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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 4: Das XIX. Jahrhundert von 1801 bis 1860. Braunschweig, 1899.

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Erfindung der Winderhitzung 1829.
Herren Charles Macintosh von Crossbasket und Colin Dunlop von
den Clyde-Eisenwerken zu bewegen, ihm einen Versuch zu gestatten.
Bei seinem ersten Experimente erhitzte er die Gebläseluft nur auf
etwa 30° Celsius, dennoch wurden die Schlacken merklich flüssiger
und reiner. Seinem Wunsche, entscheidendere Versuche bei höheren
Windtemperaturen vorzunehmen, legten die Hüttenbesitzer grosse
Schwierigkeiten in den Weg. Da sie an den Erfolg nicht glaubten,
so wollten sie weder an ihren Öfen noch an ihren Windleitungen
etwas geändert haben. Nicht einmal das Einlegen eines Krümmers
in die Windleitung wurde ihm zugestanden. So vergingen mehrere
Jahre, bis er nur im stande war, einen entscheidenden Versuch auf
den Clyde-Eisenwerken auszuführen, dessen günstiger Erfolg augen-
fällig war. 1828 erhielt Neilson ein Patent (Nr. 5701) für die ver-
besserte Anwendung der Luft zur Erzeugung von Hitze in Feuern,
Schmieden und Öfen, bei denen Bälge und Blasemaschinen angewendet
wurden. Die Patentbeschreibung 1) besagt:

"Der Wind oder Luftstrom muss durch Bälge oder andere Ge-
bläse auf gewöhnliche Weise erzeugt werden, und darauf soll sich
das Patent nicht beziehen. Der Windstrom wird in einem Behälter
(air vessel oder receptacle), welcher hinreichend stark ist, um die
Pressung zu ertragen, und von dort mit Hülfe einer Röhre, Düse oder
Öffnung in das Feuer, den Herd oder Ofen geleitet. Der Behälter
muss bis auf die Öffnungen für Ein- und Auslass des Windes ganz
oder doch beinahe luftdicht sein und wird während der Wirkung des
Gebläses künstlich zu einer beträchtlichen Temperatur erhitzt. Es
ist besser, dass die Temperatur beinahe oder ganz Rotglut erreiche,
indessen ist eine so hohe Temperatur nicht absolut notwendig für
einen guten Effekt. Der Behälter kann zweckmässig aus Eisen an-
gefertigt werden, indessen hängt nichts von der Art des Materials
ab, man kann auch andere Metalle oder sonstige Stoffe benutzen. Die
Grösse des Reservoirs hängt ab von der Menge des erforderlichen Windes
und der Temperatur, welche erreicht werden soll. Während für ein
gewöhnliches Schmiedefeuer ein Behälter von 1200 Kubikzoll genügt,
sind 10000 Kubikzoll eine passende Grösse für einen Kupolofen ge-
wöhnlichen Umfangs zur Eisengiesserei. Für Feuer, Herde und Öfen
grösserer Art, wie Hochöfen zur Eisenerzeugung, grosse Eisenschmelz-
Kupolöfen, müssen verhältnismässig grössere und zahlreichere Behälter
angewendet werden. Die Form des Behälters ist gleichgültig für

1) Siehe H. Wedding, Handbuch der Eisenhüttenkunde 1868, II, S. 75.

Erfindung der Winderhitzung 1829.
Herren Charles Macintosh von Croſsbasket und Colin Dunlop von
den Clyde-Eisenwerken zu bewegen, ihm einen Versuch zu gestatten.
Bei seinem ersten Experimente erhitzte er die Gebläseluft nur auf
etwa 30° Celsius, dennoch wurden die Schlacken merklich flüssiger
und reiner. Seinem Wunsche, entscheidendere Versuche bei höheren
Windtemperaturen vorzunehmen, legten die Hüttenbesitzer groſse
Schwierigkeiten in den Weg. Da sie an den Erfolg nicht glaubten,
so wollten sie weder an ihren Öfen noch an ihren Windleitungen
etwas geändert haben. Nicht einmal das Einlegen eines Krümmers
in die Windleitung wurde ihm zugestanden. So vergingen mehrere
Jahre, bis er nur im stande war, einen entscheidenden Versuch auf
den Clyde-Eisenwerken auszuführen, dessen günstiger Erfolg augen-
fällig war. 1828 erhielt Neilson ein Patent (Nr. 5701) für die ver-
besserte Anwendung der Luft zur Erzeugung von Hitze in Feuern,
Schmieden und Öfen, bei denen Bälge und Blasemaschinen angewendet
wurden. Die Patentbeschreibung 1) besagt:

„Der Wind oder Luftstrom muſs durch Bälge oder andere Ge-
bläse auf gewöhnliche Weise erzeugt werden, und darauf soll sich
das Patent nicht beziehen. Der Windstrom wird in einem Behälter
(air vessel oder receptacle), welcher hinreichend stark ist, um die
Pressung zu ertragen, und von dort mit Hülfe einer Röhre, Düse oder
Öffnung in das Feuer, den Herd oder Ofen geleitet. Der Behälter
muſs bis auf die Öffnungen für Ein- und Auslaſs des Windes ganz
oder doch beinahe luftdicht sein und wird während der Wirkung des
Gebläses künstlich zu einer beträchtlichen Temperatur erhitzt. Es
ist besser, daſs die Temperatur beinahe oder ganz Rotglut erreiche,
indessen ist eine so hohe Temperatur nicht absolut notwendig für
einen guten Effekt. Der Behälter kann zweckmäſsig aus Eisen an-
gefertigt werden, indessen hängt nichts von der Art des Materials
ab, man kann auch andere Metalle oder sonstige Stoffe benutzen. Die
Gröſse des Reservoirs hängt ab von der Menge des erforderlichen Windes
und der Temperatur, welche erreicht werden soll. Während für ein
gewöhnliches Schmiedefeuer ein Behälter von 1200 Kubikzoll genügt,
sind 10000 Kubikzoll eine passende Gröſse für einen Kupolofen ge-
wöhnlichen Umfangs zur Eisengieſserei. Für Feuer, Herde und Öfen
gröſserer Art, wie Hochöfen zur Eisenerzeugung, groſse Eisenschmelz-
Kupolöfen, müssen verhältnismäſsig gröſsere und zahlreichere Behälter
angewendet werden. Die Form des Behälters ist gleichgültig für

1) Siehe H. Wedding, Handbuch der Eisenhüttenkunde 1868, II, S. 75.
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[313/0329] Erfindung der Winderhitzung 1829. Herren Charles Macintosh von Croſsbasket und Colin Dunlop von den Clyde-Eisenwerken zu bewegen, ihm einen Versuch zu gestatten. Bei seinem ersten Experimente erhitzte er die Gebläseluft nur auf etwa 30° Celsius, dennoch wurden die Schlacken merklich flüssiger und reiner. Seinem Wunsche, entscheidendere Versuche bei höheren Windtemperaturen vorzunehmen, legten die Hüttenbesitzer groſse Schwierigkeiten in den Weg. Da sie an den Erfolg nicht glaubten, so wollten sie weder an ihren Öfen noch an ihren Windleitungen etwas geändert haben. Nicht einmal das Einlegen eines Krümmers in die Windleitung wurde ihm zugestanden. So vergingen mehrere Jahre, bis er nur im stande war, einen entscheidenden Versuch auf den Clyde-Eisenwerken auszuführen, dessen günstiger Erfolg augen- fällig war. 1828 erhielt Neilson ein Patent (Nr. 5701) für die ver- besserte Anwendung der Luft zur Erzeugung von Hitze in Feuern, Schmieden und Öfen, bei denen Bälge und Blasemaschinen angewendet wurden. Die Patentbeschreibung 1) besagt: „Der Wind oder Luftstrom muſs durch Bälge oder andere Ge- bläse auf gewöhnliche Weise erzeugt werden, und darauf soll sich das Patent nicht beziehen. Der Windstrom wird in einem Behälter (air vessel oder receptacle), welcher hinreichend stark ist, um die Pressung zu ertragen, und von dort mit Hülfe einer Röhre, Düse oder Öffnung in das Feuer, den Herd oder Ofen geleitet. Der Behälter muſs bis auf die Öffnungen für Ein- und Auslaſs des Windes ganz oder doch beinahe luftdicht sein und wird während der Wirkung des Gebläses künstlich zu einer beträchtlichen Temperatur erhitzt. Es ist besser, daſs die Temperatur beinahe oder ganz Rotglut erreiche, indessen ist eine so hohe Temperatur nicht absolut notwendig für einen guten Effekt. Der Behälter kann zweckmäſsig aus Eisen an- gefertigt werden, indessen hängt nichts von der Art des Materials ab, man kann auch andere Metalle oder sonstige Stoffe benutzen. Die Gröſse des Reservoirs hängt ab von der Menge des erforderlichen Windes und der Temperatur, welche erreicht werden soll. Während für ein gewöhnliches Schmiedefeuer ein Behälter von 1200 Kubikzoll genügt, sind 10000 Kubikzoll eine passende Gröſse für einen Kupolofen ge- wöhnlichen Umfangs zur Eisengieſserei. Für Feuer, Herde und Öfen gröſserer Art, wie Hochöfen zur Eisenerzeugung, groſse Eisenschmelz- Kupolöfen, müssen verhältnismäſsig gröſsere und zahlreichere Behälter angewendet werden. Die Form des Behälters ist gleichgültig für 1) Siehe H. Wedding, Handbuch der Eisenhüttenkunde 1868, II, S. 75.

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 4: Das XIX. Jahrhundert von 1801 bis 1860. Braunschweig, 1899, S. 313. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen04_1899/329>, abgerufen am 24.11.2024.