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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866.

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IX. Besprechung mit dem Minister.

Der Gesandte. Ich habe schon erklärt, dass eine so enge
Vereinigung zwischen Preussen und den anderen norddeutschen
Staaten nur in Bezug auf Handel und Zölle besteht.

Der Minister. Besteht zwischen Preussen und den Zollvereins-
Staaten ein Uebereinkommen wonach alle Handels-Tractate,
welche Preussen abschliesst, ohne Weiteres auch für alle Zollver-
eins-Staaten gültig sind?

Der Gesandte. Ein solches Uebereinkommen kann nicht be-
stehen, denn es muss von dem Willen der dritten Macht, mit wel-
cher der Vertrag geschlossen wird, abhängig bleiben, ob sie mit
Preussen allein oder zugleich mit allen Zollvereins-Staaten contrahiren
will. Allein, wenn letztere einerseits und Japan andererseits erklären,
dass sie mit einander einen Vertrag machen wollen, so wird der
zwischen Preussen und Japan abgeschlossene Handels-Tractat auch
für alle übrigen Zollvereins-Staaten gültig.

Der Minister. Ist das, was der Gesandte sagt, in Europa
überall bekannt?

Der Gesandte. Ja. Zum Beweise dass die meisten Staaten
keinen Anstand nehmen, das was sie in Zoll- und Handelssachen
Preussen zugestehen auch den Zollvereins-Staaten zu gewähren,
zeige ich dem Minister hier unsere neuesten Verträge mit Gross-
britannien
, Sardinien, Persien, der Argentinischen Republik und
Uruguai. In allen diesen ist Preussen Namens des Zollvereins
aufgetreten, wie der Minister sich aus deren Eingange über-
zeugen kann.

Der Minister. Was andere Regierungen thun, kann für Japan
nicht maassgebend sein, da seine Regierungsform von der aller übrigen
Länder abweicht. Es scheint mir absolut unmöglich jetzt mit allen
den Staaten einen Vertrag zu machen. Ich bitte aber die mit ge-
zeigten Exemplare der preussischen Verträge mit Grossbritannien u. s. w.
einige Tage behalten zu dürfen.

Der Gesandte. Ich bitte die Unmöglichkeit eines Vertrages
mit den von mir bezeichneten deutschen Staaten nicht unbedingt
auszusprechen, sondern die Angelegenheit noch einmal in Erwägung
zu ziehen, da ich glaube, dass die Regelung derselben nach meinen
Wünschen auch für Japan vortheilhaft ist. Die Regierung des
Taikün schreckt nach dem, was ich von dem Minister in den bis-
herigen Conferenzen gehört habe, hauptsächlich vor zwei Dingen
zurück: einmal glaubt sie grade jetzt keinen Vertrag schliessen zu

9*
IX. Besprechung mit dem Minister.

Der Gesandte. Ich habe schon erklärt, dass eine so enge
Vereinigung zwischen Preussen und den anderen norddeutschen
Staaten nur in Bezug auf Handel und Zölle besteht.

Der Minister. Besteht zwischen Preussen und den Zollvereins-
Staaten ein Uebereinkommen wonach alle Handels-Tractate,
welche Preussen abschliesst, ohne Weiteres auch für alle Zollver-
eins-Staaten gültig sind?

Der Gesandte. Ein solches Uebereinkommen kann nicht be-
stehen, denn es muss von dem Willen der dritten Macht, mit wel-
cher der Vertrag geschlossen wird, abhängig bleiben, ob sie mit
Preussen allein oder zugleich mit allen Zollvereins-Staaten contrahiren
will. Allein, wenn letztere einerseits und Japan andererseits erklären,
dass sie mit einander einen Vertrag machen wollen, so wird der
zwischen Preussen und Japan abgeschlossene Handels-Tractat auch
für alle übrigen Zollvereins-Staaten gültig.

Der Minister. Ist das, was der Gesandte sagt, in Europa
überall bekannt?

Der Gesandte. Ja. Zum Beweise dass die meisten Staaten
keinen Anstand nehmen, das was sie in Zoll- und Handelssachen
Preussen zugestehen auch den Zollvereins-Staaten zu gewähren,
zeige ich dem Minister hier unsere neuesten Verträge mit Gross-
britannien
, Sardinien, Persien, der Argentinischen Republik und
Uruguai. In allen diesen ist Preussen Namens des Zollvereins
aufgetreten, wie der Minister sich aus deren Eingange über-
zeugen kann.

Der Minister. Was andere Regierungen thun, kann für Japan
nicht maassgebend sein, da seine Regierungsform von der aller übrigen
Länder abweicht. Es scheint mir absolut unmöglich jetzt mit allen
den Staaten einen Vertrag zu machen. Ich bitte aber die mit ge-
zeigten Exemplare der preussischen Verträge mit Grossbritannien u. s. w.
einige Tage behalten zu dürfen.

Der Gesandte. Ich bitte die Unmöglichkeit eines Vertrages
mit den von mir bezeichneten deutschen Staaten nicht unbedingt
auszusprechen, sondern die Angelegenheit noch einmal in Erwägung
zu ziehen, da ich glaube, dass die Regelung derselben nach meinen
Wünschen auch für Japan vortheilhaft ist. Die Regierung des
Taïkün schreckt nach dem, was ich von dem Minister in den bis-
herigen Conferenzen gehört habe, hauptsächlich vor zwei Dingen
zurück: einmal glaubt sie grade jetzt keinen Vertrag schliessen zu

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[131/0151] IX. Besprechung mit dem Minister. Der Gesandte. Ich habe schon erklärt, dass eine so enge Vereinigung zwischen Preussen und den anderen norddeutschen Staaten nur in Bezug auf Handel und Zölle besteht. Der Minister. Besteht zwischen Preussen und den Zollvereins- Staaten ein Uebereinkommen wonach alle Handels-Tractate, welche Preussen abschliesst, ohne Weiteres auch für alle Zollver- eins-Staaten gültig sind? Der Gesandte. Ein solches Uebereinkommen kann nicht be- stehen, denn es muss von dem Willen der dritten Macht, mit wel- cher der Vertrag geschlossen wird, abhängig bleiben, ob sie mit Preussen allein oder zugleich mit allen Zollvereins-Staaten contrahiren will. Allein, wenn letztere einerseits und Japan andererseits erklären, dass sie mit einander einen Vertrag machen wollen, so wird der zwischen Preussen und Japan abgeschlossene Handels-Tractat auch für alle übrigen Zollvereins-Staaten gültig. Der Minister. Ist das, was der Gesandte sagt, in Europa überall bekannt? Der Gesandte. Ja. Zum Beweise dass die meisten Staaten keinen Anstand nehmen, das was sie in Zoll- und Handelssachen Preussen zugestehen auch den Zollvereins-Staaten zu gewähren, zeige ich dem Minister hier unsere neuesten Verträge mit Gross- britannien, Sardinien, Persien, der Argentinischen Republik und Uruguai. In allen diesen ist Preussen Namens des Zollvereins aufgetreten, wie der Minister sich aus deren Eingange über- zeugen kann. Der Minister. Was andere Regierungen thun, kann für Japan nicht maassgebend sein, da seine Regierungsform von der aller übrigen Länder abweicht. Es scheint mir absolut unmöglich jetzt mit allen den Staaten einen Vertrag zu machen. Ich bitte aber die mit ge- zeigten Exemplare der preussischen Verträge mit Grossbritannien u. s. w. einige Tage behalten zu dürfen. Der Gesandte. Ich bitte die Unmöglichkeit eines Vertrages mit den von mir bezeichneten deutschen Staaten nicht unbedingt auszusprechen, sondern die Angelegenheit noch einmal in Erwägung zu ziehen, da ich glaube, dass die Regelung derselben nach meinen Wünschen auch für Japan vortheilhaft ist. Die Regierung des Taïkün schreckt nach dem, was ich von dem Minister in den bis- herigen Conferenzen gehört habe, hauptsächlich vor zwei Dingen zurück: einmal glaubt sie grade jetzt keinen Vertrag schliessen zu 9*

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien02_1866/151>, abgerufen am 22.11.2024.