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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866.

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Anh. II. Decret des Mikado.
noch mehrfach, doch blieb Alles ruhig. Anfang 1863 gelangte aus
Hakodade die Abschrift eines Decretes nach Yokuhama, das der
Mikado an den Taikun gerichtet haben sollte:

"Wir haben schon lange den Plan in unserem Busen
gehegt die Fremden zu vertreiben, und der erhabene
Willen kann nicht wanken, wenn auch die Ausführung
bis zur gegenwärtigen Zeit verschoben worden ist. Die
Veränderungen, welche der Taikun zur Ausführung eines
neuen Systemes in alle Theile der Verwaltung gebracht
hat, beweisen seine Achtung vor unserem Willen. Aber
die Herzen der Bevölkerung werden sich nicht beruhigen,
wenn nicht jetzt die Vertreibung der Fremden sicher vor
sich geht. Dies macht dem kaiserlichen Busen grosse
Sorge. Der Taikun soll seine ganze Kraft auf die Ver-
jagung der Barbaren richten und den Fürsten schleunigst
den Befehl dazu ertheilen. Die Ausführung dieser Maass-
regel ist Pflicht des Siogun. Schnell und ohne Verzug
bringe er den Plan zum Abschluss, vollbringe, was nach
langer Berathung jetzt für den Staat beschlossen ist, und
bestimme die Zeit, wann der Verkehr mit den hässlichen
Barbaren aufhören soll. Du wirst uns darüber Bericht
erstatten."

Später soll sich herausgestellt haben, dass der Fürst von
Nangato, -- oder wie Andere ihn mit seinem chinesischen Namen
nennen, Tso-siu, -- der als Haupt der Bewegung gegen die Siogun-
Herrschaft immer mehr in den Vordergrund tritt, dieses Document
im Verein mit seinem Verbündeten am Hofe des Mikado, dem
Kuanbak Fudsiwara, gefälscht und sogar die Regierung in Yeddo
damit getäuscht hätte. Unmöglich ist das durchaus nicht bei der
Unnahbarkeit des Erbkaisers und der Etiquette, welche ihn seit
Jahrhunderten künstlich von jeder directen Betheiligung an den
Staatsgeschäften ausschliesst. Der Kuanbak ist sein Vertreter
und Organ in politischen Angelegenheiten. -- Die Regierung von
Yeddo erklärte, von den fremden Diplomaten befragt, das Document
für authentisch. Zu gleicher Zeit damit wurde ein Protest der Fürsten
von Nangato, Satsuma und anderer mächtigen Daimio's gegen die
Missregierung des Taikun bekannt: er hätte beim Abschluss der
Verträge versprochen, dass durch sie die Lebensbedürfnisse wohl-
feiler werden sollten; statt dessen kosteten sie jetzt das Dreifache;

Anh. II. Decret des Mikado.
noch mehrfach, doch blieb Alles ruhig. Anfang 1863 gelangte aus
Hakodade die Abschrift eines Decretes nach Yokuhama, das der
Mikado an den Taïkūn gerichtet haben sollte:

»Wir haben schon lange den Plan in unserem Busen
gehegt die Fremden zu vertreiben, und der erhabene
Willen kann nicht wanken, wenn auch die Ausführung
bis zur gegenwärtigen Zeit verschoben worden ist. Die
Veränderungen, welche der Taïkūn zur Ausführung eines
neuen Systemes in alle Theile der Verwaltung gebracht
hat, beweisen seine Achtung vor unserem Willen. Aber
die Herzen der Bevölkerung werden sich nicht beruhigen,
wenn nicht jetzt die Vertreibung der Fremden sicher vor
sich geht. Dies macht dem kaiserlichen Busen grosse
Sorge. Der Taïkūn soll seine ganze Kraft auf die Ver-
jagung der Barbaren richten und den Fürsten schleunigst
den Befehl dazu ertheilen. Die Ausführung dieser Maass-
regel ist Pflicht des Siogun. Schnell und ohne Verzug
bringe er den Plan zum Abschluss, vollbringe, was nach
langer Berathung jetzt für den Staat beschlossen ist, und
bestimme die Zeit, wann der Verkehr mit den hässlichen
Barbaren aufhören soll. Du wirst uns darüber Bericht
erstatten.«

Später soll sich herausgestellt haben, dass der Fürst von
Naṅgato, — oder wie Andere ihn mit seinem chinesischen Namen
nennen, Tšo-šiu, — der als Haupt der Bewegung gegen die Siogun-
Herrschaft immer mehr in den Vordergrund tritt, dieses Document
im Verein mit seinem Verbündeten am Hofe des Mikado, dem
Kuanbak Fudsiwara, gefälscht und sogar die Regierung in Yeddo
damit getäuscht hätte. Unmöglich ist das durchaus nicht bei der
Unnahbarkeit des Erbkaisers und der Etiquette, welche ihn seit
Jahrhunderten künstlich von jeder directen Betheiligung an den
Staatsgeschäften ausschliesst. Der Kuanbak ist sein Vertreter
und Organ in politischen Angelegenheiten. — Die Regierung von
Yeddo erklärte, von den fremden Diplomaten befragt, das Document
für authentisch. Zu gleicher Zeit damit wurde ein Protest der Fürsten
von Naṅgato, Satsuma und anderer mächtigen Daïmio’s gegen die
Missregierung des Taïkūn bekannt: er hätte beim Abschluss der
Verträge versprochen, dass durch sie die Lebensbedürfnisse wohl-
feiler werden sollten; statt dessen kosteten sie jetzt das Dreifache;

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[271/0291] Anh. II. Decret des Mikado. noch mehrfach, doch blieb Alles ruhig. Anfang 1863 gelangte aus Hakodade die Abschrift eines Decretes nach Yokuhama, das der Mikado an den Taïkūn gerichtet haben sollte: »Wir haben schon lange den Plan in unserem Busen gehegt die Fremden zu vertreiben, und der erhabene Willen kann nicht wanken, wenn auch die Ausführung bis zur gegenwärtigen Zeit verschoben worden ist. Die Veränderungen, welche der Taïkūn zur Ausführung eines neuen Systemes in alle Theile der Verwaltung gebracht hat, beweisen seine Achtung vor unserem Willen. Aber die Herzen der Bevölkerung werden sich nicht beruhigen, wenn nicht jetzt die Vertreibung der Fremden sicher vor sich geht. Dies macht dem kaiserlichen Busen grosse Sorge. Der Taïkūn soll seine ganze Kraft auf die Ver- jagung der Barbaren richten und den Fürsten schleunigst den Befehl dazu ertheilen. Die Ausführung dieser Maass- regel ist Pflicht des Siogun. Schnell und ohne Verzug bringe er den Plan zum Abschluss, vollbringe, was nach langer Berathung jetzt für den Staat beschlossen ist, und bestimme die Zeit, wann der Verkehr mit den hässlichen Barbaren aufhören soll. Du wirst uns darüber Bericht erstatten.« Später soll sich herausgestellt haben, dass der Fürst von Naṅgato, — oder wie Andere ihn mit seinem chinesischen Namen nennen, Tšo-šiu, — der als Haupt der Bewegung gegen die Siogun- Herrschaft immer mehr in den Vordergrund tritt, dieses Document im Verein mit seinem Verbündeten am Hofe des Mikado, dem Kuanbak Fudsiwara, gefälscht und sogar die Regierung in Yeddo damit getäuscht hätte. Unmöglich ist das durchaus nicht bei der Unnahbarkeit des Erbkaisers und der Etiquette, welche ihn seit Jahrhunderten künstlich von jeder directen Betheiligung an den Staatsgeschäften ausschliesst. Der Kuanbak ist sein Vertreter und Organ in politischen Angelegenheiten. — Die Regierung von Yeddo erklärte, von den fremden Diplomaten befragt, das Document für authentisch. Zu gleicher Zeit damit wurde ein Protest der Fürsten von Naṅgato, Satsuma und anderer mächtigen Daïmio’s gegen die Missregierung des Taïkūn bekannt: er hätte beim Abschluss der Verträge versprochen, dass durch sie die Lebensbedürfnisse wohl- feiler werden sollten; statt dessen kosteten sie jetzt das Dreifache;

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866, S. 271. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien02_1866/291>, abgerufen am 22.11.2024.