[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873.XIII. Decret des Tien-wan. Wie der Yin-wan, so strebten auch die anderen Tae-pin- "Ich befehle den Königen u. s. w., den Palasthütern, den Der Vater, der Bruder, ich und der junge Herr beherrschen Schon im fünften Gebot, das Tödten betreffend, befahl ich, Fremde Kaufleute, die kaufen und verkaufen, sind als Brüder In meinem früheren Edict war geboten, dass alle fremden Misse- Nun bestimme ich, dass ein Richter sein soll, der mit Herrn Der Vater, der Bruder, ich und der junge Herr sind der eine Der Vater stieg in einem Traum herab und machte meiner Ich befehle jetzt in Betreff fremder Länder, dass der Staatssecretär XIII. Decret des Tien-waṅ. Wie der Yiṅ-waṅ, so strebten auch die anderen Tae-piṅ- »Ich befehle den Königen u. s. w., den Palasthütern, den Der Vater, der Bruder, ich und der junge Herr beherrschen Schon im fünften Gebot, das Tödten betreffend, befahl ich, Fremde Kaufleute, die kaufen und verkaufen, sind als Brüder In meinem früheren Edict war geboten, dass alle fremden Misse- Nun bestimme ich, dass ein Richter sein soll, der mit Herrn Der Vater, der Bruder, ich und der junge Herr sind der eine Der Vater stieg in einem Traum herab und machte meiner Ich befehle jetzt in Betreff fremder Länder, dass der Staatssecretär <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0437" n="415"/> <fw place="top" type="header">XIII. <choice><sic>Deeret</sic><corr>Decret</corr></choice> des <hi rendition="#k"><persName ref="http://d-nb.info/gnd/118967266">Tien-waṅ</persName></hi>.</fw><lb/> <p>Wie der <hi rendition="#k"><persName ref="http://id.loc.gov/authorities/names/n82109890">Yiṅ-waṅ</persName></hi>, so strebten auch die anderen <hi rendition="#k">Tae-piṅ</hi>-<lb/> Führer, den Engländern gefällig zu sein; die Vertheidigung von<lb/><hi rendition="#k"><placeName>Shang-hae</placeName></hi> hatte Respect eingeflösst. 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Werden Diejenigen erschlagen, welche ihnen bei-<lb/> stehen, so darf man sich nicht wundern.</hi> </p><lb/> <p> <hi rendition="#et">Fremde Kaufleute, die kaufen und verkaufen, sind als Brüder<lb/> zu betrachten; wer sie umbringt, muss Todes sterben. — Alle Beam-<lb/> ten sollen das Gebot befolgen, und Keiner soll ausgenommen sein.</hi> </p><lb/> <p> <hi rendition="#et">In meinem früheren Edict war geboten, dass alle fremden Misse-<lb/> thäter Herrn <persName ref="http://id.loc.gov/authorities/names/no2007052574">Roberts</persName> übergeben werden sollten, der mit den Consuln<lb/> den Thatbestand gerichtlich untersuchen und nach Gerechtigkeit ur-<lb/> theilen, dann meine Entscheidung zu Schlichtung des Falles nach-<lb/> suchen sollte; damit Frieden und Eintracht Myriaden von Herbsten<lb/> walten.</hi> </p><lb/> <p> <hi rendition="#et">Nun bestimme ich, dass ein Richter sein soll, der mit Herrn<lb/><persName ref="http://id.loc.gov/authorities/names/no2007052574">Roberts</persName> die Vergehen untersucht; und dass die Fremden sich ver-<lb/> einigen, solchen Beamten zu empfehlen, und mich ersuchen, ein Edict<lb/> zu seiner Anstellung zu erlassen, so dass alle Parteilichkeit vermieden<lb/> werde.</hi> </p><lb/> <p> <hi rendition="#et">Der Vater, der Bruder, ich und der junge Herr sind der eine<lb/> grosse Herr. 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XIII. Decret des Tien-waṅ.
Wie der Yiṅ-waṅ, so strebten auch die anderen Tae-piṅ-
Führer, den Engländern gefällig zu sein; die Vertheidigung von
Shang-hae hatte Respect eingeflösst. Der Tien-waṅ erliess im
März 1861 folgendes Decret:
»Ich befehle den Königen u. s. w., den Palasthütern, den
Schirmherren der Stadt, den Vorständen der sechs Ministerien, allen
Kaufleuten, einheimischen und fremden, und der einen grossen Familie
der Welt, damit alle Beamten und Unterthanen es wissen.
Der Vater, der Bruder, ich und der junge Herr beherrschen
das himmlische Reich. Seid muthig und vertilget die Kobolde.
Schon im fünften Gebot, das Tödten betreffend, befahl ich,
dass die Alten, Kranken, Weiber, Kinder und Alle, die keine Waffen
führen, nicht erschlagen werden sollen. Jetzt erlasse ich ein zweites
Gebot, dass Jedem, der den Kobolden nicht beisteht, in Gnaden ver-
ziehen werden soll. Werden Diejenigen erschlagen, welche ihnen bei-
stehen, so darf man sich nicht wundern.
Fremde Kaufleute, die kaufen und verkaufen, sind als Brüder
zu betrachten; wer sie umbringt, muss Todes sterben. — Alle Beam-
ten sollen das Gebot befolgen, und Keiner soll ausgenommen sein.
In meinem früheren Edict war geboten, dass alle fremden Misse-
thäter Herrn Roberts übergeben werden sollten, der mit den Consuln
den Thatbestand gerichtlich untersuchen und nach Gerechtigkeit ur-
theilen, dann meine Entscheidung zu Schlichtung des Falles nach-
suchen sollte; damit Frieden und Eintracht Myriaden von Herbsten
walten.
Nun bestimme ich, dass ein Richter sein soll, der mit Herrn
Roberts die Vergehen untersucht; und dass die Fremden sich ver-
einigen, solchen Beamten zu empfehlen, und mich ersuchen, ein Edict
zu seiner Anstellung zu erlassen, so dass alle Parteilichkeit vermieden
werde.
Der Vater, der Bruder, ich und der junge Herr sind der eine
grosse Herr. Liebe und Gnade sind durch die ganze Welt verbreitet.
Der Vater stieg in einem Traum herab und machte meiner
Gattin eine Enthüllung; und gebot, dass ich mich von nun an nicht
um gewöhnliche Dinge kümmern solle; deshalb gehorchet meinem Ge-
bot in allen Stücken, und schenket ihm einträchtigen Glauben.
Ich befehle jetzt in Betreff fremder Länder, dass der Staatssecretär
des Auswärtigen, Herr Roberts, alle fremden Handelsangelegenheiten
leiten und dass jede Nation ihren Consul ernennen soll, der mit Herrn
Roberts die auswärtigen Geschäfte besorge. Ausserdem sollen sie einen
gerechten und unparteiischen Mann zum Richter wählen. Dieser Beamte
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