Beckmann, Johann: Anleitung zur Technologie. Göttingen, 1777.Einleitung. §. 4. 5. jahren werden sie, durch den Lehrbrief, los-gesprochen, oder für Gesellen erklärt. 1. Stat der Benennung Gesellen, haben einige Handwerke noch das Wort Knecht beybehal- ten; z. B. Müller, Bäcker, Schuster, Brau- er, Gerber. Entweder sind diese Handwer- ke die ältesten Gilden, die bey ihrer Errich- tung keine andere Gehülfen als Leibeigene oder Knechte haben konten; oder sie sind jün- ger als die andern, und sind noch lange von den Unfreyen getrieben worden, da die übri- gen schon Gewerbe der Freyen waren. 2. Um den Uebergang vom Lehrzwange zur Mei- sterschaft etwas aufzuhalten, unterscheiden die Handwerker Junggesellen von Altgesellen. §. 5. Theils zur Erweiterung der Kentnissen, 1. Hieraus entsteht der Unterschied zwischen ge- schenkten, und ungeschenkten Handwerken. 2. Die
Einleitung. §. 4. 5. jahren werden ſie, durch den Lehrbrief, los-geſprochen, oder fuͤr Geſellen erklaͤrt. 1. Stat der Benennung Geſellen, haben einige Handwerke noch das Wort Knecht beybehal- ten; z. B. Muͤller, Baͤcker, Schuſter, Brau- er, Gerber. Entweder ſind dieſe Handwer- ke die aͤlteſten Gilden, die bey ihrer Errich- tung keine andere Gehuͤlfen als Leibeigene oder Knechte haben konten; oder ſie ſind juͤn- ger als die andern, und ſind noch lange von den Unfreyen getrieben worden, da die uͤbri- gen ſchon Gewerbe der Freyen waren. 2. Um den Uebergang vom Lehrzwange zur Mei- ſterſchaft etwas aufzuhalten, unterſcheiden die Handwerker Junggeſellen von Altgeſellen. §. 5. Theils zur Erweiterung der Kentniſſen, 1. Hieraus entſteht der Unterſchied zwiſchen ge- ſchenkten, und ungeſchenkten Handwerken. 2. Die
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Einleitung. §. 4. 5.
jahren werden ſie, durch den Lehrbrief, los-
geſprochen, oder fuͤr Geſellen erklaͤrt.
1. Stat der Benennung Geſellen, haben einige
Handwerke noch das Wort Knecht beybehal-
ten; z. B. Muͤller, Baͤcker, Schuſter, Brau-
er, Gerber. Entweder ſind dieſe Handwer-
ke die aͤlteſten Gilden, die bey ihrer Errich-
tung keine andere Gehuͤlfen als Leibeigene
oder Knechte haben konten; oder ſie ſind juͤn-
ger als die andern, und ſind noch lange von
den Unfreyen getrieben worden, da die uͤbri-
gen ſchon Gewerbe der Freyen waren.
2. Um den Uebergang vom Lehrzwange zur Mei-
ſterſchaft etwas aufzuhalten, unterſcheiden
die Handwerker Junggeſellen von Altgeſellen.
§. 5.
Theils zur Erweiterung der Kentniſſen,
theils zur Verhuͤtung, daß nicht jeder Geſell
ſich gleich neben dem Meiſter ſetze, iſt das
Geſetz gemacht, daß die Geſellen reiſen muͤſſen.
Um das Reiſen oder die Wanderung zu er-
leichtern, ward bey einigen Jnnungen das
Geſchenk eingefuͤhrt. Um gelernte Geſellen
von Betriegern zu unterſcheiden, ward ein
Ceremoniel angenommen, der Handwerks-
gruß eingefuͤhrt, und Kundſchaft gefodert.
1. Hieraus entſteht der Unterſchied zwiſchen ge-
ſchenkten, und ungeſchenkten Handwerken.
2. Die
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