Benner, Johann Hermann: Christliches Bedencken von dem vorsetzlichen Meineid. Frankfurt (Main) u. a., 1739.von dem vorsetzlichen Meineid. (§. 16.) Dieweil unsere Privatbeichtso eingerichtet ist, daß einjeder sein An- liegen gantz alleine und besonders, dem Beichtvater offenbaren kan, so wird ohnehin durch diese in der Kirchenagen- de befindliche Worte, vorausgesetzt, daß ein Meineidiger, der allenfals zuge- gen wäre, sich dadurch solle warnen und bewegen lassen, den Prediger um Rath zu fragen, bevor die heilige Handlung der Absolution verrichtet wird. Dieser wird sodann als ein klu- ger und treuer Haushalter ihm zu be- gegnen wissen. §. 25. Man bedencke auch diesen Um- durch- E 2
von dem vorſetzlichen Meineid. (§. 16.) Dieweil unſere Privatbeichtſo eingerichtet iſt, daß einjeder ſein An- liegen gantz alleine und beſonders, dem Beichtvater offenbaren kan, ſo wird ohnehin durch dieſe in der Kirchenagen- de befindliche Worte, vorausgeſetzt, daß ein Meineidiger, der allenfals zuge- gen waͤre, ſich dadurch ſolle warnen und bewegen laſſen, den Prediger um Rath zu fragen, bevor die heilige Handlung der Abſolution verrichtet wird. Dieſer wird ſodann als ein klu- ger und treuer Haushalter ihm zu be- gegnen wiſſen. §. 25. Man bedencke auch dieſen Um- durch- E 2
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von dem vorſetzlichen Meineid.
(§. 16.) Dieweil unſere Privatbeicht
ſo eingerichtet iſt, daß einjeder ſein An-
liegen gantz alleine und beſonders, dem
Beichtvater offenbaren kan, ſo wird
ohnehin durch dieſe in der Kirchenagen-
de befindliche Worte, vorausgeſetzt,
daß ein Meineidiger, der allenfals zuge-
gen waͤre, ſich dadurch ſolle warnen
und bewegen laſſen, den Prediger um
Rath zu fragen, bevor die heilige
Handlung der Abſolution verrichtet
wird. Dieſer wird ſodann als ein klu-
ger und treuer Haushalter ihm zu be-
gegnen wiſſen.
§. 25.
Man bedencke auch dieſen Um-
ſtand. Wann die Lehre des Chriſten-
thums, diejenige Bereuung des Mein-
eides, welche ohne Aufhebung der Be-
leidigung, das iſt, ohne Ausſoͤhnung
mit dem Nechſten, vorgegeben wird,
durch-
E 2
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