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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897.

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Die Dampfmaschine vor Watt.
die Saverys, letzterer aber stand dem Hofe näher und hatte schon
ein Patent erworben, ehe der andere es wusste; aus diesem Grunde
war Newcomen froh, Teilhaber von ihm zu werden." Dass für
Newcomen der Gelderwerb nicht die Hauptsache bei seiner Erfindung
war, geht daraus hervor, dass er sich nie vordrängte, und trotz des
Ruhmes seiner Erfindung selbst so zurückgezogen lebte, dass man
nicht einmal weiss, wo und wann er gestorben ist. Er war zufrieden
mit dem Erfolg seiner Maschine und mit dem Nutzen den er seinen
Mitbürgern dadurch bereitet hatte. Es scheint aber, dass sowohl
Saverys als Newcomens Ansprüche als Erfinder später an eine
Londoner Gesellschaft übergingen. Es war dies dieselbe Gesellschaft,
welche die Maschinen oder wenigstens die feineren Teile derselben,
als die Metallcylinder, Pumpen, Hähne und andere Teile, fabrikmässig
darstellte und den Grubenbesitzern oder sonstigen Interessenten,
welche eine Maschine bezogen, zugleich mit geschickten Monteuren
zur Aufstellung der Maschine, zuschickte.

Diese "Gesellschaft der Besitzer der Erfindung, Wasser durch
Feuer zu heben" (the proprietors of the invention for raising water
by fire) war durch ein Komitee von fünf Londoner Kaufleuten ver-
treten 1). An diese wendeten sich die Interessenten mit dem Gesuch
um Erlaubnis, eine Feuermaschine aufstellen und betreiben zu dürfen
(petition for a licence to erect and use a fire engine). Für die Ge-
währung derselben hatten die Unternehmer eine jährliche Abgabe zu
zahlen und ausserdem lieferte die Gesellschaft direkt oder durch
andere verbündete Fabrikanten die Maschine. Lord Andrew Wau-
chope
musste im Jahre 1725 für die Erlaubnis der Errichtung einer
Feuermaschine mit einem 28 zölligen Cylinder sich verbindlich machen,
jährlich 80 £, zahlbar in vierteljährigen Raten, bis zum Ablaufe
des Patentes (8 Jahre) zu bezahlen, "wird diese Zahlung 40 Tage
nach Verfall nicht bezahlt, ob angefordert oder nicht, so hat das
Komitee das Recht, durch seine Bediensteten, Pferde, Karren und Wagen,
die Maschine, Cylinder, Kessel, Röhren, Materialien und alles Zubehör
wegzunehmen und zum bestmöglichen Preise zu verkaufen, um sich
aus dem Erlös zu befriedigen. Den Überschuss erhält Herr Wau-
chope
". Diese Maschine, welche von John Potter von Chester-le-
Street, aus den von London geschickten Teilen, montiert wurde,
kostete, nach der noch vorhandenen detaillierten Rechnung, 1007 £
11 sh 4 p. 2).


1) Siehe Abridgments of Specifications rel. to the Steam Engine. Part I,
p. 46, Note a.
2) Siehe Abridgments a. a. O., A. D. 1725, Note S. 42.
Beck, Geschichte des Eisens. 7

Die Dampfmaschine vor Watt.
die Saverys, letzterer aber stand dem Hofe näher und hatte schon
ein Patent erworben, ehe der andere es wuſste; aus diesem Grunde
war Newcomen froh, Teilhaber von ihm zu werden.“ Daſs für
Newcomen der Gelderwerb nicht die Hauptsache bei seiner Erfindung
war, geht daraus hervor, daſs er sich nie vordrängte, und trotz des
Ruhmes seiner Erfindung selbst so zurückgezogen lebte, daſs man
nicht einmal weiſs, wo und wann er gestorben ist. Er war zufrieden
mit dem Erfolg seiner Maschine und mit dem Nutzen den er seinen
Mitbürgern dadurch bereitet hatte. Es scheint aber, daſs sowohl
Saverys als Newcomens Ansprüche als Erfinder später an eine
Londoner Gesellschaft übergingen. Es war dies dieselbe Gesellschaft,
welche die Maschinen oder wenigstens die feineren Teile derselben,
als die Metallcylinder, Pumpen, Hähne und andere Teile, fabrikmäſsig
darstellte und den Grubenbesitzern oder sonstigen Interessenten,
welche eine Maschine bezogen, zugleich mit geschickten Monteuren
zur Aufstellung der Maschine, zuschickte.

Diese „Gesellschaft der Besitzer der Erfindung, Wasser durch
Feuer zu heben“ (the proprietors of the invention for raising water
by fire) war durch ein Komitee von fünf Londoner Kaufleuten ver-
treten 1). An diese wendeten sich die Interessenten mit dem Gesuch
um Erlaubnis, eine Feuermaschine aufstellen und betreiben zu dürfen
(petition for a licence to erect and use a fire engine). Für die Ge-
währung derselben hatten die Unternehmer eine jährliche Abgabe zu
zahlen und auſserdem lieferte die Gesellschaft direkt oder durch
andere verbündete Fabrikanten die Maschine. Lord Andrew Wau-
chope
muſste im Jahre 1725 für die Erlaubnis der Errichtung einer
Feuermaschine mit einem 28 zölligen Cylinder sich verbindlich machen,
jährlich 80 £, zahlbar in vierteljährigen Raten, bis zum Ablaufe
des Patentes (8 Jahre) zu bezahlen, „wird diese Zahlung 40 Tage
nach Verfall nicht bezahlt, ob angefordert oder nicht, so hat das
Komitee das Recht, durch seine Bediensteten, Pferde, Karren und Wagen,
die Maschine, Cylinder, Kessel, Röhren, Materialien und alles Zubehör
wegzunehmen und zum bestmöglichen Preise zu verkaufen, um sich
aus dem Erlös zu befriedigen. Den Überschuſs erhält Herr Wau-
chope
“. Diese Maschine, welche von John Potter von Chester-le-
Street, aus den von London geschickten Teilen, montiert wurde,
kostete, nach der noch vorhandenen detaillierten Rechnung, 1007 £
11 sh 4 p. 2).


1) Siehe Abridgments of Specifications rel. to the Steam Engine. Part I,
p. 46, Note a.
2) Siehe Abridgments a. a. O., A. D. 1725, Note S. 42.
Beck, Geschichte des Eisens. 7
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[97/0111] Die Dampfmaschine vor Watt. die Saverys, letzterer aber stand dem Hofe näher und hatte schon ein Patent erworben, ehe der andere es wuſste; aus diesem Grunde war Newcomen froh, Teilhaber von ihm zu werden.“ Daſs für Newcomen der Gelderwerb nicht die Hauptsache bei seiner Erfindung war, geht daraus hervor, daſs er sich nie vordrängte, und trotz des Ruhmes seiner Erfindung selbst so zurückgezogen lebte, daſs man nicht einmal weiſs, wo und wann er gestorben ist. Er war zufrieden mit dem Erfolg seiner Maschine und mit dem Nutzen den er seinen Mitbürgern dadurch bereitet hatte. Es scheint aber, daſs sowohl Saverys als Newcomens Ansprüche als Erfinder später an eine Londoner Gesellschaft übergingen. Es war dies dieselbe Gesellschaft, welche die Maschinen oder wenigstens die feineren Teile derselben, als die Metallcylinder, Pumpen, Hähne und andere Teile, fabrikmäſsig darstellte und den Grubenbesitzern oder sonstigen Interessenten, welche eine Maschine bezogen, zugleich mit geschickten Monteuren zur Aufstellung der Maschine, zuschickte. Diese „Gesellschaft der Besitzer der Erfindung, Wasser durch Feuer zu heben“ (the proprietors of the invention for raising water by fire) war durch ein Komitee von fünf Londoner Kaufleuten ver- treten 1). An diese wendeten sich die Interessenten mit dem Gesuch um Erlaubnis, eine Feuermaschine aufstellen und betreiben zu dürfen (petition for a licence to erect and use a fire engine). Für die Ge- währung derselben hatten die Unternehmer eine jährliche Abgabe zu zahlen und auſserdem lieferte die Gesellschaft direkt oder durch andere verbündete Fabrikanten die Maschine. Lord Andrew Wau- chope muſste im Jahre 1725 für die Erlaubnis der Errichtung einer Feuermaschine mit einem 28 zölligen Cylinder sich verbindlich machen, jährlich 80 £, zahlbar in vierteljährigen Raten, bis zum Ablaufe des Patentes (8 Jahre) zu bezahlen, „wird diese Zahlung 40 Tage nach Verfall nicht bezahlt, ob angefordert oder nicht, so hat das Komitee das Recht, durch seine Bediensteten, Pferde, Karren und Wagen, die Maschine, Cylinder, Kessel, Röhren, Materialien und alles Zubehör wegzunehmen und zum bestmöglichen Preise zu verkaufen, um sich aus dem Erlös zu befriedigen. Den Überschuſs erhält Herr Wau- chope“. Diese Maschine, welche von John Potter von Chester-le- Street, aus den von London geschickten Teilen, montiert wurde, kostete, nach der noch vorhandenen detaillierten Rechnung, 1007 £ 11 sh 4 p. 2). 1) Siehe Abridgments of Specifications rel. to the Steam Engine. Part I, p. 46, Note a. 2) Siehe Abridgments a. a. O., A. D. 1725, Note S. 42. Beck, Geschichte des Eisens. 7

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/111>, abgerufen am 27.11.2024.