folgenden mit drei Monaten Respiro. -- Das Magazin stand unter landesfürstlichem Schutz. Die Verlagssumme war auf 40000 Gulden festgesetzt, wovon die Hälfte der bürgerlichen Innung, die andere Hälfte den Rad- und Hammermeistern, nach Verhältnis des einzuliefernden Gutes, einzulegen erlaubt wurde.
An die Hammergewerken musste ein Meiler Floss, Stuck oder Blattl um 26 Gulden gegen halbjährigen Respiro gegeben werden, ein Meiler Graglach um 21 Gulden. Der gesetzlich für jeden Ge- werken bestimmte Eisensatz durfte bei 50 Dukaten Strafe und Verlust des Radwerkes nicht überschritten werden. Die Stadt St. Veit hatte für das Magazin einzustehen und wählte einen Direktor, Kassierer und Magazinsspediteur.
Die Waldeisengewerke durften bei 100 bis 1000 Gulden Strafe kein Roheisen verkaufen und nur soviel erzeugen, als sie auf den eigenen Hämmern verarbeiten konnten, mit Ausnahme von Gmünd und der Ignaz von Marburgschen zwei Flossöfen zu Jadersdorf.
Auch die Erzeugung der Haupteisengewerken wurde beschränkt und nur folgende Produktionen bewilligt:
Theodor Graf Christallnig auf seinem Flossofen in Eberstein 500 Meiler
Herrschaft Silberegg auf ihrem Stückofen zu Silberegg 162 "
Mayerhofersche Erben auf ihrer Schwarzstückhütte zu Lölling 207 "
Mayerhofersche Erben mit Martin Secherau 1/2 Zecherhütte zu Lölling 89 "
Stadt St. Veit auf ihrer Flosshütte zu Urtl 1167 "
Stadt St. Veit auf ihrer Stuckhütte Hüttenberg 194 "
F. v. Eggersche Erben auf ihrer Flosshütte zu Treibach 1280 "
Jos. von Kellerstein auf seiner Flosshütte zu Heft 1022 "
Martin von Secherau auf seiner halben Stuckhütte zu Lölling 207 "
Theodor Graf Christallnig auf seinen zwei Stuck- hütten zu Lölling 360 "
Jos., Wolfgang und Bartlmä Rauscher auf ihrer Flosshütte zu Mosinz 1260 "
Jos., Wolgang und Bartlmä Rauscher auf ihrer Stuckhütte zu Mosinz 774 "
Jos. Riegler auf seiner Stuckhütte zu Hüttenberg 149 "
Auf den Deutschhämmern wurde bewilligt:
Graf Theodor Christallnig zu Eberstein 180 "
Österreich.
folgenden mit drei Monaten Respiro. — Das Magazin stand unter landesfürstlichem Schutz. Die Verlagssumme war auf 40000 Gulden festgesetzt, wovon die Hälfte der bürgerlichen Innung, die andere Hälfte den Rad- und Hammermeistern, nach Verhältnis des einzuliefernden Gutes, einzulegen erlaubt wurde.
An die Hammergewerken muſste ein Meiler Floſs, Stuck oder Blattl um 26 Gulden gegen halbjährigen Respiro gegeben werden, ein Meiler Graglach um 21 Gulden. Der gesetzlich für jeden Ge- werken bestimmte Eisensatz durfte bei 50 Dukaten Strafe und Verlust des Radwerkes nicht überschritten werden. Die Stadt St. Veit hatte für das Magazin einzustehen und wählte einen Direktor, Kassierer und Magazinsspediteur.
Die Waldeisengewerke durften bei 100 bis 1000 Gulden Strafe kein Roheisen verkaufen und nur soviel erzeugen, als sie auf den eigenen Hämmern verarbeiten konnten, mit Ausnahme von Gmünd und der Ignaz von Marburgschen zwei Floſsöfen zu Jadersdorf.
Auch die Erzeugung der Haupteisengewerken wurde beschränkt und nur folgende Produktionen bewilligt:
Theodor Graf Christallnig auf seinem Floſsofen in Eberstein 500 Meiler
Herrschaft Silberegg auf ihrem Stückofen zu Silberegg 162 „
Mayerhofersche Erben auf ihrer Schwarzstückhütte zu Lölling 207 „
Mayerhofersche Erben mit Martin Secherau ½ Zecherhütte zu Lölling 89 „
Stadt St. Veit auf ihrer Floſshütte zu Urtl 1167 „
Stadt St. Veit auf ihrer Stuckhütte Hüttenberg 194 „
F. v. Eggersche Erben auf ihrer Floſshütte zu Treibach 1280 „
Jos. von Kellerstein auf seiner Floſshütte zu Heft 1022 „
Martin von Secherau auf seiner halben Stuckhütte zu Lölling 207 „
Theodor Graf Christallnig auf seinen zwei Stuck- hütten zu Lölling 360 „
Jos., Wolfgang und Bartlmä Rauscher auf ihrer Floſshütte zu Mosinz 1260 „
Jos., Wolgang und Bartlmä Rauscher auf ihrer Stuckhütte zu Mosinz 774 „
Jos. Riegler auf seiner Stuckhütte zu Hüttenberg 149 „
Auf den Deutschhämmern wurde bewilligt:
Graf Theodor Christallnig zu Eberstein 180 „
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Österreich.
folgenden mit drei Monaten Respiro. — Das Magazin stand unter
landesfürstlichem Schutz. Die Verlagssumme war auf 40000 Gulden
festgesetzt, wovon die Hälfte der bürgerlichen Innung, die andere Hälfte
den Rad- und Hammermeistern, nach Verhältnis des einzuliefernden
Gutes, einzulegen erlaubt wurde.
An die Hammergewerken muſste ein Meiler Floſs, Stuck oder
Blattl um 26 Gulden gegen halbjährigen Respiro gegeben werden,
ein Meiler Graglach um 21 Gulden. Der gesetzlich für jeden Ge-
werken bestimmte Eisensatz durfte bei 50 Dukaten Strafe und Verlust
des Radwerkes nicht überschritten werden. Die Stadt St. Veit hatte
für das Magazin einzustehen und wählte einen Direktor, Kassierer
und Magazinsspediteur.
Die Waldeisengewerke durften bei 100 bis 1000 Gulden Strafe
kein Roheisen verkaufen und nur soviel erzeugen, als sie auf den
eigenen Hämmern verarbeiten konnten, mit Ausnahme von Gmünd
und der Ignaz von Marburgschen zwei Floſsöfen zu Jadersdorf.
Auch die Erzeugung der Haupteisengewerken wurde beschränkt
und nur folgende Produktionen bewilligt:
Theodor Graf Christallnig auf seinem Floſsofen in
Eberstein 500 Meiler
Herrschaft Silberegg auf ihrem Stückofen zu Silberegg 162 „
Mayerhofersche Erben auf ihrer Schwarzstückhütte
zu Lölling 207 „
Mayerhofersche Erben mit Martin Secherau ½
Zecherhütte zu Lölling 89 „
Stadt St. Veit auf ihrer Floſshütte zu Urtl 1167 „
Stadt St. Veit auf ihrer Stuckhütte Hüttenberg 194 „
F. v. Eggersche Erben auf ihrer Floſshütte zu Treibach 1280 „
Jos. von Kellerstein auf seiner Floſshütte zu Heft 1022 „
Martin von Secherau auf seiner halben Stuckhütte
zu Lölling 207 „
Theodor Graf Christallnig auf seinen zwei Stuck-
hütten zu Lölling 360 „
Jos., Wolfgang und Bartlmä Rauscher auf ihrer
Floſshütte zu Mosinz 1260 „
Jos., Wolgang und Bartlmä Rauscher auf ihrer
Stuckhütte zu Mosinz 774 „
Jos. Riegler auf seiner Stuckhütte zu Hüttenberg 149 „
Auf den Deutschhämmern wurde bewilligt:
Graf Theodor Christallnig zu Eberstein 180 „
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 802. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/816>, abgerufen am 25.11.2024.
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