[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 1. Berlin, 1864.Einleitung. und Waaren einmal geöffnet hatten, zwischen der Nationalitätder Schiffe und der Herkunft der Waaren zu unterscheiden, und solchen europäischen Staaten gegenüber, mit welchen sie keine Verträge abgeschlossen, andere Grundsätze geltend zu machen, als wozu sie dem einen oder dem anderen gegenüber sich hatten bereit finden lassen. Aber selbst in Fällen, wo es auf Anrufung gesandtschaftlichen oder consularischen Schutzes ankam, der nicht füglich anders als auf Grund völkerrechtlicher Verträge in Anspruch genommen werden kann, brachte es in den ersten Jahren des Verkehrs die Solidarität der europäischen Interessen mit sich, dass die Repräsentanten der Vertragsmächte sich gern und aus eigenem Antriebe der Unterthanen anderer Staaten annahmen. Bei dem gesteigerten Verkehr hingegen stellten sich Uebelstände heraus, die für beide Theile immer fühlbarer wurden. Die Fortschritte des deutschen Handels und namentlich der deutschen Rhederei mussten mit der Zeit die Eifersucht der anderen Nationen erwecken, die Solidarität der Interessen mit der gesteigerten Concurrenz aufhören. Die Deutschen nahmen nur eine geduldete Stellung ein und waren niemals sicher, ihre Rechte geltend machen zu können. Auf der anderen Seite klagten die Vertreter der Vertragsmächte laut und wiederholt darüber, dass die in den geöffneten Häfen verkehrenden Deutschen keinerlei Jurisdiction unterworfen und für ihre Handlungen keiner vorgesetzten Behörde verantwortlich wären. Es lag vor Allem in der Natur der Sache, dass die- Einleitung. und Waaren einmal geöffnet hatten, zwischen der Nationalitätder Schiffe und der Herkunft der Waaren zu unterscheiden, und solchen europäischen Staaten gegenüber, mit welchen sie keine Verträge abgeschlossen, andere Grundsätze geltend zu machen, als wozu sie dem einen oder dem anderen gegenüber sich hatten bereit finden lassen. Aber selbst in Fällen, wo es auf Anrufung gesandtschaftlichen oder consularischen Schutzes ankam, der nicht füglich anders als auf Grund völkerrechtlicher Verträge in Anspruch genommen werden kann, brachte es in den ersten Jahren des Verkehrs die Solidarität der europäischen Interessen mit sich, dass die Repräsentanten der Vertragsmächte sich gern und aus eigenem Antriebe der Unterthanen anderer Staaten annahmen. Bei dem gesteigerten Verkehr hingegen stellten sich Uebelstände heraus, die für beide Theile immer fühlbarer wurden. Die Fortschritte des deutschen Handels und namentlich der deutschen Rhederei mussten mit der Zeit die Eifersucht der anderen Nationen erwecken, die Solidarität der Interessen mit der gesteigerten Concurrenz aufhören. Die Deutschen nahmen nur eine geduldete Stellung ein und waren niemals sicher, ihre Rechte geltend machen zu können. Auf der anderen Seite klagten die Vertreter der Vertragsmächte laut und wiederholt darüber, dass die in den geöffneten Häfen verkehrenden Deutschen keinerlei Jurisdiction unterworfen und für ihre Handlungen keiner vorgesetzten Behörde verantwortlich wären. Es lag vor Allem in der Natur der Sache, dass die- <TEI> <text> <front> <div n="1"> <p><pb facs="#f0016" n="X"/><fw place="top" type="header">Einleitung.</fw><lb/> und Waaren einmal geöffnet hatten, zwischen der Nationalität<lb/> der Schiffe und der Herkunft der Waaren zu unterscheiden,<lb/> und solchen europäischen Staaten gegenüber, mit welchen<lb/> sie keine Verträge abgeschlossen, andere Grundsätze geltend<lb/> zu machen, als wozu sie dem einen oder dem anderen<lb/> gegenüber sich hatten bereit finden lassen. 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Einleitung.
und Waaren einmal geöffnet hatten, zwischen der Nationalität
der Schiffe und der Herkunft der Waaren zu unterscheiden,
und solchen europäischen Staaten gegenüber, mit welchen
sie keine Verträge abgeschlossen, andere Grundsätze geltend
zu machen, als wozu sie dem einen oder dem anderen
gegenüber sich hatten bereit finden lassen. Aber selbst
in Fällen, wo es auf Anrufung gesandtschaftlichen oder
consularischen Schutzes ankam, der nicht füglich anders
als auf Grund völkerrechtlicher Verträge in Anspruch
genommen werden kann, brachte es in den ersten Jahren
des Verkehrs die Solidarität der europäischen Interessen
mit sich, dass die Repräsentanten der Vertragsmächte sich
gern und aus eigenem Antriebe der Unterthanen anderer
Staaten annahmen. Bei dem gesteigerten Verkehr hingegen
stellten sich Uebelstände heraus, die für beide Theile immer
fühlbarer wurden. Die Fortschritte des deutschen Handels
und namentlich der deutschen Rhederei mussten mit der
Zeit die Eifersucht der anderen Nationen erwecken, die
Solidarität der Interessen mit der gesteigerten Concurrenz
aufhören. Die Deutschen nahmen nur eine geduldete
Stellung ein und waren niemals sicher, ihre Rechte geltend
machen zu können. Auf der anderen Seite klagten die
Vertreter der Vertragsmächte laut und wiederholt darüber,
dass die in den geöffneten Häfen verkehrenden Deutschen
keinerlei Jurisdiction unterworfen und für ihre Handlungen
keiner vorgesetzten Behörde verantwortlich wären.
Es lag vor Allem in der Natur der Sache, dass die-
jenigen Vortheile, welche unser Handel, unsere Schiffahrt
und Industrie sich mittelbar aus den Berechtigungen
anderer Nationen herleitete, zu unsicher erschienen, um
der Gegenstand einer ausgedehnten soliden Speculation
werden zu können, und dass die neuerschlossenen Märkte
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