Benner, Johann Hermann: Herrnhuterey in ihrer Schalkheit. Bd. 3. Gießen, 1748.Herrnhuterey in ihrer Schalkheit Menschen welche den Sohn zum Mann ha-ben, ihre Schwiegermutter. Und wie- derum, weil der Sohn, aller Menschen di- recter Vater seyn soll, so ist der Vater Christi ihr Grosvater. Dies alles lehret Zinzendorf, wie an vorberührtem Ort gezeiget worden. Es hilft ihn nichts, wann er dagegen einwen- den will, er lege einige dieser närrischen Titu- laturen zugleich einer und eben der Person bey. Dieses sage ich, hilft ihn nichts. Dann sein Grundsatz hebt diese Entschuldigung wieder auf. Ursache: ein persönlich Kennzeichen muß eine eigene, und von den andern unterschiede- ne Person anzeigen. Sonst wäre es kein per- sönlich Kennzeichen. Nun aber nimt Zinzen- dorf den Satz an: Was von einer Person so und dergestalt gesaget wird, daß es von der andern nicht gesaget werden kan, das ist ein persönlich Kennzeichen. (§. 40.) Spricht er: die heilige Schrift müsse darzu genommen werden, ehe könne man einen solchen obwol nur einer Person zukommenden Unterschied nicht sogleich zu einem persönlichen Kennzeichen machen? So ist die Antwort leicht: Er nimt ja zu seinem Ausgebären, Mutterschaft etc. eben so wenig die Schrift, als zu dem Schwie- ger- und Grosvater, und dennoch gibt er je- ne Sachen vor persönliche Kennzeichen aus. Wer das in einem Fall thut, der thut es auch im andern. §. 105.
Herrnhuterey in ihrer Schalkheit Menſchen welche den Sohn zum Mann ha-ben, ihre Schwiegermutter. Und wie- derum, weil der Sohn, aller Menſchen di- recter Vater ſeyn ſoll, ſo iſt der Vater Chriſti ihr Grosvater. Dies alles lehret Zinzendorf, wie an vorberuͤhrtem Ort gezeiget worden. Es hilft ihn nichts, wann er dagegen einwen- den will, er lege einige dieſer naͤrriſchen Titu- laturen zugleich einer und eben der Perſon bey. Dieſes ſage ich, hilft ihn nichts. Dann ſein Grundſatz hebt dieſe Entſchuldigung wieder auf. Urſache: ein perſoͤnlich Kennzeichen muß eine eigene, und von den andern unterſchiede- ne Perſon anzeigen. Sonſt waͤre es kein per- ſoͤnlich Kennzeichen. Nun aber nimt Zinzen- dorf den Satz an: Was von einer Perſon ſo und dergeſtalt geſaget wird, daß es von der andern nicht geſaget werden kan, das iſt ein perſoͤnlich Kennzeichen. (§. 40.) Spricht er: die heilige Schrift muͤſſe darzu genommen werden, ehe koͤnne man einen ſolchen obwol nur einer Perſon zukommenden Unterſchied nicht ſogleich zu einem perſoͤnlichen Kennzeichen machen? So iſt die Antwort leicht: Er nimt ja zu ſeinem Ausgebaͤren, Mutterſchaft ꝛc. eben ſo wenig die Schrift, als zu dem Schwie- ger- und Grosvater, und dennoch gibt er je- ne Sachen vor perſoͤnliche Kennzeichen aus. Wer das in einem Fall thut, der thut es auch im andern. §. 105.
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Herrnhuterey in ihrer Schalkheit
Menſchen welche den Sohn zum Mann ha-
ben, ihre Schwiegermutter. Und wie-
derum, weil der Sohn, aller Menſchen di-
recter Vater ſeyn ſoll, ſo iſt der Vater Chriſti
ihr Grosvater. Dies alles lehret Zinzendorf,
wie an vorberuͤhrtem Ort gezeiget worden.
Es hilft ihn nichts, wann er dagegen einwen-
den will, er lege einige dieſer naͤrriſchen Titu-
laturen zugleich einer und eben der Perſon bey.
Dieſes ſage ich, hilft ihn nichts. Dann ſein
Grundſatz hebt dieſe Entſchuldigung wieder
auf. Urſache: ein perſoͤnlich Kennzeichen muß
eine eigene, und von den andern unterſchiede-
ne Perſon anzeigen. Sonſt waͤre es kein per-
ſoͤnlich Kennzeichen. Nun aber nimt Zinzen-
dorf den Satz an: Was von einer Perſon ſo
und dergeſtalt geſaget wird, daß es von der
andern nicht geſaget werden kan, das iſt ein
perſoͤnlich Kennzeichen. (§. 40.) Spricht er:
die heilige Schrift muͤſſe darzu genommen
werden, ehe koͤnne man einen ſolchen obwol
nur einer Perſon zukommenden Unterſchied
nicht ſogleich zu einem perſoͤnlichen Kennzeichen
machen? So iſt die Antwort leicht: Er nimt
ja zu ſeinem Ausgebaͤren, Mutterſchaft ꝛc.
eben ſo wenig die Schrift, als zu dem Schwie-
ger- und Grosvater, und dennoch gibt er je-
ne Sachen vor perſoͤnliche Kennzeichen aus.
Wer das in einem Fall thut, der thut es auch
im andern.
§. 105.
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