vorigen Jahrhunderts 21/2, 4, 5, höchstens 51/2 Neugroschen; in Leipzig war er durch die Taxordnung von 1763 auf 5 Neugroschen festgesetzt. Die Maurer und Zimmerleute erhielten nach 1740 71/2 Ngr. 3 Pfg. "Cofentgeld", ein Tischlergeselle 10 Ngr., ein Meister 12 Ngr. Nach der Leipziger Taxordnung von 1766 betrug der Sommerlohn der Maurer und Zimmerleute 10 Ngr., der Winterlohn 83/4 Ngr. -- In der Industrie waren die Löhne sehr ungleich. Ein Fabrikarbeiter der Textilbranche verdiente 5 Thlr. die Woche, während ein Leinweber in einer mittleren Stadt nur 1 bis 11/2 Thlr. die Woche verdiente. Nach der Leipziger Markttaxe kostete 1766 1 Kanne Butter 71/2 bis 8 7/10 Ngr., 1 Schock Eier 10 Ngr., 1 Pfd. Rindfleisch 21/2 Ngr., 1 Pfd. Kalbfleisch 1 1/5 bis 11/2 Ngr., 1 Pfd. Schweinefleisch 21/2 Ngr., 1 Pfd. Schöpsenfleisch 21/2 Ngr., 1 Klafter hartes Holz 41/2 bis 8 Thlr., 1 Klftr. weiches Holz 31/2 Thlr., 1 Scheffel Korn 2 bis 21/4 Thlr., 1 Pfd. Roggen- brot 4 Pfennige.
Ein Leipziger Arbeiter mit 5 Ngr. Tagelohn konnte also kaufen: 2/3 Kanne Butter oder 1/2 Schock Eier, 2 Pfd. Rind- oder Schöpsen- fleisch, 31/2 bis 4 Pfd. Kalbfleisch, 31/4 bis 4 Pfd. Schweinefleisch, 10 5/12 Pfd. Kornbrot u. s. w. Die Löhne waren aber trotz der billigen Marktpreise niedriger als heutzutage.
Das Rechnungswesen auf den Eisenhütten und Hämmern, namentlich den landesherrlichen, war sehr weitläufig und umständlich. Wir verweisen diejenigen Leser, welche sich hierfür interessieren, auf den Artikel "Eisen" in der ökonomischen Encyklopädie von Krünitz (Bd. X, S. 629), wo auch auf weitere Litteratur Bezug genommen ist.
Der Handel in Deutschland war sehr erschwert durch die Klein- staaterei und die vielen Zölle. Als ein Hauptgrundsatz galt, das Eisen in möglichst veredeltem Zustande auf den Markt zu bringen. Die Preise wurden bei den landesherrlichen Eisenhämmern von den Kammern festgesetzt. Um diese bekannt zu machen, wurden Preis- courantzettel ausgegeben 1). Als ein Hauptbeförderungsmittel des Eisenhandels galt die Anlage von möglichst vielen Eisenniederlagen in einem Lande. Die Hämmer durften nur an die Niederlagen liefern und bei diesen allein durfte gekauft werden. Die Ausfuhr wurde durch Befreiung des auszuführenden Eisens von Zöllen und Abgaben unter- stützt. Dem inländischen Handel half man durch Accisebefreiungen, während die Einfuhr von ausländischem Eisen entweder ganz ver-
1) Siehe Krünitz, a. a. O., S. 674, wo ein "Avertissement wegen der Verkaufs- preise der Eisen- und Blechwaren in der Mark Brandenburg vom 12. Oktbr. 1768" abgedruckt ist.
Die gewerb ichen Verhältnisse.
vorigen Jahrhunderts 2½, 4, 5, höchstens 5½ Neugroschen; in Leipzig war er durch die Taxordnung von 1763 auf 5 Neugroschen festgesetzt. Die Maurer und Zimmerleute erhielten nach 1740 7½ Ngr. 3 Pfg. „Cofentgeld“, ein Tischlergeselle 10 Ngr., ein Meister 12 Ngr. Nach der Leipziger Taxordnung von 1766 betrug der Sommerlohn der Maurer und Zimmerleute 10 Ngr., der Winterlohn 8¾ Ngr. — In der Industrie waren die Löhne sehr ungleich. Ein Fabrikarbeiter der Textilbranche verdiente 5 Thlr. die Woche, während ein Leinweber in einer mittleren Stadt nur 1 bis 1½ Thlr. die Woche verdiente. Nach der Leipziger Markttaxe kostete 1766 1 Kanne Butter 7½ bis 8 7/10 Ngr., 1 Schock Eier 10 Ngr., 1 Pfd. Rindfleisch 2½ Ngr., 1 Pfd. Kalbfleisch 1⅕ bis 1½ Ngr., 1 Pfd. Schweinefleisch 2½ Ngr., 1 Pfd. Schöpsenfleisch 2½ Ngr., 1 Klafter hartes Holz 4½ bis 8 Thlr., 1 Klftr. weiches Holz 3½ Thlr., 1 Scheffel Korn 2 bis 2¼ Thlr., 1 Pfd. Roggen- brot 4 Pfennige.
Ein Leipziger Arbeiter mit 5 Ngr. Tagelohn konnte also kaufen: ⅔ Kanne Butter oder ½ Schock Eier, 2 Pfd. Rind- oder Schöpsen- fleisch, 3½ bis 4 Pfd. Kalbfleisch, 3¼ bis 4 Pfd. Schweinefleisch, 10 5/12 Pfd. Kornbrot u. s. w. Die Löhne waren aber trotz der billigen Marktpreise niedriger als heutzutage.
Das Rechnungswesen auf den Eisenhütten und Hämmern, namentlich den landesherrlichen, war sehr weitläufig und umständlich. Wir verweisen diejenigen Leser, welche sich hierfür interessieren, auf den Artikel „Eisen“ in der ökonomischen Encyklopädie von Krünitz (Bd. X, S. 629), wo auch auf weitere Litteratur Bezug genommen ist.
Der Handel in Deutschland war sehr erschwert durch die Klein- staaterei und die vielen Zölle. Als ein Hauptgrundsatz galt, das Eisen in möglichst veredeltem Zustande auf den Markt zu bringen. Die Preise wurden bei den landesherrlichen Eisenhämmern von den Kammern festgesetzt. Um diese bekannt zu machen, wurden Preis- courantzettel ausgegeben 1). Als ein Hauptbeförderungsmittel des Eisenhandels galt die Anlage von möglichst vielen Eisenniederlagen in einem Lande. Die Hämmer durften nur an die Niederlagen liefern und bei diesen allein durfte gekauft werden. Die Ausfuhr wurde durch Befreiung des auszuführenden Eisens von Zöllen und Abgaben unter- stützt. Dem inländischen Handel half man durch Accisebefreiungen, während die Einfuhr von ausländischem Eisen entweder ganz ver-
1) Siehe Krünitz, a. a. O., S. 674, wo ein „Avertissement wegen der Verkaufs- preise der Eisen- und Blechwaren in der Mark Brandenburg vom 12. Oktbr. 1768“ abgedruckt ist.
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Die gewerb ichen Verhältnisse.
vorigen Jahrhunderts 2½, 4, 5, höchstens 5½ Neugroschen; in Leipzig
war er durch die Taxordnung von 1763 auf 5 Neugroschen festgesetzt.
Die Maurer und Zimmerleute erhielten nach 1740 7½ Ngr. 3 Pfg.
„Cofentgeld“, ein Tischlergeselle 10 Ngr., ein Meister 12 Ngr. Nach
der Leipziger Taxordnung von 1766 betrug der Sommerlohn der
Maurer und Zimmerleute 10 Ngr., der Winterlohn 8¾ Ngr. — In der
Industrie waren die Löhne sehr ungleich. Ein Fabrikarbeiter der
Textilbranche verdiente 5 Thlr. die Woche, während ein Leinweber
in einer mittleren Stadt nur 1 bis 1½ Thlr. die Woche verdiente.
Nach der Leipziger Markttaxe kostete 1766 1 Kanne Butter 7½ bis
8 7/10 Ngr., 1 Schock Eier 10 Ngr., 1 Pfd. Rindfleisch 2½ Ngr., 1 Pfd.
Kalbfleisch 1⅕ bis 1½ Ngr., 1 Pfd. Schweinefleisch 2½ Ngr., 1 Pfd.
Schöpsenfleisch 2½ Ngr., 1 Klafter hartes Holz 4½ bis 8 Thlr., 1 Klftr.
weiches Holz 3½ Thlr., 1 Scheffel Korn 2 bis 2¼ Thlr., 1 Pfd. Roggen-
brot 4 Pfennige.
Ein Leipziger Arbeiter mit 5 Ngr. Tagelohn konnte also kaufen:
⅔ Kanne Butter oder ½ Schock Eier, 2 Pfd. Rind- oder Schöpsen-
fleisch, 3½ bis 4 Pfd. Kalbfleisch, 3¼ bis 4 Pfd. Schweinefleisch,
10 5/12 Pfd. Kornbrot u. s. w. Die Löhne waren aber trotz der billigen
Marktpreise niedriger als heutzutage.
Das Rechnungswesen auf den Eisenhütten und Hämmern,
namentlich den landesherrlichen, war sehr weitläufig und umständlich.
Wir verweisen diejenigen Leser, welche sich hierfür interessieren, auf
den Artikel „Eisen“ in der ökonomischen Encyklopädie von Krünitz
(Bd. X, S. 629), wo auch auf weitere Litteratur Bezug genommen ist.
Der Handel in Deutschland war sehr erschwert durch die Klein-
staaterei und die vielen Zölle. Als ein Hauptgrundsatz galt, das
Eisen in möglichst veredeltem Zustande auf den Markt zu bringen.
Die Preise wurden bei den landesherrlichen Eisenhämmern von den
Kammern festgesetzt. Um diese bekannt zu machen, wurden Preis-
courantzettel ausgegeben 1). Als ein Hauptbeförderungsmittel des
Eisenhandels galt die Anlage von möglichst vielen Eisenniederlagen
in einem Lande. Die Hämmer durften nur an die Niederlagen liefern
und bei diesen allein durfte gekauft werden. Die Ausfuhr wurde durch
Befreiung des auszuführenden Eisens von Zöllen und Abgaben unter-
stützt. Dem inländischen Handel half man durch Accisebefreiungen,
während die Einfuhr von ausländischem Eisen entweder ganz ver-
1) Siehe Krünitz, a. a. O., S. 674, wo ein „Avertissement wegen der Verkaufs-
preise der Eisen- und Blechwaren in der Mark Brandenburg vom 12. Oktbr. 1768“
abgedruckt ist.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 786. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/800>, abgerufen am 22.11.2024.
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