[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873.I-li-pu verbannt. seinen Truppen wiederzunehmen. Statt diesem Befehl zu gehorchen,hat er Verzögerungen herbeigeführt, unter dem Vorwande, dass weder Geschütze noch Truppen bereit wären. Sobald er aber hörte, dass die Engländer zum Abzug entschlossen seien, schickte er Sol- daten hin. Da nun offenbar die Engländer von der Insel flohen, weil sie von den in Kan-ton zu ihrer Vernichtung getroffenen Maassregeln hörten, so war es Pflicht des I-li-pu, grausame Rache zu üben, die Befehle des Himmels durch völlige Vernichtung der Ein- dringlinge zu vollziehen, und durch kräftige Maassregeln das Herz des Volkes zu erfreuen. Deshalb befehlen wir, dass I-li-pu aus dem Staatsrath ausscheide und seine Pfauenfeder verliere, sein Amt als General-Gouverneur aber behalte." Diesem Erlass folgte auf dem Fusse ein zweiter in den bittersten Ausdrücken: I-li-pu habe, den kaiserlichen Befehlen ungehorsam, Ki-sen's Rathschlägen Gehör gegeben. Der Mongole Yu-kien, bis dahin Statthalter von Kian-su, der bitterste Feind der Engländer, wurde zu seinem Nachfolger als kaiserlicher Commissar ernannt. Dieser sollte nicht zögern, die ganze Brut der verhassten Fremden zu vernichten. Ein drittes Decret befahl I-li-pu zur Verantwortung in Pe-kin zu erscheinen. -- Drei Tage kniete er am Thore des Palastes und flehte um den Richterspruch: der Greis von 75 Jahren, der als kaiserlicher Rath, Statthalter und Vice-König lange die höchsten Aemter bekleidet hatte, musste wie ein gemeiner Verbrecher nach der sibirischen Grenze wandern, wo die Verbannten am Amur Schiffe ziehen oder den Pelzjägern als Sclaven dienen. Nach Herstellung des durch den Tai-fun angerichteten Scha- Tau-kwan befahl in einem Erlass an die Statthalter der I-li-pu verbannt. seinen Truppen wiederzunehmen. Statt diesem Befehl zu gehorchen,hat er Verzögerungen herbeigeführt, unter dem Vorwande, dass weder Geschütze noch Truppen bereit wären. Sobald er aber hörte, dass die Engländer zum Abzug entschlossen seien, schickte er Sol- daten hin. Da nun offenbar die Engländer von der Insel flohen, weil sie von den in Kan-ton zu ihrer Vernichtung getroffenen Maassregeln hörten, so war es Pflicht des I-li-pu, grausame Rache zu üben, die Befehle des Himmels durch völlige Vernichtung der Ein- dringlinge zu vollziehen, und durch kräftige Maassregeln das Herz des Volkes zu erfreuen. Deshalb befehlen wir, dass I-li-pu aus dem Staatsrath ausscheide und seine Pfauenfeder verliere, sein Amt als General-Gouverneur aber behalte.« Diesem Erlass folgte auf dem Fusse ein zweiter in den bittersten Ausdrücken: I-li-pu habe, den kaiserlichen Befehlen ungehorsam, Ki-šen’s Rathschlägen Gehör gegeben. Der Mongole Yu-kien, bis dahin Statthalter von Kiaṅ-su, der bitterste Feind der Engländer, wurde zu seinem Nachfolger als kaiserlicher Commissar ernannt. Dieser sollte nicht zögern, die ganze Brut der verhassten Fremden zu vernichten. Ein drittes Decret befahl I-li-pu zur Verantwortung in Pe-kiṅ zu erscheinen. — Drei Tage kniete er am Thore des Palastes und flehte um den Richterspruch: der Greis von 75 Jahren, der als kaiserlicher Rath, Statthalter und Vice-König lange die höchsten Aemter bekleidet hatte, musste wie ein gemeiner Verbrecher nach der sibirischen Grenze wandern, wo die Verbannten am Amur Schiffe ziehen oder den Pelzjägern als Sclaven dienen. Nach Herstellung des durch den Tai-fun angerichteten Scha- Tau-kwaṅ befahl in einem Erlass an die Statthalter der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0128" n="106"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#k"><persName ref="nognd">I-li-pu</persName></hi> verbannt.</fw><lb/> seinen Truppen wiederzunehmen. Statt diesem Befehl zu gehorchen,<lb/> hat er Verzögerungen herbeigeführt, unter dem Vorwande, dass<lb/> weder Geschütze noch Truppen bereit wären. Sobald er aber hörte,<lb/> dass die Engländer zum Abzug entschlossen seien, schickte er Sol-<lb/> daten hin. Da nun offenbar die Engländer von der Insel flohen,<lb/> weil sie von den in <hi rendition="#k"><placeName>Kan-ton</placeName></hi> zu ihrer Vernichtung getroffenen<lb/> Maassregeln hörten, so war es Pflicht des <hi rendition="#k"><persName ref="nognd">I-li-pu</persName></hi>, grausame Rache zu<lb/> üben, die Befehle des Himmels durch völlige Vernichtung der Ein-<lb/> dringlinge zu vollziehen, und durch kräftige Maassregeln das Herz<lb/> des Volkes zu erfreuen. Deshalb befehlen wir, dass <hi rendition="#k"><persName ref="nognd">I-li-pu</persName></hi> aus<lb/> dem Staatsrath ausscheide und seine Pfauenfeder verliere, sein Amt<lb/> als General-Gouverneur aber behalte.« Diesem Erlass folgte auf<lb/> dem Fusse ein zweiter in den bittersten Ausdrücken: <hi rendition="#k"><persName ref="nognd">I-li-pu</persName></hi> habe,<lb/> den kaiserlichen Befehlen ungehorsam, <persName ref="http://d-nb.info/gnd/153149752"><hi rendition="#k">Ki-šen</hi>’s</persName> Rathschlägen Gehör<lb/> gegeben. Der Mongole <hi rendition="#k"><persName ref="nognd">Yu-kien</persName></hi>, bis dahin Statthalter von <hi rendition="#k"><placeName>Kiaṅ-su</placeName></hi>,<lb/> der bitterste Feind der Engländer, wurde zu seinem Nachfolger als<lb/> kaiserlicher Commissar ernannt. Dieser sollte nicht zögern, die<lb/> ganze Brut der verhassten Fremden zu vernichten. Ein drittes<lb/> Decret befahl <hi rendition="#k"><persName ref="nognd">I-li-pu</persName></hi> zur Verantwortung in <hi rendition="#k"><placeName>Pe-kiṅ</placeName></hi> zu erscheinen.<lb/> — Drei Tage kniete er am Thore des Palastes und flehte um den<lb/> Richterspruch: der Greis von 75 Jahren, der als kaiserlicher Rath,<lb/> Statthalter und Vice-König lange die höchsten Aemter bekleidet<lb/> hatte, musste wie ein gemeiner Verbrecher nach der sibirischen<lb/> Grenze wandern, wo die Verbannten am <hi rendition="#k"><placeName>Amur</placeName></hi> Schiffe ziehen oder<lb/> den Pelzjägern als Sclaven dienen.</p><lb/> <p>Nach Herstellung des durch den <hi rendition="#k">Tai-fun</hi> angerichteten Scha-<lb/><note place="left">1841.</note>dens segelte das britische Geschwader gegen den 20. August 1841<lb/> nach Norden. Auf <hi rendition="#k"><placeName>Hong-kong</placeName></hi> blieb eine schwache Besatzung<lb/> zurück, die trotz aller Prahlereien der Chinesen ausreichte, die<lb/> Insel zu halten. Die Mandarinen in <hi rendition="#k"><placeName>Kan-ton</placeName></hi> schrieben dem Kaiser,<lb/> die Engländer brächen nach dem Norden auf, weil sie gegen<lb/><hi rendition="#k"><placeName>Kan-ton</placeName></hi> nichts mehr ausrichten könnten; nun solle <hi rendition="#k"><placeName>Hong-kong</placeName></hi><lb/> schleunigst wiedergenommen werden.</p><lb/> <p><hi rendition="#k"><persName ref="http://d-nb.info/gnd/1019725036">Tau-kwaṅ</persName></hi> befahl in einem Erlass an die Statthalter der<lb/> Küsten-Provinzen die völlige Ausrottung des Feindes; »<hi rendition="#k"><persName ref="nognd">Yi-šan</persName></hi> hat<lb/> in <hi rendition="#k"><placeName>Kan-ton</placeName></hi> ihre Schiffe zerstört und verbrannt; deshalb verliessen<lb/> sie diese Gegend. Die Beamten sollen ihre Ansicht aussprechen,<lb/> wie die Ueberbleibsel des Geschwaders zu vernichten sind.« — Die<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [106/0128]
I-li-pu verbannt.
seinen Truppen wiederzunehmen. Statt diesem Befehl zu gehorchen,
hat er Verzögerungen herbeigeführt, unter dem Vorwande, dass
weder Geschütze noch Truppen bereit wären. Sobald er aber hörte,
dass die Engländer zum Abzug entschlossen seien, schickte er Sol-
daten hin. Da nun offenbar die Engländer von der Insel flohen,
weil sie von den in Kan-ton zu ihrer Vernichtung getroffenen
Maassregeln hörten, so war es Pflicht des I-li-pu, grausame Rache zu
üben, die Befehle des Himmels durch völlige Vernichtung der Ein-
dringlinge zu vollziehen, und durch kräftige Maassregeln das Herz
des Volkes zu erfreuen. Deshalb befehlen wir, dass I-li-pu aus
dem Staatsrath ausscheide und seine Pfauenfeder verliere, sein Amt
als General-Gouverneur aber behalte.« Diesem Erlass folgte auf
dem Fusse ein zweiter in den bittersten Ausdrücken: I-li-pu habe,
den kaiserlichen Befehlen ungehorsam, Ki-šen’s Rathschlägen Gehör
gegeben. Der Mongole Yu-kien, bis dahin Statthalter von Kiaṅ-su,
der bitterste Feind der Engländer, wurde zu seinem Nachfolger als
kaiserlicher Commissar ernannt. Dieser sollte nicht zögern, die
ganze Brut der verhassten Fremden zu vernichten. Ein drittes
Decret befahl I-li-pu zur Verantwortung in Pe-kiṅ zu erscheinen.
— Drei Tage kniete er am Thore des Palastes und flehte um den
Richterspruch: der Greis von 75 Jahren, der als kaiserlicher Rath,
Statthalter und Vice-König lange die höchsten Aemter bekleidet
hatte, musste wie ein gemeiner Verbrecher nach der sibirischen
Grenze wandern, wo die Verbannten am Amur Schiffe ziehen oder
den Pelzjägern als Sclaven dienen.
Nach Herstellung des durch den Tai-fun angerichteten Scha-
dens segelte das britische Geschwader gegen den 20. August 1841
nach Norden. Auf Hong-kong blieb eine schwache Besatzung
zurück, die trotz aller Prahlereien der Chinesen ausreichte, die
Insel zu halten. Die Mandarinen in Kan-ton schrieben dem Kaiser,
die Engländer brächen nach dem Norden auf, weil sie gegen
Kan-ton nichts mehr ausrichten könnten; nun solle Hong-kong
schleunigst wiedergenommen werden.
1841.
Tau-kwaṅ befahl in einem Erlass an die Statthalter der
Küsten-Provinzen die völlige Ausrottung des Feindes; »Yi-šan hat
in Kan-ton ihre Schiffe zerstört und verbrannt; deshalb verliessen
sie diese Gegend. Die Beamten sollen ihre Ansicht aussprechen,
wie die Ueberbleibsel des Geschwaders zu vernichten sind.« — Die
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |