Martens, Georg von: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Nach amtlichen Quellen. Vierter Band. Berlin, 1873.Der Vertrag mit China. Anh. I. desselben in Shang-hae oder in Tien-tsin, je nach Wahl derpreussischen Regierung, ausgewechselt werden. Sobald die Aus- wechselung stattgefunden hat, soll der Vertrag zur Kenntniss aller Oberbehörden Chinas, in der Hauptstadt und in den Provinzen, ge- bracht werden, damit sie sich danach richten. Zu Urkund desselben haben die respectiven Bevollmächtigten So geschehen in vier Ausfertigungen zu Tien-tsin den (L. S.) (gez.) Graf zu Eulenburg. Der Vertrag mit China. Anh. I. desselben in Shang-hae oder in Tien-tsin, je nach Wahl derpreussischen Regierung, ausgewechselt werden. Sobald die Aus- wechselung stattgefunden hat, soll der Vertrag zur Kenntniss aller Oberbehörden Chinas, in der Hauptstadt und in den Provinzen, ge- bracht werden, damit sie sich danach richten. Zu Urkund desselben haben die respectiven Bevollmächtigten So geschehen in vier Ausfertigungen zu Tien-tsin den (L. S.) (gez.) Graf zu Eulenburg. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0382" n="368"/><fw place="top" type="header">Der Vertrag mit <placeName>China</placeName>. Anh. I.</fw><lb/> desselben in <hi rendition="#k"><placeName>Shang-hae</placeName></hi> oder in <hi rendition="#k"><placeName>Tien-tsin</placeName></hi>, je nach Wahl der<lb/> preussischen Regierung, ausgewechselt werden. Sobald die Aus-<lb/> wechselung stattgefunden hat, soll der Vertrag zur Kenntniss aller<lb/> Oberbehörden <placeName>Chinas</placeName>, in der Hauptstadt und in den Provinzen, ge-<lb/> bracht werden, damit sie sich danach richten.</p><lb/> <p>Zu Urkund desselben haben die respectiven Bevollmächtigten<lb/> der Hohen vertragenden Theile den gegenwärtigen Vertrag unter-<lb/> zeichnet und demselben ihre Siegel beigedrückt.</p><lb/> <p>So geschehen in vier Ausfertigungen zu <hi rendition="#k"><placeName>Tien-tsin</placeName></hi> den<lb/> Zweiten September im Jahre unseres Herrn Eintausend Achthundert<lb/> einundsechszig, entsprechend dem chinesischen Datum vom Acht-<lb/> undzwanzigsten Tage des Siebenten Monats des Elften Jahres von<lb/><hi rendition="#k"><persName ref="http://id.loc.gov/authorities/names/n87857905">Hien-fuṅ</persName></hi>.</p><lb/> <p> <hi rendition="#c">(L. S.) (gez.) Graf <hi rendition="#g"><persName ref="http://d-nb.info/gnd/119178931">zu Eulenburg</persName></hi>.<lb/><hi rendition="#k"><persName ref="nognd">Tsuṅ-luen</persName>.<lb/><persName ref="nognd">Tsuṅ-hau</persName></hi>.</hi> </p> </div><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [368/0382]
Der Vertrag mit China. Anh. I.
desselben in Shang-hae oder in Tien-tsin, je nach Wahl der
preussischen Regierung, ausgewechselt werden. Sobald die Aus-
wechselung stattgefunden hat, soll der Vertrag zur Kenntniss aller
Oberbehörden Chinas, in der Hauptstadt und in den Provinzen, ge-
bracht werden, damit sie sich danach richten.
Zu Urkund desselben haben die respectiven Bevollmächtigten
der Hohen vertragenden Theile den gegenwärtigen Vertrag unter-
zeichnet und demselben ihre Siegel beigedrückt.
So geschehen in vier Ausfertigungen zu Tien-tsin den
Zweiten September im Jahre unseres Herrn Eintausend Achthundert
einundsechszig, entsprechend dem chinesischen Datum vom Acht-
undzwanzigsten Tage des Siebenten Monats des Elften Jahres von
Hien-fuṅ.
(L. S.) (gez.) Graf zu Eulenburg.
Tsuṅ-luen.
Tsuṅ-hau.
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