[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873.Yi's Antwort. die Frage der Zulassung in die Stadt sei weder im Vertrage von1842 noch in dem Zusatzvertrage von 1844 berührt; Davis habe sie 1847 plötzlich angeregt. Er habe eine Frist von zwei Jahren dafür gestellt, sei aber schon ein Jahr nachher wegen der über seine Führung von den Kaufleuten erhobenen Klagen abberufen worden. Sein Nachfolger Bonham habe mit dem kaiserlichen Commissar Siu 1849 eine lange Correspondenz darüber gepflogen, die Frage der Zulassung in Kan-ton aber schliess- lich fallen gelassen. Darauf habe Yi selbst, damals Gou- verneur, mit dem Vice-König Siu an den verstorbenen Kaiser be- richtet, dass die Engländer jene Forderung aufgegeben hätten, und der Kaiser habe darauf die Antwort erlassen: "Der Zweck mauer- umschlossener Städte ist dem Volke Schutz zu gewähren. In der Beschirmung des Volkes liegt des Staates Sicherheit. Da nun die Bevölkerung Kan-tons den Fremden den Zutritt in die Stadt nicht gewähren will, wie könnten wir sie durch Befehle zwingen und ihnen gebieten, was sie durchaus nicht thun wollen? Die chine- sische Regierung will gewiss nicht des Volkes Wünschen entgegen- treten, um Fremden zu gefallen. Diesen Fremden geziemt es, nach der Stimmung unserer Völker zu forschen, wäre es auch nur, damit ihre Person und ihr Eigenthum nicht gefährdet würden. Das Volkswohl ist in unserem Reiche die Grundlage aller Hand- lungen der Regierung. Liebt der Herrscher seine Unterthanen, so gehorchen sie ihm. Das ist der Grundsatz, der immer bei uns gegolten hat. Den Neigungen der Menschen Zwang anthun, hiesse gegen die Natur, gegen den Himmel fehlen; das ist die Staats- maxime unseres erhabenen Mittelreiches. Die Regierung Deiner Excel- lenz wird es nicht weniger für ihre höchste Pflicht ansehen, nur so zu handeln, wie sich mit dem himmlischen Rechte und den Pflichten gegen die Menschheit verträgt." Es sei ferner aus englischen Zeitungen bekannt, fährt Yi Yi’s Antwort. die Frage der Zulassung in die Stadt sei weder im Vertrage von1842 noch in dem Zusatzvertrage von 1844 berührt; Davis habe sie 1847 plötzlich angeregt. Er habe eine Frist von zwei Jahren dafür gestellt, sei aber schon ein Jahr nachher wegen der über seine Führung von den Kaufleuten erhobenen Klagen abberufen worden. Sein Nachfolger Bonham habe mit dem kaiserlichen Commissar Siu 1849 eine lange Correspondenz darüber gepflogen, die Frage der Zulassung in Kan-ton aber schliess- lich fallen gelassen. Darauf habe Yi selbst, damals Gou- verneur, mit dem Vice-König Siu an den verstorbenen Kaiser be- richtet, dass die Engländer jene Forderung aufgegeben hätten, und der Kaiser habe darauf die Antwort erlassen: »Der Zweck mauer- umschlossener Städte ist dem Volke Schutz zu gewähren. In der Beschirmung des Volkes liegt des Staates Sicherheit. Da nun die Bevölkerung Kan-tons den Fremden den Zutritt in die Stadt nicht gewähren will, wie könnten wir sie durch Befehle zwingen und ihnen gebieten, was sie durchaus nicht thun wollen? Die chine- sische Regierung will gewiss nicht des Volkes Wünschen entgegen- treten, um Fremden zu gefallen. Diesen Fremden geziemt es, nach der Stimmung unserer Völker zu forschen, wäre es auch nur, damit ihre Person und ihr Eigenthum nicht gefährdet würden. Das Volkswohl ist in unserem Reiche die Grundlage aller Hand- lungen der Regierung. Liebt der Herrscher seine Unterthanen, so gehorchen sie ihm. Das ist der Grundsatz, der immer bei uns gegolten hat. Den Neigungen der Menschen Zwang anthun, hiesse gegen die Natur, gegen den Himmel fehlen; das ist die Staats- maxime unseres erhabenen Mittelreiches. Die Regierung Deiner Excel- lenz wird es nicht weniger für ihre höchste Pflicht ansehen, nur so zu handeln, wie sich mit dem himmlischen Rechte und den Pflichten gegen die Menschheit verträgt.« Es sei ferner aus englischen Zeitungen bekannt, fährt Yi <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0252" n="230"/><fw place="top" type="header"><persName ref="http://id.loc.gov/authorities/names/n2013019435"><hi rendition="#k">Yi</hi>’s</persName> Antwort.</fw><lb/> die Frage der Zulassung in die Stadt sei weder im Vertrage von<lb/> 1842 noch in dem Zusatzvertrage von 1844 berührt; <persName ref="http://d-nb.info/gnd/121769232">Davis</persName><lb/> habe sie 1847 plötzlich angeregt. Er habe eine Frist von zwei<lb/> Jahren dafür gestellt, sei aber schon ein Jahr nachher wegen<lb/> der über seine Führung von den Kaufleuten erhobenen Klagen<lb/> abberufen worden. Sein Nachfolger <persName ref="nognd">Bonham</persName> habe mit dem<lb/> kaiserlichen Commissar <hi rendition="#k"><persName ref="http://id.loc.gov/authorities/names/nr91019968">Siu</persName></hi> 1849 eine lange Correspondenz darüber<lb/> gepflogen, die Frage der Zulassung in <hi rendition="#k"><placeName>Kan-ton</placeName></hi> aber schliess-<lb/> lich fallen gelassen. Darauf habe <hi rendition="#k"><persName ref="http://id.loc.gov/authorities/names/n2013019435">Yi</persName></hi> selbst, damals Gou-<lb/> verneur, mit dem Vice-König <hi rendition="#k"><persName ref="http://id.loc.gov/authorities/names/nr91019968">Siu</persName></hi> an den verstorbenen Kaiser be-<lb/> richtet, dass die Engländer jene Forderung aufgegeben hätten, und<lb/> der Kaiser habe darauf die Antwort erlassen: »Der Zweck mauer-<lb/> umschlossener Städte ist dem Volke Schutz zu gewähren. In der<lb/> Beschirmung des Volkes liegt des Staates Sicherheit. Da nun die<lb/> Bevölkerung <hi rendition="#k"><placeName>Kan-tons</placeName></hi> den Fremden den Zutritt in die Stadt nicht<lb/> gewähren will, wie könnten wir sie durch Befehle zwingen und<lb/> ihnen gebieten, was sie durchaus nicht thun wollen? Die chine-<lb/> sische Regierung will gewiss nicht des Volkes Wünschen entgegen-<lb/> treten, um Fremden zu gefallen. Diesen Fremden geziemt es, nach<lb/> der Stimmung unserer Völker zu forschen, wäre es auch nur,<lb/> damit ihre Person und ihr Eigenthum nicht gefährdet würden.<lb/> Das Volkswohl ist in unserem Reiche die Grundlage aller Hand-<lb/> lungen der Regierung. Liebt der Herrscher seine Unterthanen, so<lb/> gehorchen sie ihm. Das ist der Grundsatz, der immer bei uns<lb/> gegolten hat. Den Neigungen der Menschen Zwang anthun, hiesse<lb/> gegen die Natur, gegen den Himmel fehlen; das ist die Staats-<lb/> maxime unseres erhabenen Mittelreiches. Die Regierung Deiner Excel-<lb/> lenz wird es nicht weniger für ihre höchste Pflicht ansehen, nur<lb/> so zu handeln, wie sich mit dem himmlischen Rechte und den<lb/> Pflichten gegen die Menschheit verträgt.«</p><lb/> <p>Es sei ferner aus englischen Zeitungen bekannt, fährt <hi rendition="#k"><persName ref="http://id.loc.gov/authorities/names/n2013019435">Yi</persName></hi><lb/> fort, dass <persName ref="nognd">Bonham’s</persName> Betragen von der Königin gebilligt und durch<lb/> eine Ordensverleihung belohnt worden sei. Auch die Haltung der<lb/> Kaufleute zeuge für die Richtigkeit seiner Handlungsweise; deshalb<lb/> zieme es Lord <persName ref="http://d-nb.info/gnd/122820339">Elgin</persName>, <hi rendition="#g">ihn</hi> und nicht <persName ref="http://d-nb.info/gnd/121769232">Davis</persName> nachzuahmen. 1850<lb/> habe <persName ref="nognd">Bonham</persName> von <hi rendition="#k"><placeName>Shang-hae</placeName></hi> aus einen Beamten nach <hi rendition="#k"><placeName>Tien-tsin</placeName></hi><lb/> gesandt und um Zulassung in <hi rendition="#k"><placeName>Kan-ton</placeName></hi> gebeten; 1854 habe Sir<lb/><persName ref="http://d-nb.info/gnd/119459078">John Bowring</persName> sich zu demselben Zweck dahin begeben und die<lb/> Beobachtung des Vertrages nachgesucht. Da aber von der Zu-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [230/0252]
Yi’s Antwort.
die Frage der Zulassung in die Stadt sei weder im Vertrage von
1842 noch in dem Zusatzvertrage von 1844 berührt; Davis
habe sie 1847 plötzlich angeregt. Er habe eine Frist von zwei
Jahren dafür gestellt, sei aber schon ein Jahr nachher wegen
der über seine Führung von den Kaufleuten erhobenen Klagen
abberufen worden. Sein Nachfolger Bonham habe mit dem
kaiserlichen Commissar Siu 1849 eine lange Correspondenz darüber
gepflogen, die Frage der Zulassung in Kan-ton aber schliess-
lich fallen gelassen. Darauf habe Yi selbst, damals Gou-
verneur, mit dem Vice-König Siu an den verstorbenen Kaiser be-
richtet, dass die Engländer jene Forderung aufgegeben hätten, und
der Kaiser habe darauf die Antwort erlassen: »Der Zweck mauer-
umschlossener Städte ist dem Volke Schutz zu gewähren. In der
Beschirmung des Volkes liegt des Staates Sicherheit. Da nun die
Bevölkerung Kan-tons den Fremden den Zutritt in die Stadt nicht
gewähren will, wie könnten wir sie durch Befehle zwingen und
ihnen gebieten, was sie durchaus nicht thun wollen? Die chine-
sische Regierung will gewiss nicht des Volkes Wünschen entgegen-
treten, um Fremden zu gefallen. Diesen Fremden geziemt es, nach
der Stimmung unserer Völker zu forschen, wäre es auch nur,
damit ihre Person und ihr Eigenthum nicht gefährdet würden.
Das Volkswohl ist in unserem Reiche die Grundlage aller Hand-
lungen der Regierung. Liebt der Herrscher seine Unterthanen, so
gehorchen sie ihm. Das ist der Grundsatz, der immer bei uns
gegolten hat. Den Neigungen der Menschen Zwang anthun, hiesse
gegen die Natur, gegen den Himmel fehlen; das ist die Staats-
maxime unseres erhabenen Mittelreiches. Die Regierung Deiner Excel-
lenz wird es nicht weniger für ihre höchste Pflicht ansehen, nur
so zu handeln, wie sich mit dem himmlischen Rechte und den
Pflichten gegen die Menschheit verträgt.«
Es sei ferner aus englischen Zeitungen bekannt, fährt Yi
fort, dass Bonham’s Betragen von der Königin gebilligt und durch
eine Ordensverleihung belohnt worden sei. Auch die Haltung der
Kaufleute zeuge für die Richtigkeit seiner Handlungsweise; deshalb
zieme es Lord Elgin, ihn und nicht Davis nachzuahmen. 1850
habe Bonham von Shang-hae aus einen Beamten nach Tien-tsin
gesandt und um Zulassung in Kan-ton gebeten; 1854 habe Sir
John Bowring sich zu demselben Zweck dahin begeben und die
Beobachtung des Vertrages nachgesucht. Da aber von der Zu-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |