Benner, Johann Hermann: Christliches Bedencken von dem vorsetzlichen Meineid. Frankfurt (Main) u. a., 1739.von dem vorsetzlichen Meineid. Wiederspruch. Wie ist es möglich,daß einer fortfahren kan den Richter zu belügen, und daß er dennoch, da er wissentlich fortfähret, die Lüge auf- heben aus seinem Hertzen verbannen, und wie eine Schlange verabscheuen solte? Was einer verabscheuet, das will er nicht. Und was ihn reuet, daß es geschehen ist, das thut er in dem Augenblick der Reue nicht, sonst kan die Reue nicht würcklich und war- haftig vorhanden seyn. Also bleibet dieses eine ausgemachte Warheit: Wer den Richter durch Meineid hin- tergangen hat, der muß diese schändli- che bey dem Namen des allmächtigen GOttes bezeugte Lügen, wiederrufen und dadurch das gekränckte Recht des Richters nebst dem nöthigen Ansehen der Gerechtigkeit im gemeinen Wesen, wieder herstellen. Sonst bleibet er ein vorsetzlicher Lügner, und die wahre Reue,
von dem vorſetzlichen Meineid. Wiederſpruch. Wie iſt es moͤglich,daß einer fortfahren kan den Richter zu beluͤgen, und daß er dennoch, da er wiſſentlich fortfaͤhret, die Luͤge auf- heben aus ſeinem Hertzen verbannen, und wie eine Schlange verabſcheuen ſolte? Was einer verabſcheuet, das will er nicht. Und was ihn reuet, daß es geſchehen iſt, das thut er in dem Augenblick der Reue nicht, ſonſt kan die Reue nicht wuͤrcklich und war- haftig vorhanden ſeyn. Alſo bleibet dieſes eine ausgemachte Warheit: Wer den Richter durch Meineid hin- tergangen hat, der muß dieſe ſchaͤndli- che bey dem Namen des allmaͤchtigen GOttes bezeugte Luͤgen, wiederrufen und dadurch das gekraͤnckte Recht des Richters nebſt dem noͤthigen Anſehen der Gerechtigkeit im gemeinen Weſen, wieder herſtellen. Sonſt bleibet er ein vorſetzlicher Luͤgner, und die wahre Reue,
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0067" n="63"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">von dem vorſetzlichen Meineid.</hi></fw><lb/> Wiederſpruch. Wie iſt es moͤglich,<lb/> daß einer fortfahren kan den Richter<lb/> zu beluͤgen, und daß er dennoch, da<lb/> er wiſſentlich fortfaͤhret, die Luͤge auf-<lb/> heben aus ſeinem Hertzen verbannen,<lb/> und wie eine Schlange verabſcheuen<lb/> ſolte? Was einer verabſcheuet, das<lb/> will er nicht. Und was ihn reuet,<lb/> daß es geſchehen iſt, das thut er in<lb/> dem Augenblick der Reue nicht, ſonſt<lb/> kan die Reue nicht wuͤrcklich und war-<lb/> haftig vorhanden ſeyn. Alſo bleibet<lb/> dieſes eine ausgemachte Warheit:<lb/> Wer den Richter durch Meineid hin-<lb/> tergangen hat, der muß dieſe ſchaͤndli-<lb/> che bey dem Namen des allmaͤchtigen<lb/> GOttes bezeugte Luͤgen, wiederrufen<lb/> und dadurch das gekraͤnckte Recht des<lb/> Richters nebſt dem noͤthigen Anſehen<lb/> der Gerechtigkeit im gemeinen Weſen,<lb/> wieder herſtellen. Sonſt bleibet er<lb/> ein vorſetzlicher Luͤgner, und die wahre<lb/> <fw place="bottom" type="catch">Reue,</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [63/0067]
von dem vorſetzlichen Meineid.
Wiederſpruch. Wie iſt es moͤglich,
daß einer fortfahren kan den Richter
zu beluͤgen, und daß er dennoch, da
er wiſſentlich fortfaͤhret, die Luͤge auf-
heben aus ſeinem Hertzen verbannen,
und wie eine Schlange verabſcheuen
ſolte? Was einer verabſcheuet, das
will er nicht. Und was ihn reuet,
daß es geſchehen iſt, das thut er in
dem Augenblick der Reue nicht, ſonſt
kan die Reue nicht wuͤrcklich und war-
haftig vorhanden ſeyn. Alſo bleibet
dieſes eine ausgemachte Warheit:
Wer den Richter durch Meineid hin-
tergangen hat, der muß dieſe ſchaͤndli-
che bey dem Namen des allmaͤchtigen
GOttes bezeugte Luͤgen, wiederrufen
und dadurch das gekraͤnckte Recht des
Richters nebſt dem noͤthigen Anſehen
der Gerechtigkeit im gemeinen Weſen,
wieder herſtellen. Sonſt bleibet er
ein vorſetzlicher Luͤgner, und die wahre
Reue,
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |