Benner, Johann Hermann: Hernhuterey in ihrer Schalckheit. Bd. 4. Gießen, 1748.vierter Theil. auch zugleich die Pflichten eines Fremdlings undeinsweiligen Unterthanen, treuloß verletzet hat. (3) Jn diesen Generalversamlungen hat er alles nach dem Herrnhutischen Fus eingerichtet. Die Gemeinloosungen, die herrnhutische Lieder, das Prahlen mit Verlesen der Victorienbriefe, das Fragen des Heilandes durch das Loos, die Bekantmachung daß der Heiland ein Herrnhu- tischer Aeltester worden etc. gehöret dahin, wie aus mehrgedachter seiner eigenen Relation, auf allen Blättern zu ersehen ist. §. 19. Es ist (4) merckwürdig, daß er in diesen heillo- (*) Pau- wollen. Siehe unten (§. 22. *) Jn der drit-
ten Conferentz, (s. 56.) wird ein solcher Entschlus der Versamlung laut des 23ten synodalischen Decrets, abermal gefasset, man wolle zur Vermeidung alles einer Gottesgemeine unanständigen Arg- wohns/ sich bei der Obrigkeit melden. Aber ob und wie es geschehen, findet man eben so wenig, als wenig eine Gottesge- meine dort zu finden war, wo nach eige- nem Bekentnis verschiedene einander ge- rad entgegenstehende Sekten (s. 55.) ver- samlet waren. vierter Theil. auch zugleich die Pflichten eines Fremdlings undeinsweiligen Unterthanen, treuloß verletzet hat. (3) Jn dieſen Generalverſamlungen hat er alles nach dem Herrnhutiſchen Fus eingerichtet. Die Gemeinlooſungen, die herrnhutiſche Lieder, das Prahlen mit Verleſen der Victorienbriefe, das Fragen des Heilandes durch das Loos, die Bekantmachung daß der Heiland ein Herrnhu- tiſcher Aelteſter worden ꝛc. gehoͤret dahin, wie aus mehrgedachter ſeiner eigenen Relation, auf allen Blaͤttern zu erſehen iſt. §. 19. Es iſt (4) merckwuͤrdig, daß er in dieſen heillo- (*) Pau- wollen. Siehe unten (§. 22. *) Jn der drit-
ten Conferentz, (ſ. 56.) wird ein ſolcher Entſchlus der Verſamlung laut des 23ten ſynodaliſchen Decrets, abermal gefaſſet, man wolle zur Vermeidung alles einer Gottesgemeine unanſtaͤndigen Arg- wohns/ ſich bei der Obrigkeit melden. Aber ob und wie es geſchehen, findet man eben ſo wenig, als wenig eine Gottesge- meine dort zu finden war, wo nach eige- nem Bekentnis verſchiedene einander ge- rad entgegenſtehende Sekten (ſ. 55.) ver- ſamlet waren. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0089" n="77"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">vierter Theil.</hi></fw><lb/> auch zugleich die Pflichten eines Fremdlings und<lb/> einsweiligen Unterthanen, treuloß verletzet hat.<lb/> (3) Jn dieſen Generalverſamlungen hat er alles<lb/> nach dem Herrnhutiſchen Fus eingerichtet. Die<lb/> Gemeinlooſungen, die herrnhutiſche Lieder,<lb/> das Prahlen mit Verleſen der Victorienbriefe,<lb/> das Fragen des Heilandes durch das Loos, die<lb/> Bekantmachung daß der Heiland ein Herrnhu-<lb/> tiſcher Aelteſter worden ꝛc. gehoͤret dahin, wie<lb/> aus mehrgedachter ſeiner eigenen Relation, auf<lb/> allen Blaͤttern zu erſehen iſt.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 19.</head><lb/> <p>Es iſt (4) merckwuͤrdig, daß er in dieſen heillo-<lb/> ſen Zuſammenrottirungen, ſchon am 9. und fol-<lb/> genden Februarii 1742. dieſes in den fuͤnfzehen-<lb/> den Verſamlungsſchlus bringet (ſ. 53.) <hi rendition="#fr">Wer</hi><lb/> <fw place="bottom" type="catch">(*) <hi rendition="#fr">Pau-</hi></fw><lb/><note xml:id="seg2pn_15_3" prev="#seg2pn_15_2" place="foot" n="(**)">wollen. Siehe unten (§. 22. *) Jn der drit-<lb/> ten Conferentz, (ſ. 56.) wird ein ſolcher<lb/> Entſchlus der Verſamlung laut des 23ten<lb/> ſynodaliſchen Decrets, abermal gefaſſet,<lb/><hi rendition="#fr">man wolle zur Vermeidung alles einer<lb/> Gottesgemeine unanſtaͤndigen Arg-<lb/> wohns/</hi> ſich bei der Obrigkeit melden.<lb/> Aber ob und wie es geſchehen, findet man<lb/> eben ſo wenig, als wenig eine <hi rendition="#fr">Gottesge-<lb/> meine</hi> dort zu finden war, wo nach eige-<lb/> nem Bekentnis <hi rendition="#fr">verſchiedene einander ge-<lb/> rad entgegenſtehende Sekten</hi> (ſ. 55.) ver-<lb/> ſamlet waren.</note><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [77/0089]
vierter Theil.
auch zugleich die Pflichten eines Fremdlings und
einsweiligen Unterthanen, treuloß verletzet hat.
(3) Jn dieſen Generalverſamlungen hat er alles
nach dem Herrnhutiſchen Fus eingerichtet. Die
Gemeinlooſungen, die herrnhutiſche Lieder,
das Prahlen mit Verleſen der Victorienbriefe,
das Fragen des Heilandes durch das Loos, die
Bekantmachung daß der Heiland ein Herrnhu-
tiſcher Aelteſter worden ꝛc. gehoͤret dahin, wie
aus mehrgedachter ſeiner eigenen Relation, auf
allen Blaͤttern zu erſehen iſt.
§. 19.
Es iſt (4) merckwuͤrdig, daß er in dieſen heillo-
ſen Zuſammenrottirungen, ſchon am 9. und fol-
genden Februarii 1742. dieſes in den fuͤnfzehen-
den Verſamlungsſchlus bringet (ſ. 53.) Wer
(*) Pau-
(**)
(**) wollen. Siehe unten (§. 22. *) Jn der drit-
ten Conferentz, (ſ. 56.) wird ein ſolcher
Entſchlus der Verſamlung laut des 23ten
ſynodaliſchen Decrets, abermal gefaſſet,
man wolle zur Vermeidung alles einer
Gottesgemeine unanſtaͤndigen Arg-
wohns/ ſich bei der Obrigkeit melden.
Aber ob und wie es geſchehen, findet man
eben ſo wenig, als wenig eine Gottesge-
meine dort zu finden war, wo nach eige-
nem Bekentnis verſchiedene einander ge-
rad entgegenſtehende Sekten (ſ. 55.) ver-
ſamlet waren.
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