waren Hjulsjö, Ramsberg, Nora, Lindes och Ramsberg, Lerbäck, Grythytte, Taberg, Philippstadt, Carlskroga, Lekeberg, Nya Koppar- berg, Gransgjärde und Norberg. Die Hauptvorrechte der Bergslager waren, dass sie ihre Steuern in Eisen entrichten, eigene Märkte, auf denen sie mit Eisen bezahlen durften, hatten und von Militärdienst und Militärlasten frei waren. Über die Bergslager war ein genaues Grundbuch aufgenommen, welches auch 1760 erneuert wurde.
Die Hochöfen gehörten entweder einzelnen Besitzern (Bruks- patronen) oder Gewerken (Bolag) oder Patronen und Gewerken zu- sammen. Nach den verschiedenen Besitzern richtete sich die gesetz- liche Feststellung des Betriebes. Die Brukspatrone bestimmten selbst über ihren Betrieb, was um so eher geschehen konnte, weil sie für ihre eigenen Frischfeuer bliesen. Die Gewerkshütten wurden dagegen genau kontrolliert, denn sie bliesen für den Verkauf und waren im Betrieb meistens zurück, schon wegen der verschiedenartigen Erze, welche die einzelnen Teilnehmer verschmolzen; es entstanden oft Besitzstreitigkeiten zwischen denselben, einzelne arbeiteten selbst mit, ohne genügend vorgebildet zu sein, überhaupt waren es meist unge- bildete, vorurteilsvolle Leute. Diesen gegenüber hatten die Beamten einen schweren Stand und konnten nur langsam und mit Mühe den Betrieb auf den Stand bringen, wie ihn die Brukspatrone führten. Alle Versuche, die Bauern dazu zu bringen, ihre Erzfelder zusammenzu- legen und einen einheitlichen Betrieb zu führen, wobei sie doch unbe- dingt mehr erzielen mussten, scheiterten an ihrem Vorurteil, Misstrauen und Eigensinn. Jeder schmolz nach wie vor sein eigenes Erz an seinen bestimmten Tagen, und nur mit Mühe konnte es durchgesetzt werden, dass wenigstens das Anblasen bis zum vollen Gange gemeinschaftlich geschah. Diese Zeit hatte der Bergmeister zu bestimmen, sie dauerte gewöhnlich 20 Tage. Nachher aber schmolz jeder Bergmann einmal oder mehrere Mal 24 Stunden, ja mancher nur drei bis vier Gich- ten mit seinem Erz und seinen Kohlen, bis die letzte Gicht auf- gegeben wurde. Der letzte Tag des Ausblasens war dann wieder gemein- schaftlich. Dass diese Art des Betriebes eine unversiegliche Quelle von Streitigkeiten war, ist einleuchtend, denn jeder wollte in seiner Blasezeit möglichst viel herausbekommen, ohne Rücksicht auf die übrigen. Jeder suchte für sich mehr aufzugeben, als gestattet war, und da nach Schaufeln aufgegeben wurde, so waren Überschreitungen leicht möglich. Allerdings konnte dies nur durch den Aufgeber geschehen, der vereidigt war, aber der Schnaps war ein grosses Ver- lockungsmittel, die Schaufeln stärker zu häufen. Deshalb war es dem
Schweden.
waren Hjulsjö, Ramsberg, Nora, Lindes och Ramsberg, Lerbäck, Grythytte, Taberg, Philippstadt, Carlskroga, Lekeberg, Nya Koppar- berg, Gransgjärde und Norberg. Die Hauptvorrechte der Bergslager waren, daſs sie ihre Steuern in Eisen entrichten, eigene Märkte, auf denen sie mit Eisen bezahlen durften, hatten und von Militärdienst und Militärlasten frei waren. Über die Bergslager war ein genaues Grundbuch aufgenommen, welches auch 1760 erneuert wurde.
Die Hochöfen gehörten entweder einzelnen Besitzern (Bruks- patronen) oder Gewerken (Bolag) oder Patronen und Gewerken zu- sammen. Nach den verschiedenen Besitzern richtete sich die gesetz- liche Feststellung des Betriebes. Die Brukspatrone bestimmten selbst über ihren Betrieb, was um so eher geschehen konnte, weil sie für ihre eigenen Frischfeuer bliesen. Die Gewerkshütten wurden dagegen genau kontrolliert, denn sie bliesen für den Verkauf und waren im Betrieb meistens zurück, schon wegen der verschiedenartigen Erze, welche die einzelnen Teilnehmer verschmolzen; es entstanden oft Besitzstreitigkeiten zwischen denselben, einzelne arbeiteten selbst mit, ohne genügend vorgebildet zu sein, überhaupt waren es meist unge- bildete, vorurteilsvolle Leute. Diesen gegenüber hatten die Beamten einen schweren Stand und konnten nur langsam und mit Mühe den Betrieb auf den Stand bringen, wie ihn die Brukspatrone führten. Alle Versuche, die Bauern dazu zu bringen, ihre Erzfelder zusammenzu- legen und einen einheitlichen Betrieb zu führen, wobei sie doch unbe- dingt mehr erzielen muſsten, scheiterten an ihrem Vorurteil, Miſstrauen und Eigensinn. Jeder schmolz nach wie vor sein eigenes Erz an seinen bestimmten Tagen, und nur mit Mühe konnte es durchgesetzt werden, daſs wenigstens das Anblasen bis zum vollen Gange gemeinschaftlich geschah. Diese Zeit hatte der Bergmeister zu bestimmen, sie dauerte gewöhnlich 20 Tage. Nachher aber schmolz jeder Bergmann einmal oder mehrere Mal 24 Stunden, ja mancher nur drei bis vier Gich- ten mit seinem Erz und seinen Kohlen, bis die letzte Gicht auf- gegeben wurde. Der letzte Tag des Ausblasens war dann wieder gemein- schaftlich. Daſs diese Art des Betriebes eine unversiegliche Quelle von Streitigkeiten war, ist einleuchtend, denn jeder wollte in seiner Blasezeit möglichst viel herausbekommen, ohne Rücksicht auf die übrigen. Jeder suchte für sich mehr aufzugeben, als gestattet war, und da nach Schaufeln aufgegeben wurde, so waren Überschreitungen leicht möglich. Allerdings konnte dies nur durch den Aufgeber geschehen, der vereidigt war, aber der Schnaps war ein groſses Ver- lockungsmittel, die Schaufeln stärker zu häufen. Deshalb war es dem
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Schweden.
waren Hjulsjö, Ramsberg, Nora, Lindes och Ramsberg, Lerbäck,
Grythytte, Taberg, Philippstadt, Carlskroga, Lekeberg, Nya Koppar-
berg, Gransgjärde und Norberg. Die Hauptvorrechte der Bergslager
waren, daſs sie ihre Steuern in Eisen entrichten, eigene Märkte, auf
denen sie mit Eisen bezahlen durften, hatten und von Militärdienst
und Militärlasten frei waren. Über die Bergslager war ein genaues
Grundbuch aufgenommen, welches auch 1760 erneuert wurde.
Die Hochöfen gehörten entweder einzelnen Besitzern (Bruks-
patronen) oder Gewerken (Bolag) oder Patronen und Gewerken zu-
sammen. Nach den verschiedenen Besitzern richtete sich die gesetz-
liche Feststellung des Betriebes. Die Brukspatrone bestimmten selbst
über ihren Betrieb, was um so eher geschehen konnte, weil sie für
ihre eigenen Frischfeuer bliesen. Die Gewerkshütten wurden dagegen
genau kontrolliert, denn sie bliesen für den Verkauf und waren im
Betrieb meistens zurück, schon wegen der verschiedenartigen Erze,
welche die einzelnen Teilnehmer verschmolzen; es entstanden oft
Besitzstreitigkeiten zwischen denselben, einzelne arbeiteten selbst mit,
ohne genügend vorgebildet zu sein, überhaupt waren es meist unge-
bildete, vorurteilsvolle Leute. Diesen gegenüber hatten die Beamten
einen schweren Stand und konnten nur langsam und mit Mühe den
Betrieb auf den Stand bringen, wie ihn die Brukspatrone führten.
Alle Versuche, die Bauern dazu zu bringen, ihre Erzfelder zusammenzu-
legen und einen einheitlichen Betrieb zu führen, wobei sie doch unbe-
dingt mehr erzielen muſsten, scheiterten an ihrem Vorurteil, Miſstrauen
und Eigensinn. Jeder schmolz nach wie vor sein eigenes Erz an seinen
bestimmten Tagen, und nur mit Mühe konnte es durchgesetzt werden,
daſs wenigstens das Anblasen bis zum vollen Gange gemeinschaftlich
geschah. Diese Zeit hatte der Bergmeister zu bestimmen, sie dauerte
gewöhnlich 20 Tage. Nachher aber schmolz jeder Bergmann einmal
oder mehrere Mal 24 Stunden, ja mancher nur drei bis vier Gich-
ten mit seinem Erz und seinen Kohlen, bis die letzte Gicht auf-
gegeben wurde. Der letzte Tag des Ausblasens war dann wieder gemein-
schaftlich. Daſs diese Art des Betriebes eine unversiegliche Quelle
von Streitigkeiten war, ist einleuchtend, denn jeder wollte in seiner
Blasezeit möglichst viel herausbekommen, ohne Rücksicht auf die
übrigen. Jeder suchte für sich mehr aufzugeben, als gestattet war,
und da nach Schaufeln aufgegeben wurde, so waren Überschreitungen
leicht möglich. Allerdings konnte dies nur durch den Aufgeber
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 1118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/1132>, abgerufen am 21.11.2024.
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