englisch: resilience) als Vergleichungszahl für die Festigkeitseigen- schaften der Eisensorten an.
Über die Lieferungsbedingungen sind zwar internationale Vereinbarungen noch nicht erreicht worden, doch wurden in den ein- zelnen Ländern Normalien festgesetzt. In Deutschland erfolgten 1889 die Vorschriften für Lieferung von Eisen und Stahl (Eisenbahnmaterial, Bauwerkeisen, Bleche, Handelseisen, Draht, Gusseisen) von dem Verein deutscher Eisenhüttenleute 1), 1890 das Reglement des deutschen Lloyds, 1892 die Normalbedingungen der Flusseisenkommission des Vereins deutscher Eisenhüttenleute und in demselben Jahre die von den drei grossen technischen Vereinen Deutschlands, dem oben ge- nannten Verein, dem Verband deutscher Architekten- und Ingenieur- vereine und dem Verein deutscher Ingenieure vereinbarten verbesserten Normalbedingungen für die Lieferung von Eisenkonstruktionen für Brücken- und Hochbau 2). In demselben Jahre wurden in Österreich "grundsätzliche Bestimmungen für die Lieferung und Aufstellung eiserner Brücken in der vom K. K. Handelsministerium genehmigten Fassung" veröffentlicht 3). Durch diese wurde nur das Martinflusseisen zum Brückenbau zugelassen, ferner wurde ein Unterschied in der Festigkeit der Längs- und Querrichtung gemacht.
In den Bedingungen der drei deutschen Vereine über die Güte der Materialien wurde festgesetzt:
[Tabelle]
In den Vereinigten Staaten von Nordamerika verlangte man 1893:
[Tabelle]
1) Siehe Stahl und Eisen 1889, S. 350.
2) Daselbst 1892, S. 935.
3) Daselbst 1893, S. 238.
Physik des Eisens seit 1871.
englisch: resilience) als Vergleichungszahl für die Festigkeitseigen- schaften der Eisensorten an.
Über die Lieferungsbedingungen sind zwar internationale Vereinbarungen noch nicht erreicht worden, doch wurden in den ein- zelnen Ländern Normalien festgesetzt. In Deutschland erfolgten 1889 die Vorschriften für Lieferung von Eisen und Stahl (Eisenbahnmaterial, Bauwerkeisen, Bleche, Handelseisen, Draht, Guſseisen) von dem Verein deutscher Eisenhüttenleute 1), 1890 das Reglement des deutschen Lloyds, 1892 die Normalbedingungen der Fluſseisenkommission des Vereins deutscher Eisenhüttenleute und in demselben Jahre die von den drei groſsen technischen Vereinen Deutschlands, dem oben ge- nannten Verein, dem Verband deutscher Architekten- und Ingenieur- vereine und dem Verein deutscher Ingenieure vereinbarten verbesserten Normalbedingungen für die Lieferung von Eisenkonstruktionen für Brücken- und Hochbau 2). In demselben Jahre wurden in Österreich „grundsätzliche Bestimmungen für die Lieferung und Aufstellung eiserner Brücken in der vom K. K. Handelsministerium genehmigten Fassung“ veröffentlicht 3). Durch diese wurde nur das Martinfluſseisen zum Brückenbau zugelassen, ferner wurde ein Unterschied in der Festigkeit der Längs- und Querrichtung gemacht.
In den Bedingungen der drei deutschen Vereine über die Güte der Materialien wurde festgesetzt:
[Tabelle]
In den Vereinigten Staaten von Nordamerika verlangte man 1893:
[Tabelle]
1) Siehe Stahl und Eisen 1889, S. 350.
2) Daselbst 1892, S. 935.
3) Daselbst 1893, S. 238.
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Physik des Eisens seit 1871.
englisch: resilience) als Vergleichungszahl für die Festigkeitseigen-
schaften der Eisensorten an.
Über die Lieferungsbedingungen sind zwar internationale
Vereinbarungen noch nicht erreicht worden, doch wurden in den ein-
zelnen Ländern Normalien festgesetzt. In Deutschland erfolgten 1889
die Vorschriften für Lieferung von Eisen und Stahl (Eisenbahnmaterial,
Bauwerkeisen, Bleche, Handelseisen, Draht, Guſseisen) von dem Verein
deutscher Eisenhüttenleute 1), 1890 das Reglement des deutschen
Lloyds, 1892 die Normalbedingungen der Fluſseisenkommission des
Vereins deutscher Eisenhüttenleute und in demselben Jahre die von
den drei groſsen technischen Vereinen Deutschlands, dem oben ge-
nannten Verein, dem Verband deutscher Architekten- und Ingenieur-
vereine und dem Verein deutscher Ingenieure vereinbarten verbesserten
Normalbedingungen für die Lieferung von Eisenkonstruktionen für
Brücken- und Hochbau 2). In demselben Jahre wurden in Österreich
„grundsätzliche Bestimmungen für die Lieferung und Aufstellung
eiserner Brücken in der vom K. K. Handelsministerium genehmigten
Fassung“ veröffentlicht 3). Durch diese wurde nur das Martinfluſseisen
zum Brückenbau zugelassen, ferner wurde ein Unterschied in der
Festigkeit der Längs- und Querrichtung gemacht.
In den Bedingungen der drei deutschen Vereine über die Güte
der Materialien wurde festgesetzt:
In den Vereinigten Staaten von Nordamerika verlangte man
1893:
1) Siehe Stahl und Eisen 1889, S. 350.
2) Daselbst 1892, S. 935.
3) Daselbst 1893, S. 238.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 5: Das XIX. Jahrhundert von 1860 bis zum Schluss. Braunschweig, 1903, S. 396. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen05_1903/412>, abgerufen am 22.11.2024.
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