und ihre Führer und Mannschaften mit Erfahrungen zu bereichern, sollte die Mission sich nach Japan, China und Siam begeben, das Terrain in wissenschaftlicher und commercieller Beziehung erforschen, und den Abschluss von Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsverträgen herbeizuführen suchen.
Am 9. August 1859 wurde der Plan über die abzu- schliessenden Verträge, das Personal der Gesandtschaft und ihr beizugebender Fachmänner, über die Stärke und Aus- rüstung des Geschwaders, die mitzugebenden Waarenproben und Geschenke, die Kosten, und die von den Hansestädten beantragte Betheiligung an den Verträgen entworfen. Dieser Plan wurde Allerhöchsten Orts zur Bestätigung vor- gelegt und mittelst Cabinetsordre vom 15. August 1859 genehmigt. Der Legationsrath Graf Friedrich zu Eulenburg wurde unter Ernennung zum Ausserordentlichen Gesandten und Bevollmächtigten Minister bei den Höfen von China, Japan und Siam an die Spitze der Expedition gestellt. Seine Vollmachten wurden zugleich für die inzwischen davon in Kenntniss gesetzten und zur Einsendung von Waarenmustern aufgeforderten Zollvereins-Staaten, für die Grossherzog- thümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz und für die drei Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck ausgefertigt, welche in die mit den ost-asiatischen Rei- chen abzuschliessenden Verträge aufgenommen zu werden wünschten. Der Graf zu Eulenburg wurde zugleich mit Ausarbeitung der für diese Mission nothwendigen Instruc- tionen, der Beschaffung von Geschenken und den übrigen für die schleunige Entsendung des Geschwaders zu tref- fenden Vorbereitungen und Maassnahmen beauftragt, welche die Allerhöchste Genehmigung erhielten. Dem preussi- schen Landtage wurde der Plan und Kostenanschlag des
Einleitung.
und ihre Führer und Mannschaften mit Erfahrungen zu bereichern, sollte die Mission sich nach Japan, China und Siam begeben, das Terrain in wissenschaftlicher und commercieller Beziehung erforschen, und den Abschluss von Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsverträgen herbeizuführen suchen.
Am 9. August 1859 wurde der Plan über die abzu- schliessenden Verträge, das Personal der Gesandtschaft und ihr beizugebender Fachmänner, über die Stärke und Aus- rüstung des Geschwaders, die mitzugebenden Waarenproben und Geschenke, die Kosten, und die von den Hansestädten beantragte Betheiligung an den Verträgen entworfen. Dieser Plan wurde Allerhöchsten Orts zur Bestätigung vor- gelegt und mittelst Cabinetsordre vom 15. August 1859 genehmigt. Der Legationsrath Graf Friedrich zu Eulenburg wurde unter Ernennung zum Ausserordentlichen Gesandten und Bevollmächtigten Minister bei den Höfen von China, Japan und Siam an die Spitze der Expedition gestellt. Seine Vollmachten wurden zugleich für die inzwischen davon in Kenntniss gesetzten und zur Einsendung von Waarenmustern aufgeforderten Zollvereins-Staaten, für die Grossherzog- thümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz und für die drei Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck ausgefertigt, welche in die mit den ost-asiatischen Rei- chen abzuschliessenden Verträge aufgenommen zu werden wünschten. Der Graf zu Eulenburg wurde zugleich mit Ausarbeitung der für diese Mission nothwendigen Instruc- tionen, der Beschaffung von Geschenken und den übrigen für die schleunige Entsendung des Geschwaders zu tref- fenden Vorbereitungen und Maassnahmen beauftragt, welche die Allerhöchste Genehmigung erhielten. Dem preussi- schen Landtage wurde der Plan und Kostenanschlag des
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[XII/0018]
Einleitung.
und ihre Führer und Mannschaften mit Erfahrungen zu
bereichern, sollte die Mission sich nach Japan, China und
Siam begeben, das Terrain in wissenschaftlicher und
commercieller Beziehung erforschen, und den Abschluss
von Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsverträgen
herbeizuführen suchen.
Am 9. August 1859 wurde der Plan über die abzu-
schliessenden Verträge, das Personal der Gesandtschaft und
ihr beizugebender Fachmänner, über die Stärke und Aus-
rüstung des Geschwaders, die mitzugebenden Waarenproben
und Geschenke, die Kosten, und die von den Hansestädten
beantragte Betheiligung an den Verträgen entworfen. Dieser
Plan wurde Allerhöchsten Orts zur Bestätigung vor-
gelegt und mittelst Cabinetsordre vom 15. August 1859
genehmigt. Der Legationsrath Graf Friedrich zu Eulenburg
wurde unter Ernennung zum Ausserordentlichen Gesandten
und Bevollmächtigten Minister bei den Höfen von China,
Japan und Siam an die Spitze der Expedition gestellt. Seine
Vollmachten wurden zugleich für die inzwischen davon in
Kenntniss gesetzten und zur Einsendung von Waarenmustern
aufgeforderten Zollvereins-Staaten, für die Grossherzog-
thümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz
und für die drei Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck
ausgefertigt, welche in die mit den ost-asiatischen Rei-
chen abzuschliessenden Verträge aufgenommen zu werden
wünschten. Der Graf zu Eulenburg wurde zugleich mit
Ausarbeitung der für diese Mission nothwendigen Instruc-
tionen, der Beschaffung von Geschenken und den übrigen
für die schleunige Entsendung des Geschwaders zu tref-
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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 1. Berlin, 1864, S. XII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien01_1864/18>, abgerufen am 21.11.2024.
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