Benner, Johann Hermann: Christliches Bedencken von dem vorsetzlichen Meineid. Frankfurt (Main) u. a., 1739.von dem vorsetzlichen Meineid. Dieses setzet voraus, daß man §. 3. Durch den Eidschwur geschiehet tigkeit A | 5
von dem vorſetzlichen Meineid. Dieſes ſetzet voraus, daß man §. 3. Durch den Eidſchwur geſchiehet tigkeit A | 5
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von dem vorſetzlichen Meineid.
Dieſes ſetzet voraus, daß man
den Meineid vor eine abſcheuliche
Suͤnde halte, und daß man wiſſe,
was GOTT noch uͤber das in der
Schrift ſelbſt bezeuget: Der HErr,
als ein gerechter Richter, wird
den nicht ungeſtraft laſſen,
der ſeinen Namen misbrau-
chet. 2. B. Moſ. 20, 7.
§. 3.
Durch den Eidſchwur geſchiehet
auch ein Bekentnis von der goͤttlichen
Allmacht. Gewiß, wer den all-
wiſſenden und gerechten GOtt
zur Rache auffordert, der leget auch
demſelben ſo viel Macht bey, als
darzu noͤthig iſt, Suͤnden die er ſiehet
und auf ſein Buch ſchreibet, und zu
deren Abſtrafung er durch die Gerech-
tigkeit
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