[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873.Tsun-luen's Berichte. fahren gebilligt hätte, ihnen einen zweiten Brief zur Unterweisungzu schreiben und ihre Eingabe mit den Artikeln zurückzustellen. Sollten sie muthwillig verstockt sein, (so müsste man) dessen nicht achten und thätiger als jemals an unseren geheimen Rüstungen arbeiten, den Speer in der Hand warten. Mit dem Rechte auf unserer und dem Unrecht auf ihrer Seite scheint es, dass sie nichts gegen uns ausrichten können. Es ist die Natur der Mwan und Ei (Barbaren) den Schwachen zu beschimpfen und den Starken zu fürchten. Ohne einige Machtäusserung werden sie wohl nicht ab- zuschrecken sein von ihrem Vorhaben, Alles auszukundschaften. -- Wir schlagen vor, bei ihrer Bescheidung eine gewisse Gleichgültig- keit zu zeigen, um so die Würde des Staates zu heben und ihre verrätherischen Anschläge zu verderben. Die Barbaren dürfen keines- wegs erfahren, dass das von ihnen eingereichte Verzeichniss ihrer An- träge dem Throne vorlag. Man sagte ihnen, dass sie zur genaueren Prüfung entgegengenommen wären; dass über alles darin Enthaltene, das beiden Seiten Vortheil oder keiner Nachtheil bringen könne, deiner Majestät Befehl für sie erbeten werden solle; dass das Uebrige Punct für Punct wegen seiner Schädlichkeit und Frechheit abge- lehnt werde, da es nachtheilig und unausführbar sei, und dass die Eingabe ihnen am 18. zurückgestellt werden solle. Niemals wurde den Barbaren gemeldet, dass deine Majestät eine Abschrift davon zur Einsicht erhielten." In einer anderen Denkschrift sagt Tsun-luen: "Veranlassung Tsuṅ-luen’s Berichte. fahren gebilligt hätte, ihnen einen zweiten Brief zur Unterweisungzu schreiben und ihre Eingabe mit den Artikeln zurückzustellen. Sollten sie muthwillig verstockt sein, (so müsste man) dessen nicht achten und thätiger als jemals an unseren geheimen Rüstungen arbeiten, den Speer in der Hand warten. Mit dem Rechte auf unserer und dem Unrecht auf ihrer Seite scheint es, dass sie nichts gegen uns ausrichten können. Es ist die Natur der Mwan und Ei (Barbaren) den Schwachen zu beschimpfen und den Starken zu fürchten. Ohne einige Machtäusserung werden sie wohl nicht ab- zuschrecken sein von ihrem Vorhaben, Alles auszukundschaften. — Wir schlagen vor, bei ihrer Bescheidung eine gewisse Gleichgültig- keit zu zeigen, um so die Würde des Staates zu heben und ihre verrätherischen Anschläge zu verderben. Die Barbaren dürfen keines- wegs erfahren, dass das von ihnen eingereichte Verzeichniss ihrer An- träge dem Throne vorlag. Man sagte ihnen, dass sie zur genaueren Prüfung entgegengenommen wären; dass über alles darin Enthaltene, das beiden Seiten Vortheil oder keiner Nachtheil bringen könne, deiner Majestät Befehl für sie erbeten werden solle; dass das Uebrige Punct für Punct wegen seiner Schädlichkeit und Frechheit abge- lehnt werde, da es nachtheilig und unausführbar sei, und dass die Eingabe ihnen am 18. zurückgestellt werden solle. Niemals wurde den Barbaren gemeldet, dass deine Majestät eine Abschrift davon zur Einsicht erhielten.« In einer anderen Denkschrift sagt Tsuṅ-luen: »Veranlassung <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0240" n="218"/><fw place="top" type="header"><persName ref="nognd"><hi rendition="#k">Tsuṅ-luen</hi>’s</persName> Berichte.</fw><lb/> fahren gebilligt hätte, ihnen einen zweiten Brief zur Unterweisung<lb/> zu schreiben und ihre Eingabe mit den Artikeln zurückzustellen.<lb/> Sollten sie muthwillig verstockt sein, (so müsste man) dessen nicht<lb/> achten und thätiger als jemals an unseren geheimen Rüstungen<lb/> arbeiten, den Speer in der Hand warten. Mit dem Rechte auf<lb/> unserer und dem Unrecht auf ihrer Seite scheint es, dass sie nichts<lb/> gegen uns ausrichten können. Es ist die Natur der <hi rendition="#k">Mwan</hi> und <hi rendition="#k">Ei</hi><lb/> (Barbaren) den Schwachen zu beschimpfen und den Starken zu<lb/> fürchten. Ohne einige Machtäusserung werden sie wohl nicht ab-<lb/> zuschrecken sein von ihrem Vorhaben, Alles auszukundschaften. —<lb/> Wir schlagen vor, bei ihrer Bescheidung eine gewisse Gleichgültig-<lb/> keit zu zeigen, um so die Würde des Staates zu heben und ihre<lb/> verrätherischen Anschläge zu verderben. Die Barbaren dürfen keines-<lb/> wegs erfahren, dass das von ihnen eingereichte Verzeichniss ihrer An-<lb/> träge dem Throne vorlag. Man sagte ihnen, dass sie zur genaueren<lb/> Prüfung entgegengenommen wären; dass über alles darin Enthaltene,<lb/> das beiden Seiten Vortheil oder keiner Nachtheil bringen könne,<lb/> deiner Majestät Befehl für sie erbeten werden solle; dass das Uebrige<lb/> Punct für Punct wegen seiner Schädlichkeit und Frechheit abge-<lb/> lehnt werde, da es nachtheilig und unausführbar sei, und dass die<lb/> Eingabe ihnen am 18. zurückgestellt werden solle. Niemals wurde<lb/> den Barbaren gemeldet, dass deine Majestät eine Abschrift davon<lb/> zur Einsicht erhielten.«</p><lb/> <p>In einer anderen Denkschrift sagt <hi rendition="#k"><persName ref="nognd">Tsuṅ-luen</persName></hi>: »Veranlassung<lb/> (ihres Erscheinens) waren die in <hi rendition="#k"><placeName>Shang-hae</placeName></hi> rückständigen Abgaben,<lb/> der Aufschlag auf die Theesteuer in <hi rendition="#k"><placeName>Kan-ton</placeName></hi> und der Handel auf<lb/> dem <hi rendition="#k"><placeName>Yaṅ-tse-kiaṅ</placeName></hi>. Die übrigen Forderungen sind leeres Ge-<lb/> schwätz (Lügen), das Effect machen soll.« — Der Staatsrath be-<lb/> richtete über die Verhandlungen mit <persName ref="http://d-nb.info/gnd/119459078">Bowring</persName> und <persName ref="http://id.loc.gov/authorities/names/n86873296">Maclane</persName> an <hi rendition="#k"><persName ref="http://id.loc.gov/authorities/names/n2013019435">Yi</persName></hi>:<lb/> »Sie stellten eine Reihe Forderungen, mehr als eine wegen ihrer<lb/> Unvernunft und Frechheit unannehmbar. Wir befahlen <hi rendition="#k"><persName ref="nognd">Tsuṅ-luen</persName></hi><lb/> und seinen Genossen vertraulich, sie alle zu missbilligen und abzu-<lb/> lehnen, aber eine Erwiederung zu schreiben, als käme sie von ihnen<lb/> selbst: dass drei Puncte — nämlich die Zerwürfnisse zwischen dem<lb/> Volk und den Barbaren, die in <hi rendition="#k"><placeName>Shang-hae</placeName></hi> rückständigen Abgaben<lb/> und die Theesteuer — in Erwägung gezogen und erledigt werden<lb/> sollten. ..... Sie werden nach <hi rendition="#k"><placeName>Kan-ton</placeName></hi> zurückkehren. Ihr Vor-<lb/> geben, dass sie nach ihrer Heimath gehen, um Instructionen von<lb/> ihrer Obrigkeit einzuholen, ist nur noch eine von ihren Erfindungen.«<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [218/0240]
Tsuṅ-luen’s Berichte.
fahren gebilligt hätte, ihnen einen zweiten Brief zur Unterweisung
zu schreiben und ihre Eingabe mit den Artikeln zurückzustellen.
Sollten sie muthwillig verstockt sein, (so müsste man) dessen nicht
achten und thätiger als jemals an unseren geheimen Rüstungen
arbeiten, den Speer in der Hand warten. Mit dem Rechte auf
unserer und dem Unrecht auf ihrer Seite scheint es, dass sie nichts
gegen uns ausrichten können. Es ist die Natur der Mwan und Ei
(Barbaren) den Schwachen zu beschimpfen und den Starken zu
fürchten. Ohne einige Machtäusserung werden sie wohl nicht ab-
zuschrecken sein von ihrem Vorhaben, Alles auszukundschaften. —
Wir schlagen vor, bei ihrer Bescheidung eine gewisse Gleichgültig-
keit zu zeigen, um so die Würde des Staates zu heben und ihre
verrätherischen Anschläge zu verderben. Die Barbaren dürfen keines-
wegs erfahren, dass das von ihnen eingereichte Verzeichniss ihrer An-
träge dem Throne vorlag. Man sagte ihnen, dass sie zur genaueren
Prüfung entgegengenommen wären; dass über alles darin Enthaltene,
das beiden Seiten Vortheil oder keiner Nachtheil bringen könne,
deiner Majestät Befehl für sie erbeten werden solle; dass das Uebrige
Punct für Punct wegen seiner Schädlichkeit und Frechheit abge-
lehnt werde, da es nachtheilig und unausführbar sei, und dass die
Eingabe ihnen am 18. zurückgestellt werden solle. Niemals wurde
den Barbaren gemeldet, dass deine Majestät eine Abschrift davon
zur Einsicht erhielten.«
In einer anderen Denkschrift sagt Tsuṅ-luen: »Veranlassung
(ihres Erscheinens) waren die in Shang-hae rückständigen Abgaben,
der Aufschlag auf die Theesteuer in Kan-ton und der Handel auf
dem Yaṅ-tse-kiaṅ. Die übrigen Forderungen sind leeres Ge-
schwätz (Lügen), das Effect machen soll.« — Der Staatsrath be-
richtete über die Verhandlungen mit Bowring und Maclane an Yi:
»Sie stellten eine Reihe Forderungen, mehr als eine wegen ihrer
Unvernunft und Frechheit unannehmbar. Wir befahlen Tsuṅ-luen
und seinen Genossen vertraulich, sie alle zu missbilligen und abzu-
lehnen, aber eine Erwiederung zu schreiben, als käme sie von ihnen
selbst: dass drei Puncte — nämlich die Zerwürfnisse zwischen dem
Volk und den Barbaren, die in Shang-hae rückständigen Abgaben
und die Theesteuer — in Erwägung gezogen und erledigt werden
sollten. ..... Sie werden nach Kan-ton zurückkehren. Ihr Vor-
geben, dass sie nach ihrer Heimath gehen, um Instructionen von
ihrer Obrigkeit einzuholen, ist nur noch eine von ihren Erfindungen.«
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |