Ando Tsus-sima-no-kami sprach beim Abschied noch den Wunsch aus, den Vertrag baldigst berathen zu sehen, und die Hoffnung, dass die Freundschaft zwischen Preussen und Japan sich auf Grund desselben mehr und mehr befestigen möge.
Graf Eulenburg hatte sich also bereit erklärt, vorläufig für Preussen allein in Unterhandlung zu treten, gab aber deshalb seine Bemühungen, die Betheiligung der Zollvereins-Staaten, der mecklenburgischen Grossherzogthümer und der Hansestädte zu er- wirken, keineswegs auf. Er richtete darüber noch mehrere Noten an den Minister, drehte die Sache nach allen Seiten und suchte zuletzt ein schriftliches Versprechen der Regierung zu erlangen, dass der preussische Vertrag nach einer bestimmten Frist, etwa nach fünf Jahren, auch für die genannten Staaten Geltung erhalten sollte; aber die Japaner blieben hartnäckig und wiesen alle seine Anträge zurück.
Am 28. December fand in Akabane die erste Conferenz zur Berathung des Vertrages statt; der Gesandte musste mit den Bunyo's den Entwurf Punct für Punct durchgehen. Sie benahmen sich dabei ganz verständig; die anderen Verträge dienten als Muster und man stiess auf keine erheblichen Schwierigkeiten. -- Die Stellung Seiner königlichen Hoheit des Regenten als höchsten Contrahenten Namens Seiner Majestät des Königs, verursachte den Bevollmäch- tigten anfangs viel Kopfbrechen. Nach japanischen Gesetzen, hiess es, könne ein Vertrag nur zwischen Souverainen abgeschlossen werden; ein Regent fungire nur bei Minderjährigkeit des Taikün, sein Name komme in Staats-Documenten niemals vor; werde der Taikün durch Alter oder Krankheit zur Regierung unfähig, so danke er ab, und der Thronerbe succedire. Nach weitläufigen Erklärungen setzte aber Graf Eulenburg die vom ihm beantragte Fassung des Vertragseinganges durch und die Bunyo's gaben sich zufrieden.
Den 30. December erschienen sie abermals zu einer Berathung. Muragaki brachte dem Gesandten eine Rolle amerikanischen Tabaks und für Herrn Heusken ein Dutzend papierner Halskragen mit, deren der Fabricant ihm in New-York eine grosse Kiste an Bord geschickt hatte. -- Man wurde in dieser Sitzung mit der Feststellung des eigentlichen Vertrages fertig; die des Handelsregulativs sollte in den nächsten Tagen erfolgen. Die Ausstellungen der Japaner an dem Entwurf bezogen sich meist auf deutsche Ausdrücke, deren hollän- dische Uebersetzung sie nicht verstanden oder nicht in das Japanische
Vertrags-Verhandlungen. IX.
Ando Tsus-sima-no-kami sprach beim Abschied noch den Wunsch aus, den Vertrag baldigst berathen zu sehen, und die Hoffnung, dass die Freundschaft zwischen Preussen und Japan sich auf Grund desselben mehr und mehr befestigen möge.
Graf Eulenburg hatte sich also bereit erklärt, vorläufig für Preussen allein in Unterhandlung zu treten, gab aber deshalb seine Bemühungen, die Betheiligung der Zollvereins-Staaten, der mecklenburgischen Grossherzogthümer und der Hansestädte zu er- wirken, keineswegs auf. Er richtete darüber noch mehrere Noten an den Minister, drehte die Sache nach allen Seiten und suchte zuletzt ein schriftliches Versprechen der Regierung zu erlangen, dass der preussische Vertrag nach einer bestimmten Frist, etwa nach fünf Jahren, auch für die genannten Staaten Geltung erhalten sollte; aber die Japaner blieben hartnäckig und wiesen alle seine Anträge zurück.
Am 28. December fand in Akabane die erste Conferenz zur Berathung des Vertrages statt; der Gesandte musste mit den Bunyo’s den Entwurf Punct für Punct durchgehen. Sie benahmen sich dabei ganz verständig; die anderen Verträge dienten als Muster und man stiess auf keine erheblichen Schwierigkeiten. — Die Stellung Seiner königlichen Hoheit des Regenten als höchsten Contrahenten Namens Seiner Majestät des Königs, verursachte den Bevollmäch- tigten anfangs viel Kopfbrechen. Nach japanischen Gesetzen, hiess es, könne ein Vertrag nur zwischen Souverainen abgeschlossen werden; ein Regent fungire nur bei Minderjährigkeit des Taïkün, sein Name komme in Staats-Documenten niemals vor; werde der Taïkün durch Alter oder Krankheit zur Regierung unfähig, so danke er ab, und der Thronerbe succedire. Nach weitläufigen Erklärungen setzte aber Graf Eulenburg die vom ihm beantragte Fassung des Vertragseinganges durch und die Bunyo’s gaben sich zufrieden.
Den 30. December erschienen sie abermals zu einer Berathung. Muragaki brachte dem Gesandten eine Rolle amerikanischen Tabaks und für Herrn Heusken ein Dutzend papierner Halskragen mit, deren der Fabricant ihm in New-York eine grosse Kiste an Bord geschickt hatte. — Man wurde in dieser Sitzung mit der Feststellung des eigentlichen Vertrages fertig; die des Handelsregulativs sollte in den nächsten Tagen erfolgen. Die Ausstellungen der Japaner an dem Entwurf bezogen sich meist auf deutsche Ausdrücke, deren hollän- dische Uebersetzung sie nicht verstanden oder nicht in das Japanische
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[134/0154]
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Ando Tsus-sima-no-kami sprach beim Abschied noch den
Wunsch aus, den Vertrag baldigst berathen zu sehen, und die
Hoffnung, dass die Freundschaft zwischen Preussen und Japan sich
auf Grund desselben mehr und mehr befestigen möge.
Graf Eulenburg hatte sich also bereit erklärt, vorläufig für
Preussen allein in Unterhandlung zu treten, gab aber deshalb
seine Bemühungen, die Betheiligung der Zollvereins-Staaten, der
mecklenburgischen Grossherzogthümer und der Hansestädte zu er-
wirken, keineswegs auf. Er richtete darüber noch mehrere Noten
an den Minister, drehte die Sache nach allen Seiten und suchte
zuletzt ein schriftliches Versprechen der Regierung zu erlangen,
dass der preussische Vertrag nach einer bestimmten Frist, etwa
nach fünf Jahren, auch für die genannten Staaten Geltung erhalten
sollte; aber die Japaner blieben hartnäckig und wiesen alle seine
Anträge zurück.
Am 28. December fand in Akabane die erste Conferenz zur
Berathung des Vertrages statt; der Gesandte musste mit den Bunyo’s
den Entwurf Punct für Punct durchgehen. Sie benahmen sich
dabei ganz verständig; die anderen Verträge dienten als Muster und
man stiess auf keine erheblichen Schwierigkeiten. — Die Stellung
Seiner königlichen Hoheit des Regenten als höchsten Contrahenten
Namens Seiner Majestät des Königs, verursachte den Bevollmäch-
tigten anfangs viel Kopfbrechen. Nach japanischen Gesetzen, hiess
es, könne ein Vertrag nur zwischen Souverainen abgeschlossen
werden; ein Regent fungire nur bei Minderjährigkeit des Taïkün,
sein Name komme in Staats-Documenten niemals vor; werde der
Taïkün durch Alter oder Krankheit zur Regierung unfähig, so danke
er ab, und der Thronerbe succedire. Nach weitläufigen Erklärungen
setzte aber Graf Eulenburg die vom ihm beantragte Fassung des
Vertragseinganges durch und die Bunyo’s gaben sich zufrieden.
Den 30. December erschienen sie abermals zu einer Berathung.
Muragaki brachte dem Gesandten eine Rolle amerikanischen Tabaks
und für Herrn Heusken ein Dutzend papierner Halskragen mit, deren
der Fabricant ihm in New-York eine grosse Kiste an Bord geschickt
hatte. — Man wurde in dieser Sitzung mit der Feststellung des
eigentlichen Vertrages fertig; die des Handelsregulativs sollte in den
nächsten Tagen erfolgen. Die Ausstellungen der Japaner an dem
Entwurf bezogen sich meist auf deutsche Ausdrücke, deren hollän-
dische Uebersetzung sie nicht verstanden oder nicht in das Japanische
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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien02_1866/154>, abgerufen am 22.11.2024.
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