durch Erhöhung des Schmelzraumes selbst, weil die flachen Rasten ein Festhängen der Masse und unregelmässigen Gichtengang bewirken. Zu steile Rasten haben den Nachteil, dass die Masse zu sehr zusammen- gepresst und der Wind aufgehalten wird. Nach den in Schlesien ge- machten Erfahrungen ist eine Rast, welche das Gestell mit dem Kohlen- sack in einem Winkel von 66 bis 70° verbindet, am besten. Bei stärkerem Winde kann man die Rast flacher halten als bei schwächerem, dennoch empfiehlt es sich nicht, sie bei Holzkohlen flacher als 60° und bei Koksöfen flacher als 66° zu halten.
von Marcher verwirft die Rast überhaupt. Er teilt den Hoch- ofen nur in zwei Teile, den Calcinationsraum (Schacht) und den Schmelzraum. Die Wände des letzteren sollen nicht über 70° geneigt sein. Am besten sei für den Schmelzraum eine Neigung von 75° und für den Calcinationsraum von 82° 13'. Das beste Verhältnis des Inhalts des ersten zum zweiten sei wie 1 zu 3. In der Praxis gebe man dem Hochofen einen möglichst weiten Schmelzraum und erhöhe den Calcinationsraum, so lange sich noch ein Vorteil ergiebt.
Die Höhe des Gestells richtet sich, nach Karsten, hauptsächlich nach der Grösse des Ofens. Gestelle von 4 bis 5 Fuss (1,13 bis 1,57 m) Höhe sind zu niedrig, doch giebt es ebenso auch eine obere Grenze. Strengflüssige Erze und schwache Gebläse erfordern höhere und engere Zustellung, auch macht man das Gestell um so höher, je leichter die Kohlen sind. Hohe und enge Gestelle geben immer graues Eisen. Strengflüssige Erze sollen in Gestellen von nicht unter 6 Fuss (1,88 m) Höhe und 18 Zoll (0,47 m) Weite vor der Form verschmolzen werden. Bei den Koksöfen ist man schon durch die stärkere Hitze, welche die Wände angreift, auf eine grössere Weite von 22 Zoll (0,58 m) und mehr angewiesen, und diese grössere Weite sucht man durch die grössere Höhe des Gestelles von 61/2 bis 7 Fuss (2 bis 2,20 m) wieder unschädlich zu machen. Die Entfernung des Bodensteines von der Form, die Formhöhe, ist bedingt durch die Höhe des Gestelles. 12 bis 14 Zoll (0,314 bis 0,336 m) haben die niedrigen Holzkohlen- öfen, während die mit hohem Gestell 18 Zoll (0,47 m) haben. Bei Koksöfen liegt die Form immer 4 bis 5 Zoll höher, also 22 bis 23 Zoll (0,60 m) vom Bodenstein.
von Marcher hat folgende Regeln aufgestellt: Das vorteil- hafteste Gestell ist dasjenige, welches den grössten Kubikinhalt bei ausreichender Wirkung des Windes hat (§. 220).
Ein längliches Viereck im Verhältnis von 5 zu 7 ist die beste Querschnittsform eines Gestelles (§. 221).
Hochöfen 1801 bis 1815.
durch Erhöhung des Schmelzraumes selbst, weil die flachen Rasten ein Festhängen der Masse und unregelmäſsigen Gichtengang bewirken. Zu steile Rasten haben den Nachteil, daſs die Masse zu sehr zusammen- gepreſst und der Wind aufgehalten wird. Nach den in Schlesien ge- machten Erfahrungen ist eine Rast, welche das Gestell mit dem Kohlen- sack in einem Winkel von 66 bis 70° verbindet, am besten. Bei stärkerem Winde kann man die Rast flacher halten als bei schwächerem, dennoch empfiehlt es sich nicht, sie bei Holzkohlen flacher als 60° und bei Koksöfen flacher als 66° zu halten.
von Marcher verwirft die Rast überhaupt. Er teilt den Hoch- ofen nur in zwei Teile, den Calcinationsraum (Schacht) und den Schmelzraum. Die Wände des letzteren sollen nicht über 70° geneigt sein. Am besten sei für den Schmelzraum eine Neigung von 75° und für den Calcinationsraum von 82° 13′. Das beste Verhältnis des Inhalts des ersten zum zweiten sei wie 1 zu 3. In der Praxis gebe man dem Hochofen einen möglichst weiten Schmelzraum und erhöhe den Calcinationsraum, so lange sich noch ein Vorteil ergiebt.
Die Höhe des Gestells richtet sich, nach Karsten, hauptsächlich nach der Gröſse des Ofens. Gestelle von 4 bis 5 Fuſs (1,13 bis 1,57 m) Höhe sind zu niedrig, doch giebt es ebenso auch eine obere Grenze. Strengflüssige Erze und schwache Gebläse erfordern höhere und engere Zustellung, auch macht man das Gestell um so höher, je leichter die Kohlen sind. Hohe und enge Gestelle geben immer graues Eisen. Strengflüssige Erze sollen in Gestellen von nicht unter 6 Fuſs (1,88 m) Höhe und 18 Zoll (0,47 m) Weite vor der Form verschmolzen werden. Bei den Koksöfen ist man schon durch die stärkere Hitze, welche die Wände angreift, auf eine gröſsere Weite von 22 Zoll (0,58 m) und mehr angewiesen, und diese gröſsere Weite sucht man durch die gröſsere Höhe des Gestelles von 6½ bis 7 Fuſs (2 bis 2,20 m) wieder unschädlich zu machen. Die Entfernung des Bodensteines von der Form, die Formhöhe, ist bedingt durch die Höhe des Gestelles. 12 bis 14 Zoll (0,314 bis 0,336 m) haben die niedrigen Holzkohlen- öfen, während die mit hohem Gestell 18 Zoll (0,47 m) haben. Bei Koksöfen liegt die Form immer 4 bis 5 Zoll höher, also 22 bis 23 Zoll (0,60 m) vom Bodenstein.
von Marcher hat folgende Regeln aufgestellt: Das vorteil- hafteste Gestell ist dasjenige, welches den gröſsten Kubikinhalt bei ausreichender Wirkung des Windes hat (§. 220).
Ein längliches Viereck im Verhältnis von 5 zu 7 ist die beste Querschnittsform eines Gestelles (§. 221).
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Hochöfen 1801 bis 1815.
durch Erhöhung des Schmelzraumes selbst, weil die flachen Rasten
ein Festhängen der Masse und unregelmäſsigen Gichtengang bewirken.
Zu steile Rasten haben den Nachteil, daſs die Masse zu sehr zusammen-
gepreſst und der Wind aufgehalten wird. Nach den in Schlesien ge-
machten Erfahrungen ist eine Rast, welche das Gestell mit dem Kohlen-
sack in einem Winkel von 66 bis 70° verbindet, am besten. Bei
stärkerem Winde kann man die Rast flacher halten als bei schwächerem,
dennoch empfiehlt es sich nicht, sie bei Holzkohlen flacher als 60°
und bei Koksöfen flacher als 66° zu halten.
von Marcher verwirft die Rast überhaupt. Er teilt den Hoch-
ofen nur in zwei Teile, den Calcinationsraum (Schacht) und den
Schmelzraum. Die Wände des letzteren sollen nicht über 70° geneigt
sein. Am besten sei für den Schmelzraum eine Neigung von 75°
und für den Calcinationsraum von 82° 13′. Das beste Verhältnis
des Inhalts des ersten zum zweiten sei wie 1 zu 3. In der Praxis
gebe man dem Hochofen einen möglichst weiten Schmelzraum und
erhöhe den Calcinationsraum, so lange sich noch ein Vorteil ergiebt.
Die Höhe des Gestells richtet sich, nach Karsten, hauptsächlich
nach der Gröſse des Ofens. Gestelle von 4 bis 5 Fuſs (1,13 bis 1,57 m)
Höhe sind zu niedrig, doch giebt es ebenso auch eine obere Grenze.
Strengflüssige Erze und schwache Gebläse erfordern höhere und engere
Zustellung, auch macht man das Gestell um so höher, je leichter die
Kohlen sind. Hohe und enge Gestelle geben immer graues Eisen.
Strengflüssige Erze sollen in Gestellen von nicht unter 6 Fuſs (1,88 m)
Höhe und 18 Zoll (0,47 m) Weite vor der Form verschmolzen werden.
Bei den Koksöfen ist man schon durch die stärkere Hitze, welche
die Wände angreift, auf eine gröſsere Weite von 22 Zoll (0,58 m) und
mehr angewiesen, und diese gröſsere Weite sucht man durch die
gröſsere Höhe des Gestelles von 6½ bis 7 Fuſs (2 bis 2,20 m) wieder
unschädlich zu machen. Die Entfernung des Bodensteines von der
Form, die Formhöhe, ist bedingt durch die Höhe des Gestelles.
12 bis 14 Zoll (0,314 bis 0,336 m) haben die niedrigen Holzkohlen-
öfen, während die mit hohem Gestell 18 Zoll (0,47 m) haben. Bei
Koksöfen liegt die Form immer 4 bis 5 Zoll höher, also 22 bis
23 Zoll (0,60 m) vom Bodenstein.
von Marcher hat folgende Regeln aufgestellt: Das vorteil-
hafteste Gestell ist dasjenige, welches den gröſsten Kubikinhalt bei
ausreichender Wirkung des Windes hat (§. 220).
Ein längliches Viereck im Verhältnis von 5 zu 7 ist die beste
Querschnittsform eines Gestelles (§. 221).
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 4: Das XIX. Jahrhundert von 1801 bis 1860. Braunschweig, 1899, S. 84. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen04_1899/100>, abgerufen am 28.11.2024.
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