden. — Der Bergmeister sollte mit jedem Hammer-
meister besondere Kerbhölzer führen, wieviel Eisenstein er geholt,
und dies Sonntags dem Verwalter melden, daſs er denselben an der
Bezahlung des Eisens einhalte. — Jeder Hammermeister sollte sein
geordnetes Zeichen auf seine Eisenstäbe schlagen und auf eine Wage
30 Stein tüchtiges Eisen gewähren; weder er noch sein Gesinde sollte
Eisen verschleifen oder veruntreuen, jeden Stein Eisen künftig mit
4 Pfennige teurer bezahlt erhalten, dafür aber an seinem Eisen den
dritten Teil geviert und zwei Teile Senseneisen schmieden, für den
Kübel Kohlen 3 Pfennige, für die Seite 1½ Groschen zahlen. — Der
Blechschmied sollte jeden Centner Blech für 3 Gulden in die Kammer
antworten, der Eisenstein nur in Gegenwart des Bergmeisters ver-
messen werden. — Wer nachlässig und ungehorsam befunden wurde,
sollte seinen Hammer mit allem Zubehör bis nächsten Michaelis ver-
kaufen, und wer Eisen an sich brächte, um Steigerung damit zu
machen, gefänglich eingesetzt werden. —

Aber schon 1561 folgen neue Ermahnungen, weil die Vorschriften
nicht innegehalten werden.

Am 11. August 1570 wurde der Knappschaft zu Berggieshübel der

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[837/0857] Sachsen. Schlösser (Oberverwalter) von Pirna und dem Bergmeister von Berggies- hübel sämtliche Hammermeister von Pirna und Königstein nach Dres- den. Auf dem Berichte, daſs in jenem Bergwerke durchschnittlich pro Jahr 4000 Fuhren Eisenstein und zum Preise von 15 gr. ver- kauft würden, setzte man fest, wieviel Fuhren jeder Hammermeister wöchentlich abholen sollte, nämlich die 4 Hammermeister an der Biela jeder 9 Fuhren, zusammen jährlich 1872, den 6 Hammer- meistern am „dürren Wasser“, denen bei trockenem Wetter das Wasser ausblieb, jeder 3 Fuhren, zusammen jährlich 936 Fuhren, die 4 böhmischen Hammermeister je zwei Fuhren, dafür sollten sie die Hälfte ihres geschmiedeten Eisens in die Eisenkammer liefern; der Rest wurde auf die einzelnen Hütten verteilt. Alles Eisen muſste an die Kammer geliefert werden. Die Hammer- herren sollten sich das Schmieden und die Kohlenfuhren mehr an- gelegen sein lassen, als die Viehzucht u. s. w., da sie für Ersteres nur ihre Hämmer bekommen hätten. — Sie sollten ihre Arbeiter mit Geld und nicht mit Eisen lohnen. — Der Schlösser von Pirna, der Verwalter der Eisenkammer und der Bergmeister zu Berggieshübel sollten alle 14 Tage in der Eisenkammer zusammenkommen und er- kundigen, wieviel Eisenstein die Hammermeister geholt und wieviel Eisen angeliefert hätten. Auf jede Fuhre sollte mindestens 15 Steine Eisen gerechnet werden. — Der Bergmeister sollte mit jedem Hammer- meister besondere Kerbhölzer führen, wieviel Eisenstein er geholt, und dies Sonntags dem Verwalter melden, daſs er denselben an der Bezahlung des Eisens einhalte. — Jeder Hammermeister sollte sein geordnetes Zeichen auf seine Eisenstäbe schlagen und auf eine Wage 30 Stein tüchtiges Eisen gewähren; weder er noch sein Gesinde sollte Eisen verschleifen oder veruntreuen, jeden Stein Eisen künftig mit 4 Pfennige teurer bezahlt erhalten, dafür aber an seinem Eisen den dritten Teil geviert und zwei Teile Senseneisen schmieden, für den Kübel Kohlen 3 Pfennige, für die Seite 1½ Groschen zahlen. — Der Blechschmied sollte jeden Centner Blech für 3 Gulden in die Kammer antworten, der Eisenstein nur in Gegenwart des Bergmeisters ver- messen werden. — Wer nachlässig und ungehorsam befunden wurde, sollte seinen Hammer mit allem Zubehör bis nächsten Michaelis ver- kaufen, und wer Eisen an sich brächte, um Steigerung damit zu machen, gefänglich eingesetzt werden. — Aber schon 1561 folgen neue Ermahnungen, weil die Vorschriften nicht innegehalten werden. Am 11. August 1570 wurde der Knappschaft zu Berggieshübel der

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 837. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/857>, abgerufen am 29.06.2024.